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Auto abmelden ohne KFZ Schein möglich?

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 17:51

Hallo Leute ich hoffe ich bin hier in der richtigen Kategorie wenn nicht bitte ich um Verschiebung.

 

und zwar ist meiner besseren hälfte ein Missgeschick passiert. Wir haben uns ein neues auto gekauft und sie hat den alten KFZ Schein verloren. Jetzt würden wir ihn gerne mit Schildern und Brief abmelden ist das möglich? oder muss ich mir erst den alten wieder ausstellen lassen?.

 

Das Problem ist einfach das ich aus Wuppertal komme und man hier zum anmelden eines Autos 2-3 Wochen benötigt um einen Termin zu bekommen. Leider ist es mir auch nicht möglich mich da morgens 3-4 std hinzustellen in der Hoffnung doch ran zu kommen.

 

Bei Verlust und Neuausstellung des scheines schlagen sie hier mit 40-80€ zu buche ich habe keine Ahnung wie sie auf diese summe kommen jedoch wird der alte bei einer Abmeldung doch sowieso entwertet oder?...

 

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33 Antworten

Einfach mal den lokalen Friedensrichter bemühen. ;)

Hallo EMA.

Erstmal mach Dir keine Gedanken,dass Du ein Einzelfall bist und nur Deine Verwandschaft so mit Dir umgeht. Solche Fälle habe ich wenigstens einmal im Monat. Ob es da um Verflossene Partner geht, VerwandschaftsVerhältnisse, gute Freunde egal, kommt überall vor und nicht selten. Traurig,dass man wirklich keinem mehr trauen kann. Den härtesten Fall hatte ich mal zwischen einer Mutter und ihrer Tochter, hier hat die Mutter die Tochter verarscht.

Und das alles nur,weil Du Deiner Cousine in einer misslichen Lage helfen wolltest. So bitter wie es ist, Du wirst so etwas vermutlich nicht wieder für jemanden machen(auch wenn es die ehrlichste Haut ist,die es gibt)

Es sind eigentlich schon alle Möglichkeiten,die Du hast aufgezählt worden.

Das einfachste wäre natürlich, Deine Cousine sieht es ein und meldet den Wagen ab. Aus meiner langen Erfahrung,glaube ich aber nicht daran.

Die Kennzeichen zu entfernen, ist kein Diebstahl,da Du als eingetragener Halter der Geschädigte wärst. Das Auto selbst gehört Deiner Cousine, da diese es bezahlt hat. Solange Du nichts kaputt machst am Auto,kann sie Dir nichts.

Dass Du die ZB 2 hast,weißt Dich nicht als Eigentümer aus, steht auch dick in der Mitte der ZB 2 drauf. Um das Eigentum am Wagen geht's ja auch nicht.

Du möchtest Deine Haltereigenschaft beenden und dafür benötigst Du die Kennzeichen und die ZB 1. Händigt Dir Deine Cousine diese nicht aus,müsstest Du anwaltlich gegen sie vorgehen(Das dauert leider sehr lange,sollte es Deine Cousine auf ein Verfahren bei Gericht ankommen lassen).

Wenn sich Deine Cousine also nicht überreden lässt,das Fahrzeug ab- oder umzumelden, solltest Du auf jeden Fall die Versicherung kündigen. Wenn dann das Verfahren wegen fehlendem Versicherungsschutz beim Landkreis eingeleitet werden wird, solltest Du denen mitteilen,dass der Wagen in einem anderen Landkreis und sich nicht mehr in Deinem Machtbereich befindet und Du der Aufforderung zur Außerbetriebsetzung nicht nachkommen kannst. Der Landkreis wird dann im Amtshilfeersuchen den anderen Landkreis bitten,dass Fahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz zu entsiegeln.

In den AmtsRäumen darf ich den Tip mit dem Demontieren der Kennzeichen nicht geben, in meiner Freizeit schon. Wäre auch die schnellste aller Wege, wenn Deine Cousine stur bleibt.

Mache ihr nochmal Druck, hast keinen Bruder der da evtl erfolgversprechendere Argumente hat.

Man man,da greift man jemanden unter die Arme und ist am Ende der Gearschte.

 

Gruß Martin

Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. März 2018 um 11:47:09 Uhr:

Eigentümer ist der, der das Auto bezahlt hat und für die laufenden Kosten aufkommt, egal wer´der Halter ist

Das Zahlen der laufenden Kosten hat nichts mit der Begründung einer Eigentümereigenschaft zu tun. Jemand ganz anderes kann für den Eigentümer die Versicherung und Steuern zahlen.

Besitzer muss von Eigentümer unterschieden werden. BGB: Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.

Wenn ich Besitzer bin, bin ich nicht immer der Eigentümer und umgekehrt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 31. März 2018 um 16:34:18 Uhr:

Hallo EMA.

Erstmal mach Dir keine Gedanken,dass Du ein Einzelfall bist und nur Deine Verwandschaft so mit Dir umgeht. Solche Fälle habe ich wenigstens einmal im Monat. Ob es da um Verflossene Partner geht, VerwandschaftsVerhältnisse, gute Freunde egal, kommt überall vor und nicht selten. Traurig,dass man wirklich keinem mehr trauen kann. Den härtesten Fall hatte ich mal zwischen einer Mutter und ihrer Tochter, hier hat die Mutter die Tochter verarscht.

Und das alles nur,weil Du Deiner Cousine in einer misslichen Lage helfen wolltest. So bitter wie es ist, Du wirst so etwas vermutlich nicht wieder für jemanden machen(auch wenn es die ehrlichste Haut ist,die es gibt)

Es sind eigentlich schon alle Möglichkeiten,die Du hast aufgezählt worden.

Das einfachste wäre natürlich, Deine Cousine sieht es ein und meldet den Wagen ab. Aus meiner langen Erfahrung,glaube ich aber nicht daran.

Die Kennzeichen zu entfernen, ist kein Diebstahl,da Du als eingetragener Halter der Geschädigte wärst. Das Auto selbst gehört Deiner Cousine, da diese es bezahlt hat. Solange Du nichts kaputt machst am Auto,kann sie Dir nichts.

Dass Du die ZB 2 hast,weißt Dich nicht als Eigentümer aus, steht auch dick in der Mitte der ZB 2 drauf. Um das Eigentum am Wagen geht's ja auch nicht.

Du möchtest Deine Haltereigenschaft beenden und dafür benötigst Du die Kennzeichen und die ZB 1. Händigt Dir Deine Cousine diese nicht aus,müsstest Du anwaltlich gegen sie vorgehen(Das dauert leider sehr lange,sollte es Deine Cousine auf ein Verfahren bei Gericht ankommen lassen).

Wenn sich Deine Cousine also nicht überreden lässt,das Fahrzeug ab- oder umzumelden, solltest Du auf jeden Fall die Versicherung kündigen. Wenn dann das Verfahren wegen fehlendem Versicherungsschutz beim Landkreis eingeleitet werden wird, solltest Du denen mitteilen,dass der Wagen in einem anderen Landkreis und sich nicht mehr in Deinem Machtbereich befindet und Du der Aufforderung zur Außerbetriebsetzung nicht nachkommen kannst. Der Landkreis wird dann im Amtshilfeersuchen den anderen Landkreis bitten,dass Fahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz zu entsiegeln.

In den AmtsRäumen darf ich den Tip mit dem Demontieren der Kennzeichen nicht geben, in meiner Freizeit schon. Wäre auch die schnellste aller Wege, wenn Deine Cousine stur bleibt.

Mache ihr nochmal Druck, hast keinen Bruder der da evtl erfolgversprechendere Argumente hat.

Man man,da greift man jemanden unter die Arme und ist am Ende der Gearschte.

 

Gruß Martin

Hi Martin,

auch ich bin mit meiner Gutgläubigkeit reingefallen.

Der Käufer meldet den Wagen seit 3 Wochen einfach nicht ab und hält mich die ganze Zeit hin.

Vertraglich sollte der Wagen am Folgetag abgemeldet werden.

Den Kaufvertrag habe ich an die Zulassungsstelle+Versicherung geschickt.

Die Versicherungsprämie habe ich rückbuchen lassen in der Hoffnung, dass

die eVB sofort ungültig wird und das Amt die nötigen Schritte einleitet.

Die Versicherung meinte allerdings, dass das ganze noch ein paar Wochen

dauern könnte. Also habe ich notgedrungen die Nummernschilder vom verkauften Auto

an mich genommen.

Laut

https://www.frag-einen-anwalt.de/...cht-um-Untergetaucht--f301942.html

ist dies wohl eine Straftat ?!

Bin etwas irritiert.

Weiterhin muß ich wohl die Zwangsstillegungskosten vorauszahlen und dann gerichtlich

beim Käufer einfordern.

Der VerKaufpreis des Wagens lag bei 380€ und die jährlichen Kosten für Steuer+Versicherung

bei 720€ !

 

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