Ausnahmen Vignettenpflcht in Grenznähe Österreich
Hallo,
die österreichische Politik hat entschieden, einige kurze Strecken in Grenzhähe zu D von der Vignettenpflicht zu befreien.
https://www.asfinag.at/maut-vignette/vignette/#lg=1&slide=0
Die Anwohner in Grenznähe werden sich freuen, weil einige "Mautflüchtlinge" jetzt nicht mehr vor der Grenze auf die Nebenstrecken wechseln.
Die ASFINAG als Betreiber und Geldeintreiber der österreichischen Autobahnen ist davon allerdings nicht erfreut, siehe folgenden Beitrag:
https://www.asfinag.at/.../
Die Politiker wollen mit der Befreiung wieder mehr deutsche Touristen und Einkäufer in die Grenznahen Städte locken.
Z. B. ist in Salzburg die Westautobahn A1 bis Salzburg Nord befreit (auf dieser Strecke befinden sich die Einkaufszentren, Messe, Flughafen und Zufahrt zur Innenstadt), auf der Tauernautobahn A10 gibt es keine Befreiung bis zur ersten Abfahrt Salzburg Süd (hier gibt es auch keine Wirtschaftsbetriebe, die vom Tourismus profitieren würden).
Das ist nur meine Meinung.
Beste Antwort im Thema
Ich habe das schon immer etwas anders gesehen. Klar kann ich verstehen wenn jemand keine Lust hat für ein paar Kilometer 9,40 Euro auszugeben. Auf der anderen Seite sage ich, wer einen Tag, ein Wochenende oder auch länger zum Skifahren (oder Urlaub) geht, da kann es auf 9,40 Euro nicht ankommen. Falls doch, sollte man eher nicht zum Skifahren oder in den Urlaub fahren...
19 Antworten
Gut ist, dass man auch wie früher, bis Kufstein-Süd wieder frei fahren Kann!
Erfreulich für mich wegen Kufstein, jedoch dass die A10 nicht ausgenommen wird, spricht Bände. Auch diese Selbstbeweihräucherung dieser Pressemitteilung ist kaum zu ertragen.
Kufstein wird aufatmen. Die Urlauberstaus durch Kufstein waren schon echt heftig. Ganz werden sie zwar wegen der Grenzkontrollen, und daraus resultierenden Staus, nicht verschwinden, aber es sollte schon besser werden.
Zumindest ist das jetzt mal konsequent befreit. Letztes Mal war es mW nicht befreit, Verstöße wurden jedoch nicht verfolgt.
Wird sich bestimmt in ein paar Jahren wieder ändern😉
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Zitat:
@m-jackdaw schrieb am 3. Dezember 2019 um 11:34:40 Uhr:
Die Politiker wollen mit der Befreiung wieder mehr deutsche Touristen und Einkäufer in die Grenznahen Städte locken.
Z. B. ist in Salzburg die Westautobahn A1 bis Salzburg Nord befreit (auf dieser Strecke befinden sich die Einkaufszentren, Messe, Flughafen und Zufahrt zur Innenstadt), auf der Tauernautobahn A10 gibt es keine Befreiung bis zur ersten Abfahrt Salzburg Süd (hier gibt es auch keine Wirtschaftsbetriebe, die vom Tourismus profitieren würden).
Das ist nur meine Meinung.
Wollen die Politiker nicht vielmehr wieder mehr (deutsche) Touristen als Durchgangsverkehr aus den grenznahen Städten heraushalten? Z.B. muss nun kein Durchgangsverkehr zur Mautvermeidung entlang des österreichischen Bodenseeufers durch Bregenz und Vororte fahren wenn er in die Schweiz will. Für die paar Kilometer zwischen der Grenze zu Deutschland und zur Schweiz werden sich viele die Vignette gespart haben. Vor Kufstein das gleiche Spiel. Wer für diese Kurzstrecken eine Vignette gekauft hat, war bei der ASFINAG sicher ein gerngesehener Kunde, der zwar voll bezahlt, aber kaum Strecken genutzt hat. Wer verliert schon ern Kunde, die für etwas voll zahlen, was sie nur wenig in Anspruch nehmen?
Wo sind denn die Forenten, die wegen der zeitweisen Streckensperrungen für den Durchgangsverkehr in Tirol während der Sommerreisezeit schon die Bayrischen Gebirgsschützen in Tirol einmarschieren lassen wollten? Wollen die sich jetzt nicht zum Ausgleich ein wenig freuen? 😉
Grüße vom Ostelch
Aus Gutmenschentum sind diese Befreiungen von der Vignettenpflicht sicher nicht erfolgt.
Natürlich ist es ein Segen, dass man jetzt frei durch den Pfändertunnel oder bis Kufstein Süd fahren kann.
Ich verstehe aber nicht, dass die Abfahrt Salzburg Süd der Tauernautobahn kostenpflichtig ist, obwohl das relativ lange Teilstück bis Salzburg Nord frei ist.
Ich fahre oft nach Anif (Abfahrt Salzburg Süd). Ohne die Autobahn zu benutzen kommt man dort nur sehr mühselig hin. Entweder man fährt über die A1 nach Salzburg West und muss dann ewig lange nur durch 30 km/h Zonen über Viehausen fahren, oder man nimmt die Abfahrt Bad Reichenhall und fährt dann durchs Gebirge über Fürstenbrunn. Beide Strecken ungut zum Fahren und dauern ewig. Mögliche andere Ausweichrouten gibt es nicht oder sind mir nicht bekannt.
Weshalb sollte das aus "Gutmenschentum" erfolgen? Es gibt handfeste politische Gründe. Außenpolitisch und lokalpolitisch. Warum im Raum Salzburg die Tauernautobahn bis Salzburg Süd nicht mautfrei gestelt wurde, wird wohl auch politische Gründe haben. Das ließ sich aus irgendwelchen Gründen nicht durchsetzen, falls es auf der Agenda stand. Um die Frage, ob und welche Donauübergänge der Autobahnen im Raum Linz mautfrei gestellt werden, gabe es auch ewige Diskussionen. Dort hat man wohl nun eine zeitlich befristete Lösung gefunden, die auch nicht die Maximalforderungen erfüllt.
Grüße vom Ostelch
Finde ich prinzipiell nicht in Ordnung.
Entweder gilt die Maut für alle Strecken oder für alle Strecken nicht. Eine Gleichbehandlung ist das jedenfalls nicht.
Zitat: "Z. B. ist in Salzburg die Westautobahn A1 bis Salzburg Nord befreit (auf dieser Strecke befinden sich die Einkaufszentren, Messe, Flughafen und Zufahrt zur Innenstadt)."
So weit so gut, der Ansatz ist verständlich.
Was macht jetzt ein Händler, der nicht an der Messe oder im Bereich dieses Einkaufszentrums ansässig ist? Warum begehrt der nicht wegen Ungleichbehandlung auf?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 4. Dezember 2019 um 11:32:06 Uhr:
Finde ich prinzipiell nicht in Ordnung.Entweder gilt die Maut für alle Strecken oder für alle Strecken nicht. Eine Gleichbehandlung ist das jedenfalls nicht.
Zitat: "Z. B. ist in Salzburg die Westautobahn A1 bis Salzburg Nord befreit (auf dieser Strecke befinden sich die Einkaufszentren, Messe, Flughafen und Zufahrt zur Innenstadt)."
So weit so gut, der Ansatz ist verständlich.
Was macht jetzt ein Händler, der nicht an der Messe oder im Bereich dieses Einkaufszentrums ansässig ist? Warum begehrt der nicht wegen Ungleichbehandlung auf?
Das mag man prinzipiell so sehen. Aber Prinzipien um ihrer selbst willen zu beachten ist dann doch etwas starr im Denken, finde ich. Ausnahmen bestätigen die Regel, wenn sie denn möglich sind. Das Mautgesetz lässt das in Österreich zu und auch in anderen Ländern mit mautpflcihtigen Strecken gibt es Abschnitte, für die keine Maut gezahlt werden muss, weil es verkehrstechnisch zu unerwünschten Folgen führen würde, die in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmeausfällen stehen.
Mit den Ausnahmen will man in Österreich zu allererst mal den erheblichen Ausweichverkehr auf Landstraßen und Ortsdurchfahrungen abstellen, der durch "Mautflüchtlinge" entsteht, die tatsächlich nur eine kurze Strecke über die mautpflichtige Autobahn fahren würden. In Voralrberg kann man jetzt das ca. 25 km lange Teilstück der Rheintalautobahn zwischen deutscher Grenze und Hohenems mautfrei befahren. Von der Abfahrt Hohenems kann man dann über ein kurzes Stück Landstraße hinüber in die Schweiz fahren, um dort auf die A13 zu kommen. Bislang fuhr der Vermeidungsverkehr von Lindau aus 15 km entlang des Bodensees durch Bregenz und Vororte, um dann bei St. Margrethen in der Schweiz auf die A 1/13 zu fahren. Das war für die Anwohner alles andere als eine Freude.
Im Raum Kufstein ist es das Gleiche. Dort wurde früher die Nutzung der Autobahn bis Kufstein-Süd ohne "Pickerl" schon mal geduldet, weil es einfach sinnvoll ist. Wer in die Ski- und Urlaubsgebiete Tirols will, braucht die Inntalautobahn eben nur für 6 km zwischen Bundesgrenze und Kufstein-Süd. Dafür wollte mancher nicht zahlen und ist lieber quer durch Kufstein gefahren.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 4. Dezember 2019 um 11:58:45 Uhr:
...
Ok, da hast du sicherlich Recht, zu starr sollte man nicht denken und auch immer das große Ganze im Auge haben.
Es wird häufig aber auch nicht nur auf die Folgen des möglichen Ausweichverkehrs abgezielt, sondern mMn zu stark die "Grenznähe" hervorgehoben.
Ich meine - Folgen von Ausweichverkehr kann es auch in "nicht-Grenznähe" geben. Bestünde da grundsätzlich die Möglichkeit nach Ö-Recht, auch hier Ausnahmeregelungen zu treffen oder ist das ausschließlich an die Grenznähe (wie auch immer die definiert ist) gebunden?