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Auszahlung - Wiederbeschaffungdauer

Themenstarteram 27. Dezember 2013 um 12:01

Hallo,

mein Auto wurde gerammt, ich fuhr zu einem Gutachter, er bestätigte in seinem Gutachten einen Totalschaden. Die gegnerische Versicherung zahlte den Wiederbeschaffungswert und zog davon einen Restwert ab. Ich gab eine Kopie des Kaufvertrages meines neuen Autos ab damit ich die Mehrwertsteuer ausgezahlt bekomme. Soweit scheint mir das alles schlüssig.

Allerdings steht in meinem Gutachten: "Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage, Nutzungsausfall pro Tag 23 Euro"

Steht mir diese Summe noch zu oder welche Gegebenheiten müssen dafür vorliegen?

Bin für alle Tipps dankbar

Bimmel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Mitn totalschaden kann man kaum noch verkehrssicher unterwegs sein

Aber sicher kann man das du Experte.

 

Schon mal etwas von dem Unterschied zwischen technischen und Wirtschaftlichen Tolatschaden gehört?

 

Hast du überhaupt im Ansatz eine Ahnung wie man wann einen Totalschaden definiert?

 

Nein, hast du nicht, sonst würdest du hier nicht so einen Dummfug posten.

 

Manohman... hier sind neuerdings wieder Spezialisten unterweges......:(

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Themenstarteram 6. Januar 2014 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Nicht vergessen, am anderen Ende sitzt auch nur ein Mensch, der seinen Job macht.

seh ich genauso... wenn einem dieser mensch aber erstmal gepflegt blöd-kommt bevor er erkennt dass der fehler offenbar doch bei ihm liegt, kann man auch einen raueren ton anschlagen. ...aber das ist ein anderes thema.

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