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Auto an Verkäufer zurück gegeben , jetzt zahlt er nicht.

Ich habe da ein sehr großes problem . Meine Eltern hatte für meine Tochter ein Auto gekauft. Dieses hatte aber so erhebliche Mängel , das es sich selbst bei einer Reperatur über die garantieleistung nicht mehr lohnte. Somit haben wir uns entschlossen , das Auto an den Händler zurück zu geben. Dieses ist jetzt am Samstag passiert. Schon schlimm genug , das der Händler vom eigentlichen kaufpreis jetzt 1200 Euro abgezogen hat, kommt jetzt noch erschwerend dazu , das er den restbetrag am Montag an meine Tochter überweisen wollte. Dies ist leider nicht geschehen. Meine Eltern sind darauf hin wieder ins Autohaus gefahren . Der Herr ist im Urlaub . Meine Tochter hat sich aber nun schon ein neues Auto gekauft und angezahlt, sie brauch das Auto um täglich auf Arbeit zu kommen. Was kann sie jetzt machen, wenn er weiterhin nicht zahlt ?

Beste Antwort im Thema

Bisher lese ich hier nichts von gescheiterten Versuchen des Händlers die Mängel abzustellen.

Ich gehe also davon aus das der Händler nicht verpflichtet war das Fahrzeug zurück zu nehmen.
Wenn die Tochter mit der Rückgabe bei 1200,- Abzug einverstanden war ist das absolut ok, vielleicht nicht kundenfreundlich aber rechtlich nicht zu beanstanden.

Anders sieht es aus, wenn der Käufer nach mehreren erfolglosen Reparaturen ein Anrecht auf Wandlung hatte.

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Zitat:

@rudi333 schrieb am 23. September 2015 um 10:28:54 Uhr:


Es geht um 6 Monate und mehrere tausend km.
Jeder Mietwagen wäre teurer gewesen.

Und nun? Willst du damit den Abzug von über 34 % rechtfertigen?

Ein Gebrauchtwagen im Low-Budget Bereich hat kaum einen Wertverlust. Meinen Astra G kann ich heute noch immer annähernd zum gleichen Preis verkaufen wie vor etwas über 2,5 Jahren bezahlt habe. Und ich bin etwas mehr als 5.000 Kilometer gefahren. Und es ist ein Opel, kein wertstabilerer A3 8L oder E46.

Der Händler sieht das offenbar auch so, schließlich verkauft er das Auto ja zum alten Preis von 3.500€. Ich würde davon übrigens ein Foto machen um das festzuhalten, quasi als Beweissicherung.

Außerdem würde ich mal stark behaupten, dass eine intakte Klima ein besseres Verkaufsargument ist als 5.000 km mehr oder weniger aufm Tacho bei einem alten Gebrauchtwagen im Preisbereich 3.500€.

Schon interessant eure Ansichten.
Vielleicht sollte ich mich auch in die Selbständigkeit wagen als Art Nebentätigkeit. Ich kaufe bewusst 5 Autos mit Mängeln an und verkaufe diese, ohne die Mängel zu erwähnen. Kommt der Kunde irgendwann an, nehme ich die Autos mit einem hohen Wertabzug zurück und verkaufe zum alten Verkaufspreis. Das wiederholt sich dann ein paar Mal, bis die Autos nach x Jahren dann tatsächlich soviel Wert verloren haben, dass es sich nicht mehr lohnt.
Ich könnte so denke ich nebenbei ganz gut dazu verdienen.

@Der Flamingo

Wir alle hier kennen doch nur einen Bruchteil der Geschichte.

Es ist doch im Moment völlig egal, was warum an dem Wagen kaputt ist. Er wurde gekauft, ausgiebig genutzt und nun quasi wieder verkauft.

Ob der Händler den für die anvisierten 3500 € wieder verkauft bekommt, steht doch auch in den Sternen.

Moin,

DU vermutest ... solltest du dabei schreiben. Ich sehe hier viel mehr einen Rückkauf. Und WER hat nun recht? Wahrscheinlich Du ... weil 34% so viel klingt.

Bei 3500€ haben Autos sehr wohl noch einen Wertverlust, und zwar von etwa 500€ pro Jahr und ca. 250€ pro zusätzlichenm Halter - dazu kommen noch die gefahrenen km in höhe von 5000 km. Ich leg mich sicher nicht auf einen exakten Betrag fest - aber die Dimension finde ich plausibel. Mag sein dass ein Gericht nach 5 Jahren sagt 975 wären besser gewesen ... aber bei 250€ wird es wohl nicht landen.

Wenn du DAS bewusst machst - nenmnt sich das Betrug. Das kann mam wohl kaum unterstellen. Und es muss sogar OFFEN bleiben (exakte Ursachen unklar) ob das überhaupt alles Gewährleistungspflichtige Mängel sind/waren. Der Ölverbrauch kann seine Ursache ganz banal.in falschem eingefüllten Öl gehabt haben oder in der Fahrweise des Nutzers und nach einem Ölwechsel oder bei einem anderen Fahrer wie von Zauberhand weg sein ... WIR wissen es nicht ...

MfG Kester

Also zum Öl kann ich sagen , das verwendet wurde was drauf stand. Und zwar das 5 w 30 . Ob das nun alles so rechtens war wie es gelaufen ist, ist für uns eigentlich im Moment zur nebensache geworden. Ich denk mal meine Eltern werden das sicher bei einen Anwalt erfragen. Viel schlimmer ist im Moment die Tatsache , das dass Geld heut immer noch nicht auf dem Konto war.
Ihr Papa hat ihr heut morgen den Betrag erst einmal geliehen, damit sie ihr anderes Auto abholen konnte ansonsten hätte sie auch noch ihren Job verloren. Weil ohne Auto ist die Arbeitsstelle nicht erreichbar. Ach und diese Überweisungwar innerhalb 1 Stunde auf ihrem Konto.
Am Samstag ist der Händler wohl wieder vor Ort. da werden meine Eltern dort aufschlagen und nicht eher gehen , bis sie das Geld erhalten haben.

Wenn jetzt noch Alter des Fahrzeuges und Kilometerstand bekannt gegeben werden, kann die Berechnung des Nutzungsvorteil nach allgemein anerkannter Formel (Dreisatz) ausgerechnet werden.
z,b.

Kaufpreis / voraussichtliche Restlaufleistung in km = Nutzungsvorteil / 5000 km.

Dabei geht man davon aus, dass sich der Wert des Autos entsprechend der zurückgelegten Laufleistung linear bis zum Wert 0 bei Erreichen der voraussichtlichen Restlaufleistung mindert.

O.

Also Baujahr 2005 und km Stand 78000

Zitat:

@Hamu46 schrieb am 23. September 2015 um 15:30:23 Uhr:


Also Baujahr 2005 und km Stand 78000

Geht man davon aus, dass der Wagen noch eine Restlaufleistung von ca. 80 000km hat, ergibt sich für den gezogenen Nutzen rechnerisch ein Wert von ca. 250 € bei 5000 km.

Diese Rechnung kommt der Wirklichkeit offensichtlich recht nahe, da der jetzige Verkaufspreis wieder 3500 € ist und der endgültige Verkaufspreis wohl ein paar Hundert € niedriger sein wird.

O.

Das mag ja für eine Wandlung eine sinnvolle Berechnung sein.

Ist aber hier vollkommen unerheblich, den es war keine Wandlung, sondern im Prinzip ein ganz normaler Fahrzeugankauf.
Und daran jetzt noch etwas zu ändern ist hoffnungslos.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 23. September 2015 um 17:46:00 Uhr:


Das mag ja für eine Wandlung eine sinnvolle Berechnung sein.

Ist aber hier vollkommen unerheblich, den es war keine Wandlung, sondern im Prinzip ein ganz normaler Fahrzeugankauf.
Und daran jetzt noch etwas zu ändern ist hoffnungslos.

Wie bitte kommt ihr darauf???

Die Frage sollte doch eher sein wo willst du ansetzen um daran noch etwas zu ändern.

Beide waren sich einig das Auto für 1.200 ,- weniger wieder zurück zu geben, es gab eine beidseitige Willenserklärung. Damit ist die Sache durch.

Mich würde eine Rückmeldung des TE interessieren, ob das Geld auf dem Konto eingegangen ist.

Nein leider nicht. Meine Eltern waren heute dort. War nur der Vater anwesend . Meine Eltern haben gesagt er hat noch zeit bis Montag mittag , ansonsten hört er von unseren Anwalt.

Zitat:

@Hamu46 schrieb am 26. September 2015 um 15:46:21 Uhr:


Nein leider nicht. Meine Eltern waren heute dort. War nur der Vater anwesend . Meine Eltern haben gesagt er hat noch zeit bis Montag mittag , ansonsten hört er von unseren Anwalt.

Am besten schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen.

Bei mündlich kann das der Verkäufer immer noch abstreiten.

Zitat:

@Hamu46 schrieb am 26. September 2015 um 15:46:21 Uhr:


Nein leider nicht. Meine Eltern waren heute dort. War nur der Vater anwesend . Meine Eltern haben gesagt er hat noch zeit bis Montag mittag , ansonsten hört er von unseren Anwalt.

@klamann15 hat es schon erwähnt.

Am besten sofort zum RA und an ihm die Sache übergeben. Für solche Dinge gibt es feste Klauseln welche von beiden Parteien eingehalten werden müssen.

Mit der Rücknahme von Fahrzeugen tun sich sehr viele Händler schwer - das kenne ich aus eigener Erfahrung.

Danke für eure Antworten Ohje da haben ja meine armen Eltern noch was vor sich. Die hatten es nur gut gemeint mit meiner Tochter und ihr das Auto gekauft und nun das Theater. Sind ja nun auch nicht mehr die jüngsten.

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