Auto Abmelden ohne Brief möglich?
Hallo hab mein Auto heute grad eben nach Poland verkauft hab Kaufvertrag gemacht, hab ihm den Brief gegeben dafür hab ich fahrzeugschein und Kennzeichen habe angst das es irgendwie mit der abmeldung nicht klappt wird es probleme geben in der zulassungstelle mfg
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MiFiA4
Das ist falsch. Den der Käufer braucht den ZUB I nicht da der bei der Abmeldung einbehalten wird. Der Käufer geht mit dem ZUB II zur Anmeldung, dabei wird der ZUB I neu ausgestellt.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Hallo TE,um ein Fahrzeug abzumelden langen die Kennzeichenschilder und die ZUB I (Fahrzeugschein).
Allerdings solltest Du dem Käufer die ZUB I zukommen lassen, damit er wiederum die Möglichkeit hat, dass Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden. Dies widerum klappt nur mit ZUB I + ZUB II (Brief).
Dem TE kann nichts passieren, da er für die Abmeldung alle nötigen Unterlagen und sogar die Kennzeichen hat.Gruß MIFIA4
Sorry, aber da liegt Du nicht richtig. Die ZUB I wird nach Eintragung der Außerbetriebsetzung auf der Rückseite grundsätzlich wieder ausgehändigt und ist bei einer Wiederzulassung durch das dann zuständige SVA wieder einzuziehen, welches dann eine neue ZUB I ausstellt.
Ggf. findest Du hierzu Info´s im § 14 FVZ
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]
45 Antworten
Auf die Veräußerungsanzeige gehört die Unterschrift des Käufers drauf, da gibt es nix zu diskutieren. Wer es nicht glauben mag, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Davon abgesehen sind Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige zwei vollkommen verschiedene Dinge, regeln komplett unterschiedliche Sachen und haben einen völlig anderen Inhalt. Auch hier dürfte der Blick ins Gesetz Klarheit bringen. Und eure tollen Vereinbarungen im Kaufvertrag sind so überflüssig wie uninteressant, für zulassungsrechtliche Angelegenheiten NULL Relevanz, steht hier aber auch zum gefühlt 4728sten Mal...
tecci ... isss jaaaaa juuuut 🙂 .... meine doch nur, dass auch die einseitige Anzeige mit Kaufvertrag zur Stressverminderung für den Veräußerer sinnvoll ist, wenn mit dem Auto noch irgendein Unfug gemacht werden sollte. Im Fall der Fälle sieht man dann zumindest gleich sein Bemühen und schaden tut es nix .... habe es für mich so gehandhabt. Hätte es wirklich besser formulieren sollen, sorry.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 20. Oktober 2015 um 00:12:46 Uhr:
Auf die Veräußerungsanzeige gehört die Unterschrift des Käufers drauf, da gibt es nix zu diskutieren. Wer es nicht glauben mag, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Davon abgesehen sind Kaufvertrag und Veräußerungsanzeige zwei vollkommen verschiedene Dinge, regeln komplett unterschiedliche Sachen und haben einen völlig anderen Inhalt. Auch hier dürfte der Blick dins Gesetz Klarheit bringen. Und eure tollen Vereinbarungen im Kaufvertrag sind so überflüssig wie uninteressant, für zulassungsrechtliche Angelegenheiten NULL Relevanz, steht hier aber auch zum gefühlt 4728sten Mal...
Die allermeisten Kaufvertragsformulare enthalten alle für die Veräußerungsmeldung notwendigen angaben. Vertrag mit einem Zweizeiler an die Zulassungsstelle faxen und gut ist
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 20. Oktober 2015 um 00:12:46 Uhr:
Auf die Veräußerungsanzeige gehört die Unterschrift des Käufers drauf, da gibt es nix zu diskutieren. …
Auf eine Veräußerungsanzeige streng genommen nicht (damit teile ich als Verkäufer nur etwas mit, beispielsweise der Versicherung), aber auf die Empfangsbestätigung, die aber Teil des ebenfalls "Veräußerungsanzeige" genannten Schriftstücks ist. Erst dann darf die Zulassungsstelle aktiv werden, ohne Unterschrift nicht.
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Ein Blick in die Verordnung erleichtert die Rechtsfindung:
§13 FZV
(4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seiner Pflicht nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.
Der bisherige Halter kommt seiner Mitteilungspflicht also nicht nach, wenn er nicht die Empfangsbestätigung des neuen Halters vorlegt. Da im hier diskutierten Fall aber die Zulassungsbescheinigung nicht (vollständig) übergeben wurde, dürfte es eine solche Empfangsbestätigung nicht geben...
Insofern ist die unverzügliche Abmeldung und danach der Postversand der ZBI an den Käufer wohl nicht die schlechteste Idee.
Auto Abmelden ohne Brief ist nicht möglich
Zitat:
@Guest77 schrieb am 21. Oktober 2015 um 23:33:02 Uhr:
Auto Abmelden ohne Brief ist nicht möglich
Und wie kommst du zu dieser unsinnigen Erkenntnis, nachdem hier schon mehrfach dargelegt wurde, dass es eben geht?
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 21. Oktober 2015 um 23:45:03 Uhr:
Und wie kommst du zu dieser unsinnigen Erkenntnis, nachdem hier schon mehrfach dargelegt wurde, dass es eben geht?Zitat:
@Guest77 schrieb am 21. Oktober 2015 um 23:33:02 Uhr:
Auto Abmelden ohne Brief ist nicht möglich
Ich habe viele Autos abgemeldet und es wurde immer nach Unterlagen gefragt manche schreiben nur misst hier.....
Zitat:
@Guest77 schrieb am 21. Oktober 2015 um 23:47:18 Uhr:
Ich habe viele Autos abgemeldet und es wurde immer nach Unterlagen gefragt manche schreiben nur misst hier.....Zitat:
@Tecci6N schrieb am 21. Oktober 2015 um 23:45:03 Uhr:
Und wie kommst du zu dieser unsinnigen Erkenntnis, nachdem hier schon mehrfach dargelegt wurde, dass es eben geht?
Unterlagen sind Fahrzeugschein, Nummernschilder und Kohle.
Denn Brief überlasse ich Dir.
Zitat:
@Guest77 schrieb am 21. Oktober 2015 um 23:33:02 Uhr:
Auto Abmelden ohne Brief ist nicht möglich
Falsch !
Zitat:
@Guest77 schrieb am 21. Oktober 2015 um 23:47:18 Uhr:
Ich habe viele Autos abgemeldet und es wurde immer nach Unterlagen gefragt manche schreiben nur misst hier.....Zitat:
@Tecci6N schrieb am 21. Oktober 2015 um 23:45:03 Uhr:
Und wie kommst du zu dieser unsinnigen Erkenntnis, nachdem hier schon mehrfach dargelegt wurde, dass es eben geht?
Ja, meistens du. Und besonders hier in diesem Thread. Du kennst doch den Spruch von wegen keine Ahnung und so...
Alle Gemeinden Arbeiten anders vlt ist bei euch so
Nö. Die FZV gilt bundesweit. Welche Zulassungsstelle soll das denn deiner Meinung nach sein? Beispiele?
In Duisburg ist strenger da wollen die alles sehen...