Auto abmelden ohne Wohnsitz in DE.
Hallo,
ich versuche gerade mein Auto zu verkaufen, der Käufer kommt nicht aus DE und ich möchte das Auto abmelden bevor er es mitnimmt - ich persönlich kann das Fahrzeug nicht abmelden da ich nicht in DE bin, der Käufer möchte das für mich übernehmen und meint das würde problemlos bei jeder Zulassungsstelle gehen. In Berlin (dort ist das Fahrzeug zugelassen) bekommt man aber in den nächsten Wochen keinen Termin, ich habe jedoch gelesen das man ein Fahrzeug bei jedem Amt abmelden kann, das Gesetz gibt das aber meiner Meinung nach nicht her. Weiss da jemand genaueres?
17 Antworten
Zitat:
@Andreas.Weber schrieb am 9. Februar 2021 um 11:12:58 Uhr:
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 8. Februar 2021 um 18:47:06 Uhr:
Abmelden kann jeder (der Schein + Schilder + Geld hat) und geht überall in D (bei Zulassungsstellen), nur "auswärts" kostets bissl mehr.
(10 € statt 5 €, so in dieser Größenordnung etwa)Mit bissl Aufwand und entsprechendem Equipment geht evtl. auch "online-Abmeldung"
https://www.strassenverkehrsamt.de/.../...ldung-des-autos-funktioniertAbmelden kann man in jeder Stadt in der man wohnhaft ist. So wurde mir zumindest vor zwei Wochen mitgeteilt. Ich wollte mein Auto bei meiner Freundin in der Stadt abmelden. Obwohl ich der Halter bin durfte ich das vor Ort nicht machen da ich in der Stadt nicht wohnhaft bin. Meine Freundin wiederum durfte mein Auto abmelden weil sie in der Stadt wohnhaft ist. 😁
Geht ja gerade darum das die Person die abmelden will gar nicht in Deutschland wohnhaft ist :-)
Ich denke mal es hängt von der Stadt ist bzw ob es eine Zulassungsstelle oder Bürgeramt ist. Es werden ja auch angemeldete Fahrzeuge an Händler aus dem Ausland verkauft und die können die Fahrzeuge ja auch abmelden
Zitat:
@EdSize schrieb am 9. Februar 2021 um 10:16:04 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. Februar 2021 um 20:42:00 Uhr:
Wer hat die ZB1 verloren?
Kein Mensch weiss wer die ZB1 verloren hat, ist einfach nicht mehr da.
Deshalb musst Du Dich in die Zulassungsstelle begeben und den Verlust des Dokuments , also der Zulassungsbescheinigung Teil I erklären und die Ausstellung einer neuen beantragen.
Die ZB1 ist kein KaugummiPapier, die einfach mal so weg sein kann. Mindestens alles 2 Jahre braucht man sie zur HU und ausgehändigt wurde sie dem Halter nach der Zulassung des Fahrzeugs.
Mindestens der Halter sollte wissen,wo die ZB1 hin ist.
Außer Betrieb setzen kann man in jeder Zulassungsstelle in Deutschland, völlig unabhängig wo man gemeldet ist oder ob man der Halter ist.
Ggf geben manche Zulassungsstellen nur Termine an Bürger ihres Kreises wegen der Corona Einschränkungen raus. So hat unsere das beim ersten Lockdown auch gemacht.