Auto abgeschleppt trotz sichtbarer Telefonnummer im Auto

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Guten Abend,

ist mir am 13.September 2018 in Dresden passiert:

Auto abgeschleppt, obwohl ich ein Schild mit meiner 0176- Telefonnummer deutlich sichtbar im Auto auf dem Dashboard habe liegen lassen.
(Siehe auch ähnliches Photo eines anderen Autos, was ich im Internet gefunden habe).

Jetzt habe ich mal "gehört", bzw. im Internet gelesen, dass das Bussgeldamt nicht so "ohne weiteres" ein Auto abschleppen lassen darf, wenn eine Telefonnummer sichtbar im Auto ist, sondern in einem solchen Falle das Bussgeldamt ersteinmal diese Telefonnummer anrufen muss, um dem Autofahrer das Wegfahren des Autos zu ermöglichen!

Sollte jedoch der Autofahrer auch dann nach erfolgtem Anruf sein Auto nicht binnen einer angemessenen Zeit
von ca. 15 Minuten das Auto nicht wegfahren, erst dann sei eine Abschleppmassnahme gerechtfertigt.
Wohlgemerkt: das gilt nur, wenn eine Telefonnummer zur Erreichbar sichtbar im Auto ist!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:32:47 Uhr:


Wenn auf diesen Photos die Telefonnummer klar und deutlich sichtbar und somit lesbar ist, hat sich ja die Frage der Verhältnismäßigkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit von alleine beantwortet.

Auch mit dieser Annahme liegst du falsch. Die von mir schon erwähnte kurze Google-Suche bringt auf Platz 2 der Trefferliste folgende Aussage zur Verhältnismäßigkeit:

Zitat:

Auch hier hilft dem Falschparker die bloße Angabe der Telefonnummer, unter der er zu erreichen ist, in der Regel nicht aus. Auch staatliche Ordnungskräfte brauchen dem Falschparker nicht auf gut Glück hinterherzutelefonieren. Insbesondere vorgefertigte Zettel, die erkennen lassen, dass der Fahrer sie pauschal in allen Falschparksituationen einsetzt, brauchen nicht beachtet zu werden.

Quelle

Einfach mal pauschal eine Telefonnummer ins Auto legen funktioniert also nicht - und das ist auch gut so. Unterm strich dokumentierst du damit nur eins: "Ich weiß, dass ich hier nicht parken darf, ich mache es aber trotzdem."

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Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:14:20 Uhr:


Guten Abend,

...

Jetzt habe ich mal "gehört", bzw. im Internet gelesen, dass das Bussgeldamt nicht so "ohne weiteres" ein Auto abschleppen lassen darf, wenn eine Telefonnummer sichtbar im Auto ist, sondern in einem solchen Falle das Bussgeldamt ersteinmal diese Telefonnummer anrufen muss, um dem Autofahrer das Wegfahren des Autos zu ermöglichen!

Wenn das wirklich so wäre würde das jeder so machen, und das Ordnungsamt könnte noch ein Call-Center betreiben. 😁

Edit: Die Telefonnummer dient, so denke ich, lediglich dazu das Privatpersonen die Nummer nutzen wenn sie eingeparkt sind. Das Ordnungsamt wird sich dafür nicht interessieren.

Hast du gelesen, was ich dir verlinkt habe? Wenn ja, dann hast du es offenbar nicht verstanden. Ob das ein Zettel ist, ein geprägtes Schild oder ein gehäkelter Schal spielt überhaupt keine Rolle. Du führt diese Telefonnummer anlasslos mit und daher muss dich auch niemand anrufen.

Du solltest die Links, die man dir hier auf dem Silbertablett serviert auch lesen - auch wenn sie deine Meinung eindeutig widerlegen. Dann noch ein wenig Einsicht ins eigene Fehlverhalten und dann wird das Auto zukünftig auch nicht mehr abgeschleppt.

Kannst du ein Link von Google Maps hier einstellen, wo das Auto nun konkret geparkt wurde? Vielleicht kann dir dann jemand den Grund für die Eile nennen.

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:40:03 Uhr:


Es ist kein Zettel mit der Telefonnummer, sondern ein geprägtes Autokennzeichen mit der 0176- Telefonnummer

Haltbar und gut lesbar - eben fuer den haeufigen Gebrauch... 🙄
Also: Vorsaetzlicher Falschparker!

Ratoncita

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Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:43:06 Uhr:


Ich zitiere mal aus dem obigen Link:

Kannst du gern tun. Aber lies auch noch den Folgeabsatz, den ich bereits oben zitiert habe. Du musst schon den kompletten Sachverhalt verstehen und kannst dir nicht nur die Rosinen rauspicken.

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:38:43 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 15. September 2018 um 18:34:33 Uhr:


Standest du inner Feuerwehrzufahrt?
Und warum ist die Serviceleistungsbeschreibung in englisch verfasst?

Ausländische Kennzeichen, wahrscheinlich deswegen....

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:38:43 Uhr:



Zitat:

Schönen Aufenthalt noch hier bei uns 😁 (in DD wie auch in V&S)


Was heißt denn die Abkürzung V&S ??????????

Das ist die Abkürzung für das "

V

erkehr

&S

icherheit"-Forum - also das MT-Forum, in welches du dein Thema eingestellt hast.

Hi TE,

wenn ich Dich richtig verstehe, bist Du darüber empört, dass Dein Fahrzeug abgeschleppt wurde, obwohl Du Deine Telefon Nr. im Fahrzeug hinterlegt hast, korrekt ?

Was stand denn darauf ? " Hallo , ich bins, der Halter und Führer des Fahrzeuges. Ich weis zwar, dass ich hier im Haltverbot stehe und ggf. jemanden behindere, aber ich musste unbedingt jemanden Moin sagen.

Bevor Sie nun meine Fahrzeug abschleppen lassen, denken Sie daran, dass Sie mich erst anrufen müssen ! "

Ha ha ha, der ist gut.

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:14:20 Uhr:


Auto abgeschleppt, obwohl ich ein Schild mit meiner 0176- Telefonnummer deutlich sichtbar im Auto auf dem Dashboard habe liegen lassen.

Stand da

nur

die Telefon-Nummer drauf oder noch ein zusätzlicher Hinweis? 😕

Hat der TE doch geschrieben: Es war ein geprägtes Schild. Also nichts mit zusätzlichem Hinweis.

Möglichkeiten:

1) Die Politesse hat kein Diensthandy
2) Die Politesse ruft nicht irgendwelche unbekannten Nummern an die ohne Hinweis irgendwo hinterlegt sind
3) Wer bezahlt den Anruf? (Behörde wird sicherlich keine Flat haben)
4) Der Politesse intessiert nur der Tatbestand

Wahrscheinlich trifft sogar alles zu.

Ich glaube, um über sowas zu diskutieren bedarf es viel mehr Info´s.

Wo stand denn das Fahrzeug ? Vor einer Feuerwehrausfahrt ? Auf einen Behindertenparkplatz ? In einer Fußgängerzone ? In einer Halteverbotszone, mit oder ohne Behinderung oder nur vor einer abgelaufenden Parkuhr ?

D.h ab jetzt dürfen wir alle falsch parken und haben min 15min mehr Zeit - sofern ein Zettel vorne im Auto liegt mit der passenden Nummer.

Ist doch nicht der ernst dass hier Leute versuchen dies mit verhältnismäßigkeit zu untermauern. Wo kommen wir hin wenn jede Politesse jeden wagen hinterher telefonieren muss - nur weil es den Dulli der die StVO nicht kennt oder mit Füßen tritt - der Meinung ist kein anständigen Parkplatz suchen zu müssen.

Allein die Tatsache dass man vorne seine dumme Nummer rein legt - sollte Grund genug sein für ein erhöhtes Bußgeld.

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 15. September 2018 um 18:46:47 Uhr:



Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:40:03 Uhr:


Es ist kein Zettel mit der Telefonnummer, sondern ein geprägtes Autokennzeichen mit der 0176- Telefonnummer

Haltbar und gut lesbar - eben fuer den haeufigen Gebrauch... 🙄
Also: Vorsaetzlicher Falschparker!

Ratoncita

😉 Ob man da nicht schon charakterliche Mängel vermuten könnte das dieser Verkehrsteilnehmer offensichtlich nichts von Regeln hält? Vor Allem wenn man sich dann noch damit rausreden will das man ja seine Nummer hinterlassen hätte.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 15. September 2018 um 19:24:19 Uhr:


Ich glaube, um über sowas zu diskutieren bedarf es viel mehr Info´s.

Nein. Wenn man den von mir verlinkten Artikel einfach mal liest, dann braucht man keine zusätzlichen Infos.

Zitat:

@9U1 schrieb am 15. September 2018 um 18:30:31 Uhr:



Zitat:

@martinb71 schrieb am 15. September 2018 um 18:25:34 Uhr:


Ich denke mal, dass man in dem Fall sogar von Vorsatz ausgehen kann und die Strafe kann verdoppelt werden.

Das Abschleppen ist ja schon bereits bezahlt, ja "mußte" ja zwangsweise bezahlt werden, da die Abschlepper sonst das Auto nicht rausgegeben hätten, und sich das ganze noch um tägliche Standgebühren erhöht hätte.

Bei Vorsatz besteht die Möglichkeit die

Strafe

zu erhöhen - eine Erhöhung der Abschleppkosten sieht das Gesetz dabei

nicht

vor.

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