Ausnahmegenehmigungen Leuchtweitenregulierung

Hallo,

ich krieg langsam die Kriese! Dämliche Bürokratie!

Also mein Problem:

Fahrzeug: Lincoln Mark VIII
Vollabnahme durchgeführt und bestanden.

Ich also heute hin zur Zulassungsstelle und wollte meinen Wagen anmelden. Im Gutachten vom TÜV steht das eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist, das keine Leuchtweitenregulierung (scheißwort) vorhanden ist.

Die Zulassungsstelle will oder kann aber keine erteilen, da diese ja nachgerüstet werden kann oder muss.

Ausweg: Ich bräuchte ein Gutachten oder eine Bestätigung einer Werkstatt das eine Leuchtweitenregulierung nicht nachrüstbar ist.

Ist das zu fassen? Das bestätigt mir doch niemals irgendeine Werkstatt so ohne weiteres...

Habt Ihr ideen was ich machen kann? Drehe noch durch

22 Antworten

§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich

Welches Baujahr ist Deiner denn?

siehe hier

Oder ist das mittlerweile geändert worden? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

1993 baujahr

Ich muss dazusagen das KEINE Scheinwerfer mit E Prüfzeichen gibt

Hab grad delesen, dass der erst ab 1992 gebaut wurde... 🙁
Schade, dann hilft Dir das nix.

Die Zulassungsstelle oder eine Werkstatt kann dir keine Ausnahmegenehmigung erteilen, da nützt auch ein Schreiben der Werkstatt nichts, das dies nicht machbar ist.

Eine Ausnahmegenehmigung kannst du nur beim KBA oder mit Hilfe vom TÜV beim KBA beantragen.

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Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Die Zulassungsstelle oder eine Werkstatt kann dir keine Ausnahmegenehmigung erteilen, da nützt auch ein Schreiben der Werkstatt nichts, das dies nicht machbar ist.

Eine Ausnahmegenehmigung kannst du nur beim KBA oder mit Hilfe vom TÜV beim KBA beantragen.

Der zulassungsstelle reicht ein schreiben einer Werkstatt aus in dem steht das eine Nachrüstung nicht möglich ist. Habe ich mir eben bei Pitstop besorgt. Werde morgen berichten wie es gelaufen ist

Sollte doch trotzdem Möglich sein.
Selbst dem Barchetta, den ich mal hatte, fehlt die.
Im Tahoe kann ich mich auch an keine erinnern.

Hm, bei mir steht auch drin:
LWR fehlt, Ausnahmegenehmigung erforderlich:§70STVZO.

Sone Ausnahmegenehmigung hab ich nicht, auch bei meinen anderen AMIS vorher hatte ich sowas nie und immer Zulassung bekommen.

Iss schon komisch das Ganze. Mir scheint es wird hier nach Gutdünken verfahren.

Ich hab meinen 99er Tahoe 2008 in Nürnberg gekauft, und dem Händler wurde die Ausnahmegenemigung ohne weitere Auflagen erteilt.
Hab allerdings E-Scheinwerfer.

Gani

Hallo, in meinem Tahoe ist keine `Leuchtweitenregulierung`und man wollte erst das Fahrzeug nicht zulassen.Ich sollte es nachrüsten! Nach langen hin und her wurde das Fahrzeug doch noch angemeldet, da es in Hamburg ja auch schon 5 Jahre ohne dieser Regulierung zugelassen wurde.
Es hängt immer vom Zulassungsmenschen ab.Ebenso musste ich eine Ausnahmegenehmigung für das kleine hintere Kennz. ( 50 Euro) beantragen obwohl es schon vorhanden war. Begründung war Hamburg ist nicht Sömmerda, wie wahr...

Grüße aus Thüringen

PS: Am Wochenende ist US Car Treffen in Hasselfelde / Pullman City /Harz

Der Prüfer muß dir bescheinigen das Du keine hast und eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist da eine Nachrüstung nicht oder nur mit unzumutbarem ( finanziellem ) Aufwand möglich ist. Die Ausnahmegenehmigung erteilet dir dann die Zulassungsstelle die dafür aber Geld bekommt. Gilt für Fzg mit EZ nach 01.01.1990.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von STS-Northstar


Der Prüfer muß dir bescheinigen das Du keine hast und eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist da eine Nachrüstung nicht oder nur mit unzumutbarem ( finanziellem ) Aufwand möglich ist. Die Ausnahmegenehmigung erteilet dir dann die Zulassungsstelle die dafür aber Geld bekommt. Gilt für Fzg mit EZ nach 01.01.1990.

Gruß

Und genau das sagt der tüv onkel was anderes! er schreibt nur rein das die fehlt und eine ausnahmegenemigung erforderlich ist! er bescheinigt aber nicht das eine nachrüstung nicht möglich bzw. unzumutbar ist

Zitat:

Original geschrieben von STS-Northstar


Der Prüfer muß dir bescheinigen das .....

Nein muss er nicht und macht er nicht.

Eine Ausnahmegenehmiging erteilt das jeweils zuständige Landesverwaltungsamt. Du stellst einen formlosen Antrag und dann bekommst gegen ca 50 Euro die Ausnahmgenehmigung zugeschickt. Damit kannst du das Auto problemlos zulassen. Das ist alles. Mach die keinen Stress, ist halb so wild.

Achso, das hier einige ohne diese Genehmigung ihr Auto anmelden konnten verdanken sie nur der Unwissenheit mancher Schalterdamen. ;-) Mal klappts mal nicht.

ne mit 50€ liegste nicht gaanz richtig 😁 mir wurde gesagt das pro Eintragung ein aufpreis von 25€ erhoben wird:
bei mir wurden auch 3 Sachen eingetragen : Bremsen, LWR, und noch was  das waren dann 75€ und ich habe mich gefragt warum so teuer dann sagten mir die das :d

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