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Auswirkungen der Corona-MwSt.-Senkung - Kfz-Kauf, Finanzierung bzw. Leasing

Themenstarteram 5. Juni 2020 um 9:35


[Edit: Dieser Thread wurde aus einer anderen Diskussion herausgetrennt.
Thema:
Auswirkungen der Corona-MwSt.-Senkung auf bestehende und abzuschließende Verträge bei Barkauf, Finanzierung und Leasing von Kraftfahrzeugen

Es gelten die Regeln des Sticky-Threads der MT-Werkstatt

 

DJ BlackEagle, Zimpalazumpala, NoGolf | MT-Team | Moderation]

 

Habs auch schon im Q3 Forum geschrieben...

 

Jetzt hat die Lieferverzögerung ja vielleicht doch noch ein Vorteil. Beschlossene Senkung der Mehrwertsteuer, wenn wir die Wagen nun er später bekommen, wird ja die Mwst mit dem gesenkten Satz fällig

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@REDSUN schrieb am 14. Juni 2020 um 20:33:57 Uhr:

glaubt ihr ernsthaft, dass der gesenkte Steuersatz dem Endkunden zugutekommt?

Glauben kann man in der Kirche.

Was Du hier machst ist vorsorgliches Bashing ohne Grundlage auf der Basis Deiner Vermutungen.

Zitat:

Schwer vorstellbar, dass Rewe und co die Butter etc. aufgrund der 3% Steuersenkung neu auszeichnet - die werden schön in die Gewinnkasse gebucht, alles andere glaube ich erst wenn ich es sehe :D

Das hat mit dem Themenkreis hier überhaupt nichts zu tun.

Zitat:

Was dein Auto angeht, wird man dir sagen das du es vor der Senkung geordert hast, und somit nicht davon betroffen bist, wollen wir wetten? ;)

Falsch. Maßgeblich ist das Datum der Leistungserbringung und nicht das Bestelldatum.

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Zitat:

@Scoundrel schrieb am 7. Juni 2020 um 18:43:20 Uhr:

Und ganz ehrlich, es ist eventuell ja auch schöner jetzt 3% des Kaufpreises mehr in der Tasche zu haben, als monatlich etwas weniger abzubezahlen.

Einspruch! Es sind 3% von Nettopreis, die gespart werden. Macht Brutto ca 2,521%. Je nach Kaufpreis ist der Unterschied interessant.

Zitat:

@dolofan schrieb am 7. Juni 2020 um 19:24:29 Uhr:

Einspruch!

Einspruch stattgegeben! Da hast du natürlich völlig recht.

Hallo liebe Gemeinde,

 

vielleicht ist das eine blöde Frage, aber wie verhält sich die Rate für den Fall, dass ab Juli 2020-Dez 2020 ja die 16% gelten statt der 19%.

 

Gilt der Preis wie zum Vertragsabschluss mit 19% oder dann für den Zeitraum über 16%.

 

Hat sich jemand mit dem Thema bereits befasst.

Ansonsten darf das Thema gerne geschlossen werden.

 

Gruß

Rosko9991

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mehrwersteuersenkung ab Juli 2020' überführt.]

am 8. Juni 2020 um 20:17

Schau was in deinem Kaufvertrag steht. Natürlich gilt was bei Vertragsabschluss gültig war. Wann du das Geld bezahlst(Finanzierung?) ist eine andere Sache. Dein Händler hat die 19% ja auch schon an das Finanzamt gezahlt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mehrwersteuersenkung ab Juli 2020' überführt.]

@carst0rn das stimmt nicht ganz. Es spielt das angegebene Mwst im Vertrag gar keine Rolle. Wichtig ist das Rechnung-Datum -> hier wird das gültige Mwst stehen. Die Rechnung soll in der Regel im selben Monat nach der Fzg. Übergabe gestellt werden. Und es wieder egal ob man das alles Bar zahlt oder finanzieren lässt (mit Leasing kenne ich mich nicht aus).

 

@rosko9991 wenn du die Rechnung in o.g. Monaten bekommst, solltest du nur 16% Mwst in der Rechnung sehen (falls diese Regelung auch für Fzg. gilt -> hier hilft sicherlich google)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mehrwersteuersenkung ab Juli 2020' überführt.]

am 9. Juni 2020 um 3:58

Ja, das Rechnungsdatum, das ist richtig. Ich hatte es so verstanden das dass Auto schon gekauft ist und die Frage war ob für 6 Monate eine andere Rate gilt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mehrwersteuersenkung ab Juli 2020' überführt.]

am 9. Juni 2020 um 5:00

Mich würde mal interessieren, wer hat sein Auto vor dem 01.06. bestellt und die Auslieferung erfolgt vorraussichtlich zwischen dem 01.07.-31.12. und hat seinen Händler bereits auf die Mehrwersteuersenkung angesprochen?

Wie war die Reaktion und von welchem Hersteller war das?

Mein Audi Händler war sehr zurückhaltend, wollte erst mal abwarten, wie Bundesregierung es genau meint ...

Hört sich für mich an, man möchte die 3 % die dann ab 01.07. weniger abzuführen sind behalten. Heisst ich komme nicht in den Genuss der Umsatzsteuersenkung aber später bei der Finanzierung des Steuerlochslochs durch höhere Steuern bin ich dabei!

Ist das die Intension der Bundesregierung, Steuersenkung zur direkten Gewinnerhöhung beim Unternehmen und nicht der Gewinnerhöhung durch erhöhten Umsatz ( Steigerung der Nachfrage)?

Also, es gilt die Ust, die zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht - sprich Lieferung gültig ist - die Bestellung ist vollkommen unerheblich! Dies sollte auch jeder Händler in seiner Vertrag haben! Ausser der ist wahnsinnig. Bisher war ja immer der Hintergedanke - die USt steigt mal wieder.... Also Lieferung ab 1.7. bis 31.12.2020 - gleich 16% Punkte. Der Händler sollte schlau sein und um Fragen mit dem FA zu umgehen, das Fahrzeug dann bitte auch erst am dem 1.7.2020 zulassen und erst dann die RE stellen, die Zahlung abwarten und dann ausliefern - dann ist alles in Monat 7, besser ab Monat 7.

Leasing: ganz einfach, hier ist immer eine netto Vereinbarung, daher z.B. 300,00€ plus 16% = 348€ auch für jetzt laufende Verträge!!, also für die Monate 7 - 12 /2020. und ab 2021 - kommt dann wieder die geltende mit 19% = 357€.

Wird die Telekom auch machen....

 

Für alle die, die ein Haus haben, ja wenn ihr eine neue Heizung haben wollt, Lieferung noch in 2020, Montage z. B. in 2021 - dann ist auf den Kessel 16% - die Montage würde dann 19% haben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mehrwersteuersenkung ab Juli 2020' überführt.]

Ich denke, es ist noch etwas komplizierter.

https://www.e-recht24.de/.../10054-umsatzsteuer.html

In dem Artikel ging zwar um eine Steuererhöhung aber ich denke das passt hier analog.

Zitat: Maßgebend für die Anwendung des Steuersatzes ist dabei der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung, der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungsstellung an. Entscheidend für die Rechnungsstellung und die Auszeichnung von Waren mit dem erhöhten Umsatzsteuersatz von 19% ab 2007 ist Zeitpunkt, in dem der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die erworbene Sache hat oder die Dienstleistung erbracht wurde."

Wobei es wohl auch noch den Fall gibt, dass eine Rechnung in einem Jahr und die Zahlung in einem anderen Jahr erfolgt sind. Ich hatte das mal bei meiner privaten Steuererklärung, dass die den Zeitpunkt des Geldflusses nachweisen musst. Ob das hier allerdings auch relevant ist...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Mehrwersteuersenkung ab Juli 2020' überführt.]

am 9. Juni 2020 um 7:43

Zur MwSt. Senkung wird es sicher noch Rechtsstreitigkeiten geben, wenn die Politik nicht klarer formuliert.

Aus Sicht des Käufers sieht es so aus:

Der Händler hat mir ein Angebot mit einem ausgewiesenen Nettobetrag gemacht, auf den er zwangsweise die gesetzliche Mehrwertsteuer i.H.v. 19% aufschlagen muss. Da der Zwangsaufschlag auf den vorher vertraglich vereinbarten Nettobetrag nun geringer ausfällt, muss auch der Endpreis geringer sein. Würde der Händler den Gesamtpreis nicht ändern, hätte sich der Nettopreis rechnerisch erhöht.

 

Aus Sicht des Verkäufers:

Ich habe dem Kunden einen Gesamtpreis vorgeschlagen, den er bereit war zu zahlen. Dies wurde vertraglich festgehalten. Von diesem Gesamtpreis muss ich Mehrwertsteuer abführen. Wie hoch diese ist, kann dem Kunden egal sein. Er war schließlich mit dem Gesamtpreis einverstanden.

 

Auch wenn die Sichtweise des Verkäufers in Anbetracht der besonderen Situation moralisch vertretbar sein kann, glaube ich eher, dass sich die Rechtsprechung am Kunden orientieren wird.

Wenn du ne Auftragsbestätigung hast steht da ein Nettopreis und der gilt - ob du dann 16 oder 19 % MwSt drauf zahlst ist dem Händler egal.

Um die Steuersenkung selber einzustecken müsste er den Nettopreis erhöhen und das würde dann nen Shitstorm Auslösen, was sicher kein Händler will...

am 9. Juni 2020 um 8:11

Wenn das Schiff ohnehin dem Untergang geweiht ist, kann man den Sturm auch noch mitnehmen ;).

am 9. Juni 2020 um 10:25

Zitat:

@RdN-Sunny schrieb am 9. Juni 2020 um 07:00:07 Uhr:

Mich würde mal interessieren, wer hat sein Auto vor dem 01.06. bestellt und die Auslieferung erfolgt vorraussichtlich zwischen dem 01.07.-31.12. und hat seinen Händler bereits auf die Mehrwersteuersenkung angesprochen?

Wie war die Reaktion und von welchem Hersteller war das?

Mein Audi Händler war sehr zurückhaltend, wollte erst mal abwarten, wie Bundesregierung es genau meint ...

Hört sich für mich an, man möchte die 3 % die dann ab 01.07. weniger abzuführen sind behalten. Heisst ich komme nicht in den Genuss der Umsatzsteuersenkung aber später bei der Finanzierung des Steuerlochslochs durch höhere Steuern bin ich dabei!

Ist das die Intension der Bundesregierung, Steuersenkung zur direkten Gewinnerhöhung beim Unternehmen und nicht der Gewinnerhöhung durch erhöhten Umsatz ( Steigerung der Nachfrage)?

Ich habe folgende Info von meinem Händler bekommen:

leider wissen wir auch noch nicht, wie genau die Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung in der Praxis aussehen wird

und welches Datum hierfür ausschlaggebend ist.

 

Wenn Ihr neuer Wagen da ist wird hierüber sicher Klarheit herrschen.

 

Die Händler sollen einfach mal in ihre Kaufverträge gucken, die sie den Kunden zur Unterschrift vorlegen. da steht IMMER drin, der Preis gilt vorbehaltlich einer Steueränderung z. B. Änderung des Mehrwertsteuersatzes.

So stand es zumindest in allen Kaufverträgen, die ich bisher abgeschlossen habe. Damit haben sich die Händler nämlich die Möglichkeit eingeräumt, solche Mehrwertsteuererhöhungen, wie es sie irgendwann mal gab, auf die Kunden abzuwälzen und keine Einbußen bei ihren (Netto)Umsätzen hinnehmen zu müssen. Das es jetzt mal andersrum läuft, ist eben so.

Im Übrigen gilt der Mehrwertsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung/Lieferung und somit bei Übergabe des Fahrzeugs. Es gilt NICHT der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages.

Für Unternehmer untereinander hat diese USt-Satzänderung im Grunde keine Bewandnis solange sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, da dort ausschließlich netto zählt. Interessant wird es immer nur für diejenigen, die mit USt/Vorsteuer nix am Hut haben bzw. Unternehmen, die an solche Leute leisten/liefern.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 9. Juni 2020 um 13:39:11 Uhr:

Die Händler sollen einfach mal in ihre Kaufverträge gucken, die sie den Kunden zur Unterschrift vorlegen. da steht IMMER drin, der Preis gilt vorbehaltlich einer Steueränderung z. B. Änderung des Mehrwertsteuersatzes.

So stand es zumindest in allen Kaufverträgen, die ich bisher abgeschlossen habe. Damit haben sich die Händler nämlich die Möglichkeit eingeräumt, solche Mehrwertsteuererhöhungen, wie es sie irgendwann mal gab, auf die Kunden abzuwälzen und keine Einbußen bei ihren (Netto)Umsätzen hinnehmen zu müssen. Das es jetzt mal andersrum läuft, ist eben so.

Im Übrigen gilt der Mehrwertsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung/Lieferung und somit bei Übergabe des Fahrzeugs. Es gilt NICHT der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages.

Wie sieht es konkret bei mir aus:

Hole mein Kfz am 1.7. in IN ab (wäre ja Erbringung/Ausführung der Leistung.

 

Ich habe mein Fz auf drei Jahre finanziert. Nun muss ich ja wahrscheinlich vor dem 1.7. meine Anzahlung leisten um den Abholschein für mein Fahrzeug zu bekommen?!

D.h. Leistungserbringung ist der 1.7. Anzahlung vorher 19% und Raten dann für 6 Mon. (Juli - Dez.) dann 16% oder wie läuft das ab? Könnte ich nicht am 1.7. vor Abholung meine Anzahlung auch am 1.7. (bar oder wie auch immer) an den Händler zahlen mit 16% MwSt?

 

Mein Händler weiß das leider nicht konkret. Will sich erstmal schlau machen ....

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