Auto abgeschleppt trotz sichtbarer Telefonnummer im Auto
Guten Abend,
ist mir am 13.September 2018 in Dresden passiert:
Auto abgeschleppt, obwohl ich ein Schild mit meiner 0176- Telefonnummer deutlich sichtbar im Auto auf dem Dashboard habe liegen lassen.
(Siehe auch ähnliches Photo eines anderen Autos, was ich im Internet gefunden habe).
Jetzt habe ich mal "gehört", bzw. im Internet gelesen, dass das Bussgeldamt nicht so "ohne weiteres" ein Auto abschleppen lassen darf, wenn eine Telefonnummer sichtbar im Auto ist, sondern in einem solchen Falle das Bussgeldamt ersteinmal diese Telefonnummer anrufen muss, um dem Autofahrer das Wegfahren des Autos zu ermöglichen!
Sollte jedoch der Autofahrer auch dann nach erfolgtem Anruf sein Auto nicht binnen einer angemessenen Zeit
von ca. 15 Minuten das Auto nicht wegfahren, erst dann sei eine Abschleppmassnahme gerechtfertigt.
Wohlgemerkt: das gilt nur, wenn eine Telefonnummer zur Erreichbar sichtbar im Auto ist!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:32:47 Uhr:
Wenn auf diesen Photos die Telefonnummer klar und deutlich sichtbar und somit lesbar ist, hat sich ja die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit von alleine beantwortet.
Auch mit dieser Annahme liegst du falsch. Die von mir schon erwähnte kurze Google-Suche bringt auf Platz 2 der Trefferliste folgende Aussage zur Verhältnismäßigkeit:
QuelleZitat:
Auch hier hilft dem Falschparker die bloße Angabe der Telefonnummer, unter der er zu erreichen ist, in der Regel nicht aus. Auch staatliche Ordnungskräfte brauchen dem Falschparker nicht auf gut Glück hinterherzutelefonieren. Insbesondere vorgefertigte Zettel, die erkennen lassen, dass der Fahrer sie pauschal in allen Falschparksituationen einsetzt, brauchen nicht beachtet zu werden.
Einfach mal pauschal eine Telefonnummer ins Auto legen funktioniert also nicht - und das ist auch gut so. Unterm strich dokumentierst du damit nur eins: "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf, ich mache es aber trotzdem."
106 Antworten
Zitat:
@BlauerFlitzer81 schrieb am 15. September 2018 um 19:23:20 Uhr:
Möglichkeiten:1) Die Politesse hat kein Diensthandy
2) Die Politesse ruft nicht irgendwelche unbekannten Nummern an die ohne Hinweis irgendwo hinterlegt sind
3) Wer bezahlt den Anruf? (Behörde wird sicherlich keine Flat haben)
4) Der Politesse intessiert nur der TatbestandWahrscheinlich trifft sogar alles zu.
Es mag Fälle geben, wo man vielleicht dem TE zustimmt. Aber es ist schon wichtig zu wissen, wo stand denn das Fahrzeug.
@ TE
Die Telefonnummer ins Auto zulegen, in der Hoffnung, dass die Politesse anruft, bevor sie das Fahrzeug abschleppen lässt, ist m.E. schon starker Toback.
Auf jeden Fall lässt es m.E. einen klaren Vorsatz erkennen und sollte auch so geahndet werden.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 15. September 2018 um 18:45:34 Uhr:
Kannst du ein Link von Google Maps hier einstellen, wo das Auto nun konkret geparkt wurde? Vielleicht kann dir dann jemand den Grund für die Eile nennen.
Also, das "Dings-bums" nennt sich "Malergäßchen" in Dresden,.
Photos sind bei Google Bildersuche zu finden, bzw. hoffe ich ja, dass ich von der Stadt Dresden einige Photos erhalte, die ich dann hier hochladen kann,.,.
Übrigens parken dort ständig und immer Autos....
Zitat:
@Didi95 schrieb am 15. September 2018 um 19:25:59 Uhr:
D.h ab jetzt dürfen wir alle falsch parken und haben min 15min mehr Zeit - sofern ein Zettel vorne im Auto liegt mit der passenden Nummer.
Dem TE gings ums Abschleppen, nicht das sichere Bußgeld.
Vielleicht hat der TE über einem Versorgungsschacht geparkt, an den man gerade zu dieser Zeit dran mußte.
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Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 15. September 2018 um 19:32:02 Uhr:
Zitat:
@Didi95 schrieb am 15. September 2018 um 19:25:59 Uhr:
D.h ab jetzt dürfen wir alle falsch parken und haben min 15min mehr Zeit - sofern ein Zettel vorne im Auto liegt mit der passenden Nummer.
Dem TE gings ums Abschleppen, nicht das sichere Bußgeld.
Genau, mir geht es nur um dieses Abschleppgeld, was ich bereits los bin.
Zitat:
@AMenge schrieb am 15. September 2018 um 19:16:42 Uhr:
Hat der TE doch geschrieben: Es war ein geprägtes Schild. Also nichts mit zusätzlichem Hinweis.
Hatte Deinen Link zu spät gesehen, sorry.
TE schrieb allerdings ein ähnliches Schild ausgelegt zu haben. Das Foto stammt aus dem Internet.
Zitat:
@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 19:30:41 Uhr:
Übrigens parken dort ständig und immer Autos....
Das macht es nicht legal. Und nein, die Behörden sind nicht verpflichtet, alle Falschparker zu sanktionieren.
Ich glaube der TE ist auf Partnersuche. Nur deshalb postet er hier öffentlich seine Telefonnummer. Ein Spaß wäre es doch, ihn jetzt ständig anzurufen.
"Guten Tag, ich bin Politesse und stehe vor Ihrem Fahrzeug. Bitte fahren Sie das mal weg!"
Nach der 15. "Falschmeldung" wird´s ihm vielleicht zu dumm. 🙂 😛
Gut, vielen Dank für die zahlreichen Antworten soweit, die ja leider wenig Hoffnung darauf machen, dass ich die Abschleppkosten (trotzdem) noch zurück erhalten kann....
Aber so weiß ich wenigstens schon einmal zu ungefähr 90% woran ich bin....
Ich werde aber in den nächsten Tagen trotzdem noch einmal die Photos hochladen, welche die Stadt Dresden geschossen hat, vorausgesetzt natürlich, diese werden mir auch zugeschickt!
Zitat:
@Drahkke schrieb am 15. September 2018 um 20:00:49 Uhr:
Die Nutzung der in Dresden vorhandenen Parkhäuser ist die weitaus günstigere Alternative.
Ja, inclusive Dellen und manchmal auch Kratzerchen, die es beides oftmals im Parkhaus gratis mit hinzugibt...
Thanks......No thanks....... darauf kann ich gerne verzichten!
Perkhäuser meide ich, da nehme ich lieber alle 5 Jahre ca. so einen Abschleppvorgang "mit in Kauf", dass kommt mich auf 5 Jahre immer noch wesentlich billiger als Parkgebühren zu bezahlen.
Die Betonung liegt auf WESENTLICH !
Zitat:
@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 19:58:42 Uhr:
Gut, vielen Dank für die zahlreichen Antworten soweit, die ja leider wenig Hoffnung darauf machen, dass ich die Abschleppkosten (trotzdem) noch zurück erhalten kann....Aber so weiß ich wenigstens schon einmal zu ungefähr 90% woran ich bin....
Ich werde aber in den nächsten Tagen trotzdem noch einmal die Photos hochladen, welche die Stadt Dresden geschossen hat, vorausgesetzt natürlich, diese werden mir auch zugeschickt!
Es ist leider so, daß das Ordnungsamt nicht zurückrufen muß. Ich hatte mich vor Jahren auch mal wegen der Thematik rein aus Interesse informiert. Selbst wann ein Abschleppen notwendig ist, entscheidet das Ordnungsamt einzelfallbezogen.
Wegen den Türschaden. Es gibt solche Gummiflächen, die man sich großflächig an die Türen machen kann. Serienmäßig gibt es das sogar beim Renault Kaktus.
Zitat:
@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 19:58:42 Uhr:
Gut, vielen Dank für die zahlreichen Antworten soweit, die ja leider wenig Hoffnung darauf machen, dass ich die Abschleppkosten (trotzdem) noch zurück erhalten kann....Aber so weiß ich wenigstens schon einmal zu ungefähr 90% woran ich bin....
Ich werde aber in den nächsten Tagen trotzdem noch einmal die Photos hochladen, welche die Stadt Dresden geschossen hat, vorausgesetzt natürlich, diese werden mir auch zugeschickt!
Bist Du Dir sicher,dass von jedem Falschparker Fotos gemacht werden? Ich denke nicht.
Und zu hoffen nach bewusstem Falschparken hier Zuspruch zu finden, ist schon sehr einfältig.
Schreib doch der Bußgeldstelle genau das, was Du hier geschrieben hast. Dass Du nach dem Du Dein Fahrzeug vorsätzlich falsch abgestellt hast, extra die Telefonnummer hinter die Scheibe gelegt hast,um nicht noch abgeschleppt zu werden. Dann klappt das auch mit dem erhöhten Bußgeld.
Gruß m
Ich habe, wenn ich mal "doof" parke, immer Angst, dass sich jemand derart aufregt, dass er mein Auto (absichtlich) beschädigt. Fußgänger sind da nämlich oftmals nicht zu zimperlich und der Abschlepper... aber gut, letzteres dürfte doch gar nicht passieren, schließlich gibt´s dafür die Nummer.
Die ich übrigens anrufen würde, als "Parkraumüberwacher". Dann einfach 15 Sekunden warten, dabei fünfmal "Hallo? Hallo?" sagen, auflegen und den Abschlepper rufen. Wie man erkennt, bringt die Nummer so schonmal nichts...
"Ich habe es probiert, sehen Sie her, aber ich habe nur ein Rauschen vernommen! Sehr seltsam..."
Wenn´s mal wirklich dringend ist, ein Zettel mit Begründung (die natürlich auch erlogen sein kann), kann ich mir vorstellen, dass sich jemand tatsächlich die Mühe macht und anruft, aber so ein vorgefertigtes Nummernschild?
Also einfach mal selbst überlegen, warum man nicht ernst genommen wird mit der Nummer hinter der Scheibe. Ist eben einfach dreist und das merken die Leute. Die sind doch nicht doof...
Ansonsten statt Abschlepper das doppelte Bußgeld inkl. Foto als Begründung. Und beim 3. Mal ab zur MPU. Fertig.
Klar, man muss nicht sofort abschleppen! Sehe ich ganz genauso!
Zitat:
@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 20:04:22 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 15. September 2018 um 20:00:49 Uhr:
Die Nutzung der in Dresden vorhandenen Parkhäuser ist die weitaus günstigere Alternative.Ja, inclusive Dellen und manchmal auch Kratzerchen, die es beides oftmals im Parkhaus gratis mit hinzugibt...
Thanks......No thanks....... darauf kann ich gerne verzichten!
Perkhäuser meide ich, da nehme ich lieber alle 5 Jahre ca. so einen Abschleppvorgang "mit in Kauf", dass kommt mich auf 5 Jahre immer noch wesentlich billiger als Parkgebühren zu bezahlen.
Die Betonung liegt auf WESENTLICH !
Na wenn das so ist, verstehe ich Deinen Eingangspost nicht.
Du hast doch WESENTLICH Geld gespart .