AUT: Niedrigeres Geschwindigkeitslimit für Verbrenner

[editiert, Wortwahl so unerwünscht, Moorteufelchen/MT-Moderation]

https://www.adac.de/der-adac/aktuelles/oesterreich-verkehr/

Geschwindigkeitsherabsetzungen aus Luftverpestungsgründen gelten für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge nicht mehr - jedenfalls, wenn sie durch ein entsprechendes, österreichisches Kennzeichen als solche zu erkennen sind.

Frechheit oder wegweisender Schritt?

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Ob ich jetzt in A ein paar Kilometer auf dem Weg in den Urlaub mal 80 statt 100 oder 110 fahren muss/darf, ist mir relativ schnuppe, damit kann ich leben.

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der Grund ist die Gesetzgebung der IG-L Beschränkung, und diese ist eben bei einem E-Auto nicht haltbar. Ich vermute aber, da es schwachsinnig ist, dass PKWs auf der Autobahn mit verschiedenen maximal erlaubten Geschwindigkeiten unterwegs sind, das IG-L verschwindet und nur die Begrenzung bleibt (das IG-L ist auch nur weil dadurch die Strafe für Überschreitung höher ausfällt).

Ja ich weiß, es werden bisherige Beiträge zu einem Thema nicht gern gelesen. Daher wiederhole ich meinen Beitrag vom 1. Juli nochmal:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 1. Juli 2019 um 22:07:04 Uhr:


Tatsächlich hat sich da ein E-Fahrer seit 2015 durchgeklagt:
https://kurier.at/.../165.198.420

D.h. der "Unsinn", dass ein Teil der Pkw schneller fahren darf als die anderen, stammt nicht originär vom Gesetzgeber. Also brauchen sich Verbrennerfahrer nicht über selbige herziehen.

Andere Überlegung: Warum sollte es überhaupt Unsinn sein, dass bestimmte Fahrzeuge bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bevorteilt werden? In Deutschland wird ja auch gern gegen das aTL argumentiert, weil man tagsüber meist ohnehin zuviel Verkehr hat, nachts dafür problemlos ohne Beschränkung schneller fahren kann. Warum soll diese Argumentation beim Elektroauto plötzlich nicht mehr gehen?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 5. Juli 2019 um 11:06:08 Uhr:


Ja ich weiß, es werden bisherige Beiträge zu einem Thema nicht gern gelesen. Daher wiederhole ich meinen Beitrag vom 1. Juli nochmal:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 5. Juli 2019 um 11:06:08 Uhr:



Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 1. Juli 2019 um 22:07:04 Uhr:


Tatsächlich hat sich da ein E-Fahrer seit 2015 durchgeklagt:
https://kurier.at/.../165.198.420

D.h. der "Unsinn", dass ein Teil der Pkw schneller fahren darf als die anderen, stammt nicht originär vom Gesetzgeber. Also brauchen sich Verbrennerfahrer nicht über selbige herziehen.

Andere Überlegung: Warum sollte es überhaupt Unsinn sein, dass bestimmte Fahrzeuge bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bevorteilt werden? In Deutschland wird ja auch gern gegen das aTL argumentiert, weil man tagsüber meist ohnehin zuviel Verkehr hat, nachts dafür problemlos ohne Beschränkung schneller fahren kann. Warum soll diese Argumentation beim Elektroauto plötzlich nicht mehr gehen?

Tja wenn es den so frei ist, soll er 130 oder 140 fahren. Mir egal. Gut Nachts kann das dann schon sein.

Wie gesagt ob das viel Sinn macht, sprich Laden muss dann jeder selbst entscheiden.

Tagsüber ist die Inntalautobahn aber immer voll.

Wenn sich die Deutschen(!) ans Rechtsfahrgebot halten würden, wäre es auch mal frei genug. Wobei, so voll ist es je nach Richtung nicht:
https://webcams2.asfinag.at/.../SingleScreenServlet?...

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Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 5. Juli 2019 um 15:01:14 Uhr:


Wenn sich die Deutschen(!) ans Rechtsfahrgebot halten würden, wäre es auch mal frei genug. Wobei, so voll ist es je nach Richtung nicht:
https://webcams2.asfinag.at/.../SingleScreenServlet?...

wow ist ja derzeit richtig leer, das kenne ich anders.

Übrigens das Rechtsfahrgeboteinhalten betreffend.

Die Österreicher sind da aber auch nicht viel vorbildlicher.

Da wird mit 100 links rumgeeiert als gäbe es kein Morgen weil es gilt ja sowieso 100.

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