ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auszahlung - Wiederbeschaffungdauer

Auszahlung - Wiederbeschaffungdauer

Themenstarteram 27. Dezember 2013 um 12:01

Hallo,

mein Auto wurde gerammt, ich fuhr zu einem Gutachter, er bestätigte in seinem Gutachten einen Totalschaden. Die gegnerische Versicherung zahlte den Wiederbeschaffungswert und zog davon einen Restwert ab. Ich gab eine Kopie des Kaufvertrages meines neuen Autos ab damit ich die Mehrwertsteuer ausgezahlt bekomme. Soweit scheint mir das alles schlüssig.

Allerdings steht in meinem Gutachten: "Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage, Nutzungsausfall pro Tag 23 Euro"

Steht mir diese Summe noch zu oder welche Gegebenheiten müssen dafür vorliegen?

Bin für alle Tipps dankbar

Bimmel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Mitn totalschaden kann man kaum noch verkehrssicher unterwegs sein

Aber sicher kann man das du Experte.

 

Schon mal etwas von dem Unterschied zwischen technischen und Wirtschaftlichen Tolatschaden gehört?

 

Hast du überhaupt im Ansatz eine Ahnung wie man wann einen Totalschaden definiert?

 

Nein, hast du nicht, sonst würdest du hier nicht so einen Dummfug posten.

 

Manohman... hier sind neuerdings wieder Spezialisten unterweges......:(

15 weitere Antworten
Ähnliche Themen
15 Antworten

wie lange hattest du denn kein fahrbereites Auto?

Normal steht dir der Nutzungsausfall für diese Dauer mit dem angegebenen Satz schon zu...

Themenstarteram 27. Dezember 2013 um 13:06

einen knappen monat...

ich werd mich mal mit der versicherung in verbindung setzen

wüsste nicht was deinen 14 x 23 Euro im Wege steht... sollte schon bezahlt werden...

Themenstarteram 27. Dezember 2013 um 13:48

gerade dort angerufen... irgendwas ist da schiefgelaufen (dummfang will ich jetzt mal nicht unterstellen *hust*) die werden mich schriftlich benachrichtigen.

danke für deinen kommentar

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm

 

Allerdings steht in meinem Gutachten: "Wiederbeschaffungsdauer 14 Tage, Nutzungsausfall pro Tag 23 Euro"

Steht mir diese Summe noch zu oder welche Gegebenheiten müssen dafür vorliegen?

Du hättest dir für diesen Zeitraum auch einen Mietwagen nehmen können, da du dies aber scheinbar nicht getan hast, steht dir dieser Betrag als Nutzungsausfall zu, wie bei jedem Haftpflichtschaden. Bei Totalschäden ist dies aber i.d.R. auf 14 Tage begrenzt, ansonsten gilt das immer für die Dauer der Reparatur.

Im Gutachten muss stehen, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit und verkehrssicher ist (oder es musss sich aus den Beschädigungen schon so ergeben, dazu hast Du ja nix gesagt). 

 

Erst dann gibt es Nutzungsausfall. 

Mitn totalschaden kann man kaum noch verkehrssicher unterwegs sein

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Mitn totalschaden kann man kaum noch verkehrssicher unterwegs sein

Aber sicher kann man das du Experte.

 

Schon mal etwas von dem Unterschied zwischen technischen und Wirtschaftlichen Tolatschaden gehört?

 

Hast du überhaupt im Ansatz eine Ahnung wie man wann einen Totalschaden definiert?

 

Nein, hast du nicht, sonst würdest du hier nicht so einen Dummfug posten.

 

Manohman... hier sind neuerdings wieder Spezialisten unterweges......:(

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Mitn totalschaden kann man kaum noch verkehrssicher unterwegs sein

Aber sicher kann man das du Experte.

Schon mal etwas von dem Unterschied zwischen technischen und Wirtschaftlichen Tolatschaden gehört?

Hast du überhaupt im Ansatz eine Ahnung wie man wann einen Totalschaden definiert?

Nein, hast du nicht, sonst würdest du hier nicht so einen Dummfug posten.

Manohman... hier sind neuerdings wieder Spezialisten unterweges......:(

Und die zeichnen sich durch ein sehr überschaubares Fachwissen aus...:)

Naja.... mal nicht gleich so böse... wenn ein 1 Jahr alter Audi A4 einen Totalschaden hat, dann wird die Aussage wohl in den allermeisten Fällen stimmen...

Bei älteren Autos kann natürlich schon eine eingedrückte Tür zum Totalschaden führen.

Kann jedem mal passieren nicht "zuende" zu denken...

am 31. Dezember 2013 um 6:56

Zitat:

Original geschrieben von vanguardboy

Mitn totalschaden kann man kaum noch verkehrssicher unterwegs sein

Oh ha, dann hätte ich doch damals mein 9 Jahre altes Rover Coupe stehen lassen müssen als die Beifahrerseite eingedellt war.

Fahrzeug war vor dem Crash noch 1.500,- EUR wert, Rep. hätte 2.000,- EUR gekostet, Restwert war (glaub ich) so um die 300,. EUR.

Nur gut das ich damals noch keinen Zugriff auf dein "Fach"wissen hatte!

Ich bin nämlich einfach so weiter gefahren bis ich ein Ersatzfahrzeug hatte.

PS:

R.I.P. liebes Rover 216 Coupe

Themenstarteram 5. Januar 2014 um 20:25

ich habe im übrigen meine 14x23 euro bekommen... ging sogar recht schnell nachdem ich dort "aufn tisch gehauen" habe.

echt schwach dass man immer und überall seinem geld hinterherrennen muss. :mad:

Auch im Schadensersatzrecht gilt der Grundsatz, dass nur das zu bezahlen ist, was auch gefordert wird.

Ne ultra petita.

 

Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass viele Versicherer von sich aus schon Unkostenpauschalen und Nutzungsausfall bezahlen, damit Schäden schnell und mit wenig Post reguliert werden .

 

Sie müssen das nicht.

 

Und offenbar hast Du vorher nur das Gutachten eingereicht, ohne Nutzungsausfall geltend zu machen.

 

Das Gutachten gibt nur die Höhe des Tagessatzes an (und auch das ist reiner Service des SV und hat nichts mit dem Fahrzeugschaden zu tun). 

 

Geltend machen musst Du schon selber. Sonst weiß auch keiner, ob Dir überhaupt ein Schaden entstanden ist. 

 

Mit "dem Geld nachlaufen müssen" hat das dann nix zu tun, sondern ist ganz normal. Also freu Dich, dass die Kohle schnell da war.

 

PS: Ich kenne Kollegen, bei denen Akten von Anrufern, die "auf den Tisch hauen", erst mal ein paar Tage liegen, bis die ganzen anderen (freundlichen) Anrufer bedient sind.

 

Nicht vergessen, am anderen Ende sitzt auch nur ein Mensch, der seinen Job macht.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Das Gutachten gibt nur die Höhe des Tagessatzes an (und auch das ist reiner Service des SV und hat nichts mit dem Fahrzeugschaden zu tun). 

So sieht das aus. Aber viele Wissen das nicht und denken das ist ein "muss" im Gutachten. 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Auszahlung - Wiederbeschaffungdauer