Auto angemeldet verkaufen, Fragen zur Sicherheit
Hallo zusammen,
ich habe vorhin mein auto bei mobile.de eingestellt. Es hat sich jemand gemeldet, der heute Abend noch mit Geld vorbei kommen will, um das Auto zu kaufen. Nun ist das Fahrzeug aber noch angemeldet. Wie ist das mit der Versicherung? Kann ich ihm das Auto angemeldet mitgeben? Und, ich habe gesehen, dass auf meinem Fahrzeugschein hinten drauf so ein Rubbelfeld ist, mit dem man das Auto abmelden kann. wie funktioniert das, kann ich morgen früh, wenn er mit dem Waghen zuhause ist, das Auto dann online abmelden und ich bin dann raus aus der Haftung für das Fahrzeug?
Und, angenommen, er hat auf der Fahrt heute einen nfall, woe läuft dass dann mit der Haftung?. Was soll(muss man in einem solchen Fall in den Kaufvetrag schreiben?
Sorry für die vielen Fragen, aber das kommt doch jetzt alles etwas plötzlich..
MfG
prikkelpitt
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Und, angenommen, er hat auf der Fahrt heute einen nfall, woe läuft dass dann mit der Haftung?
Die Versicherung geht auf den Käufer über.
Datum, Uhrzeit im Kaufvertrag vermerken.
Selbstverständlich schreibst du die Adresse von seinem Ausweis ab.
Probefahrt nur mit Führerschein.
Meldung an die Zulassungstelle. (Siehe das Kleingedruckte im Fahrzeugschein).
25 Antworten
Erwerberkündigung bei der Versicherung veranlassen, falls die Umschreibung nicht in der im Kaufvertrag gestellten Frist erledigt wurde!
Lieber ein Kasper und wenigstens das VVG kennen, als hier als Makler Müll zum Besten geben!
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Zitat:
@patrice9279 schrieb am 20. Juni 2016 um 19:55:46 Uhr:
Warum
nicht? Du nervst du Kasper
Das Niveau wird immer mieser und primitiver.
Alles ok. Versicherungsmakler mit vielen Vollmachten der Generali. Die suchen sich ihre Makler erkennbar nicht nach Benehmen und Fachkenntnis aus.
Zitat:
@patrice9279 schrieb am 20. Juni 2016 um 19:55:46 Uhr:
Warum
nicht? Du nervst du Kasper
weil er sich damit
- nach §96 III VVG (<>Haftpflicht)
- bzw. 122 VVG i.V.m. §96 III VVG (Haftpflicht)
in das eigene Messer schneidet.
Unwissenheit und darauf beruhende Aussagen nerven.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Juni 2016 um 08:31:11 Uhr:
Nach Abmeldung des Autos darf es nocht bis 23.59Uhr des selben Tages mit den entsiegelten Kennzeichen gefahren werden.Gruß Metalhead
.
Hättest Du oben schon lesen können.Zitat:
@conny-r schrieb am 22. Juni 2016 um 10:12:54 Uhr:
Hättest Du oben schon lesen können.
Stimmt, hab ich aber nicht. 😰
Irgendwie überlesen.
Gruß Metalhead
Ich weiß nicht warum so viele Leute Probleme habe ein angemeldetes Fahrzeug zu verkaufen. Ich hatte damit noch nie Probleme.
Einmal hat auch ein Asuländer ein Auto gekauft und es nicht abgemeldet. Aber ich hatte alles schon im Vorfeld an die Versicherung und an die Zulassungsstelle geschickt nach dem der Kaufvertrag unterschrieben war.
Bei mir wurde nur der Kontaktbereichsbeamte vorstellig und wir haben etwas geplauscht, mehr Probleme hatte ich nicht. Weder bin ich irgendjemanden hinterhergerannt wegen der Abmeldung noch hatte ich sonstige Probleme.
Man sollte nur als Verkäufe der Versicherung und der Zulassungsstelle bescheid sagen, dann kann man sich das abmelden sparen und hat auch keinen Ärger.
Wenn man das natürlich nicht macht gibt es Probleme weil die Versicherung udn die Zulassungsstelle sich nur an den letzten Halter wenden den Sie kennen, und das ja meist der Verkäufer.
MfG
Mike
Genau so sehe ich das auch, ist auch hier häufig zu lesen.
Wenn es mal ernsthafte Probleme gibt, liest man oft das noch nicht mal ein einfacher Kaufvertrag "korrekt" ausgefüllt vorhanden ist... Sich den Ausweis zeigen lassen...wozu denn? Dann sind Probleme vorprogramiert.
Selbst gab es bei mir auch noch nie Probleme, nur einmal kam ein Verwarngeld wegen falsch Parken, kurze E-Mail mit Kaufvertrag-Scan an das Ordnungsamt und nie wieder was von gehört..