Außenspiegel zu Bruch gegangen - darf ich noch weiterfahren?

Hallo, habe mir im Parkhaus meinen Außenspiegel abgefahren (Gehäuse ist noch ok, aber Glas ist kaputt). Ein Freund hat mir gesagt, dass ich ohne den linken Außenspiegel nicht mehr weiterfahren darf. Stimmt das? Wer weiss Rat?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Wir sind doch aber hier im Sicherheitsforum! Wie kannst du das verantworten? 😰
[...]

Mich muss echt der Teufel geritten haben. 😰 Mea culpa, tonnenweise Asche auf mein Haupt. Wenn ich Moslem wäre, würde ich den Rest des Tages mit Niederwerfungen Richtung Mekka verbringen.

Kann natürlich aber auch damit zusammenhängen, dass einem die Lebenserfahrung zeigt, dass auch bei einem Regelverstoß niemand zu schaden kommen muss, wenn man sich trotzdem im Sinne der Regel verhält, ohne zwingend dem Wortlaut folgen zu müssen, und dabei erhöhte Vorsicht an den Tag legt. Man kann z.B. auch das Köpfchen drehen und damit in Kombination mit dem Innenspiegel ein Stück weit den linken Außenspiegel kompensieren. Hört, hört! 😉
Hand auf Herz, wer macht den Schulterblick? Ich schon.
Und zum anderen verhindert auch verkrampftes Einhalten von Regeln nicht, dass trotzdem schlimme Dinge passieren können.
Die Realität draußen ist was völlig anderes als das gängige Forengeschwätz.

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Quasselstrippe ..... 😁
Hier auf den Punkt gebracht:
http://www.motor-talk.de/.../...gen-falscher-angaben-t5025383.html?...

Zitat:

Original geschrieben von martins42


Mücke <-> Elefant?

Natürlich ist Fahren ohne linken Außenspiegel nicht zulässig.
Ich kenne aber keinen der sich wegen so einem Schaden von einem Autotransporter hat abholen lassen. Halt umsichtig und vorsichtig unverzüglich zur nächsten Werkstatt und (Not)Reparatur machen lassen.
Soviel persönliches Risiko akzeptiere ich. Das passiert so selten, da transportiere ich nicht noch einen Notspiegel mit mir rum. Genauer: Ich habe mir in 32 Jahren noch nie einen Spiegel abgefahren und mir wurde auch noch nie ein Spiegel abgefahren.
Da müsste ich sonst folgerichtig auch noch einen Satz Ersatzglühbirnen und diverses anderes mit transportieren. In Kombination mit dem Arsenal an Warnwesten und anderem geht langsam der Platz im Auto aus. 😉

Seh ich genau so. Einfach möglichst vorsichtig und umsichtig zur nächsten Werkstatt fahren und gut is. Oder wenns Sonntag passiert ist, nach Hause, und dann eben am nächsten morgen zur Werkstatt. Natürlich ist das nicht erlaubt, und WENN einen die Rennleitung stellt, muss man eben die Zeche zahlen. Aber kein halbwegs vernünftiger Mensch ruft deswegen den Abschlepper.

Den Werbelink habe ich mal entfernt, den Thread lasse ich mal stehen, der Fall kann ja wirklich mal eintreten. Allerdings brauchts keine gegenseitigen Anfeindungen, wer was wo zuerst geschrieben hat und wer was nicht verstanden hat...will ich auch gar nicht lesen oder weiter kommentieren müssen, danke.

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von frankobm


Hallo, habe mir im Parkhaus meinen Außenspiegel abgefahren (Gehäuse ist noch ok, aber Glas ist kaputt). Ein Freund hat mir gesagt, dass ich ohne den linken Außenspiegel nicht mehr weiterfahren darf. Stimmt das? Wer weiss Rat?

Natürlich darfst Du weiterfahren.

Jedoch nur bis auf die öffentliche Straßen. Für Privatgrund wie dieses Parkhaus gelten die einschlägigen Gesetze nicht...

Klugscheissermodus aus:-)

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Zitat:

Original geschrieben von Emsland666



Zitat:

Original geschrieben von frankobm


Hallo, habe mir im Parkhaus meinen Außenspiegel abgefahren (Gehäuse ist noch ok, aber Glas ist kaputt). Ein Freund hat mir gesagt, dass ich ohne den linken Außenspiegel nicht mehr weiterfahren darf. Stimmt das? Wer weiss Rat?
Natürlich darfst Du weiterfahren.
Jedoch nur bis auf die öffentliche Straßen. Für Privatgrund wie dieses Parkhaus gelten die einschlägigen Gesetze nicht...
Klugscheissermodus aus:-)

Auch FALSCH. Auf Parkplätzen und in Parkhäusern gelten die Regeln der STVO. ( zu 99% steht es mind. in den AGB ). Und da braucht er den linken Außenspiegel.

Viele Grüße
Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom



Zitat:

Original geschrieben von Emsland666


Natürlich darfst Du weiterfahren.
Jedoch nur bis auf die öffentliche Straßen. Für Privatgrund wie dieses Parkhaus gelten die einschlägigen Gesetze nicht...
Klugscheissermodus aus:-)

Auch FALSCH. Auf Parkplätzen und in Parkhäusern gelten die Regeln der STVO. ( zu 99% steht es mind. in den AGB ). Und da braucht er den linken Außenspiegel.

Viele Grüße
Thomas

Ich wusste, dass das kommt:-)

Und DU darst gar nicht fahren, weil die Gasfahrzeuge dort nicht haben wollen. So sind die komischen Regeln im Lande....😉

Zitat:

Original geschrieben von martins42


Mücke <-> Elefant?
...
Da müsste ich sonst folgerichtig auch noch einen Satz Ersatzglühbirnen und diverses anderes mit transportieren. In Kombination mit dem Arsenal an Warnwesten und anderem geht langsam der Platz im Auto aus. 😉

Das erklärt ja dann endlich wozu die SUVs ( in der Stadt ) und Vans (in Singlehaushalten) gut sind.

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8



Zitat:

Original geschrieben von martins42


Mücke <-> Elefant?
...
Da müsste ich sonst folgerichtig auch noch einen Satz Ersatzglühbirnen und diverses anderes mit transportieren. In Kombination mit dem Arsenal an Warnwesten und anderem geht langsam der Platz im Auto aus. 😉
Das erklärt ja dann endlich wozu die SUVs ( in der Stadt ) und Vans (in Singlehaushalten) gut sind.

Nein da hast ja was falsch verstanden, die sind einfach cool 😉 brauchst ja auch unterwegs Lebensraum zum selbst Entfaltung...

Leute ihr vergesst, dass jemand die StvO gepostet hat wo eindeutig draus zu ersehen ist "2-3 Spiegel" womit wenn er weitere 2 Spiegel hat, die "indirekte" Sicht nach hinten gewährleistet ist. Somit DARF er rein rechtlich fahren. Ob er das auch SOLLTE ist etwas anderes aber seine Frage war ja nicht ob das Fahren mit nur 2 Spiegeln moralisch verwerflich sei.

Habe dann auch noch eine Frage:
Vor ca. 1 Jahr habe ich auch meinen Spiegel abgefahren und erst 1 Woche später ausgetauscht (hatte auf das Ersatzteil aus dem Internet gewartet). Ich wusste allerdings nicht dass dies verboten war, wurde auch nicht angehalten. Jetzt meine Frage: Sollte ich lieber jetzt eine Selbstanzeige machen, bevor dass doch noch irgendwie rauskommt?

Stürz dich doch gleich ins Messer um dein Leiden zu beenden, wenn das Leben als Troll so belastend ist.
Nach der schweren Straftat wirst du eh standesrechtlich erschossen.

Als mal ein Motorradfahrer den rechten Außenspiegel abgefahren hat und dann geflüchtet ist, meinte der Polizist, dass es nicht so schlimm sei, wenn er in ein paar Tagen repariert sei.

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