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Auszahlung nach Unfallschaden

Themenstarteram 10. Februar 2009 um 0:02

Hallo Leute,

Nun hats mich auch ma erwischt.

Hatte am 04.12.08 en Unfall mit meinem Astra, aber nicht selbstverschuldet.

Mir is einer in die seite reingefahren und hat mir die ganze Beifahrerseite ruiniert.

Nach langem hin und her hat mir die gegnerische Versicherung nun angeboten meinen Schaden " im Rahmen iher Eintrittspflicht " zu begleichen. Dies war am 17.12.08

danach hab ich bis zum 04.02.09 nichts mehr von denen gehört auch auf schriftliche Nachfragen hin nicht. Am 04.02.09 bekam ich dann endlich einen Anruf das mir für den 05.02.09 einen Gutachter schicken, welcher auch kam.

Dieser stellte einen Schaden in Höhe zwischen 1800 und 2500 euro fest. Das genaue Gutachten hab ich noch nicht. Steht aber fest das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Heute morgen bekam ich wieder en Schreiben von der gegnerischen Versicherung, dass das Gutachten bei ihnen am 07.02.09 eingegangen sei und sie nun anhand des Gutachtens abrechnen werden und mir den Schaden auszahlen.

Nun zu meiner Frage mit welchem Zeitraum muss ich in etwa rechnen bis ich den Schaden ausgezahlt bekomme???

lg kai

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

25€ haste verdammt schnell zusammen! Das sind nicht einmal 100km Fahrtkosten, vom Zeitaufwand (auf Freizeit kann in Ansatz gebracht werden) will ich dar nicht reden. Kommen noch Parkkosten etc etc dazu und schon biste da weit drüber. Nur rechnen die Meisten Geschädigten ihre Kosten nicht zusammen und so kann man halt bei der Versicherung sparen. Die wenigsten Schäden sind mit einem Brief erledigt. Geschweige denn der Aufwand für den Schriftverkehr. Nicht jeder hat Briefmarken zu Hause. Also erst einmal zur Post welche kaufen oder je nach Brief (Größe/Gewicht) jeden Brief einzeln zur Post fahren. Das können je nach Wohnlage

Mein Gott, so langsamm brennen meine Augen von dem ganzen Unsinn!!!

 

Gutachten wurde besprochen und widerlegt.

Mietwagen / Nutzungsausfall ebenfalls.

 

Jetzt sind wir bei den Nebenkosten und selbst dazu verbreitest Du nur Mumpitz!

Woher soll den bitte der Anspruch auf das was Du da oben aufgelistet hast kommen?

Wurde § 823 BGB ein neues Rechtsgut hinzugefügt und mir hat´s keiner gesagt?

 

Oder weißt Du aus Deiner Glaskugel auch noch, dass der TE verletzt wurde? Dann käme ein Ersatz im Rahmen vermehrter Bedürfnisse in Betracht. Aber auch dann wäre jeder Kilometer nachzuweisen und zwar vom Anspruchsteller.

Und dass eine handschriftlichen Liste "Heute bin 52 km zur Apotheke gefahren" reine Zeitverschwendung ohne irgendwelchen Beweiswert ist, liegt auf der Hand. Das allermindeste ist, dass für jede Fahrt Belege vorliegen oder Bestätigte Arzttermine  usw. die im Prozess als Schätzgrundlage für den Richter taugen.

 

Die täglich in dem Geschäft tätigen Personen wissen das auch und vereinbaren hier in der Regel Pauschalen. Das ist für den SB und für den RA einfacher und man spart sich das Streiten um 5 km a 0,22 EUR.

 

Alles was Du da oben aufgelistet hast, ist im Rahmen deliktischer Haftung nicht erstattungsfähig.

-Keine Fahrtkosten für  das Besichtigen des Ersatzwagens oder für  den Besuch beim Anwalt.

-Keine Parkgebühren.

-Kein Zeitverlust! Weder Freizeit noch Arbeitszeit. Dazu gibt es Urteile wie Sand am Meer.

 

Und zum Schluss noch eins, auch wenn Delle  es  bereits gesagt hat (Du wiederholst Dich da ja auch). Wir wissen, dass Du frustriert bist, weil Du von der H*K C. nicht das Geld bekommen hast, das Du gerne gehabt hättest. Ob zu recht oder nicht, weiß ich nicht. Ist mir aber auch egal.

Fakt ist, dass Dein persönliches Problem mit dieser speziellen Gesellschaft ist und nicht in jedem Faden nochmal (oder zwei- oder dreimal) angeführt werden muss.

 

Und ganz zum Schluss noch (auch wenn es eigentlich Harrys Text ist): Es besteht wirklich kein Grund, jede Antwort auf 2 oder 3 Posts  innerhalb von 10 Minurten zu verteilen. Man kann das auch in einem Post schreiben, was man zu sagen hat.

 

Hafi

 

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Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

@twelferider

Der TE hat sich seinen Wagen sicherlich nur aus dekorativen Gründen aufs Grundstück gestellt oder warum soll er keinen Nutzungswillen haben?

Und wenn das Fahrzeug noch fahrbereit ist und genutzt werden kann?

Da darf er sich dann ja einen Mietwagen trotzdem nehmen - und dem zahlst du ihm dann:rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Und 14 Tage sind der mir bekannte Regelzeitraum der einen für die Wiederbeschaffung eines PKW zugebilligt werden.

Was der dir "bekannte Regelzeitraum" ist, interessiert hier in etwa so viel, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt.

Massgeblich sind im Einzelfall die Werte, welche im Gutachten stehen.

Und....kennst du diesen Wert im konkreten Fall?

Nein?

Aha, dann aber mal mit 14 Tagen daherkommen, ohne jegliches Wissen zum konkreten Schadenfall - bravo!

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Zum Thema Versicherungsgutachten gerne noch der Hinweis auf : http://www.motor-talk.de/forum/unfallstaerke-t2121527.html auch da hat die Verischerung durch den Vorstand persönlich eine fachgerechte Instandsetzung und minimale Beschädigung festgestellt. Ich seh das anders und du???

Deine eigenen Probleme interessieren mich ebenfalls soviel, wie der bereits benannte Sack mit Reis und sind für den vorliegenden Fall irelevant.

 

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Wo du doch so ausführlich auf die differenzierte Abstraktheit der Nutzungsausfallentschädigung hinweißt, ist sicherlich die Frage, warum der TE zum Anwalt gehen sollte. Er ist bestimmt Volljurist und kennt sich damit Perfekt aus. (IRONIE:D)

Er muss zumindest kein Volljurist sein, um lesen zu können, dass der Schaden nun reguliert wird (was dir offensichtlich nicht gelungen ist) (KEINE IRONIE!)

 

am 11. Februar 2009 um 7:51

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wo du doch so ausführlich auf die differenzierte Abstraktheit der Nutzungsausfallentschädigung hinweißt, ist sicherlich die Frage, warum der TE zum Anwalt gehen sollte. Er ist bestimmt Volljurist und kennt sich damit Perfekt aus. (IRONIE:D)

Er muss zumindest kein Volljurist sein, um lesen zu können, dass der Schaden nun reguliert wird (was dir offensichtlich nicht gelungen ist) (KEINE IRONIE!)

Bist du zufällig Aktionär einer Versicherung? Der TE ist rechtlich unbeholfen. Also soll er sich besser vom Anwalt beraten lassen, damit er im Zweifel auch richtig behandelt wird. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Versicherung Recht hat, kann er es nicht beurteilen und braucht einen Anwalt.

Freundlich dass du mich darauf hinweißt was ich alles nicht weis. Um so besser das dir das alles Bekannt ist, dass du sagen kannst das er nicht zum Anwalt soll. Nur weil du Versicherungslobyist bist, muß der TE nicht auf die Prüfung seiner Rechtsansprüche verzichten! Aber du und driver2211 lassen bei Bonusaktionen im Supermarkt sicherlich Zugaben auch immer stehen und sagen sich, ich reduzier die Kosten und sicher die Arbeitsplätze der Angestellten.

@driver2211

Beschwer dich doch mal bei den Versicherungen über Geldvernichtung. Sicherlich findest du das Gut, wenn die Franken 10.000e Klagen führen, die die alle samt verlieren und den Gerichten damit auf den Sach gehen. Kostet ja dann nur 2x Anwaltskosten und Gerichtskosten. Und wenn die sich an deutsche Gesetzte halten würden, wären die Kosten für Ordnungswidrigkeiten viel viel viel niedriger. (Ja das BDSG gilt auch in Franken Herr Dr. jur. S.)

Aber dich interessiert es ja nicht, wenn die Versicherung für 25.000€ rechtswidrig Fotos macht. Sicherlich ist es da unverschämt das Anwaltskosten für rechtliche unbeholfene Geschädigte entstehen.

Also verklagt doch mal die Versicherungen wenn die Sinnfrei geld vernichten. Aber da ist das ja i.O.

Laßt dem TE doch sein recht. Euro weißt du dies und weißt du das Mentalität hilft nicht weiter! Hier weiß KEINER genug um die Rechtslage zu beurteilen, also soll er sich doch beraten lassen.

Für mich ist dieses Thema durch...

am 11. Februar 2009 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Er muss zumindest kein Volljurist sein, um lesen zu können, dass der Schaden nun reguliert wird (was dir offensichtlich nicht gelungen ist) (KEINE IRONIE!)

Der Sachschaden ist keine Kunst. Und wenn du des lesen mächtig wärst, hätteste bereits mitbekommen, dass der sogar Anerkannt wurde. Und dass machen die Franken nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht. :D

Also ruhe auf den billigen Plätzen. Und vollkommen zu Recht darlegen zu können, dass man in Coburg die Schrottmühle als repariert und geringsfügig beschädigt darstellt hat doch was. :D

ENDE

am 11. Februar 2009 um 7:57

@ krypton1973

Muss ich das persönlich nehmen, dass du meinen Beitrag zum Thema offenbar überlesen hast?

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Freundlich dass du mich darauf hinweißt was ich alles nicht weis. Um so besser das dir das alles Bekannt ist, dass du sagen kannst das er nicht zum Anwalt soll.

Du kannst nicht einmal lesen (vom Verstehen will ich gleich gar nicht sprechen).

DU gibst dem TE hier bescheuerte Tipps, die ihn richtig viel Geld kosten können (Thema Mietwagen) und kommst mit Dingen die keinen Interessieren daher.

Das einzige, was du hier mit deinem Viertelwissen (für ein Halbwissen reicht es nicht) daherbrabbeln kannst ist "Geh zum Anwalt".

Lass dir den Spruch hier exclusiv schützen - damit kann man auch seinen Beitragscounter hochtreiben (wenn man sonst nichts fachliches beizutragen hat).

 

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Nur weil du Versicherungslobyist bist, muß der TE nicht auf die Prüfung seiner Rechtsansprüche verzichten! Aber du und driver2211 lassen bei Bonusaktionen im Supermarkt sicherlich Zugaben auch immer stehen und sagen sich, ich reduzier die Kosten und sicher die Arbeitsplätze der Angestellten.

Und welcher Art Lobbyist bist du?

Einer von Mietwagenfirmen wahrscheinlich, die mit derartigen Schwachsinnstipps hier versuchen Geschädigten Mietwagen für 14 Tage aufzudrängen, obwohl sie nicht einmal wissen, ob deren Fahrzeug noch fahrbereit ist?

Oder Lobbyist eines Anwaltsvereines (auch diese Branche leidet unter der Wirtschaftskrise)?

Ich glaube allerdings, dass du gar kein Lobbyist bist, denn dafür bräuchte es etwas Intellekt und die Fähigkeit zum logischen Denken.

 

Für mich ist das Thema auch durch.

 

 

 

am 11. Februar 2009 um 8:08

Wenn man über längere Zeit die Threads über Gutachten, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall.... liest, fällt folgendes auf.

Es wiederholen sich immer wieder die, ich nenne sie mal die nicht so guten Ratschläge. Ich vermeide bewusst das Wort "Falsch". Meistens erteilt von Usern, die neu in den Threads posten, aber auch von einigen unbelehrbaren Besserwissern und Google-Experten. ;)

Nun ja, jeder kann seine, auch noch so falsche, Meinung natürlich posten. Es ist ja ein freies Forum.

Aber vielleicht sollten sich einige User mal die Mühe machen und nicht einfach drauflos zu posten.

Das nutzt dem Hilfesuchenden nämlich wenig. Im schlimmsten Fall hört er auf so einen bescheidenen Rat und trägt die entsprechenden Folgen.

Und Gott sei Dank gibt es einige User, die über längere Zeit, Gebetsmühlenartig, zu den nicht so guten Ratschlägen die guten Ratschläge posten. Immer und immer wieder. Diesen Usern gilt mein Dank, da es eigentlich frustrierend sein muss sich immer und immer wieder zu wiederholen.

Gruß

Frank, in dessen PS ein wenig Ironie steht.:D

PS: Übrigens für den Rat "Ab zum Anwalt" schlage ich einen Butten vor, so wie den Daumen.

So oft wie der erteilt wird, so schnell sollte er in den Post eingefügt werden können. :D

am 11. Februar 2009 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

@ krypton1973

Muss ich das persönlich nehmen, dass du meinen Beitrag zum Thema offenbar überlesen hast?

Gruß

traumzauber

Brauchste nicht. Das der TE den Gutachter akzeptiert hat ist leider sein "Fehler" gewesen und läßt sich nicht mehr ändern.

Dass der TE die MWSt Regulungen bzgl. Totalschaden kennt wage ich anzuzweifeln. Also wie möchte er die Richtigkeit beurteilen? 25€ haste verdammt schnell zusammen! Das sind nicht einmal 100km Fahrtkosten, vom Zeitaufwand (auf Freizeit kann in Ansatz gebracht werden) will ich dar nicht reden. Kommen noch Parkkosten etc etc dazu und schon biste da weit drüber. Nur rechnen die Meisten Geschädigten ihre Kosten nicht zusammen und so kann man halt bei der Versicherung sparen. Die wenigsten Schäden sind mit einem Brief erledigt. Geschweige denn der Aufwand für den Schriftverkehr. Nicht jeder hat Briefmarken zu Hause. Also erst einmal zur Post welche kaufen oder je nach Brief (Größe/Gewicht) jeden Brief einzeln zur Post fahren. Das können je nach Wohnlage (natürlich auf dem Dorf und nicht in der Stadt wo alle 200m nen Automat/Post steht) schon einmal gerne 10km eine Strecke werden, denn nicht jedes Dorf hat eine Post. Wenn man dann noch ggf. Einschreiben o. ä. macht zur Dokumentation sind 25Euro schneller verraucht als man gucken kann. Also alles aufschreiben. Hast du dich schon einmal gefragt warum der Geschädigte einen Unfallfrageboden bekommt und der Zeuge einen Boden INCL. Rückumschlag. Ich schreib da einfach "Porto zahlt Empfänger drauf" Ist mir zu lästig mit der Post und braucht zuviel Zeit. Und dank der Gesparten km (hier sinds ca 13 hin u. zurück) ist es auch eindeutig billiger :p

Schönen Tag noch

am 11. Februar 2009 um 8:28

@twelfrider

Bürgerrechtler :D Aber schreib doch demnächst in deinen Schadenmeldebogen rein, dass du abweichend von den aufgrund meiner Meldungen korrigierten Datschutzhandhaben bei den Franken gerne mit einer illegalen Abfrage deiner gesamten Krankendaten, der Einmeldung deines Anerkannten Schadens als Betrugsverdächtig im Uniwagnis und der rechtswidrigen Weitergabe an Dritte ausdrücklich zustimmst und diese vom BDSG befreist.

Vergiß nicht die Versicherung dabei von Ihrer Schadensminderungspflicht zu befreien und räume denen 4 Monate ein, damit der "Facharzt" den nunmehr abgeklungenen Personenschaden beurteilen kann.

Hilft der Versicherung kosten sparen und ist ja wohl auch in deinem Sinne.

am 11. Februar 2009 um 8:36

Moin,

ich will den roten Daumen wiederhaben.....

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Wenn man über längere Zeit die Threads über Gutachten, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall.... liest, fällt folgendes auf.

 

Es wiederholen sich immer wieder die, ich nenne sie mal die nicht so guten Ratschläge. Ich vermeide bewusst das Wort "Falsch". Meistens erteilt von Usern, die neu in den Threads posten, aber auch von einigen unbelehrbaren Besserwissern und Google-Experten. ;)

 

Nun ja, jeder kann seine, auch noch so falsche, Meinung natürlich posten. Es ist ja ein freies Forum.

Aber vielleicht sollten sich einige User mal die Mühe machen und nicht einfach drauflos zu posten.

Das nutzt dem Hilfesuchenden nämlich wenig. Im schlimmsten Fall hört er auf so einen bescheiden Rat und trägt die entsprechenden Folgen.

 

Und Gott sei Dank gibt es einige User, die über längere Zeit, Gebetsmühlenartig, zu den nicht so guten Ratschlägen die guten Ratschläge posten. Immer und immer wieder. Diesen Usern gilt mein Dank, da es eigentlich frustrierend sein muss sich immer und immer wieder zu wiederholen.

 

Gruß

Frank, in dessen PS ein wenig Ironie steht.:D

 

PS: Übrigens für den Rat "Ab zum Anwalt" schlage ich einen Butten vor, so wie den Daumen.

So oft wie der erteilt wird, so schnell sollte er in den Post eingefügt werden können. :D

Joh, Frank, sehr schön ausgearbeit........ :)

 

Und das ärgerliche an der ganzen Geschichte ist, dass diese Hobbyuristen, Hobby- und Küchentisch- Sachverständigen mit 300 Euro Urkunden an der Wand völlig Schmerzfrei sind und auch wenn Sie drauf hingewiesen werden überhaupt nicht Wahrhaben wollen, dass zu fundierten Ratschlägen doch ein wenig mehr gehört wie die gängigen Sprüche "nimm dir nen Anwalt, geh zum Sachverständigen blabla....." 

 

Gruss

 

Delle      

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

@twelfrider

Bürgerrechtler :D Aber schreib doch demnächst in deinen Schadenmeldebogen rein, dass du abweichend von den aufgrund meiner Meldungen korrigierten Datschutzhandhaben bei den Franken gerne mit einer illegalen Abfrage deiner gesamten Krankendaten, der Einmeldung deines Anerkannten Schadens als Betrugsverdächtig im Uniwagnis und der rechtswidrigen Weitergabe an Dritte ausdrücklich zustimmst und diese vom BDSG befreist.

 

Vergiß nicht die Versicherung dabei von Ihrer Schadensminderungspflicht zu befreien und räume denen 4 Monate ein, damit der "Facharzt" den nunmehr abgeklungenen Personenschaden beurteilen kann.

 

Hilft der Versicherung kosten sparen und ist ja wohl auch in deinem Sinne.

Horche mal,

 

das du ein persönliches Problem mit der HUK hast, liest mal ja nun nahezu in jedem zweiten Beitrag von dir.

 

Es wäre aber wirklich besser, wenn du das nicht immer in deine "Tipps vom Experten" mit einbauen würdest. 

 

Zum einen hat es mit der Sache rein gar nichts zu tun und zum anderen nervt es einfach nur....

 

 

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Brauchste nicht. Das der TE den Gutachter akzeptiert hat ist leider sein "Fehler" gewesen und läßt sich nicht mehr ändern.

 

Dass der TE die MWSt Regulungen bzgl. Totalschaden kennt wage ich anzuzweifeln. Also wie möchte er die Richtigkeit beurteilen?

Hauptsache du kannst das..........

am 11. Februar 2009 um 9:05

Moin,

bitte, bitte... darf ich Ihm das Fremdwort an den Kopf werfen? BITTE.....

 

DIFFERENZBESTEUERUNG..... :D

Gruss

Marcus

am 11. Februar 2009 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Moin,

bitte, bitte... darf ich Ihm das Fremdwort an den Kopf werfen? BITTE.....

 

DIFFERENZBESTEUERUNG..... :D

Gruss

Marcus

Hallo Marcus. Du hast glaube ich das gemäß §25 UStG vergessen und den Hinweis, dass keine MWSt ausgewiesen wird. Wenn dann bitte auch vollständig, ansonsten kann man ja nur raten welche Differenz du meinst:D

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

25€ haste verdammt schnell zusammen! Das sind nicht einmal 100km Fahrtkosten, vom Zeitaufwand (auf Freizeit kann in Ansatz gebracht werden) will ich dar nicht reden. Kommen noch Parkkosten etc etc dazu und schon biste da weit drüber. Nur rechnen die Meisten Geschädigten ihre Kosten nicht zusammen und so kann man halt bei der Versicherung sparen. Die wenigsten Schäden sind mit einem Brief erledigt. Geschweige denn der Aufwand für den Schriftverkehr. Nicht jeder hat Briefmarken zu Hause. Also erst einmal zur Post welche kaufen oder je nach Brief (Größe/Gewicht) jeden Brief einzeln zur Post fahren. Das können je nach Wohnlage

Mein Gott, so langsamm brennen meine Augen von dem ganzen Unsinn!!!

 

Gutachten wurde besprochen und widerlegt.

Mietwagen / Nutzungsausfall ebenfalls.

 

Jetzt sind wir bei den Nebenkosten und selbst dazu verbreitest Du nur Mumpitz!

Woher soll den bitte der Anspruch auf das was Du da oben aufgelistet hast kommen?

Wurde § 823 BGB ein neues Rechtsgut hinzugefügt und mir hat´s keiner gesagt?

 

Oder weißt Du aus Deiner Glaskugel auch noch, dass der TE verletzt wurde? Dann käme ein Ersatz im Rahmen vermehrter Bedürfnisse in Betracht. Aber auch dann wäre jeder Kilometer nachzuweisen und zwar vom Anspruchsteller.

Und dass eine handschriftlichen Liste "Heute bin 52 km zur Apotheke gefahren" reine Zeitverschwendung ohne irgendwelchen Beweiswert ist, liegt auf der Hand. Das allermindeste ist, dass für jede Fahrt Belege vorliegen oder Bestätigte Arzttermine  usw. die im Prozess als Schätzgrundlage für den Richter taugen.

 

Die täglich in dem Geschäft tätigen Personen wissen das auch und vereinbaren hier in der Regel Pauschalen. Das ist für den SB und für den RA einfacher und man spart sich das Streiten um 5 km a 0,22 EUR.

 

Alles was Du da oben aufgelistet hast, ist im Rahmen deliktischer Haftung nicht erstattungsfähig.

-Keine Fahrtkosten für  das Besichtigen des Ersatzwagens oder für  den Besuch beim Anwalt.

-Keine Parkgebühren.

-Kein Zeitverlust! Weder Freizeit noch Arbeitszeit. Dazu gibt es Urteile wie Sand am Meer.

 

Und zum Schluss noch eins, auch wenn Delle  es  bereits gesagt hat (Du wiederholst Dich da ja auch). Wir wissen, dass Du frustriert bist, weil Du von der H*K C. nicht das Geld bekommen hast, das Du gerne gehabt hättest. Ob zu recht oder nicht, weiß ich nicht. Ist mir aber auch egal.

Fakt ist, dass Dein persönliches Problem mit dieser speziellen Gesellschaft ist und nicht in jedem Faden nochmal (oder zwei- oder dreimal) angeführt werden muss.

 

Und ganz zum Schluss noch (auch wenn es eigentlich Harrys Text ist): Es besteht wirklich kein Grund, jede Antwort auf 2 oder 3 Posts  innerhalb von 10 Minurten zu verteilen. Man kann das auch in einem Post schreiben, was man zu sagen hat.

 

Hafi

 

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