Auto an Verkäufer zurück gegeben , jetzt zahlt er nicht.
Ich habe da ein sehr großes problem . Meine Eltern hatte für meine Tochter ein Auto gekauft. Dieses hatte aber so erhebliche Mängel , das es sich selbst bei einer Reperatur über die garantieleistung nicht mehr lohnte. Somit haben wir uns entschlossen , das Auto an den Händler zurück zu geben. Dieses ist jetzt am Samstag passiert. Schon schlimm genug , das der Händler vom eigentlichen kaufpreis jetzt 1200 Euro abgezogen hat, kommt jetzt noch erschwerend dazu , das er den restbetrag am Montag an meine Tochter überweisen wollte. Dies ist leider nicht geschehen. Meine Eltern sind darauf hin wieder ins Autohaus gefahren . Der Herr ist im Urlaub . Meine Tochter hat sich aber nun schon ein neues Auto gekauft und angezahlt, sie brauch das Auto um täglich auf Arbeit zu kommen. Was kann sie jetzt machen, wenn er weiterhin nicht zahlt ?
Beste Antwort im Thema
Bisher lese ich hier nichts von gescheiterten Versuchen des Händlers die Mängel abzustellen.
Ich gehe also davon aus das der Händler nicht verpflichtet war das Fahrzeug zurück zu nehmen.
Wenn die Tochter mit der Rückgabe bei 1200,- Abzug einverstanden war ist das absolut ok, vielleicht nicht kundenfreundlich aber rechtlich nicht zu beanstanden.
Anders sieht es aus, wenn der Käufer nach mehreren erfolglosen Reparaturen ein Anrecht auf Wandlung hatte.
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44 Antworten
Zitat:
@habanos schrieb am 22. September 2015 um 17:45:08 Uhr:
... Und Geld von der Überweisung sollte spätestens morgen auf dem Konto sein. Egal welcher girokreis. Gibt da schließlich irgendso ein Gesetz.
Wollte ich gerade sagen - die Mär vom zirkulierenden Geld hält sich hartnäckig, aber es gibt da inzwischen erstens Gesetze und zweitens auch keinen technischen Grund mehr, warum Geld nicht am nächsten Bankarbeitstag beim Empfänger sein sollte.
Alles andere wurde gesagt. Auto aushändigen ohne sich das Geld geben zu lassen war sicher keine überlegte Handlung. Ich wünsche Euch, dass das Geld noch kommt.
Grüße
SpyderRyder
Zitat:
@Hamu46 schrieb am 22. September 2015 um 14:47:33 Uhr:
Ich habe da ein sehr großes problem . Meine Eltern hatte für meine Tochter ein Auto gekauft. Dieses hatte aber so erhebliche Mängel , das es sich selbst bei einer Reperatur über die garantieleistung nicht mehr lohnte. Somit haben wir uns entschlossen , das Auto an den Händler zurück zu geben. Dieses ist jetzt am Samstag passiert. Schon schlimm genug , das der Händler vom eigentlichen kaufpreis jetzt 1200 Euro abgezogen hat, kommt jetzt noch erschwerend dazu , das er den restbetrag am Montag an meine Tochter überweisen wollte. Dies ist leider nicht geschehen. Meine Eltern sind darauf hin wieder ins Autohaus gefahren . Der Herr ist im Urlaub . Meine Tochter hat sich aber nun schon ein neues Auto gekauft und angezahlt, sie brauch das Auto um täglich auf Arbeit zu kommen. Was kann sie jetzt machen, wenn er weiterhin nicht zahlt ?
Dieser Fall scheint nicht so einfach zu sein, wie es den Anschein hat, ich empfehle dir daher, unverzüglich einen Fachanwalt für Vertragsangelegenheiten zu konsultieren, meiner Meinung nach wird es nicht ohne einen solchen gehen, ansonsten besteht die Gefahr, dass du nichts von deinem Geld je wiedersehen wirst. Hier wurden von allen Seiten verschiedene, teils schwere Versäumnisse und Falschhandlungen begangen, aus der Ferne und nur mit der Stellungnahme EINER Partei lässt sich da leider kein verlässlicher Rat geben, außer den, sich an einen Anwalt zu wenden, und zwar unverzüglich, hier ist Eile geboten!
In diesem Stadium kann jeder Schritt der falsche sein, den man dir hier guten Glaubens nahe legt.
Grüße
Udo
Vielleicht sollt ich das mal etwas genauer noch beschreiben. Also das Auto wurde in leipzig gekauft von meinen Eltern. Gefahren wird es von meiner Tochter in Bremerhaven. Der Händler sagte wenn etwas kaputt geht, soll sie in eine VW Werkstatt in Bremerhaven gehen und es reparieren lassen. So nun ging das ganze los mit der defekten Klimaanlage . Wir in VW Werkstatt , dort wurde abgescheckt heraus kahm eine defekte Sicherung , verursacht durch defekt am Gebläsemotor. Da sie aber 30 % selber zahlen mußte bei diesem kommischen Garantiedingens, haben wir dort 300 euro gelöhnt. Es geht weiter mit dem Ölverlust, da wollten wir das gleiche machen. Das nette VW Autohaus sagte uns aber , das es auf einen defekten Motor hinaus laufen könnte , das wären dann bei den 30 % etwa wieder 1000 Euro. Mein Vater darauf zum Händler und hat hn darüber informiert. Er hat ihn angeschriehen, er solle das Auto zurück bringen. Somit sind wir am Samstag nach leipzig gefahren und haben Auto zurück gebraucht. Erst wollte der Verkäufer das Geld ja da haben , da er ja wußte das wir kommen, aber angeblich hatte er das Geld nicht da und wollt es am Montag ebend überweisen.
Zitat:
@Hamu46 schrieb am 22. September 2015 um 18:51:32 Uhr:
und wollt es am Montag ebend überweisen.
Und heute ist erst Dienstag.
Hoffentlich gibt es eine schriftliche Vereinbarung über die Rückzahlungsverpflichtung des Händlers.
Eine Überweisung kann schon mal bis zu 3 Werktage dauern.
Warte doch erst mal ab, wenn bis Donnerstag nix da ist kannst du immer noch handeln.
Also eigentlich scheint ja alles gelaufen zu sein und du wartest nur noch auf das Geld das gestern erst hätte überwiesen werden sollen. Deswegen macht es auch keinen Sinn über weiteres zu diskutieren.
Das Auto wurde am Samstag abgegeben und heute ist bereits ein neues Auto angezahlt worden. Na hoffentlich habt ihr mit dem Fahrzeug dann mehr Glück.
In deinem Fall empfehle ich erstmal einmal tief Luft zu holen und zu entspannen. Wenn alles schriftlich festgehalten worden ist, wirst du dein Geld schon wieder sehen.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 22. September 2015 um 19:51:32 Uhr:
Eine Überweisung kann schon mal bis zu 3 Werktage dauern.
Bitte was? Max 2 Tage, wenn nicht online überwiesen wird. Bei Online-Überweisung 1 Tag.
Zum Thema an sich gibt es nur zu sagen, dass eine Überweisung von z.B. Montag abend in den Kasten der Bank geworfen am Donnerstag gutgeschrieben sein sollte.
Vorher sollte man hier keinen Zirkus veranstalten.
So schlecht kann das Fahrzeug ja gar nicht gewesen sein, wenn es mal eben von Bremerhaven nach Leipzig auf eigener Achse gebracht werden konnte......................
... und es 5.000 km in der Zwischenzeit gefahren wurde. War halt kein Neuwagen.
Moin,
Auch wenn einige jaulen - ganz unrealistisch ist der Abzug nicht - das Auto ist ja schon einiges gefahren worden und ganz offenbar wurde es ja nicht rückabgewickelt sondern zurück gekauft.
Je nachdem WAS an der Klimaanlage defekt war fiel das auch nicht unter die Gewährleistung, der hohe Ölverbrauch (einen Ölverlust sollte man örtlich feststellen können) kann Verschleiß darstellen würde dann je nach genauer Ursache auch nicht drunter fallen. Die Undichtigkeit ist meist eine defekte oder geschrumpfte Dichtung an Tür, Heckklappe oder Antennenbohrung - ebenfalls Verschleiß und Alterung.
Klingt für mich jetzt NICHT zwingend nach bösem Händler und unrealistisch ist die Geldfrage nun auch nicht so wie du es geschildert hast... also wartet ab ... das Geld wird kommen. Wie gesagt, die Aussage ist auch so verständlich, dass Montag alles in die Wege geleitet wurde, dann kann es Dienstag bei der Bank bearbeitet sein, auch wenn es dann meistens am nächsten Tag da ist, sind 2 oder 3 Tage noch nix ungewöhnliches. Danach kann man Welle machen, ab Montag könnte man den Herren dann schriftlich in Verzug setzen ohne das irgendwer meckern sollte.
MfG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 23. September 2015 um 07:11:57 Uhr:
Moin,Auch wenn einige jaulen - ganz unrealistisch ist der Abzug nicht - das Auto ist ja schon einiges gefahren worden und ganz offenbar wurde es ja nicht rückabgewickelt sondern zurück gekauft.
Der TE hat doch geschrieben, dass der Händler die Reparaturen am Motor nicht mehr übernehmen wollte, sondern stattdessen das Auto zurücknehmen.
Das ist nicht "zurück gekauft", denn der Verkäufer hat die Nacherfüllung verweigert. Das ist sein gutes Recht, deswegen kann der Käufer nun vom Kauvertrag zurücktreten bzw. ist es ja geschehen.
Und ein Abzug von 34 % ist gerechtfertigt? Sehr merkwürdige Ansichten. Immerhin geht es um keinen Neuwagen, bei dem jeder gefahrene Kilometer für einen erhöhten Wertverlust sorgt. Es geht um einen alten Gebrauchtwagen für 3.500€.
Ob überhaupt ein Wertabzug berechtigt ist, kann angezweifelt werden. Denn 1. hat er bereits selbst Geld reingesteckt und die Klima repariert (was wertsteigernd ist), und 2. wäre er nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten, hätte der Verkäufer die Nacherfüllung nicht verweigert. Warum soll dem Käufer deswegen nun ein finanzieller Schaden in dieser Höhe entstehen?
Ich würde hier definitiv einen Beratungstermin beim Anwalt vereinbaren und mich dahingehend informieren. Sollte dabei herauskommen, dass man gegen den Wertabzug nichts machen kann, dann pech. Ansonsten würde ich alle Geschütze auffahren, um den kompletten Betrag erstattet zu bekommen.
@TE
Mal rein aus Interesse. Du hast geschrieben, dass Auto stehe bereits wieder zum Verkauf. Wie sieht denn die Preisgestaltung aus? Ist der Preis annähernd 1200€ günstiger als der damalige Verkaufspreis vor einem halben Jahr?
Entweder verkauft er es dann nun auf deine Kosten günstiger, oder - was noch dreister wäre - zum annähernd alten Preis, und zieht dir trotzdem schön die Kohle ab.
Zitat:
Denn 1. hat er bereits selbst Geld reingesteckt und die Klima repariert (was wertsteigernd ist)
Also für mich ist das eine werterhaltende Maßnahme und keine wertsteigernde. So ein Auto kostet nunmal Geld und nötige Reparaturen dienen nur dem Werterhalt.
Er verkauft es zum gleichen Preis, wie es meine Eltern gekauft haben . Also für 3500 Euro. Das haben meine Eltern gestern gesehen , als sie dort waren , weil das Geld ja noch nicht da war oder ist. Ich zweifel auch dran , das er die Sache mit dem Motor schon repariert hat.
Es geht um 6 Monate und mehrere tausend km.
Jeder Mietwagen wäre teurer gewesen.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 23. September 2015 um 07:56:51 Uhr:
Der TE hat doch geschrieben, dass der Händler die Reparaturen am Motor nicht mehr übernehmen wollte, sondern stattdessen das Auto zurücknehmen.Zitat:
@Rotherbach schrieb am 23. September 2015 um 07:11:57 Uhr:
Moin,Auch wenn einige jaulen - ganz unrealistisch ist der Abzug nicht - das Auto ist ja schon einiges gefahren worden und ganz offenbar wurde es ja nicht rückabgewickelt sondern zurück gekauft.
Das ist nicht "zurück gekauft", denn der Verkäufer hat die Nacherfüllung verweigert. Das ist sein gutes Recht, deswegen kann der Käufer nun vom Kauvertrag zurücktreten bzw. ist es ja geschehen.Und ein Abzug von 34 % ist gerechtfertigt? Sehr merkwürdige Ansichten. Immerhin geht es um keinen Neuwagen, bei dem jeder gefahrene Kilometer für einen erhöhten Wertverlust sorgt. Es geht um einen alten Gebrauchtwagen für 3.500€.
Ob überhaupt ein Wertabzug berechtigt ist, kann angezweifelt werden. Denn 1. hat er bereits selbst Geld reingesteckt und die Klima repariert (was wertsteigernd ist), und 2. wäre er nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten, hätte der Verkäufer die Nacherfüllung nicht verweigert. Warum soll dem Käufer deswegen nun ein finanzieller Schaden in dieser Höhe entstehen?Ich würde hier definitiv einen Beratungstermin beim Anwalt vereinbaren und mich dahingehend informieren. Sollte dabei herauskommen, dass man gegen den Wertabzug nichts machen kann, dann pech. Ansonsten würde ich alle Geschütze auffahren, um den kompletten Betrag erstattet zu bekommen.
@TE
Mal rein aus Interesse. Du hast geschrieben, dass Auto stehe bereits wieder zum Verkauf. Wie sieht denn die Preisgestaltung aus? Ist der Preis annähernd 1200€ günstiger als der damalige Verkaufspreis vor einem halben Jahr?
Entweder verkauft er es dann nun auf deine Kosten günstiger, oder - was noch dreister wäre - zum annähernd alten Preis, und zieht dir trotzdem schön die Kohle ab.