Ausnahmegenehmigung Leuchtweitenregulierung
Hallo allerseits,
Ich habe einen A4 B5 Bj 96, Reimport, ohne LWR.
Bisher gab es nie Probleme mit dem TÜV, aber seit den neuen TÜV-Bestimmungen hab ich bei der Untersuchung keine Plakete erhalten, weil die LWR fehlt und nicht explizit so im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Ich habe erfahren, daß es eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge ohne LWR gibt. Wo im Münchner Raum kann man diese beantragen. Die Zulassungsstelle ist es schon mal nicht, die hatten keinen Plan???
HTC
Beste Antwort im Thema
GESCHAFFT!!!!
War gestern 2 Stunden bei TÜV und Zulassungsstelle und konnte es eintragen lassen:
Der TÜVler (sehr netter Kerl) hat sich erstmal mit einem von der Zulassungsstelle beraten und haben dann gemeinsam ein Vorgehen festgelegt. War wohl nicht so einfach... hat fast 45 Min gedauert 🙂
Der TÜVler hat dann zu der vorhanden Einzelbetriebserlaubnis eine Ergänzung reingeschrieben unter "Sonstiges" und mit dem Ausdruck bin ich dann zur Zulassungsstelle gegangen. Diese haben dann nach §70 eine Ausnahmegenehmigung für Leuchtweitenregulierung erteilt und der Fahrzeugschein wurde dementsprechend umgeschrieben. Kostenpunkt ca 39 Euro.
Der Arme TÜVler hat sich ca 45 Min mit der neuen Software rumgequält, bis er die Daten einfügen konnte, war aber hartnäckig und konnte den Bedienerfehler letztendlich doch noch beseitigen. Die 5 Euro für die Kaffeekasse hat er sich tatsächlich verdient 🙂
Alles in Einem ein erfolgreicher Nachmittag...
HTC
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Wo im Münchner Raum kann man diese beantragen.
Ich würde mal beim TÜV nachfragen. Siehe auch
http://www.tuev-sued.de/.../ausnahmegenehmigungGruß vom bösen Dieter
richtig., das regelt der tüv.
woher ist den bekannt das es ein reimport ist? die schlüsselnummer MUSS genullt sein.
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Hallo allerseits,Ich habe einen A4 B5 Bj 96, Reimport, ohne LWR.
Bisher gab es nie Probleme mit dem TÜV, aber seit den neuen TÜV-Bestimmungen hab ich bei der Untersuchung keine Plakete erhalten, weil die LWR fehlt und nicht explizit so im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Ich habe erfahren, daß es eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge ohne LWR gibt. Wo im Münchner Raum kann man diese beantragen. Die Zulassungsstelle ist es schon mal nicht, die hatten keinen Plan???
HTC
Meinem Kenntnisstand nach gibt es keine, eine Ausnahmegenehmigung zur Leuchtweitenregulierung, § 50 Abs. 8 StVZO, ( Ausnahme eventl. Halogenscheinwerfer ) mehr ! Keine LWR = keine Zulassungs !
Dafür gibt es aber Nachrüstsätze !
das ist schon richtig.
ausserhalb deutschlands hat die lwr erst spät einzug gehalten darum gibts heute keine ausnahmegenehmigung mehr.
aber als diese audi gebaut wurde gabs da noch keine lwr aber das müsste eigentlich im schein drin stehen sowas wird beim zulassen eigentlich drinnen vermerkt
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Himeno
das ist schon richtig.
ausserhalb deutschlands hat die lwr erst spät einzug gehalten darum gibts heute keine ausnahmegenehmigung mehr.aber als diese audi gebaut wurde gabs da noch keine lwr aber das müsste eigentlich im schein drin stehen sowas wird beim zulassen eigentlich drinnen vermerkt
Nicht unbedingt. Bei meinem ersten Daihatsu (auch Reimport) wurde das auch nicht getan.
Fahr einfach zum TÜV, lass ein Gutachten erstellen, dass eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO i.V.m. §50 Abs. 8 StVZO benötigt wird. Damit zur Zulassungsstelle und eintragen lassen. Geht heute genauso wie vor Jahren. Was glaubt ihr eigentlich, wie Importfahrzeuge hier zugelassen werden können? 🙄 Aus den USA kommen z.T. Neufahrzeuge, da ist heute noch keine LWR verbaut...
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Hallo allerseits,Ich habe einen A4 B5 Bj 96, Reimport, ohne LWR.
Bisher gab es nie Probleme mit dem TÜV, aber seit den neuen TÜV-Bestimmungen hab ich bei der Untersuchung keine Plakete erhalten, weil die LWR fehlt und nicht explizit so im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Ich habe erfahren, daß es eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge ohne LWR gibt. Wo im Münchner Raum kann man diese beantragen. Die Zulassungsstelle ist es schon mal nicht, die hatten keinen Plan???
HTC
Solche Dinge regelt mWn das Regierungspräsidium. Aber falls der Wagen als deutsches Fahrzeug eine solche hatte, sehe ich da schwarz.
@gurusmi: es gibt für die verschiedenen Ausnahmen unterschiedliche Zuständigkeiten, in Bayern gibts dafür eine eigene Zuständigkeitsverordnung. Die fehlende LWR kann (in Bayern) von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden genehmigt werden, die Bezirksregierung brauchts in diesem speziellen Fall nicht.
Gruß Tecci
Ok, hab beim TÜV angerufen und werde heute von einem Mitarbeiter kontaktiert... mal sehen was er sagt.
Bei der ersten TÜV-Abnahme haben die den Eintrag übersehen. Steht jedenfalls nichts drin. Bisher war ja die LWR auch nicht schwerwiegend....
Reimport ist es sicher, letzte Schlüsselnummern sind genullt.
Nachrüsten wäre nur dann sinnvoll und bezahlbar, wenn wennigstens die Verkabelung da wäre, aber da ist nichts, also ist es eine Sch... Arbeit, das nachzurüsten. Wenn es aber nicht anders geht, werde ichs wohl machen müssen. Es fehlt natürlich mal wieder die Zeit 🙂
Danke erstmal,
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Ok, hab beim TÜV angerufen und werde heute von einem Mitarbeiter kontaktiert... mal sehen was er sagt.Bei der ersten TÜV-Abnahme haben die den Eintrag übersehen. Steht jedenfalls nichts drin. Bisher war ja die LWR auch nicht schwerwiegend....
Reimport ist es sicher, letzte Schlüsselnummern sind genullt.
Nachrüsten wäre nur dann sinnvoll und bezahlbar, wenn wennigstens die Verkabelung da wäre, aber da ist nichts, also ist es eine Sch... Arbeit, das nachzurüsten. Wenn es aber nicht anders geht, werde ichs wohl machen müssen. Es fehlt natürlich mal wieder die Zeit 🙂
Danke erstmal,
HTC
Bitte halte uns auf den lfd., Damit hier eventuelle unrichtige Aussagen korrigiert werden ! Danke
Rolf
Das hatte ich auch vor. Aufgrund der veränderten TÜV Bestimmungen wird es sicher den Einen oder Anderen auch erwischen...
HTC
So, es gibt Neuigkeiten:
TÜVler gerade angerufen, er wahr sehr verwundert, wieso die Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung nicht selbst ausgestellt hat und meinte beim TÜV selbst ist das ohne Probleme möglich.
Nach Ausstellung der Genehmigung zur Zulassungsstelle und eintragen lassen, Fertig!
Werde heute hinfahren und schauen, ob das so einfach geht...
HTC
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
@gurusmi: es gibt für die verschiedenen Ausnahmen unterschiedliche Zuständigkeiten, in Bayern gibts dafür eine eigene Zuständigkeitsverordnung. Die fehlende LWR kann (in Bayern) von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden genehmigt werden, die Bezirksregierung brauchts in diesem speziellen Fall nicht.Gruß Tecci
War Präsidiumsbezirk Nordaden. 😉
Du weißt ja. Es gibt Badische und unsymbadische. 😁
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
War Präsidiumsbezirk Nordaden. 😉Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
@gurusmi: es gibt für die verschiedenen Ausnahmen unterschiedliche Zuständigkeiten, in Bayern gibts dafür eine eigene Zuständigkeitsverordnung. Die fehlende LWR kann (in Bayern) von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden genehmigt werden, die Bezirksregierung brauchts in diesem speziellen Fall nicht.Gruß Tecci
Du weißt ja. Es gibt Badische und unsymbadische. 😁
und Norddeutsche...................