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Auto Abmelden ohne Brief möglich?

Hallo hab mein Auto heute grad eben nach Poland verkauft hab Kaufvertrag gemacht, hab ihm den Brief gegeben dafür hab ich fahrzeugschein und Kennzeichen habe angst das es irgendwie mit der abmeldung nicht klappt wird es probleme geben in der zulassungstelle mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4



Zitat:

Original geschrieben von derbeste44


Hallo TE,

um ein Fahrzeug abzumelden langen die Kennzeichenschilder und die ZUB I (Fahrzeugschein).

Allerdings solltest Du dem Käufer die ZUB I zukommen lassen, damit er wiederum die Möglichkeit hat, dass Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden. Dies widerum klappt nur mit ZUB I + ZUB II (Brief).

Das ist falsch. Den der Käufer braucht den ZUB I nicht da der bei der Abmeldung einbehalten wird. Der Käufer geht mit dem ZUB II zur Anmeldung, dabei wird der ZUB I neu ausgestellt.
Dem TE kann nichts passieren, da er für die Abmeldung alle nötigen Unterlagen und sogar die Kennzeichen hat.

Gruß MIFIA4

Sorry, aber da liegt Du nicht richtig. Die ZUB I wird nach Eintragung der Außerbetriebsetzung auf der Rückseite grundsätzlich wieder ausgehändigt und ist bei einer Wiederzulassung durch das dann zuständige SVA wieder einzuziehen, welches dann eine neue ZUB I ausstellt.

Ggf. findest Du hierzu Info´s im § 14 FVZ

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'KFZ Abmelden mit Kennzeichen Fahrzeugschein und Verkaufsvertrag' überführt.]

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Ah ja...soso, Duisburg...

Zitat von deren

Homepage

Zitat:

Was wird benötigt?

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder (bei noch zugelassenen Fahrzeugen)
  • gegebenenfalls Verwertungsnachweis des Verwertungsbetriebes gemäß Altauto-Verordnung (Vordrucke sind beim Verwertungsbetrieb erhältlich)
  • Verbleibserklärung bei anderweitigem Verbleib des Fahrzeuges (formlos)

Nix Brief...

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