Außerhalb der Linie geparkt - 25% Schuld - trotz Rabattschutz bei Wechsel SF gesunken
2017 war ich bei der LVM versichert. Haftpflicht betrug jährlich 600€ mit Rabattschutz.
Eingestuft war die Versicherung bei SF9.
Im Juni 2017 wird mein parkendes Auto beschädigt. Mein Auto war über der Linie geparkt. Doch es gab kein Schild, dass ich das nicht darf. Und Verkehrsteilnehmer wurden auch nicht von mir gefährdet. Siehe Bild.
Dann Gutachten und Anwalt hinzugezogen. Laut polizeilicher Akte habe ich gar keine Schuld.
Da ich nun dachte, dass ich selber keinen Schaden angerichtet habe, stiege beim Wechsel der Versicherung meine Einstufung auf SF10.
LVM schickt November eine Rechnung mit SF10 - Besserstufung trotz Schaden wegen Rabattschutz. Jährlicher Beitrag beträge ca. 576,82€.
Ich wechsle dann zu Axa um zu sparen. Laut Rechnung jährlich 360€.
LVM gibt wegen Schaden, für die ich haftbar bin, nur SF2 an Axa weiter.
Neue Rechnung laut Axa beträgt Jährlich 496€.
(Axa: Wegen der Abweichungräumen wir Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens ein.)
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Jetzt zu den Fragen die ich an euch habe:
Habe ich nun rechtswidrig geparkt? Siehe Bild.
War es schlecht zu wechseln und dabei meine vorherige SF zu verlieren?
Soll ich weiterhin bei Axa bleiben? Oder zurück zu LVM wegen SF10?
Bei nur 25% Teilhaft kann das SF so weit sinken?
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Letzter Schreiben von meinem Anwalt (16.2.18):
Dem Bild kann man deutlich entnehmen, dass Sie außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Fläche stehen.
Die Rechtsprechung ist in diesen Fällen ziemlich einheitlich und geht generell von einer Mithaftung von 25-33 % aus, wenn ein Unfallbeteiligter sein Fahrzeug rechtswidrig parkt und es dann zu einem Unfall kommt. Insofern ist die Entscheidung der gegnerischen Versicherung rechtlich nicht zu beanstanden und es würde wenig Sinn machen dagegen weiter vorzugehen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 23. Februar 2018 um 20:05:12 Uhr:
Wurde denn die Teilschuld gerichtlich festgestellt, oder hast du da die Versicherung machen lassen?
Wurde da was an den Unfallgegner gezahlt?
Wie sich aus dem Threadtitel ergibt hat die Versicherung 25 Prozent gezahlt.
Halte ich auch für vertretbar.
29 Antworten
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 26. Februar 2018 um 10:59:04 Uhr:
Strafe wegen falschen Parkens hat keine Bindungswirkung auf Schadensregulierung im Zivilrecht.Also, mit einer strafrechtlich festgestellten Schuld können keine zivilrechtlichen Ansprüche begründet werden.
Diese müssen in einem separatem Verfahren vor einem Zivilgericht oder im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden.
Es ging mir ja um Feststellung der Haftungsquote. Wegen einem 10,- Parkknöllchen wird sich keiner irgendwelche Mühen machen. Die 25% hätte ich vermutlich so nicht akzeptiert.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. Februar 2018 um 10:02:56 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 24. Februar 2018 um 09:14:26 Uhr:
Entsprechend ausgebildete Mitarbeiter der jeweiligen Schadenabteilung.
Eben auf was sind die Geschult? Auf Kosten sparen.Gruß Metalhead
In meinem Falle von Verkehrsrichtern des AG Coburg, OLG Bamberg und angestellten Juristen des Unternehmens.
Meinst Du ernsthaft, dass Sachbearbeiter Prämien kassieren, wenn Sie Ansprüche kürzen?
Auch Dein vermeintliches Rechtsempfinden wird die Rechtsprechung nicht beeinflussen.
Ich habe eine total illegal fahrende, verdrogte Radfahrerin überfahren. Meine Versicherung hat laaaaaaange, lange vorm Gerichtsurteil, nach Aktenlage
a) die Krankenhauskosten der Radfahrerin gezahlt
b) der Radfahrerin Schmerzensgeld bezahlt
Ich wurde dann gerichtlich schuldfrei gesprochen. Meine Versicherung hatte der Radfahrerin wie gesagt alles gezahlt, ich wurde bei der Versicherung hoch gestuft und mein Anwalt sagte, steht in deren Kleingedrucktem drin, dass die Versicherung im Vorfeld nach Aktenlage beurteilen und zahlen kann und dass ich dagegen null und nix machen. Klar, Versicherung auf Rückstufung verklagen, weil ich ja hochofiziell schuldlos war, aber das hätte null Erfolgsaussichten gehabt, eben WEIL es in den Versicherungsbedingungen drin steht
Ob du das schwachsinnig findest oder nicht, ist da leider nicht entscheidend.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. Februar 2018 um 10:05:03 Uhr:
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 25. Februar 2018 um 23:17:10 Uhr:
Vor Gericht kann man "schuldfrei gesprochen" werden und die Versicherung reguliert dennoch nach ihrem Gutdünken.
????
Das wäre ja absoluter Nonsens, das ist wie "Freispruch und trotzdem Knast".
Aus welchem Grund sollte eine Versicherung auch Schäden zahlen die sie nicht muß?Gruß Metalhead
Eine Klage gegen die Versicherung, den HP-Vertrag in der SF ohne diesen Schaden fortzuführen, wäre voraussichtlich gewonnen worden. Die Versicherung darf zwar regulieren, wenn sie es will. Dich belasten darf sie aber nur, wenn Deine im Streit stehende Haftung auch nachgwiesen wird. Der Rat des Anwalts war in dieser Hinsicht leider nicht korrekt.
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Meinst du jetzt den TE, oder mich? Falls mich, ich war derart feddich, mit wehren war eh nicht mehr. Außerdem stand im Kleingedruckten der Versicherung ja nun mal wirklich drin, dass die sich das Recht raus nehmen, im Schadensfall nach Aktenlage zu regulieren und nicht nach Gerichtsurteil.
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 26. Februar 2018 um 12:12:39 Uhr:
Ich habe eine total illegal fahrende, verdrogte Radfahrerin überfahren. Meine Versicherung hat laaaaaaange, lange vorm Gerichtsurteil, nach Aktenlagea) die Krankenhauskosten der Radfahrerin gezahlt
b) der Radfahrerin Schmerzensgeld bezahltIch wurde dann gerichtlich schuldfrei gesprochen. Meine Versicherung hatte der Radfahrerin wie gesagt alles gezahlt, ich wurde bei der Versicherung hoch gestuft und mein Anwalt sagte, steht in deren Kleingedrucktem drin, dass die Versicherung im Vorfeld nach Aktenlage beurteilen und zahlen kann und dass ich dagegen null und nix machen. Klar, Versicherung auf Rückstufung verklagen, weil ich ja hochofiziell schuldlos war, aber das hätte null Erfolgsaussichten gehabt, eben WEIL es in den Versicherungsbedingungen drin steht
Dann lass Dir doch auch von Deinem Anwalt den Unterschied zwischen Straf - und Zivilrecht erklären.
Außerdem steht es Dir frei im Rahmen einer "Feststellungsklage" ein Gericht entscheiden zu lassen, ob die Zahlung an die Radfahrerin rechtens war.
Sollte das Gericht ebenfalls Deiner Ansicht sein, wird die Versicherung mit Sicherheit den Vertrag freistellen und die Hochstufung zurücknehmen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 26. Februar 2018 um 11:51:09 Uhr:
Meinst Du ernsthaft, dass Sachbearbeiter Prämien kassieren, wenn Sie Ansprüche kürzen?
Steht vermutlich schon in der Jobbeschreibung. 😁
Was wurde denn gelehrt für Schäden bei Falschparkern?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 26. Februar 2018 um 12:17:21 Uhr:
Eine Klage gegen die Versicherung, den HP-Vertrag in der SF ohne diesen Schaden fortzuführen, wäre voraussichtlich gewonnen worden. Die Versicherung darf zwar regulieren, wenn sie es will. Dich belasten darf sie aber nur, wenn Deine im Streit stehende Haftung auch nachgwiesen wird. Der Rat des Anwalts war in dieser Hinsicht leider nicht korrekt.
Bei dem Prozess ging es aber vermutlich nicht um die Haftungsfrage. Außerdem ist bei Radfahren nichts zu holen und aus der Betriebsgefahr haftet immer der Autofahrer.
Gruß Metalhead
Du hast die Feuerwehrzufahrt auf der Ritterstraße in Berlin Kreuzberg hin zum Campus zugeparkt. Durch diese Straße verkehrt die Buslinie 140, was aufgrund der ständigen baustellenbedingten Einengungen in der Straße sowieso schon immer recht knapp ist vom Platz her. (Mein Arbeitsweg führt mich jeden Tag durch die Ritterstraße und ich kann jeden Morgen und an jedem späten Nachmittag live und in Farbe miterleben, wie sich da die Busse durchquälen. Noch schlimmer ist die Manteuffelstraße oder die Adalbertstraße.)
Da wird dann wohl ein Unfall passiert sein, weil jemand wegen deines außerhalb der markierten Parkzonen abgestellten Autos nicht ausreichend sehen konnte.
Also: Ja! Du parkst falsch.
@Savo55
Frag bitte bei der AXA nochmal nach, bezüglich der Übernahme des Rabattschutz der Vorversicherung. Die AXA ist nämlich eine der wenigen Versicherungen, die das machen.
Sie würden dich dann in SF9 stufen.
@faleX Das ist klar. Nur beantragt er einen Vertrag mit SF X und einem Beitrg Y. Der SF wurde korrigiert und der Beitrag dadurch erhöht.
Wenn er jetzt, weil die AXA das nun mal macht, den Rabattschutz der Vorversicherung übernehmen kann und der Beitrag dadurch plötzlich doch wieder passt, was sagt uns das? Hängt wohl doch zusammen?! 😉