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Auspufftuning - welche Materialien

Themenstarteram 1. März 2021 um 21:37

Guten Tag.

Und zwar wollte ich ein bisschen rumexperimentieren mit einem Sport-Edelstahl-Endschalldämpfer. Es handelt sich um einen Absorptionsschalldämpfer mit einem Siebrohr und Stahlwolle. Ich wollte fragen, welche Teile man austauschen könnte, um einen besseren Sound zu bekommen. Also würde z.B. Glasfaserwolle statt Stahlwolle etwas bringen? Oder eher einen Mix daraus? Und welche Teile sind für die Frequenzen und welche für die Lautstärke zuständig?

Gibt es vielleicht irgendeine mathematische Daumenformel im welchem Verhältnis die Wollen zueinander sein müssten?

Dies würde mich alles interessieren und ich hoffe jemand kennt sich diesbezüglich aus oder baut vielleicht selbst Endschalldämpfer.

Ich bitte um keine Belehrung zwecks illegal oder nicht.

Gruß und danke im Voraus

bergungsdackel

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27 Antworten

Jepp, du kannst dir nicht einfach Hurratüten dranbauen wie du gerade lustig bist.

.oO(Wenn du ne Tüte hast, dann biste eher lustig)

Dass man die eintragen muss und ein Fahrgeräuschgutachten braucht ist klar.

Aber Abgasgutachten?

Auch wenn man nur den Endtopf in seiner Wirkung verändert, verändert sich doch auch der Abgasgegendruck und dann müsste man eigentlich die Gemischaufbereitung und die Einspritzung anpassen. Das geht eventuell noch bis Euro 4, aber spätestens bei Euro 5 und 6 geht nix mehr ohne Abgasgutachten. Das wird oft sogar schon fällig, wenn man deutlich größere oder deutlich kleinere Räder verbaut. Im Durchmesser höher oder niedriger, nicht in der Breite. Dadurch ändert sich nämlich das Beschleunigungsverhalten und damit auch der Abgasausstoß.

kann man da nicht moos im endtopf anpflanzen? dämmt, mindert co2 und klingt bestimmt interessant.

Wieso fällt mir gerade Cheech und Chong ein? :cool:

@all

Statement von der Firma Bull-X "

Wer die Firma Bull-x nicht kennt es ist eine bekannte Sportanlagen Firma die Sonderanfertigungen machen. Auch für die aktuellen modelle mit OPF ect.

Abgasanlagen ohne Klappensteuerung:

Die Kosten für eine einflutige Edelstahl-Abgasanlage ab Kat belaufen sich rein beim Material und Arbeitslohn ohne TÜV-Gebühren in etwa auf 800,00 € - 1200,00 €.

Sofern eine TÜV-Abnahme gewünscht wird, muss bei der Konstruktion der Abgasanlage berücksichtigt werden, dass der Fahrgeräuschpegel eingehalten wird.

 

Abgasanlagen mit Klappensteuerung:

Sofern Ihr individuelles Produkt vom TÜV abgenommen werden soll, sind Abgasanlagen mit Klappensteuerung eine gute Alternative zur einflutigen Abgasanlage. Auf Grund des Aufbaus der Schalldämpfer in Kombination mit den Klappensteuerungsventilen ist es einfacher den Fahrgeräuschpegel einzuhalten, da die Abgase dadurch beispielsweise in einen schallgedämpften Bereich umgeleitet werden können, in denen der Schalldämpferwirkungsgrad höher ist und der Geräuschpegel sich somit eher in dem konformen Bereich befindet. Das hat den Vorteil, dass die Schalldämpfer weniger oft abgeändert werden müssen.

Die Kosten für eine einflutige Anlage ab Kat mit Klappe werden sich, rein vom Material und Arbeitslohn her und ohne TÜV-Gebühren, um die 1.200,00€ - 1.400,00 € bewegen.

Wenn sie von einer TÜV-Eintragung absehen möchten, können wir Ihnen die Anlage auch mit einem Steuermodul versehen, durch welches Sie die Klappe dann via Schalter oder Funkfernbedienung öffnen bzw. schließen können.

 

Eine "legale TÜV-Eintragung" ist nur per Sonder- bzw. Einzelabnahme möglich. Der Preis für die dafür benötigte Steuerung liegt in etwa bei 600,00 € zzgl. der Prüfungsgebühr von ca. 400,00 €. Eine Verstellung der Klappe im Bereich von ca. 50-62 km/h ist nicht gestattet, da in dem Bereich die Fahrgeräuschpegelwerte eingehalten werden müssen. (Je nach Fahrzeugtyp ist dafür die Abnahme über eine Teststrecke nötig. Auf einer Wegstrecke von 20 Metern wird ab einer Geschwindigkeit von 50 Km/h Vollgas gefahren und nach dem Passieren der 20 Metergrenze dann vom Gas gegangen. Ebenfalls darf keine Möglichkeit für den Fahrzeugführer vorhanden sein, die Klappensteuerung manuell umzuschalten, da der Fahrgeräuschpegelwert nicht überschritten werden darf. Dies ist TÜV-relevant.)

Der Link zu dem Text:

https://hg-motorsport.de/.../...downpipe-anfertigung-bull-x-individual

Komisch von einem 15000euro Abgasgutachten steht da nichts???

 

Wie macht eigentlich eine Firma wie Bull-x gewinn wenn der Kunde Max 2400euro für eine AGA mit Tüv bezahlt und die Firma noch rund 15000 Euro für ein Abgasgutachten ausgeben müsste? :rolleyes::rolleyes:

Habe ich nicht erst letztens hier im Forum gelesen, dass es inzwischen ein generelles Verbot von Klappenauspuffanlagen gibt?

Und seltsamerweise gibt es da keine Auspuffe für Mercedes mit Euro 5 und 6, sondern nur für die älteren Modelle bis Euro 4. Wird doch nicht etwa doch an den inzwischen viel strengeren Abgasregelgesetzen liegen?

Zitat:

Habe ich nicht erst letztens hier im Forum gelesen, dass es inzwischen ein generelles Verbot von Klappenauspuffanlagen gibt?

https://www.tuningblog.eu/.../

"Grund ist eine neue Regelung in Form einer Verordnung (EU) mit der Nummer 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014. Die neue Regelung sorgt für eine Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der alten 70/157/EWG Richtlinie. Doch das Ergebnis ist keinesfalls ein Verbot von Klappenauspuffanlagen."

Klappenanlagen mit einer variablen Geometrie sind zwar nicht pauschal verboten, aber hier greifen ebenfalls neue strenge Regelungen. Bei älteren Fahrzeugen gab es bisher nur sehr einfache Geräuschvorschriften. Der vorgegebene Lärmpegel musste nur in bestimmten Modis eingehalten werden. Andere Situationen wurden nicht geprüft und so konnte der Auspuff außerhalb der geprüften Fahrzustände nahezu beliebig laut werden. Das ist nun anders. Eine Klappenanlage darf sich ab sofort nur noch innerhalb der ursprünglich geprüften Fahrzustände bewegen. Gültig ist das auch dann, wenn das Fahrzeug nach der alten Norm zugelassen wurde. Kommt ein Auto ab Werk mit einer modifizierten Klappensteuerungen oder einem Soundgenerator so ist es nur dann genehmigt wenn das Auto dadurch nicht lauter wird. Eine nachträglich verbaute Sportauspuffanlage/Klappenanlage muss also die gleiche Lautstärke wie die serienmäßige Anlage haben.

Zitat:

Und seltsamerweise gibt es da keine Auspuffe für Mercedes mit Euro 5 und 6, sondern nur für die älteren Modelle bis Euro 4. Wird doch nicht etwa doch an den inzwischen viel strengeren Abgasregelgesetzen liegen?

Wenn du denkst die "neuen" ECE Anlagen wären leiser dann muss ich dich leider enttäuschen.

https://www.youtube.com/watch?v=8EQ3oX2lpEY

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 5. März 2021 um 16:38:16 Uhr:

Wenn du denkst die "neuen" ECE Anlagen wären leiser dann muss ich dich leider enttäuschen..

Davon habe ich ja auch nix gesagt, sondern nur was von den strengeren Abgasregelungen.

Bei Euro 6 gibt es bei Mercedes auch kein Unterflur-Reserverad mehr, weil das die Aerodynamik und damit den Verbrauch negativ beeinflusst und dann soll man Abgasanlagen ohne Abgasgutachten verändern dürfen?

Wie heißt es vor Gericht: "Da habe ich berechtigte Zweifel".

Zumindest bei Autos mit Euro 5 und 6 dürfte es da Probleme geben.

Ich nicht. Da für die Emissionen bestenfalls der Gegendruck relevant ist. Und der wird durch Turbo und Kat dominiert.

Was halt wie bereits richtig erwähnt nun "anders" ist: "Auf dem Prüfstand muss es passen" ist eben nicht mehr legal. Es wird nun so gelebt, dass eine Änderung der Anlage in KEINEM Lastzustand lauter sein darf als das zugelassene "Original". Anders klingen ist nicht verboten, aber lauter ist nicht. Das betrifft auch Werks-Klappenanlagen, die nun im "Sport Modus" nicht mehr lauter sein dürfen als der Modus, der bei "Zündung an" in der Typprüfung gemessen wurde.

Damit ist im Sportmodus und "wildes gefurze" beim "vom Gas gehen" genau wie "Sportmodus gleich offene Klappe" vorbei.

Zitat:

@GaryK schrieb am 6. März 2021 um 14:31:34 Uhr:

Damit ist im Sportmodus und "wildes gefurze" beim "vom Gas gehen" genau wie "Sportmodus gleich offene Klappe" vorbei.

Schön wär´s....hält sich halt kaum jemand dran. Es wird hirnlsoe Schaltknallerei programmiert was geht und nachballern wie ein öller Granada im Schiebebetrieb ist scheinbar immer noch in bei der VolldeppenBasecapfraktion.

Das wär für mich der einzige Vorteil von E Mobilität, aber dann ziehen die Honks wieder ihre Gettoblaster raus und blasen den Mist der Soundgeneratoren in die Atmosphäre....

Normal sollt neben jedem Blitzer ein Phonmessgerät stehen. Und bei Zustellung ist gleich ne Verschrottungsverfügung mit bei.

Naja, die Hersteller unternehmen leider wenig gegen "Chiptuning". Wenn du dir überlegst, wie Manipulationssicher Kyptowährungen wie der Bitcoin sind und was digitale Signaturen können - irgendwie scheinen diese Techniken nicht für Motorsteuergeräte zu klappen. Oder Diebe, die komplette Wegfahrsperren quasi "im Vorbeigehen" umgehen bzw. rauscodieren.

Ist doch der selbe Kram mit AGR/DPF "off". Der TÜV hat nicht die Messmittel und bekommt diese nicht um solche Manipulationen zu erkennen und die Karren stillzulegen. Aber Hauptsache, jede Scheiss Feder eines Herstellers ist am Ende natürlich gegen Gebühr eintragungspflichtig.

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