ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bußgeldbescheid zu niedrig?

Bußgeldbescheid zu niedrig?

Themenstarteram 2. August 2019 um 12:36

Hallo Leute,

ich bitte um einen kleinen Tipp:

Wo kommen die 117,00 Euro und der eine Punkt her?

21 km/h = 80,00 Euro, 1 Punkt

Reifen = 75 Euro, 1 Punkt

Summe 155,00 Euro, 2 Punkte

Und: Muss bzgl. der Geschwindigkeit gar kein Messmittel mehr angegeben werden?

Gruß

IF

Beste Antwort im Thema

ja, ist zu niedrig, am besten bei der ausstellenden Behörde schriftlich nachfragen warum du nicht mehr bekommen hast.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten

meine Glaskugel ist ratlos...

wirst doch was schriftliches haben, oder?

Themenstarteram 2. August 2019 um 13:07

Sorry, der Hochladevorgang brach immer ab. Nun ist der Beleg hochgeladen.

Geahndet wird der schwerere Verstoß und dieser ggf. in der Buße erhöht. Sozusagen Mengenrabatt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. August 2019 um 15:26:07 Uhr:

Geahndet wird der schwerere Verstoß und dieser ggf. in der Buße erhöht. Sozusagen Mengenrabatt.

Aber das läuft doch nicht als Tateinheit, weil beides nix miteinander zu tun hat. Oder?

Gruß Metalhead

ja, ist zu niedrig, am besten bei der ausstellenden Behörde schriftlich nachfragen warum du nicht mehr bekommen hast.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. August 2019 um 15:36:40 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. August 2019 um 15:26:07 Uhr:

Geahndet wird der schwerere Verstoß und dieser ggf. in der Buße erhöht. Sozusagen Mengenrabatt.

Aber das läuft doch nicht als Tateinheit, weil beides nix miteinander zu tun hat. Oder?

Gruß Metalhead

Doch schon. Er ist mit abgelutschten Pellen zu schnell gefahren.

Zitat:

@IFOO schrieb am 2. August 2019 um 14:36:22 Uhr:

Hallo Leute,

ich bitte um einen kleinen Tipp:

Wo kommen die 117,00 Euro und der eine Punkt her?

21 km/h = 80,00 Euro, 1 Punkt

Reifen = 75 Euro, 1 Punkt

Summe 155,00 Euro, 2 Punkte

Und: Muss bzgl. der Geschwindigkeit gar kein Messmittel mehr angegeben werden?

Gruß

IF

145,50 € und 1 Punkt

Sei froh... sowas liegt immer im Ermessen der Behörden.

Wenn Du zB Einsichtig warst und keinerlei Gefährdung vorlag ist das Urteil so nachvollziehbar.

am 2. August 2019 um 14:07

Das ist kein Urteil, sondern ein Bußgeldbescheid. Und ob der TE einsichtig war, erfährt die Behörde normalerweise nicht.

Hier lag Tateinheit vor, dort wird nur der teurere Verstoß gewertet. Dieser kann dann angemessen erhöht werden. Unklar ist eigentlich nur die Erhöhung um einen so krummen Betrag von 37 Euro bzw. einen Faktor von 1,4625.

Bei erlaubten 30km/h nach Abzug der Toleranz immer noch 51km/h als vorwerfbar zu haben ist schon heftig. Das Bußgeld fällt in diesem Fall aber mal viel zu niedrig aus.

am 2. August 2019 um 15:29

am besten gleich nochmal ausprobieren und das Fahrverbot mitnehmen

Moin!

Ok, selbst bin ich auch jemand, der ein eigenes Rechtsverständnis pflegt. Trotzdem würde ich in diesem Fall kein Widerspruch einlegen, weil "die Strafe" zu gering bewertet wurde.

G

warum nicht ?

wenn er es doch gerne möchte ...?

@hjluecke

Der TE sieht das vielleicht anders.

Themenstarteram 2. August 2019 um 17:05

Kia, troll doch woanders herum...

Hmm, dann wurde scheinbar doch nur eine Sache herangezogen und diese erhöht. Den krummen Faktor finde ich aber auch seltsam.

Nein, in diesem Fall werde ich es auf sich beruhen lassen.

Bei 155,00 Euro und 2 Punkten wäre ich aber einmal der Sache mit dem Messmittel nachgegangen, nachdem ich mich vorher noch etwas schlau gemacht hätte. „Polizeiliche Feststellung“ kommt mir etwas arg schwammig vor.

Danke u. Gruß

IF

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bußgeldbescheid zu niedrig?