Auto angefahren

Huhu,

gerade stand die Polizei vor meiner Tür - hab ich mich erschrocken - und sagte dass mein Auto angefahren wurde.
Ich bin dann raus und da hat eine Frau beim ausparken mein Auto rechts vorne geschrammt, es sah jetzt nicht so dramatisch aus, aber war mit nem Jeep auf meinen kleinen Golf, BJ 91.

Das Licht geht auch noch und es sieht auf den ersten Blick wie Lackschaden aus und ne kleine Delle rechts vom Licht.
Sie gab mir dann auch Ihre Visitenkarte und die Karte von Ihrer Versicherung, und da habe ich direkt angerufen, auch wenn sie sagte sie rufe erst morgen früh an und dann soll ich anrufen, wollte ich das lieber gemeldet haben
War das ok?

Was muss ich denn jetzt noch machen? Die Versicherungsdame sagte da bräuchte man auf jeden Fall ein Gutachter. Kann ich da einfach in meine Werkstatt oder muss ich zu einer bestimmten Stelle wie DEKRA?

Ist das schon wirtschaftlicher Totalschaden oder ab wann rechnen dei das und worauf sollte ich beim Gutachten aufpassen, nicht dass die mich von der gegnerischen Versicherung übers Ohr hauen wollen wegen zahlen bzw nichtzahlen

Danke schonma für Tipps

Beste Antwort im Thema

Einache Antwort: Gutachten abwarten!

Der Gutachter ermittelt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Und genau dann, wenn man diese drei Werte vorliegen hat, kann entschieden werden, wie es weitergeht (ob Reparatur noch möglich ist oder nicht).

Und bevor ich jetzt hier anfange etwas vom Integritätsinteresse und der 130%-Regelung zu erzählen, sollte das Gutachten schlicht und einfach abgewartet werden (dann kann das bei Bedarf noch nachgeholt werden).

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Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von catherine239
Huhu,
 
gerade stand die Polizei vor meiner Tür - hab ich mich erschrocken - und sagte dass mein Auto angefahren wurde.
Ich bin dann raus und da hat eine Frau beim ausparken mein Auto rechts vorne geschrammt, es sah jetzt nicht so dramatisch aus, aber war mit nem Jeep auf meinen kleinen Golf, BJ 91.
 
Das Licht geht auch noch und es sieht auf den ersten Blick wie Lackschaden aus und ne kleine Delle rechts vom Licht.
Sie gab mir dann auch Ihre Visitenkarte und die Karte von Ihrer Versicherung, und da habe ich direkt angerufen, auch wenn sie sagte sie rufe erst morgen früh an und dann soll ich anrufen, wollte ich das lieber gemeldet haben
War das ok?
 
Was muss ich denn jetzt noch machen? Die Versicherungsdame sagte da bräuchte man auf jeden Fall ein Gutachter. Kann ich da einfach in meine Werkstatt oder muss ich zu einer bestimmten Stelle wie 😠 DEKRA?  😠

 
Ist das schon wirtschaftlicher Totalschaden oder ab wann rechnen dei das und worauf sollte ich beim Gutachten aufpassen, nicht dass die mich von der gegnerischen Versicherung übers Ohr hauen wollen wegen zahlen bzw nichtzahlen
 
Danke schonma für Tipps

Huhu.....😁

du suchst dir selber einen Sachverständigen aus. Und das sollte kein Grünkittel sein, weil wenn du den sein Gutachten bekommt, wird dein hübsches Gesicht so grün wie dessen Kittel und das wollen wir doch hier alle nicht, Gelle 🙂

Gruß

Delle

😁 Hört sich ja alles lustig an, aber da ich keinen Gutachter kenne, weiss ich ja auch nicht wen ich aussuchen soll.
Am besten mal in eine Werkstatt fahren, wo ich zumindest schonmal war und den fragen?

Moin,

frag einfach mal in Deinem Bekanntenkreis nach einem guten Sachverständigen... oder geh in die Werkstatt Deines Vertrauens und frage dort nach... Meistens können die Dir einen guten SV empfehlen... Du solltest aber darauf achten dass Du Dir nicht den SV von der gegnerischen Versicherung aufschwatzen lässt.

Gruss

Marcus

Moin.

Ich würde in (d)eine VW-Werkstatt wenn dort eh HU-Tag ist und fragen, ob der Prüfer sofort ein Gutachten fertigen kann.

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von VolV40


Moin.

Ich würde in (d)eine VW-Werkstatt wenn dort eh HU-Tag ist und fragen, ob der Prüfer sofort ein Gutachten fertigen kann.

Gruß

Moin,

womit wir dann wieder an dem Punkt mit den Grünkitteln angekommen wären... 😁

Aber irgendiwe warte ich auf den noch fehlenden, ultimativen Tip für die Schadensabwicklung 😁

Ich werde Ihn nicht geben....

Gruss

Marcus

Einen wirtschaftlichen ist im regelfall wenn die rep-kosten höher sind als die wiederbeschaffung eines vergleichbaren autos. Die Rep-Kosten können bis zu 10% der Wiederbeschaffung übersteigen, das sit m regelfall kein problem.
kennst du keinen SV geh in eine werkstatt, dort kannst du die komplette schadenabwicklung machen lassen. Dir steht auch ein Ersatzwagen bzw. eine Ausfallentschädigung für die zeit der reparatur zu.
wenn du nicht weiter weist kannst du auch die gegnerische versicherung fragen, die haben meist interesse daran sowas schnell über en tisch zu bringen, wenn sie ordentlich arbeiten. Oder wir ich schon geschrieben habe einfach in eine werke abgeben, und eine abtrittserklärung abgeben (die werke kümmert sich dann um alles, und rechnet dann direkt mit der versicherung ab), es sei denn du möchtest dein auto nicht repariert haben, sondern auf gutachten abrechnen lassen, dann gibt es aber auch keine ausfalssentschädigung, da dein auto ja noch fahrbar ist.

Die Reparaturkosten können den WBW um bis zu 30% übersteigen (nicht nur bis 10%). 

Um die Geltendmachung der Schadenrsatzansprüche sollte sich der/die Geschädigte tunlichst selber kümmern und das nicht anderen überlassen.

Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer der sonst nur §29 Abnahmen macht, erstellt nicht "nebenbei" Schadengutachten.

Gruß

Delle

Ok ich war heute mal in einer Werkstatt und der hat sich das angeschaut und gesagt grob wären das so ca 1000,- an Reparatur. (Stosstange, Kotflügel und "Grill" oder wie das Teil heisst. Habe leider erst nächste Woche Gutachtertermin, da kann man das wohl genau sagen.

Naja nun is die Frage was ungefähr ist mein Auto wert? Wo kann ich das feststellen?
Er konnte mir dazu nichts sagen

Also vom Lack sieht er top aus, nicht wie ein 15J altes Auto. Er hat eine mini Roststelle mit 2mm, das ist alles.

Ich will kein Guthaben oder was dran verdienen, ich will einfach nur dass mein Auto wieder heil ist und ich damit fahren kann. Übersteigen die 1000 den Wert? 🙁((

Einache Antwort: Gutachten abwarten!

Der Gutachter ermittelt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Und genau dann, wenn man diese drei Werte vorliegen hat, kann entschieden werden, wie es weitergeht (ob Reparatur noch möglich ist oder nicht).

Und bevor ich jetzt hier anfange etwas vom Integritätsinteresse und der 130%-Regelung zu erzählen, sollte das Gutachten schlicht und einfach abgewartet werden (dann kann das bei Bedarf noch nachgeholt werden).

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


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Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer der sonst nur §29 Abnahmen macht, erstellt nicht "nebenbei" Schadengutachten.

Gruß

Delle

Da habe ich einmal eine andere Erfahrung gemacht, darum mein Tip.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von VolV40
Da habe ich einmal eine andere Erfahrung gemacht, darum mein Tip.
 
Gruß

Ausnahmen mag es natürlich geben, sind aber nicht die Regel, daher mein Hinweis.

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von twelferider


Einache Antwort: Gutachten abwarten!

Der Gutachter ermittelt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Und genau dann, wenn man diese drei Werte vorliegen hat, kann entschieden werden, wie es weitergeht (ob Reparatur noch möglich ist oder nicht).

Und bevor ich jetzt hier anfange etwas vom Integritätsinteresse und der 130%-Regelung zu erzählen, sollte das Gutachten schlicht und einfach abgewartet werden (dann kann das bei Bedarf noch nachgeholt werden).

Ja ok, dann warte ich ab ( ok Geduld zählt nicht zu meiner Stärke)

Zumal ich mit dem halb funktionierenden Licht das Auto nur tags fahren kann - was sehr ärgerlich ist jetzt am Wochenende, wenn ich auf Bahnen angewiesen bin

Ich werde dann berichten was rauskam am Mo

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