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Auto Abmelden ohne Brief möglich?

Hallo hab mein Auto heute grad eben nach Poland verkauft hab Kaufvertrag gemacht, hab ihm den Brief gegeben dafür hab ich fahrzeugschein und Kennzeichen habe angst das es irgendwie mit der abmeldung nicht klappt wird es probleme geben in der zulassungstelle mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo TE,

um ein Fahrzeug abzumelden langen die Kennzeichenschilder und die ZUB I (Fahrzeugschein).

Allerdings solltest Du dem Käufer die ZUB I zukommen lassen, damit er wiederum die Möglichkeit hat, dass Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden. Dies widerum klappt nur mit ZUB I + ZUB II (Brief).

Das ist falsch. Den der Käufer braucht den ZUB I nicht da der bei der Abmeldung einbehalten wird. Der Käufer geht mit dem ZUB II zur Anmeldung, dabei wird der ZUB I neu ausgestellt.
Dem TE kann nichts passieren, da er für die Abmeldung alle nötigen Unterlagen und sogar die Kennzeichen hat.

Gruß MIFIA4

Sorry, aber da liegt Du nicht richtig. Die ZUB I wird nach Eintragung der Außerbetriebsetzung auf der Rückseite grundsätzlich wieder ausgehändigt und ist bei einer Wiederzulassung durch das dann zuständige SVA wieder einzuziehen, welches dann eine neue ZUB I ausstellt.

Ggf. findest Du hierzu Info´s im § 14 FVZ

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]

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Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch


@bootsmann

Wie kann man denn ein Auto ohne Brief ummelden?

Ganz ehrlich? Ich weiß es auch nicht. Meine Liebste bekommt das auch nicht mehr zusammen und mich stimmt das auch nachdenklich. Tatsache war jedenfalls, dass die Käuferin den Brief erst später erhalten hatte. Möglicherweise sollte der Wagen auch "nur" abgemeldet werden, weil er angemeldet verkauft wurde in einen anderen Zulassungsbezirk. Jetzt bitte NICHT daran hochziehen, weil ich da etwas geschrieben habe, was SO ja nicht stimmen kann. Ich habe lediglich aus der Erinnerung meiner Liebsten zitiert *hüstel* 🙄

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo TE,

um ein Fahrzeug abzumelden langen die Kennzeichenschilder und die ZUB I (Fahrzeugschein).

Allerdings solltest Du dem Käufer die ZUB I zukommen lassen, damit er wiederum die Möglichkeit hat, dass Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden. Dies widerum klappt nur mit ZUB I + ZUB II (Brief).

Das ist falsch. Den der Käufer braucht den ZUB I nicht da der bei der Abmeldung einbehalten wird. Der Käufer geht mit dem ZUB II zur Anmeldung, dabei wird der ZUB I neu ausgestellt.

Dem TE kann nichts passieren, da er für die Abmeldung alle nötigen Unterlagen und sogar die Kennzeichen hat.

Gruß MIFIA4

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo TE,

um ein Fahrzeug abzumelden langen die Kennzeichenschilder und die ZUB I (Fahrzeugschein).

Allerdings solltest Du dem Käufer die ZUB I zukommen lassen, damit er wiederum die Möglichkeit hat, dass Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden. Dies widerum klappt nur mit ZUB I + ZUB II (Brief).

Das ist falsch. Den der Käufer braucht den ZUB I nicht da der bei der Abmeldung einbehalten wird. Der Käufer geht mit dem ZUB II zur Anmeldung, dabei wird der ZUB I neu ausgestellt.
Dem TE kann nichts passieren, da er für die Abmeldung alle nötigen Unterlagen und sogar die Kennzeichen hat.

Gruß MIFIA4

Sorry, aber da liegt Du nicht richtig. Die ZUB I wird nach Eintragung der Außerbetriebsetzung auf der Rückseite grundsätzlich wieder ausgehändigt und ist bei einer Wiederzulassung durch das dann zuständige SVA wieder einzuziehen, welches dann eine neue ZUB I ausstellt.

Ggf. findest Du hierzu Info´s im § 14 FVZ

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]

So ist's auch richtig. Alles andere stammt aus längst vergangenen Zeiten...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


So ist's auch richtig. Alles andere stammt aus längst vergangenen Zeiten...

Asche über mein Haupt, ihr habt Recht ! Eben auf der Seite meiner Zulassungstelle nachgeschaut.

Da steht:

ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:

Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte.

Ansonsten hat der TE alles richtig gemacht, und sollte die entsprechenden Dokumente schnellstmöglich nachreichen!!!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]

Brief oder die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil II? Die Zulassungsbescheinigung Teil II brauchst du heute nicht mehr vorlegen, Abmeldung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und Kennzeichen werden entwertet. Früher wurde die Abmeldung im Fahrzeugbrief eingetragen und der Fahrzeugschein eingezogen (oder entwertet, ist schon etwas her).

super dankeschön ich hoffe es klappt alles geschmiert

Lade Dir aus dem Netz von der zuständigen Zulassungsstelle das Formular für die Veräußerungsanzeige runter, fülle es aus und faxe es mit einer Kaufvertragskopie an diese Zulassungsstelle. Das Gleiche machst Du mit der Pkw-Versicherung. Warte nicht weiter. Mach es gleich. Damit solltest Du auf der sicheren Seite sein.

brauche sein unterschrift er ist untwegs nach poland ich glaub das wird nichts werde morgen schnell möglichst in die zulassungsstelle wahrscheinlich werde ich heute nicht gut schlafen können

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 19. Oktober 2015 um 20:45:20 Uhr:


Lade Dir aus dem Netz von der zuständigen Zulassungsstelle das Formular für die Veräußerungsanzeige runter, fülle es aus und faxe es mit einer Kaufvertragskopie an diese Zulassungsstelle. Das Gleiche machst Du mit der Pkw-Versicherung. Warte nicht weiter. Mach es gleich. Damit solltest Du auf der sicheren Seite sein.

Wenn der TE die Kennzeichenschilder und die ZB I hat, ist die Veräußerungsanzeige entbehrlich, das gleiche gilt für die Versicherung. Der TE kann das Fahrzeug abmelden und alles ist gut.

@ TE
Du solltest dem Käufer aber umgehend die ZB I nach der Außerbetriebsetzung zusenden, die wird von ihm benötigt.

Stimmt im Prinzip. Mir ging es um etwaige OWi's (oder Schlimmeres) in der Zwischenzeit und auf der sicheren Seite wäre er damit ja. @TE Eine Unterschrift des Käufers auf diesen Mitteilungen braucht es nicht 😉

Natürlich muss die Unterschrift des Käufers drauf sein...

Tecci ... auf dem Kaufvertrag sicher, aber nicht unbedingt auf der Veräußerungsanzeige. Die kann man auch alleine machen und den Vertrag ranbammeln. Hab ich letztens auch so gemacht und alles war i.O.. Steuer/Versicherung wurden direkt mit dem Stichtag der Veräußerung ohne weitere Veranlassung von meiner Seite abgerechnet. Der Käufer hatte eine gute Woche rumgetrödelt, trotz anderweitiger Vereinbarung im Vertrag.

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