Aussenspiegel auf Parkplatz beschädigt
Mittwoch als ich zu meinem Auto auf dem Hof meiner Wohnanlage kam, durfte ich feststellen, dass einer der Hausbewohner derart dicht an meiner Fahrertür geparkt hat, dass ich nur zur Beifahrerseite einsteigen konnte. Auf dem Fahrersitz angekommen stellte ich schon am Beifahrerspiegel des Hausbewohners ordentliche Kratzspuren fest, die auch noch ziemlich frisch aussahen. Ich dachte mir nur: "Na hoffentlich hat der deinen Spiegel nicht angekratzt.", und bin erstmal einkaufen gefahren. Wieder zu Hause angekommen habe ich dann nachgesehen und siehe da: Der hat meinen Spiegel tatsächlich erwischt. 😠 Man muss dazu sagen, dass ich mit den Reifen auf der Parkplatzmarkierung stand, da ein anderes Fahrzeug rechts von mir ebenfalls sehr weit links stand und ich dem Besitzer das Einsteigen ermöglichen wollte. Zudem ist die Parkbucht, in der der Verursacher stand, links mit dem Randstein eines Beetes eingeschränkt. Dennoch kein Grund, sich in eine Parklücke zu pressen, die vielleicht 10cm breiter ist, als das Auto selbst. Es sind mehr als genug andere freie Parkplätze auf dem Hof vorhanden gewesen zu dem Zeitpunkt.
Das Gehäuse ist etwas zerkratzt, aber direkt an der Kante zum Blinker, sodass smartrepair dort evtl. nicht mehr möglich ist.
Frage ist nun, was ich machen soll? Zur Polizei mit dem Kennzeichen und Anzeige erstatten?
Beste Antwort im Thema
Ich würde mal mit dem Fahrzeughalter des betreffenden PKW reden und sehen wie er sich zum Vorwurf verhält.
Das Gesülze hier vonwegen" Nichts gesehen, keine Beweise" halte ich nicht für zielführend. Wenn Lack auf Lack kratzt hinterlässt es mit Sichheit Spuren die verwertbar sind, wenn sogar der vermeindliche Verursacher bekannt ist, ist es ein Kinderspiel zu bestätigen "Ja dieses Auto hat diesen Schaden verursacht".
Frage ist nur ob sich der Aufwand lohnt.
38 Antworten
All die Lebensberatungen nun hier-oder her....was macht der TE nun? Ich würde jedenfalls auf eine Schadensregulierung bestehen! 😉 Quasi den potentiellen Täter zur Rechenschaft ziehen....face to face....sollte das fruchtlos verlaufen...mit Rechtsbeistand!
Ciao! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
zitat: herr richter, ich habe mich ordnungsgemäß in die parklücke die links durch einen bordstein begrenzt wird gestellt, harzer93 hat sich dann wohl - lange nachdem mein fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt war - in die parklücke die nur 10cm breiter war als sein auto reingedränt und dabei meinen spiegel beschädigt...Zitat:
Original geschrieben von lw4701
Aufgrund der geschilderten Ausgangslage wird das Ergebnis wie das Hornberger Schiessen sein......und schon sitzt der 'kläger' auf der anklagebank!
Ganz soooo einfach wird das nicht werden, mal eben den Spieß herumdrehen. Ein Gutachter kann sehr wohl feststellen, wer wem den Spiegel abgefahren hat, bzw. wer bereits geparkt hat.
Grundsätzlich....ein Bild vom Spiegel würde mehr dazu ausdrücken...😎
Sollte der Rest vom Fahrzeug tadellos gepflegt sein....dann immer regulieren lassen!
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Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ist das den Aufwand wert oder geht es nur ums Prinzip?
Du bist ja lustig.
In erster Linie geht es darum, diesem "Ich dreh mal den Spieß herum und schieb dem Opfer die Schuld zu" etwas die Luft aus den Segeln zu nehmen, weil es nichts bringt.
Wenn der TE hier den ersten Schritt macht und den Nachbarn anzeigt wegen Sachbeschädigung (ja sogar wegen Fahrerflucht) schaut es für den Nachbarn nicht mehr so gut aus.
Da man es beweisen kann wer wem etwas beschädigt hat. Auch wenn der Nachbar den ersten Schritt tun sollte, kommt er noch wegen Falschaussage eine auf den Deckel.
Es ist ja offensichtlich wer es war... beschädigtes Auto stand daneben.
Und wenn Ihr Euch so leicht das Geld aus der Tasche ziehen lasst bitteschön... ich würde das schon wissen wollen wer mir die Karre kaputt gemacht hat.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Es ist ja offensichtlich wer es war... beschädigtes Auto stand daneben.
Und wenn Ihr Euch so leicht das Geld aus der Tasche ziehen lasst bitteschön... ich würde das schon wissen wollen wer mir die Karre kaputt gemacht hat.
Ohne Bilder und nur durch die Aussage des TE ist das soooo offensichtlich? was wäre wenn der TE etwas unvorsichtig ausgeparkt ist.. schrab.. spiegel ...
wie unser Scheriff hier schon schrieb-im nachhinein, also nach wegfahren und wiederkommen, wird das zumindest wesentlich schwieriger festzustellen sein.
Tja, bei MT kann man ja sooo viel schreiben,
Wahrheit und Unwahrheit liegt meistens ziemlich nah beieinander.
Es ist schon ganz gut das man hier anonym ist. 😁
Hallo, Geisslein,
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Wenn der TE hier den ersten Schritt macht und den Nachbarn anzeigt wegen Sachbeschädigung (ja sogar wegen Fahrerflucht) schaut es für den Nachbarn nicht mehr so gut aus.
Da man es beweisen kann wer wem etwas beschädigt hat. Auch wenn der Nachbar den ersten Schritt tun sollte, kommt er noch wegen Falschaussage eine auf den Deckel.Es ist ja offensichtlich wer es war... beschädigtes Auto stand daneben.
so, wie Du Dir das Ganze vorstellst, läuft es im deutschen Rechtssystem zum Glück nicht.
1: Wenn man mit seinem Fahrzeug ein anderes streift, hat man zwar die Sache an sich beschädigt, aber es liegt keine strafbare Sachbeschädigung nach § 303 StGB vor, sondern nur ein Unfall.
Ein Unfall wie oben wäre allenfalls mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung zu ahnden.
2: Un unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB liegt nur vor, wenn der Unfallverursacher den Unfall bemerkt hat und sich vorsätzlich von der Unfallstelle entfernt hat, um sich vor den weiteren Folgen zu drücken.
Dass dies im vorliegenden Fall so war, müsste man dem Verursacher, den man ja auch erst einmal über den Halter ermitteln müsste, gerichtsfest nachweisen können.
Bei einem kleinen Streifschaden an den Außenspiegeln ist die Chance recht gering.
Dadurch, dass der TE erst einmal einkaufen gefahren ist, hat er selber dafür gesorgt, dass die Ermittlungen schwierig werden, denn der Unfallendstand ist nicht mehr eindeutig festzustellen und somit lassen sich Rückschlüsse über die Bemerkbarkeit so eines Schadens nur schwer nachvollziehen, auch nicht durch einen Gutachter.
3: Sollte der Nachbar tatsächlich der Unfallverursacher sein und zur Anzeige gebracht werden, darf er als Beschuldigter lügen, dass sich die Balken biegen.
Ein Verfahren wegen einer "Falschaussage" nach § 153 StGB würde hier im Sande verlaufen, zumal er sich, wenn er "nur" gegenüber der Polizei lügt, nicht mal als Zeuge strafbar machen würde, solange er nicht widerrechtlich andere belastet.
Zitat:
Und wenn Ihr Euch so leicht das Geld aus der Tasche ziehen lasst bitteschön... ich würde das schon wissen wollen wer mir die Karre kaputt gemacht hat.
Dem kann man bedenkenlos zustimmen.
Der beste Weg wäre, erst einmal das Gespräch mit dem mutmasslichen Verursacher zu suchen.
Vielleicht hat er den Unfall gar nicht bemerkt und ist, sobald er sich von seinem Fehler überzeugt hat, sofort bereit, diesen zu zahlen bzw. über die Versicherung zahlen zu lassen.
Gerade im Hinblick auf eine gute Nachbarschaft muss man nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ist das den Aufwand wert oder geht es nur ums Prinzip?
... bezieht sich auf deinen Schlußsatz.