Auto an Händler verkauft und nun will er doch nicht
Hallo,
habe eine Auto über mobile an einen Händler (Autohaus) verkauft. Dieser hat den Kaufvertrag schon unterschrieben und abgestempelt. Nun will er ihn doch nicht, auf die Frage hin, wann er das Auto abholen wolle.
Kann man da noch was machen, oder abhacken und vergessen?
Gruß Patria
Beste Antwort im Thema
Pass auf dass es nicht dieser Trick ist, bei dem der Händler dann wenn Du an einen anderen verkauft hast doch noch auf Lieferung besteht!
Also: schriftlich Frist setzen zur Abholung und erst wenn diese verstrichen ist vom Vertrag zurücktreten und an den nächsten Interessenten verkaufen.
Alternativ verklagen. Dauert aber und so lange steht die Karre rum und du hast das Geld nicht.
43 Antworten
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 13. April 2019 um 09:34:40 Uhr:
Ist doch eindeutig hier.Nicht von beiden unterschrieben = kein gültiger Vertrag. Zudem noch die Mail, die ja eindeutig aussagt, dass kein Interesse mehr besteht.
So ein Blödsinn. Selbst eine mündliche Zusage wäre ein geschlossener, gültiger Vertrag.
Nur unter Kaufmännern.
Zitat:
@VW-Malle schrieb am 20. April 2019 um 08:00:11 Uhr:
Nur unter Kaufmännern.
Nicht noch mehr von diesem Blödsinn....
Leute, Leute googelt doch einfach mal „invitatio ad offerendum“. Das wurde oben doch schon beschrieben.
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Klar gibt es auch den mündlichen Kaufvertrag aber versuch das mal vor Gericht einzuklagen, vor allem bei einem Autokauf. Ohne Zeugen etc. hat man da keinerlei Chancen, da ansonsten Aussage gegen Aussage steht und selbst wenn es Zeugen gibt wird das Gericht fragen wieso nichts schriftlich festgehalten wurde. Man streitet hier immerhin nicht über eine Tüte Bonbons !
Zitat:
@Lattementa schrieb am 20. April 2019 um 11:04:34 Uhr:
Leute, Leute googelt doch einfach mal „invitatio ad offerendum“. Das wurde oben doch schon beschrieben.
Ja und? Das ist doch alles erfolgt. Der Verkäufer hat nur nicht unterschrieben und trotzdem das "Angebot des Händlers " angenommen.
Nein. Lass dir von mir als Anwalt sagen, dass jedes Gericht das Übersenden eines ausgefüllten aber nicht unterschriebenen Vertrages NICHT als Angebot sondern als Invitatio ad offerendum, also als Aufgorderung, ein Angebot abzugeben, interpretieren wird. Ein solches Angebot hat der Käufer mit Rücksendung des unterschriebenen Vertrages gemacht. Dieses hat der Käufer aber nicht angenommen. Somit ist KEIN Vertrag zustande gekommen.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 20. April 2019 um 14:04:39 Uhr:
Nein. Lass dir von mir als Anwalt sagen, dass jedes Gericht das Übersenden eines ausgefüllten aber nicht unterschriebenen Vertrages NICHT als Angebot sondern als Invitatio ad offerendum, also als Aufgorderung, ein Angebot abzugeben, interpretieren wird. Ein solches Angebot hat der Käufer mit Rücksendung des unterschriebenen Vertrages gemacht. Dieses hat der Käufer aber nicht angenommen. Somit ist KEIN Vertrag zustande gekommen.
Der Verkäufer HAT es angenommen. Eine Unterschrift ist KEINE zwingende Voraussetzung für eine Angebotsannahme. Spätestens die Frage nach dem Abholtermin ist als Angebotsannahme zu werten.
Aber diskutieren ist sinnlos. Ihr seid alle felsenfest der Meinung, dass es der Schriftform bedarf. Und das ist schlicht falsch.
Zitat:
@andy1080 schrieb am 20. April 2019 um 08:36:03 Uhr:
Zitat:
@VW-Malle schrieb am 20. April 2019 um 08:00:11 Uhr:
Nur unter Kaufmännern.Nicht noch mehr von diesem Blödsinn....
Dann einfach selber die Hände von der Tastatur nehmen...
Man muß sich erst einmal von der These trennen, daß ein Kaufvertrag in jedem Fall der Schriftform bedarf.
Das ist nämlich nicht der Fall.
Habe ich auch nicht anders behauptet
Zitat:
@VW-Malle schrieb am 20. April 2019 um 16:16:41 Uhr:
Habe ich auch nicht anders behauptet
Du hast allerdings behauptet, dass es mündliche Verträge "nur unter Kaufmännern" gibt. Und das ist purer Blödsinn.
Habe ich auch nicht.
Purer Blödsinn ist eure Hilfestellung für den TE.
Zitat:
@VW-Malle schrieb am 20. April 2019 um 16:47:23 Uhr:
Habe ich auch nicht.Purer Blödsinn ist eure Hilfestellung für den TE.
Doch hast du behauptet.
Auf den Hinweis von @Horcha8 :
"So ein Blödsinn. Selbst eine mündliche Zusage wäre ein geschlossener, gültiger Vertrag."
Kam von dir:
"Nur unter Kaufmännern"
Und was an unseren Aussagen ist denn falsch?