Ausnahmegenehmigungen Leuchtweitenregulierung

Hallo,

ich krieg langsam die Kriese! Dämliche Bürokratie!

Also mein Problem:

Fahrzeug: Lincoln Mark VIII
Vollabnahme durchgeführt und bestanden.

Ich also heute hin zur Zulassungsstelle und wollte meinen Wagen anmelden. Im Gutachten vom TÜV steht das eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, das keine Leuchtweitenregulierung (scheißwort) vorhanden ist.

Die Zulassungsstelle will oder kann aber keine erteilen, da diese ja nachgerüstet werden kann oder muss.

Ausweg: Ich bräuchte ein Gutachten oder eine Bestätigung einer Werkstatt das eine Leuchtweitenregulierung nicht nachrüstbar ist.

Ist das zu fassen? Das bestätigt mir doch niemals irgendeine Werkstatt so ohne weiteres...

Habt Ihr ideen was ich machen kann? Drehe noch durch

22 Antworten

Mit mein Dodge Challenger 09 hab ich keine probleme bekommen. Zulassung ohne Probleme und das ist bei unserer Zulassungsstelle alles andere al einfach.

Im TÜV bericht steht etwas von "etwawirkung" und Leuchtweitenregulierung nicht vorhanden.
E Prüfzeichen hab ich weder vorne noch hinten.

Dachte das die LWR nur in verbindung mir Anhängerkupplung relevant ist???

So, hab mein auto heute morgen zugelassen. Hat alles geklappt. Trotzdem irgendwie dämlich aber naja was solls. Hab sogar kleine Kennzeichen mit sondernummer bekommen 😉

Die Ausnahmegenehmigung hat übrigens 25 Euro gekostet

Das ist ja prima. 🙂
Gratuliere und viel Spass mit dem Wagen.

Zitat:

Original geschrieben von ceritus80


.....Die Ausnahmegenehmigung hat übrigens 25 Euro gekostet

Das sind ja noch echte Schnäppchenpreise. Bei uns kostet

das 60 Euro pro Ausnahmegenehmigung. Für kleine Kennzeichen

vorn und hinten habe ich somit 120 Euronen blechen müssen.

😠

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Hallo,
für die die es interessiert noch was zur Info.
Habe vor 2 Wochen einen Charger zugelassen und mich vorher mal damit befasst.
Also Ausnahmegenehmigungen gibt es normalerweise beim zuständigen Landratsamt.
Bei uns in Rheinland Pfalz wurde es aber an die jeweilige Zulassungsstelle delegiert.
Beispiel für Mainz:
Kleines Nummernschild hinten pauschal 150,-
Jede weitere Ausnahmegenehmigung zwischen acht und dreißig Euro.

Bei uns in Hannover regelt das auch die Zulassungsstelle. Meine kleinen (ja! hinten UND vorne!) haben mich garnix gekostet *G*

Ja das ist wieder typisch D.
Jeder macht es wie er es will.
Bei mir absolut kein kleines vorne.
Und gehste ein Landkreis weiter kannste dir aussuchen ob groß oder klein ohne zusätzliche Kosten.
Das beste war dann das ich, trotz Vollgutachten, den Wagen vorführen musste und der gute Dienststellenleiter dann mit einem Lineal nachgemessen hat ob der TÜV-Mann auch die Zahlen am Meter richtig abgelesen hat :-).
Ich dachte ich glaub es nicht.
Kurz Lineal dran " Ja stimmt" bitte wieder Nummer ziehen und wieder warten.Nachdem ich morgens schon über ne Stunde gewartet hatte und wieder weg geschickt wurde.
Aber naja, Hauptsache Zugelassen :-)

Also ich bräuchte da auch mal ein paar infos was ihr so für eine Ausnahmegenehmigung der LWR zahlt.

ich möchte nächste woche mein US Auto im Kreis Unna anmelden und laut den ihrer Internetseite, soll eine Ausnahmegenehmigung §50 (8,10), schlappe 125€ kosten....

das gleiche nochmal für §41 (18) (Nachweis für Bremsanlage fehlt.

Wenn ich dann noch kleine Kennzeichen usw. einrechne, bin ich ja bei gut 340€ Zulassungsgebühren!?!

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