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Aussenspiegel abgerissen zahlt TK

Themenstarteram 17. Oktober 2009 um 11:10

Hallo, bei meiner Freundin wurde an Ihrem Peugeot 307 der Aussenspiegel abgerissen und mitgenommen. Wie melde ich das am besten der Versicherung, damit diese (Sie hat TK ohne SB) auch vollständig übernimmt und nicht nur das Spiegelglas oder ähnliches ersetzen will. Der Schaden beläuft sich auf knapp 300€ da es elektr. verstellbare und beheizbare (lackierte) Spiegel sind.

Danke für eure Tips

Beste Antwort im Thema

Wollen wir hier jetzt eine Anleitung zum Betrug geben ?

 

Der TE oder besser seine Freundin soll den Schaden melden.

 

Nicht "am besten" sondern so, wie er sich zugetragen hat.

 

Wenn es sich hier tatsächlich um einen Diebstahl handelt, wird die Versicherung diesen Schaden auch regulieren.

 

Und wenn nicht, dann nicht.

 

Tipps, um hier was zu drehen gibt es im Versicherungsform nicht. 

 

Und wenn doch, dann drücke ich die Klingel.

 

Gruß

 

Delle

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anrufen und sagen, das der außenspiegel geklaut wurde........wie es dann weitergeht, ob die vers. eine diebstahlanzeige brauch oder nicht, werden die dir dann schon sagen!

Jaja, dieser ewige Spiegeldiebstahl...

Zitat:

Original geschrieben von jensabel

....damit diese (Sie hat TK ohne SB) auch vollständig übernimmt und nicht nur das Spiegelglas oder ähnliches ersetzen will.

Hier liegt eine Entwendung eines mit dem Fahrzeug verbundenen Teiles vor!

Es wird somit nicht eine Glasschaden ersetzt sondern ein Diebstahlschaden!

Der komplette Spiegel einschließlich Montage wird somit ersetzt, wenn erforderlich auch die Spiegelgehäuselackierung.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von jensabel

....damit diese (Sie hat TK ohne SB) auch vollständig übernimmt und nicht nur das Spiegelglas oder ähnliches ersetzen will.

Hier liegt eine Entwendung eines mit dem Fahrzeug verbundenen Teiles vor!

Es wird somit nicht eine Glasschaden ersetzt sondern ein Diebstahlschaden!

Der komplette Spiegel einschließlich Montage wird somit ersetzt, wenn erforderlich auch die Spiegelgehäuselackierung.

Wie erkennt man, dass eine Entwendug vorliegt und der Spiegel nicht aus Übermut abgerissen wurde?

 

O.

am 17. Oktober 2009 um 15:15

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

 

Hier liegt eine Entwendung eines mit dem Fahrzeug verbundenen Teiles vor!

Es wird somit nicht eine Glasschaden ersetzt sondern ein Diebstahlschaden!

Der komplette Spiegel einschließlich Montage wird somit ersetzt, wenn erforderlich auch die Spiegelgehäuselackierung.

Wie erkennt man, dass eine Entwendug vorliegt und der Spiegel nicht aus Übermut abgerissen wurde?

O.

evtl. ob man sieht, ob es mit gewalt abgerissen wurde oder der jenige gute händchen hatte und somit unbedingt den Spiegel ganz brauchte.. wofür auch immer..

so würde ich jetzt erstmal das ganze betrachten

Wollen wir hier jetzt eine Anleitung zum Betrug geben ?

 

Der TE oder besser seine Freundin soll den Schaden melden.

 

Nicht "am besten" sondern so, wie er sich zugetragen hat.

 

Wenn es sich hier tatsächlich um einen Diebstahl handelt, wird die Versicherung diesen Schaden auch regulieren.

 

Und wenn nicht, dann nicht.

 

Tipps, um hier was zu drehen gibt es im Versicherungsform nicht. 

 

Und wenn doch, dann drücke ich die Klingel.

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Madness23

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Wie erkennt man, dass eine Entwendug vorliegt und der Spiegel nicht aus Übermut abgerissen wurde?

O.

evtl. ob man sieht, ob es mit gewalt abgerissen wurde oder der jenige gute händchen hatte und somit unbedingt den Spiegel ganz brauchte.. wofür auch immer..

so würde ich jetzt erstmal das ganze betrachten

Mache dein Scherzchen gerne mit. :)

Im Ernst, ...ob abgerissen oder gutes Händchen, der Spiegel ist weg und damit liegt eine Entwendungl vor.

Ansonst wie Dellenzaehler schon schrieb, melden so wie es war oder sich darstellte. Ganz klar,der TK-VR ist schadenersatzpflichtig.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Ganz klar,der TK-VR ist schadenersatzpflichtig.

...wenn der VN nachweist, dass der Spiegel tatsächlich entwendet wurde.

Sollte er nicht entwendet worden sein, sondern auf "andere Art" ersetzungswürdig sein, und es wird dennoch eine Teilentwendung gemeldet, möchte ich die Folgen nicht tragen.

 

Im Klartext: Wer eine Teilkasko bezahlt, soll (und wird auch) das entschädigt bekommen, was versichert ist.

 

Wer eine Teilkasko über den "Umweg" Teilentwendung zur Vollkasko machen will, muss mit den möglichen Folgen leben. Und das lohnt sich für 300 EUR garantiert nicht zu riskieren...

 

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Ganz klar,der TK-VR ist schadenersatzpflichtig.

...wenn der VN nachweist, dass der Spiegel tatsächlich entwendet wurde.

Sollte er nicht entwendet worden sein, sondern auf "andere Art" ersetzungswürdig sein, und es wird dennoch eine Teilentwendung gemeldet, möchte ich die Folgen nicht tragen.

 

Im Klartext: Wer eine Teilkasko bezahlt, soll (und wird auch) das entschädigt bekommen, was versichert ist.

 

Wer eine Teilkasko über den "Umweg" Teilentwendung zur Vollkasko machen will, muss mit den möglichen Folgen leben. Und das lohnt sich für 300 EUR garantiert nicht zu riskieren...

 

Hafi

Zweck der Entwendung ist die Aneignung einer Sache.

Zweck der Zerstörung ist die Beschädigung einer Sache.

Was vorliegt ist leicht festzustellen, wenn der Spiegel im Rinnstein liegt.

Ist der Spiegel nicht vorhanden, kann Diebstahl vorliegen, muss aber nicht so sein.

 

Wie kann der VN nachweisen, dass der Speigel entwendet wurde? Überhaupt nicht!

Geht nur mit persönlicher Erklärung.

 

O.

Vertrag lesen hilft in der Regel!!!

TK deckt Diebstahl - auch von Teilen

TK deckt aber nicht den Vandalismus

Sticht dir einer die Reifen platt gehst du lehr aus, nimmt jemand aber den Reifen mit, ist die VS in der Pflicht

AAAAAAAAAAAAAAAAAAAber so ein Spiegel kostet auf dem Schrottplatz vieleicht 20 €, meldest du den Schaden und lässt ihn regulieren hast du evtl die SB am Hals und wirst rauf gestuft

UND LESEN WAS DU UNTERSCHREIBST, dann kommen so blöde fragen erst garnicht auf

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Zweck der Entwendung ist die Aneignung einer Sache.

Zweck der Zerstörung ist die Beschädigung einer Sache.

Was vorliegt ist leicht festzustellen, wenn der Spiegel im Rinnstein liegt.

Ist der Spiegel nicht vorhanden, kann Diebstahl vorliegen, muss aber nicht so sein.

 

Wie kann der VN nachweisen, dass der Speigel entwendet wurde? Überhaupt nicht!

Geht nur mit persönlicher Erklärung.

 

O.

@Hobby Jurist und "Fachmann"go-4-golf:

 

Um mal mit deinen Worten zu Sprechen "es ist unerträglich" ( ich habe ein gutes Gedächtnis)

 

Keiner kann hier "etwas feststellen" und du schon mal mal überhaupt nicht.

 

Ich sage es dir jetzt mal ganz offen und frei von der Leber weg.

 

Dein Halbwissen und die hieraus resultrierenden Kommentare nerven ungemein.

 

Hast du Ahnung vom Thema, schreib hier meinetwegen etwas.

 

Hast du keine, lies und lerne von den Fachleuten, auch wenn du der völlig falschen Meinung bist, dass du es hier besser weist.

 

Du.....ganz bestimmt nicht........ nicht du.

 

Delle

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

 

UND LESEN WAS DU UNTERSCHREIBST, dann kommen so blöde fragen erst garnicht auf

Welches war denn die blöde Frage?

Oder war jemand anderes gemeint?

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Vertrag lesen hilft in der Regel!!!

 

TK deckt Diebstahl - auch von Teilen

TK deckt aber nicht den Vandalismus

 

Sticht dir einer die Reifen platt gehst du lehr aus, nimmt jemand aber den Reifen mit, ist die VS in der Pflicht

 

AAAAAAAAAAAAAAAAAAAber so ein Spiegel kostet auf dem Schrottplatz vieleicht 20 €, meldest du den Schaden und lässt ihn regulieren hast du evtl die SB am Hals und wirst rauf gestuft

 

UND LESEN WAS DU UNTERSCHREIBST, dann kommen so blöde fragen erst garnicht auf

Und dein dämliches Gesülze hier, ist nun gar nicht mehr zu Toppen.......

Zitat:

Original geschrieben von jensabel

Hallo, bei meiner Freundin wurde an Ihrem Peugeot 307 der Aussenspiegel abgerissen und mitgenommen.

@Hafi545,

wir haben schlechtes untaugliches Wetter, gewiß, das birgt die Gefahr in sich, dass man etwas zu reinen Trainingszwecken schreibt, ich meine ohne Notwendigkeit hierzu. :)

Bitte, bitte, wie soll man den Entwendungsbeweis führen für eine Sache die nicht mehr vorhanden ist? Ich bin auf die Tatsachenbericht des TE eingegangen, nur zum Verständnis.

(Nicht hinter jedem Baum versteckt sich ein Strolch)

Grüße

Beukeod

 

 

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