Auto abmelden vor oder nach Kauf?
Hallo,
Ich verkaufe ein Auto als Privatmann.
Ist es egal ob ich den Wagen vor oder nach dem Kauf abmelde bei der Zulassungstelle?
Wenn jemand am Wochenende den Wagen anschaut, wäre schön wenn er eine Probefahrt macht. Ich würde meine Kennzeichen nach dem Kauf abschrauben und Montag den Wagen abmelden. Er würde mit Kurzzeitkennzeichen nach Hause fahren. Hätte ich einen Nachteil dadurch?
Und ist es generell egal ob ich an Händler oder an Privat verkaufe wenn ich die Gewährleistung ausshliesse? Danke
Beste Antwort im Thema
Ich verkaufe ebenso kein angemeldetes Auto. Da kann sich der Käufer auf dem Kopf stellen, ist mir latte.
Wenn Leute wie jof dann nicht kaufen, ist es mir auch völlig wurscht. Für den Verkauf braucht man bekanntlich nur einen einzigen Käufer und den habe ich bislang immer sehr schnell gefunden.
Es gibt sehr viele Fälle -auch in meinem Bekanntenkreis- dass die Käufer monatelang nicht abmelden, sich 100x blitzen lassen, Unfälle bauen und flüchten etc.
Da steht dann jedes mal die Polizei erneut vor die Tür (gerne auch Nachts um 3) und man muss jedesmal alles belegen und nachweisen.
Ebenso kommt es immer wieder vor, dass mit gefälschten Ausweis gekauft / verkauft wird.
Auf so Sachen wie Zwangsstillegung beantragen und Papierkram habe ich kaum Zeit und vorallem keine Lust.
Wer mein Auto kaufen will, bekommt es daher nur abgemeldet.
Ich bin kein Erbsenzähler und wäre bei Sympathie sogar bereit, das KZK für den Käufer zu zahlen, oder den Wagen mit meiner Westfalia Autotransporter abzuschleppen zu ihm nach Hause, wenn es nicht gerade am anderen Ende der Welt ist.
Auch wenn statistisch gesehen vielleicht 90% der Käufer vernünftig sind, will ich das Risiko, einen aus der restlichen 10% zu erwischen, nicht eingehen.
Damit bin ich bislang immer gut gefahren und so bleibt es auch.
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Wie gesagt, bei uns braucht man für die Abmeldung nur den Schein und Kennzeichen.
Bei der Anmeldung dann: Brief, Schein, HU Bericht, EVB Nummer, Ausweis und ein Formular für die Steuern (Lastschrift).
Eine Frage noch:
Ist es fü rmich als Verkäufer weniger Risiko wenn er den Wagen ohne Schilder auf dem Hänger mitnimmt? Dann kann ich ja die Schilder behalten und damit den wagen am nächsten tag abmelden. Allerdings brauche ich den Brief dafür, und ich glaube nicht dass ein Köufer ohne Brief den Wagen mitnehmen wird.
Zitat:
@born_hard schrieb am 21. Februar 2020 um 16:00:23 Uhr:
Kann man den Wagen nicht online abmelden?
Ja, wenn man den entsprechenden Personalausweis hat
Nur Fahrzeuge, die ab dem ersten Tag des Jahres 2015 neu oder wieder zugelassen werden, verfügen über die erforderlichen neuen Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen sowie einen Fahrzeugschein, der zur exakten Identifikation des Wagens verdeckte Sicherheitscodes enthält.
So funktioniert die Online-Abmeldung des Fahrzeugs:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug online abmelden möchten, so Focus online weiter, muss der Code auf dem Fahrzeugschein freigerubbelt sowie das Siegelwappen auf dem Kennzeichen freigekratzt werden. Darunter befindet sich der Sicherheitscode. Die Plakette wird – wie bisher auch – dadurch zerstört. Notieren Sie sich die Nummern oder scannen Sie sie über den QR-Code mit Ihrem Smartphone. Auf der neuen Webseite www.fahrzeugzulassung-deutschland.de des KBA (Kraftfahrtbundesamt) können Sie den Antrag zur Fahrzeug-Abmeldung online stellen.
Für dieses Procedere ist der neue Personalausweis notwendig. Damit Sie Ihre Identität über den Personalausweis verifizieren lassen können, muss die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktiviert sein. Anschließend geben Sie in das Online-Formular Kennzeichen und Sicherheitscode ein und zahlen die Abmeldegebühr via ePayment. Danach wird Ihr Fahrzeug bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle automatisch abgemeldet. Der Abmelde-Bescheid geht Ihnen auf dem Postwege oder via DE-Mail zu.
Die Online-Abmeldung ist der erste Schritt auf dem Weg zur Online-Zulassungsbehörde, denn zukünftig sollen auch Online-Anmeldungen möglich sein. Somit wird es für Sie als Autofahrer leichter und zeitsparender werden, Ihr Fahrzeug an- oder abzumelden.
Ich musste auch beim Verkauf meine Kennzeichen dranlassen, da ich nicht wusste, dass der Käufer keine KZK bekommt, wenn man Auto angemeldet ist.
Am Samstag in der Früh ruft mich der Verkäufer an, dass er keine KZK bekommt - er war auf der Zulassungsstelle.
Da uns 700km trennten, habe ich eingewilligt, obwohl mein Versicherungsmakler dies empfohlen hat.
Wenn ihr das Auto braucht, würde ich es angemeldet lassen, das erhöht auch die Anzahl potentieller Käufer. Die meisten müssen werktags arbeiten, somit ist das WE die perfekte Zeit für einen Autokauf, wenn man noch dazu eine weitere Strecke hinter sich bringen muss.
Du merkst doch Vorort, ob derjenige ehrlich ist oder nicht.
Die Abmeldung des Autos am nächsten Werktag und das Zurückschicken der Kennzeichen kann man doch im Vertrag festhalten
Man kann seine Beiträge 120min lang editieren, da musst nicht immer einen neuen Beitrag erstellen.
Eine Abmeldung funktioniert nur, wenn man alle Unterlagen hat, also Zulassungsbescheinigung I und II
also entweder du meldest das Auto VOR dem Verkauf ab oder der zukünftige Käufer/Halter macht das
Mal ne andere Frage:
Hattest du bereits Kontakt mit dem potentiellen Käufer?
Falls ja, kann man ausmachen, er leistet eine Anzahlung und du meldest das Fahrzeug vorab ab, er kann KZK besorgen und falls er nicht kommt, kannst seine Anzahlung für die erneute Anmeldung nehmen.
Man muss es nicht unbedingt zu kompliziert machen
Ok,
der Käufer sagt, er bringt rote Nummer mit von einem Händler ausgeliehen und ich kann die Original Nummerschilder behalten und den Wagen am Montag abmelden.
habe ich irgendwelche Nachteile davon? Er sagt, ich habe kein risiko wenn ein Unfall passiert weil der Wagen rote Nummer hat und darüber versichert ist. Stimmt das? ich dachte rote Nummer kann man nicht vom Händler ausleihen, sondern nur der Händler darf es für Probefahrten nutzen. Aber das soll nicht mein Problem sein, wenn er kontrolliert wird oder wenn ein Unfall passiert. Der Käufer übrigens ist Privatmann, er kauft den Wagen von mir privat.
Was denkt ihr?
Für die Abmeldung am Montag brauche ich doch den Fahrzeugschein und den Brief. Wie will er dann mein Fahrzeug mit rote Nummer mitnehmen ohne Fahrzeugschein und ohne Brief? Das geht nicht, oder? Bzw. wenn er erwischt wird, bin ich auch dran. Oder?
Du brauchst nicht so viel Angst haben - es ist nur ein Autogeschäft. Wenn der Wagen abgemeldet ist und du hast Kaufvertrag. was kann noch passieren?? Der Wagen ist nicht mehr dein Eigentum und was der Käufer mit dem Auto macht ist ausschließlich seine Sache und evtl, sein Problem.
Wie gesagt, man kann Beiträge editieren auch mit dem Handy.
Händler dürfen rote Kennzeichen nicht ausleihen, wenn sie das machen, sind sie selber schuld.
Nochmal: vor dem Verkauf kannst nur du das Auto abmelden, nach dem Kauf, der neue Besitzer.
Bei roten Kennzeichen gibt es ein Fahrtenbuch, da werden die Daten des Fahrzeuges VOR Fahrtantritt notiert und das Auto ist versichert.
Es gibt 2 Möglichkeiten: Anzahlung, du meldest das Fahrzeug am Freitag ab oder der neue Besitzer am Montag!
Du kannst ja die Kennzeichen abschrauben und im Kaufvertrag vermerken, dass das Fahrzeug mit roten Kennzeichen überführt wird und das Kennzeichen im Kaufvertrag notieren.
Nicht dass er nach 100km die Kennzeichen wechselt.
Viele Händler tragen einige Fahrten nicht ins Fahrtenbuch ein, weil wenn es voll ist, brauchen sie ein Neues, was Geld kostet
Nochmal: vor dem Verkauf kannst nur du das Auto abmelden, nach dem Kauf, der neue Besitzer.
Das war mir neu. Da ist natürlich Mist. Weil dann muss ich ihm die Kennzeichen mitgeben und hoffen dass er sie nicht anschraubt, den Wagen auch abmeldet und dann sie mir zurück schickt.
"Nochmal: vor dem Verkauf kannst nur du das Auto abmelden, nach dem Kauf, der neue Besitzer."
Sorry, aber es ist ein völliger Quatsch...
Auto abmelden kann jeder und jederzeit wenn er ZBI und II sowie Kennzeichen vorliegt. Der Halter kann das Auto abmelden ohne den Brief vorlegen zu müssen.
Wenn also der Käufer kommt mit den Roten Nummern, da darf er die benutzen nur wenn der Wagen bereits abgemeldet ist...
Zitat:
@gumajan schrieb am 21. Februar 2020 um 16:59:20 Uhr:
"Nochmal: vor dem Verkauf kannst nur du das Auto abmelden, nach dem Kauf, der neue Besitzer."
Sorry, aber es ist ein völliger Quatsch...
Auto abmelden kann jeder und jederzeit wenn er ZBI und II sowie Kennzeichen vorliegt. Der Halter kann das Auto abmelden ohne den Brief vorlegen zu müssen.
Wenn also der Käufer kommt mit den Roten Nummern, da darf er die benutzen nur wenn der Wagen bereits abgemeldet ist...
Ja wenn das so ist bleiben nur 1 Frage:
Hab ich etwas zu befürchten wenn er mit den roten Nummern und dem Wagen wegfährt (den Brief und Schein und Kennzeichen behalte ich für die Abmeldung am Montag) oder ist das nur sein Problem wenn eine Strafe fällig wird oder ein Unfall passiert? Weil ich befürchte, dass ich den Wagen ihm ohne Schein gar nicht übergeben darf.
Ich nehme an, nach der Abmeldung (hierfür ist ja ein Verschrottungsnachweis oder ein Kaufvertrag nötig) will der Käufer von mir den Fahrzeugschein und den Brief per Post zugeschickt bekommen. Oder wird dieser einbehalten bei der Zulassungsstelle?
Habe gerade geschrieben - der Wagen muss - bevor man die Roten Schilder anbringt - abgemeldet sein. Also du kannst und brauchst nichts behalten. Der Käufer bekommt das abgemeldete Auto und die kompletten Papiere - die abgestempelte Schilder darfst du natürlich behalten.
Zitat:
@gumajan schrieb am 21. Februar 2020 um 17:12:38 Uhr:
Habe gerade geschrieben - der Wagen muss - bevor man die Roten Schilder anbringt - abgemeldet sein. Also du kannst und brauchst nichts behalten. Der Käufer bekommt das abgemeldete Auto und die kompletten Papiere - die abgestempelte Schilder darfst du natürlich behalten.
Das habe ich verstanden, allerdings habe ich keine Zeit zum Abmelden mehr. zudem melde ich nur dann ab wenn der vertrag unterschrieben ist. Deshalb ja die Fragen zu diesem Workaround? Machbar aus meiner Sicht als Verkäufer oder Risiko?
Der Käufer hat nur am WE Zeit. Er drängt darauf mit roten Schildern aufzutauchen.