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Auszahlung nach Unfallschaden

Hallo Leute,
Nun hats mich auch ma erwischt.
Hatte am 04.12.08 en Unfall mit meinem Astra, aber nicht selbstverschuldet.
Mir is einer in die seite reingefahren und hat mir die ganze Beifahrerseite ruiniert.

Nach langem hin und her hat mir die gegnerische Versicherung nun angeboten meinen Schaden " im Rahmen iher Eintrittspflicht " zu begleichen. Dies war am 17.12.08

danach hab ich bis zum 04.02.09 nichts mehr von denen gehört auch auf schriftliche Nachfragen hin nicht. Am 04.02.09 bekam ich dann endlich einen Anruf das mir für den 05.02.09 einen Gutachter schicken, welcher auch kam.
Dieser stellte einen Schaden in Höhe zwischen 1800 und 2500 euro fest. Das genaue Gutachten hab ich noch nicht. Steht aber fest das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Heute morgen bekam ich wieder en Schreiben von der gegnerischen Versicherung, dass das Gutachten bei ihnen am 07.02.09 eingegangen sei und sie nun anhand des Gutachtens abrechnen werden und mir den Schaden auszahlen.

Nun zu meiner Frage mit welchem Zeitraum muss ich in etwa rechnen bis ich den Schaden ausgezahlt bekomme???

lg kai

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973



25€ haste verdammt schnell zusammen! Das sind nicht einmal 100km Fahrtkosten, vom Zeitaufwand (auf Freizeit kann in Ansatz gebracht werden) will ich dar nicht reden. Kommen noch Parkkosten etc etc dazu und schon biste da weit drüber. Nur rechnen die Meisten Geschädigten ihre Kosten nicht zusammen und so kann man halt bei der Versicherung sparen. Die wenigsten Schäden sind mit einem Brief erledigt. Geschweige denn der Aufwand für den Schriftverkehr. Nicht jeder hat Briefmarken zu Hause. Also erst einmal zur Post welche kaufen oder je nach Brief (Größe/Gewicht) jeden Brief einzeln zur Post fahren. Das können je nach Wohnlage

Mein Gott, so langsamm brennen meine Augen von dem ganzen Unsinn!!!

Gutachten wurde besprochen und widerlegt.
Mietwagen / Nutzungsausfall ebenfalls.

Jetzt sind wir bei den Nebenkosten und selbst dazu verbreitest Du nur Mumpitz!
Woher soll den bitte der Anspruch auf das was Du da oben aufgelistet hast kommen?
Wurde § 823 BGB ein neues Rechtsgut hinzugefügt und mir hat´s keiner gesagt?

Oder weißt Du aus Deiner Glaskugel auch noch, dass der TE verletzt wurde? Dann käme ein Ersatz im Rahmen vermehrter Bedürfnisse in Betracht. Aber auch dann wäre jeder Kilometer nachzuweisen und zwar vom Anspruchsteller.
Und dass eine handschriftlichen Liste "Heute bin 52 km zur Apotheke gefahren" reine Zeitverschwendung ohne irgendwelchen Beweiswert ist, liegt auf der Hand. Das allermindeste ist, dass für jede Fahrt Belege vorliegen oder Bestätigte Arzttermine  usw. die im Prozess als Schätzgrundlage für den Richter taugen.

Die täglich in dem Geschäft tätigen Personen wissen das auch und vereinbaren hier in der Regel Pauschalen. Das ist für den SB und für den RA einfacher und man spart sich das Streiten um 5 km a 0,22 EUR.

Alles was Du da oben aufgelistet hast, ist im Rahmen deliktischer Haftung nicht erstattungsfähig.
-Keine Fahrtkosten für  das Besichtigen des Ersatzwagens oder für  den Besuch beim Anwalt.
-Keine Parkgebühren.
-Kein Zeitverlust! Weder Freizeit noch Arbeitszeit. Dazu gibt es Urteile wie Sand am Meer.

Und zum Schluss noch eins, auch wenn Delle  es  bereits gesagt hat (Du wiederholst Dich da ja auch). Wir wissen, dass Du frustriert bist, weil Du von der H*K C. nicht das Geld bekommen hast, das Du gerne gehabt hättest. Ob zu recht oder nicht, weiß ich nicht. Ist mir aber auch egal.
Fakt ist, dass Dein persönliches Problem mit dieser speziellen Gesellschaft ist und nicht in jedem Faden nochmal (oder zwei- oder dreimal) angeführt werden muss.

Und ganz zum Schluss noch (auch wenn es eigentlich Harrys Text ist): Es besteht wirklich kein Grund, jede Antwort auf 2 oder 3 Posts  innerhalb von 10 Minurten zu verteilen. Man kann das auch in einem Post schreiben, was man zu sagen hat.

Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von krypton1973



25€ haste verdammt schnell zusammen! Das sind nicht einmal 100km Fahrtkosten, vom Zeitaufwand (auf Freizeit kann in Ansatz gebracht werden) will ich dar nicht reden. Kommen noch Parkkosten etc etc dazu und schon biste da weit drüber. Nur rechnen die Meisten Geschädigten ihre Kosten nicht zusammen und so kann man halt bei der Versicherung sparen. Die wenigsten Schäden sind mit einem Brief erledigt. Geschweige denn der Aufwand für den Schriftverkehr. Nicht jeder hat Briefmarken zu Hause. Also erst einmal zur Post welche kaufen oder je nach Brief (Größe/Gewicht) jeden Brief einzeln zur Post fahren. Das können je nach Wohnlage
Mein Gott, so langsamm brennen meine Augen von dem ganzen Unsinn!!!

Gutachten wurde besprochen und widerlegt.
Mietwagen / Nutzungsausfall ebenfalls.

Jetzt sind wir bei den Nebenkosten und selbst dazu verbreitest Du nur Mumpitz!
Woher soll den bitte der Anspruch auf das was Du da oben aufgelistet hast kommen?
Wurde § 823 BGB ein neues Rechtsgut hinzugefügt und mir hat´s keiner gesagt?

Oder weißt Du aus Deiner Glaskugel auch noch, dass der TE verletzt wurde? Dann käme ein Ersatz im Rahmen vermehrter Bedürfnisse in Betracht. Aber auch dann wäre jeder Kilometer nachzuweisen und zwar vom Anspruchsteller.
Und dass eine handschriftlichen Liste "Heute bin 52 km zur Apotheke gefahren" reine Zeitverschwendung ohne irgendwelchen Beweiswert ist, liegt auf der Hand. Das allermindeste ist, dass für jede Fahrt Belege vorliegen oder Bestätigte Arzttermine  usw. die im Prozess als Schätzgrundlage für den Richter taugen.

Die täglich in dem Geschäft tätigen Personen wissen das auch und vereinbaren hier in der Regel Pauschalen. Das ist für den SB und für den RA einfacher und man spart sich das Streiten um 5 km a 0,22 EUR.

Alles was Du da oben aufgelistet hast, ist im Rahmen deliktischer Haftung nicht erstattungsfähig.
-Keine Fahrtkosten für  das Besichtigen des Ersatzwagens oder für  den Besuch beim Anwalt.
-Keine Parkgebühren.
-Kein Zeitverlust! Weder Freizeit noch Arbeitszeit. Dazu gibt es Urteile wie Sand am Meer.

Und zum Schluss noch eins, auch wenn Delle  es  bereits gesagt hat (Du wiederholst Dich da ja auch). Wir wissen, dass Du frustriert bist, weil Du von der H*K C. nicht das Geld bekommen hast, das Du gerne gehabt hättest. Ob zu recht oder nicht, weiß ich nicht. Ist mir aber auch egal.
Fakt ist, dass Dein persönliches Problem mit dieser speziellen Gesellschaft ist und nicht in jedem Faden nochmal (oder zwei- oder dreimal) angeführt werden muss.

Und ganz zum Schluss noch (auch wenn es eigentlich Harrys Text ist): Es besteht wirklich kein Grund, jede Antwort auf 2 oder 3 Posts  innerhalb von 10 Minurten zu verteilen. Man kann das auch in einem Post schreiben, was man zu sagen hat.

Hafi

hallo Hafi,

dann frag ich mich warum ich Freizeit schon ersetzt bekommen habe. Wenn man Mieter hat, muss man sich schonmal öfter mit deren PHF auseinandersetzen wenn die was beschädigt haben. Da gab es nie Probleme, schließlich will man ja nur den Schaden schnell und unkompliziert erledigt haben. Teuer und langwierig wirds dann, wenn man den anderen für blöd verkaufen will. Aber das sollte den Fachleuten hier auch bekannt sein.

Und wie du selber sagst werden Fahrtkosten ja wohl auch ersetzt. Dass man die Nachweise muß ist wohl unstrittg. Und dass man dafür Belege braucht ist wohl auch klar. Aber wiese sagste man bekommt das nicht wenn du im nächsten Satz sagst, dass es nachgewiesen werden muß. Ist halt nur mehr als Lästig, weshalb sich die Leute meistens mit einer Pauschale zufrieden geben.
Wie du selbser Schreibst: Pauschalen sind einfacher, alles andere ist nachzuweisen. Und wenn man 60 Arzttermine hat sind 25€ gar nix. Und wenn man mitten in der Stadt zum Röntgenzentrum muß fallen in der Regel Parkgebühren an. Möchtest du auch Urteile haben, wo das Gericht das sogar OHNE Beleg anerkennt, weil die auch sagen dass man dort üblicherweise Parkgebühren zahlen muß? Richter sind auch nichr blöd und wissen was man wofür ausgeben muß und wofür nicht. Aber wenn sich jemand mit 25€ Pauschal zufrieden geben will soll er es doch.

Dann weise die Leute auch darauf hin, dass die ggf nen Taxi statt nen Mietwagen nehmen müssen. Bei geringem Fahraufkommen ist das evtl deutlich billiger als ein Mietwagen und kann im Rahmen der Schadensminderung auch verlangt werden.

Gruß
Krypton

PS: Die Verfahren bei mir laufen übrigens noch 😁

Dazu schreib ich nichts, denn es steht alles in meinem letzten Beitrag. Lies ihn genau und bring es nicht durcheinander, dann wirst Du auch keine Widersprüchlichkeiten mehr finden wo keine sind.

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


PS: Die Verfahren bei mir laufen übrigens noch 😁

Das 😁 am Ende deines Beitrags verstehe ich nicht ganz. Was ist lustig daran sich zu streiten?

Es sei denn man streitet gerne oder man möchte anderen Beweisen, dass man im Recht ist und der andere nicht.

Wenn ich deine Beiträge, in verschiedenen Threads, so lese komme "ich" zu dem Schluss, dass bei dir wohl beides zutrifft. 🙄

OK. Streiten als Freizeitbeschäftigung. Wer es mag. Ich gestalte meinen Freizeit da lieber anders.

Und zu Recht haben und Recht bekommen. Wirst ja sehen wie "die Verfahren" ausgehen.

Sammel weiterhin deinen Belege und liste alles genau auf. Damit dir ja kein Cent entgeht. 😉

Gruß
Frank, der mit Pauschalen leben kann.

PS: Wenn ich den Aufwand an Zeit zum Belegen der angefallenen Kosten, mit meinem Stundensatz gegenrechne, da brauche ich schon hohe Belege damit sich "das" Rechnet. 😉

@Frank
das 😁 bezog sich auf Hafis Kommentar "Wir wissen, dass Du frustriert bist, weil Du von der H*K C. nicht das Geld bekommen hast, das Du gerne gehabt hättest." Zugegeben wohl etwas Mißverständlich. Spaß macht der Scheiß nun wahrlich nicht. Die haben aber zum Glück wohl auch nichts mehr zu lachen. Und das alles weil die keine 1000€ zahlen wollten. Dumm gelaufen für die.

Die wollten sogar meine Miet und Kapiterträge haben. Bräuchte man angeblich um meinen Arbeitsausfall zu berechnenen 😕 Haben die natürlich nicht gekriegt. Nur meinen die man müßte sich vor denen ganz ausziehen damit die wieder was zu speichern haben. Aber mal gucken was das Gericht dazu sagt, dass die Geschädigte mit Totschlag verleumden. Irgendwo ist halt schluss mit Lustig, da kann man sich nur noch durchkämpfen. Meiner Meinung nach darf man sowas nicht durchkommen lassen, oder wie siehst du das ??

Gruß
Krypton

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Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


Wie du selbser Schreibst: Pauschalen sind einfacher, alles andere ist nachzuweisen. Und wenn man 60 Arzttermine hat sind 25€ gar nix. Und wenn man mitten in der Stadt zum Röntgenzentrum muß fallen in der Regel Parkgebühren an. Möchtest du auch Urteile haben, wo das Gericht das sogar OHNE Beleg anerkennt, weil die auch sagen dass man dort üblicherweise Parkgebühren zahlen muß? Richter sind auch nichr blöd und wissen was man wofür ausgeben muß und wofür nicht. Aber wenn sich jemand mit 25€ Pauschal zufrieden geben will soll er es doch.

Ich wollte gestern zu deinen sinnfreien Ausführungen hinsichtlich der Kostenpauschale nichts mehr schreiben, mir tat der Kopf so weh, nachdem ich beim Lesen deiner Ausführungen selbigen immer wieder auf die Tischplatte geschlagen habe. Ein Danke deshalb an Hafi, der es wiederrum ausführlich erklärte und zwar so, dass jeder es verstehen kann.

Ich schrieb von einem 0815-Schadenfall, du erinnerst dich, ja??? Deine abstrusen Überlegungen in Richtung 60!! Arztterminen sind doch in der Sache völlig irrelevant. Geht es dir nur um das Schreiben oder denkst du zwischendurch auch nach?

Ein 0815-Schadenfall ist klare Haftung, wie im vorliegenden Fall unterstellt, eine erfolgte Besichtigung und eine Abrechnung dazu. Das sind im besten Fall 2 Briefe oder E-Mails, evtl. Telefonate und damit hat es sich dann auch. Wo entstehen denn hier Parkgebühren?? Musst du bei deinem Autohaus entweder Parkgebühren zahlen oder vielleicht doch beim Sachverständigen? So ein absoluter Unsinn! Für 25 Euro kannst du stundenlang telefonieren, was in einem derart simplen Schadenfall überhaupt nicht erforderlich ist. Menschen wie du machen für ihre Mitmenschen das Leben anstrengend, das kann ich dir sagen.

Und um es mal mit Dieter Nuhr zu sagen: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!

Gruß
traumzauber

@traumzauber

Hier geht es um die GRUNDSÄTZLICHE Möglichkeit mehr als die 25€ pauschale geltend zu machen. Das das bei 2 Briefen wohl nicht erforderlich ist, steht wohl außer Frage.

Das was du abstrus nennst kommt leider mehr als häufig vor. Bei mir waren es weit >60 Arzt/Reha Termine. Klar. Macht man doch gerne für 25Euro. Und selbstverständlich hockt man sich ja nur aus Spaß 4-5 Stunden in eine Notaufnahme. Ne ist klar.

Wenn es das alles nicht geben soll, dann frag ich mich nur, warum ich das schon mehr als 1 mal bekommen habe (Wenn auch meistens in Mietsachen). Aber auch da sollte das gleiche Recht gelten, oder? Sei lieber froh, dass du so ne Scheisse noch nicht hattest, anstatt zu behaupten, dass niemand 60 mal zum Arzt wegen eines Unfalles muß. Glaubst du ernsthaft, dass alles "0815" Schäden sind?

Gruß
Krypton, der gute Besserung bei deinen Kopfschmerzen wünscht.

PS : Soll das 0815 eine Anspielung sein, oder weißte nicht wo das her kommt?

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


@traumzauber

Hier geht es um die GRUNDSÄTZLICHE Möglichkeit mehr als die 25€ pauschale geltend zu machen. Das das bei 2 Briefen wohl nicht erforderlich ist, steht wohl außer Frage.

Nein, hier geht es nicht um grundsätzliche Möglichkeiten, die die Rechtsprechung bietet oder auch nicht! Das ist ein Thread, in dem um Hilfe gebeten wurde zu einem bestimmten Sachverhalt. Du bist der Einzige, der das nicht akzeptieren kann. Es ist keine Plattform, um Rechtsprechung oder Regulierungsverhalten in voller Bandbreite - nicht fallbeziogen - zu diskutieren.

Du schriebst:

Zitat:

@TE schau mal nach ob die Unkostenpauschale von 25€ ausgezahlt wurde. Kann übrigens auch mehr sein, je nach zeitlichen Aufwand und notwendiger Kosten (Fahrtkosten, Porto usw). Und lass dir nur nicht einreden, dass es mit der Pauschale getan ist, wie man bei der Versicherung gerne erklärt. Mußt die Kosten dann nur nachweisen!

Darauf ich:

Zitat:

Und mehr als 25 Euro Kosten (Porto, Mail etc.) wollen erst mal nachgewiesen werden. Im 0815-Schadenfall völlig utopisch.

Bis dahin eindeutig fallbezogen, darüber dürfte Einigkeit bestehen. Du allein machst dann daraus eine hypothetische Abhandlung "Was wäre, wenn...", die noch dazu unrichtig ist. Herzkind, das interessiert hier niemanden. Sieh es doch mal ein, du redest an der Sache vorbei.

Das Einzige, was du damit erreicht hast, ist, den TE wahrscheinlich völlig zu verwirren. Er liest hier Dinge, die ihn nicht tangieren und die er auch nicht verstehen kann. Was noch viel schlimmer ist, er kann als Laie in diesem Thread nicht die richtigen Aussagen von den falschen unterscheiden. Das ist für mich übrigens auch der einzige Grund, hier noch weiter zu schreiben. Du mit deinen persönlichen Erfahrungen und verqueren Ansichten bist mir Rille.

Gruß
traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber


.......mir tat der Kopf so weh, nachdem ich beim Lesen deiner Ausführungen selbigen immer wieder auf die Tischplatte geschlagen habe.....
Gruß
traumzauber

Das würde ich aber auf Dauer nicht machen. Schadet dem Aussehen und der Gesundheit. 😉

Und das sind seine Argumentationen nicht wert.

@krypton1973
Ja, kämpfe deinen Kampf bis zum bitteren Ende. Aber bitte verschone uns mit "deinen Details deines Schadens", bei Schadenabwicklungen die man als "0815" Schäden bezeichnen kann, da sie in dieser Form immer wieder auftreten und sich sehr ähneln.
Gruß
Frank

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