Auspuff ohne ABE - Folgen?

Hallo,
wieder mal die alte Frage; diesmal bitte nach aktuellen Erkenntnissen! :-)

Habe an meinem Motorrad jetzt einen Auspuff, der jedoch keine ABE oder Sonstiges hat. Er ist zwar lauter als der Serienauspuff, allerdings nur geringfügig. Beim Gewicht dürfte der Auspuff etwas einsparen, Leistung bietet er wahrscheinlich auch ein paar PS mehr.
Meine Frage(n):
- was hat das Fahren mit dem Motorrad für rechtliche / gesetzliche Folgen, was passiert wenn man angehalten wird?
- welche Konsequenzen folgen bei einem Unfall (egal ob ich der Schuldige oder mein Gegenüber)?
- wie verhält sich meine Versicherung? Habe ich Versicherungsschutz? Auch bei einem Unfall / Schaden?

- welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Danke schonmal für eure Antworten,

Lg, Comerz

Beste Antwort im Thema

Kauf dir doch einfach einen mit ABE. Ich hab einen von Hurric gekauft mit ABE. Der ist schon sehr laut und der Sound der Hammer. Lauter dürfte er nicht sein. Hatte mal den DB-Eater raus genommen und nach 80 KM wieder rein geschraubt, weil es mich genervt hat (war bei 12000rpm selbst mir zu laut auf Dauer) mit Eater gehts.

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Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage
219 Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen § 49 Abs. 1
§ 69a Abs. 3 Nr. 17 20 €
220 Weisung, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen, nicht befolgt § 49 Abs. 4 Satz 1
§ 69a Abs. 5 Nr. 5c 10 €

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html

Ist leider falsch, fruchtzwerg.

Das Zitieren von Gesetzestexten oder Vorschriften setzt auch ein gewisse Kenntnis der Materie voraus, damit man die Richtigen findet. Hab ich doch oben schon geschrieben: Erlöschen der BE. Eine nicht zugelassene Auspuffanlage hat nichts mit einer defekten oder einer Nahfeldmessung zu tun.
Letztere ist vielleicht eine Folge davon.
Der von Dir verlinkte Bußgeldkatalog ist nicht mehr aktuell. (Stand 2002) Er endet was den 19er betrifft mit 189.3.2.
49 StVO und 69a StVZO sind lediglich die Bußgeldbestimmungen der jeweiligen Verordnung in Verbindung mit § 24 StVG. Ist ein wenig kompliziert und eher was für Rechtskundige. Du musst schon nach der verletzten Rechtsnorm schauen.

Mit einer Sonderauspuffanlage, die über kein E-Prüfzeichen, BE oder Eintragung in die Zulassungspapiere hat, wird gegen § 3 der FZV verstoßen und es erlischt die Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 2 Ziff. 3 StVZO (i.V.m. § 69a StVZO und § 24 StVG)

Das kostet eben keine 10 oder 20 Euro, sondern es kommt 189.4:
http://www.bundesrat.de/.../265-5-11.pdf

Aber Dein Tipp, eine andere Anlage dran zu bauen, ist sicher die beste Lösung. Da gebe ich Dir Recht, auch wenn das nicht Inhalt der Frage des TE war.

Shit. Ich hab noch nen australischen Staintune Endtopf für meine Telefonzelle. Nur dezent lauter, dafür wiegt er nur 1/3. Aber wer kontrolliert schon eine K75RT...😉

Ach - Du bist das ...😕

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Jepp. 😎

Also zum Thema "Telefonzellentuning" hab ich heut auch was gefunden:

TTZ😁😁😎

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