Auto abmelden vor oder nach Kauf?
Hallo,
Ich verkaufe ein Auto als Privatmann.
Ist es egal ob ich den Wagen vor oder nach dem Kauf abmelde bei der Zulassungstelle?
Wenn jemand am Wochenende den Wagen anschaut, wäre schön wenn er eine Probefahrt macht. Ich würde meine Kennzeichen nach dem Kauf abschrauben und Montag den Wagen abmelden. Er würde mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause fahren. Hätte ich einen Nachteil dadurch?
Und ist es generell egal ob ich an Händler oder an Privat verkaufe wenn ich die Gewährleistung ausshliesse? Danke
Beste Antwort im Thema
Ich verkaufe ebenso kein angemeldetes Auto. Da kann sich der Käufer auf dem Kopf stellen, ist mir latte.
Wenn Leute wie jof dann nicht kaufen, ist es mir auch völlig wurscht. Für den Verkauf braucht man bekanntlich nur einen einzigen Käufer und den habe ich bislang immer sehr schnell gefunden.
Es gibt sehr viele Fälle -auch in meinem Bekanntenkreis- dass die Käufer monatelang nicht abmelden, sich 100x blitzen lassen, Unfälle bauen und flüchten etc.
Da steht dann jedes mal die Polizei erneut vor die Tür (gerne auch Nachts um 3) und man muss jedesmal alles belegen und nachweisen.
Ebenso kommt es immer wieder vor, dass mit gefälschten Ausweis gekauft / verkauft wird.
Auf so Sachen wie Zwangsstillegung beantragen und Papierkram habe ich kaum Zeit und vorallem keine Lust.
Wer mein Auto kaufen will, bekommt es daher nur abgemeldet.
Ich bin kein Erbsenzähler und wäre bei Sympathie sogar bereit, das KZK für den Käufer zu zahlen, oder den Wagen mit meiner Westfalia Autotransporter abzuschleppen zu ihm nach Hause, wenn es nicht gerade am anderen Ende der Welt ist.
Auch wenn statistisch gesehen vielleicht 90% der Käufer vernünftig sind, will ich das Risiko, einen aus der restlichen 10% zu erwischen, nicht eingehen.
Damit bin ich bislang immer gut gefahren und so bleibt es auch.
83 Antworten
Du muss dich also entscheiden - wenn du keine Zeit hast den Wagen vorher abzumelden, dann muss du das dem Käufer überlassen. Dann sind die Roten Nummer nicht notwendig. So wird auch tausend mal gemacht. In Kaufvertrag wird die Zeit der Übergabe vermerkt und sofort nach dem Verkauf du informierst die Zulassungsstelle und Versicherung.
Das kannst du natürlich machen nur wenn der Käufer eine Meldeadresse in D. hat und sich korrekt ausweißt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das ein Käufer Auto bezahlt ohne die Papiere bekommen zu haben.....
Wie gesagt, er darf die roten Schilder beim angemeldetes Fahrzeug nicht dranmachen.
Baut er unterwegs einen Unfall, haftet deine Versicherung.
Ich sehe in deinem speziellen Fall 2 Möglichkeiten:
Entweder du verkaufst den Wagen angemeldet, er fährt ganz normal damit nach Hause, meldet es ab.
Er zahlt dir 20€ mehr, damit du die gleichen Kennzeichen bei der nächsten Anmeldung nochmal herstellen lassen kannst, oder schickt dir diese per Post.
Oder:
Du verkaufst den Wagen an jemand anders, der in der Woche Zeit hat oder dir eine ordentliche Anzahlung gibt, damit du den auch vor dem Verkauf ohne Angst abmelden kannst.
Zitat:
@gumajan schrieb am 21. Februar 2020 um 17:24:35 Uhr:
Du muss dich also entscheiden - wenn du keine Zeit hast den Wagen vorher abzumelden, dann muss du das dem Käufer überlassen. Dann sind die Roten Nummer nicht notwendig. So wird auch tausend mal gemacht. In Kaufvertrag wird die Zeit der Übergabe vermerkt und sofort nach dem Verkauf du informierst die Zulassungsstelle und Versicherung.
Das kannst du natürlich machen nur wenn der Käufer eine Meldeadresse in D. hat und sich korrekt ausweißt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das ein Käufer Auto bezahlt ohne die Papiere bekommen zu haben.....
Ja, danke. Aber wenn der Verkäufer es versäumt den Wagen abzumelden (warum auch immer) hab ich erstmal wochenlang ein Problem. Meldeadresse hin oder her.
Hier kommt es auf Fingerspitzengefühl/Bauchgefühl und Sympathie an. Daraus kann dann auf Vertrauensbasis dieser Weg gewählt werden.
Zitat:
@munition76 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:25:23 Uhr:
Wie gesagt, er darf die roten Schilder beim angemeldetes Fahrzeug nicht dranmachen.
Baut er unterwegs einen Unfall, haftet deine Versicherung.Ich sehe in deinem speziellen Fall 2 Möglichkeiten:
Entweder du verkaufst den Wagen angemeldet, er fährt ganz normal damit nach Hause, meldet es ab.
Er zahlt dir 20€ mehr, damit du die gleichen Kennzeichen bei der nächsten Anmeldung nochmal herstellen lassen kannst, oder schickt dir diese per Post.Oder:
Du verkaufst den Wagen an jemand anders, der in der Woche Zeit hat oder dir eine ordentliche Anzahlung gibt, damit du den auch vor dem Verkauf ohne Angst abmelden kannst.
Danke, 2e Möglichkeit. so werde ich es machen wohl,.
Ähnliche Themen
Zitat:
@born_hard schrieb am 21. Februar 2020 um 17:31:31 Uhr:
Zitat:
@gumajan schrieb am 21. Februar 2020 um 17:24:35 Uhr:
Du muss dich also entscheiden - wenn du keine Zeit hast den Wagen vorher abzumelden, dann muss du das dem Käufer überlassen. Dann sind die Roten Nummer nicht notwendig. So wird auch tausend mal gemacht. In Kaufvertrag wird die Zeit der Übergabe vermerkt und sofort nach dem Verkauf du informierst die Zulassungsstelle und Versicherung.
Das kannst du natürlich machen nur wenn der Käufer eine Meldeadresse in D. hat und sich korrekt ausweißt.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, das ein Käufer Auto bezahlt ohne die Papiere bekommen zu haben.....Ja, danke. Aber wenn der Verkäufer es versäumt den Wagen abzumelden (warum auch immer) hab ich erstmal wochenlang ein Problem. Meldeadresse hin oder her.
Hier kommt es auf Fingerspitzengefühl/Bauchgefühl und Sympathie an. Daraus kann dann auf Vertrauensbasis dieser Weg gewählt werden.
1. bist du der Verkäufer
2. wenn du dir schon so unsicher bist dann lass es doch einfach & lass dich nicht drängen!
Außerdem hört sich das ganze für mich an dass der Käufer ein Händler ist und nur einen auf privat tut.
Ps: lieber TE bearbeite doch bitte deine Beiträge, du machst es nur unnötig unübersichtlich hier im thread.
Zitat:
@Michi89x schrieb am 21. Februar 2020 um 17:36:29 Uhr:
Zitat:
@born_hard schrieb am 21. Februar 2020 um 17:31:31 Uhr:
Ja, danke. Aber wenn der Verkäufer es versäumt den Wagen abzumelden (warum auch immer) hab ich erstmal wochenlang ein Problem. Meldeadresse hin oder her.
Hier kommt es auf Fingerspitzengefühl/Bauchgefühl und Sympathie an. Daraus kann dann auf Vertrauensbasis dieser Weg gewählt werden.1. bist du der Verkäufer
2. wenn du dir schon so unsicher bist dann lass es doch einfach & lass dich nicht drängen!Außerdem hört sich das ganze für mich an dass der Käufer ein Händler ist und nur einen auf privat tut.
Kann sein.
Mir ging es darum in erster Linie ob ich einen Nachteil habe und wenn ja welchen wenn ich den Wagen mit roten Schilder verkaufe. Jetzt ist es mir klar geworden. Wenn ein Unfall passiert, haftet meine Versicherung. Deshalb ist mir das zu unsicher (zumal der Käufer etwas suspekt erscheint), und ich werde kein Risiko eingehen. Danke
Zitat:
@born_hard schrieb am 21. Februar 2020 um 17:31:31 Uhr:
.. Aber wenn der Verkäufer es versäumt den Wagen abzumelden (warum auch immer) hab ich erstmal wochenlang ein Problem. Meldeadresse hin oder her.
Hier kommt es auf Fingerspitzengefühl/Bauchgefühl und Sympathie an. Daraus kann dann auf Vertrauensbasis dieser Weg gewählt werden.
Hält sich der Käufer, an den das Auto verkauft wurde, nicht an die im Vertrag festgehaltene Vorgehensweise und meldet das Fahrzeug nicht innerhalb der besprochenen Frist ab, so hat der Verkäufer das Recht, eine Zwangsstilllegung des KFZ nach dem Verkauf zu beantragen. Dazu sollte er die dafür zuständige Zulassungsstelle kontaktieren.
Wenn dein Wagen so begehrt ist und du einen Haufen potentieller Käufer hast, kannst du dir das Einfachste aussuchen.
Ich habe 3x ein Auto verkauft und immer problemlos
Wie gesagt, nicht jeder, nimmt sich Urlaub, um unter der Woche ein Auto zu kaufen.
Die meisten verkaufen ein Auto abgemeldet, da nur da ein anderes Kennzeichen angebracht werden kann
@born_hard:
Die Vorgehensweise wurde dir mehrmals erklärt
Du meldest das Auto ab, am Fr
Der Käufer kann KZK oder rote Kennzeichen anbringen
Du behälst deine Kennzeichen
Der Käufer meldet das Auto am Mo ab, schickt dir deine Kennzeichen zurück. Er fährt auch mit deinen Kennzeichen zurück.
Da du Zeit, Datum und Ort im KV einträgst, haftet die Versicherung des Käufer, deshalb wird die EVB Nummer bei KZK gebraucht.
Da dir der Käufer suspekt vorkommt, hätte ich mir den Thread hier gespart. Ich verkaufe doch kein Auto, um gelinkt zu werden.
Die Möglichkeit besteht, dass der Käufer ein Händler ist, ein Indiz hierfür, das besorgen der roten Nummern.
Ich habe auch ein Fahrzeug überführt, bekam die roten Kennzeichen und die Saisonkennzeichen blieben am Auto dran.
Überführung dauerte nur 60km 😎
Wenn der Käufer theoretisch das Auto nicht ab- oder ummeldet ( was sehr selten passiert) - wird der Wagen von Amtswegen stillgelegt. Dauert vielleicht 2-3 Wochen länger aber ist für dich mit keinen extra Kosten verbunden. Versicherung übergeht mit den Verkauf so wie so an den Käufer über - nur die Steuererstattung dauert vielleicht etwas länger - das sind aber meistens kleine Beträge. Aber wie gesagt - solche Geschichten passieren sehr selten - und - du hast ja zwei Augen und siehst an wem du das Auto verkaufst..
Das mit den roten Nummerschilder ist Unfug. Lassen wir das. Aber wenn er den Wagen mit meinen Schilder überführt und mir verspricht den Wagen um oder abzumelden und ein Unfall passiert, dann ist erstmal meine Versicherung dran zu zahlen und ich darf dem geld hinterherrennen. Oder?
Zitat:
@Lukas_2014 schrieb am 21. Februar 2020 um 17:40:25 Uhr:
Zitat:
@born_hard schrieb am 21. Februar 2020 um 17:31:31 Uhr:
.. Aber wenn der Verkäufer es versäumt den Wagen abzumelden (warum auch immer) hab ich erstmal wochenlang ein Problem. Meldeadresse hin oder her.
Hier kommt es auf Fingerspitzengefühl/Bauchgefühl und Sympathie an. Daraus kann dann auf Vertrauensbasis dieser Weg gewählt werden.Hält sich der Käufer, an den das Auto verkauft wurde, nicht an die im Vertrag festgehaltene Vorgehensweise und meldet das Fahrzeug nicht innerhalb der besprochenen Frist ab, so hat der Verkäufer das Recht, eine Zwangsstilllegung des KFZ nach dem Verkauf zu beantragen. Dazu sollte er die dafür zuständige Zulassungsstelle kontaktieren.
Wenn dein Wagen so begehrt ist und du einen Haufen potentieller Käufer hast, kannst du dir das Einfachste aussuchen.
Ich habe 3x ein Auto verkauft und immer problemlos
Wie gesagt, nicht jeder, nimmt sich Urlaub, um unter der Woche ein Auto zu kaufen.Die meisten verkaufen ein Auto abgemeldet, da nur da ein anderes Kennzeichen angebracht werden kann
@born_hard:
Die Vorgehensweise wurde dir mehrmals erklärt
Du meldest das Auto ab, am Fr
Der Käufer kann KZK oder rote Kennzeichen anbringen
Du behälst deine Kennzeichen
Der Käufer meldet das Auto am Mo ab, schickt dir deine Kennzeichen zurück. Er fährt auch mit deinen Kennzeichen zurück.
Da du Zeit, Datum und Ort im KV einträgst, haftet die Versicherung des Käufer, deshalb wird die EVB Nummer bei KZK gebraucht.Da dir der Käufer suspekt vorkommt, hätte ich mir den Thread hier gespart. Ich verkaufe doch kein Auto, um gelinkt zu werden.
Die Möglichkeit besteht, dass der Käufer ein Händler ist, ein Indiz hierfür, das besorgen der roten Nummern.
Ich habe auch ein Fahrzeug überführt, bekam die roten Kennzeichen und die Saisonkennzeichen blieben am Auto dran.Überführung dauerte nur 60km 😎
Was ist das für ein Quatsch? Ich behalte meine Kennzeichen und er schickt sie mir zurück? Und er fährt mit meinen Kennzeichen zurück wenn ich sie behalte? Das sind mir zuviele Widersprüche sorry.
Nein - die Versicherung geht an den Käufer über. Wenn dann ein Unfall passiert - die Angelegenheit regelt zwar deine Versicherung - du bist aber nicht belastet- weder finanziell oder durch Zurückstufung.
Zitat:
@gumajan schrieb am 21. Februar 2020 um 17:58:02 Uhr:
Nein - die Versicherung geht an den Käufer über. Wenn dann ein Unfall passiert - die Angelegenheit regelt zwar deine Versicherung - du bist aber nicht belastet- weder finanziell oder durch Zurückstufung.
Wenn das so ist. Wo ist das Problem dann? Wo gibts ein Problem wenn ich ihm den wagen noch zugelassen übergebe und im Vertrag wird Uhrzeit und km Stand festgehalten? Dann bräuchte er gar keine rote Schilder. Aber welches Risiko hätte ich? Eines ist mir klar: Er schickt mir die Schilder nicht zurück. Aber die brauche ich unbedingt.
Welche andere Risiken seht ihr?
Zitat:
@gumajan schrieb am 21. Februar 2020 um 17:58:02 Uhr:
Nein - die Versicherung geht an den Käufer über. Wenn dann ein Unfall passiert - die Angelegenheit regelt zwar deine Versicherung - du bist aber nicht belastet- weder finanziell oder durch Zurückstufung.
Wobei, wenn ich darüber nachdenke kommt mir das nicht zu glauben, sorry. Angenommen er hat gar keine Versicherung und auch kein Geld weil er ein armer Schlucker ist. Angenommen er rammt einen 100000Euro Porsche. Angenommen der Gerichtsvollzieher kann kein Geld bei ihm abholen. Wer hat dann den Schaden? Im besten Falle meine Versicherung, aber ich hab dann auch wirklich ein Teil vom Problemkuchen mit Zurückstufung, Rauswurf, etc..
Wenn die persönliche Daten des Käufer bekannt und bestätigt sind gibt es keine besondere Risiken - wie ich bereits geschrieben habe - im schlimmsten Fall muss die Zulassungsstelle tätig werden und die Steuererstattung verzögert sich. Aber wie gesagt solche Geschichten sind selten - man sieht doch an wem man verkauft. Einem Punker mit Tätowierungen wurde ich auch das angemeldete Auto nicht verkaufen - aber sonnst...
Ich denke du sollst anfangen die SF Romane zu schreiben. Mit der Übergabe des Autos du bist nicht mehr der Versicherungsnehmer - die Versicherung geht automatisch an den Käufer, der dann entscheidet ob er die Versicherung behält oder mit der anderen Versicherung anmeldet. Am besten kontaktiere doch einen Versicherungsmakler und stelle Ihm die Fragen. Es hat kein Sinn immer dasselbe zu schreiben, und sorry, du willst anscheinend nicht verstehen....