Ausnahmegenehmigung Leuchtweitenregulierung

Hallo allerseits,

Ich habe einen A4 B5 Bj 96, Reimport, ohne LWR.

Bisher gab es nie Probleme mit dem TÜV, aber seit den neuen TÜV-Bestimmungen hab ich bei der Untersuchung keine Plakete erhalten, weil die LWR fehlt und nicht explizit so im Fahrzeugschein eingetragen ist.

Ich habe erfahren, daß es eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge ohne LWR gibt. Wo im Münchner Raum kann man diese beantragen. Die Zulassungsstelle ist es schon mal nicht, die hatten keinen Plan???

HTC

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GESCHAFFT!!!!

War gestern 2 Stunden bei TÜV und Zulassungsstelle und konnte es eintragen lassen:

Der TÜVler (sehr netter Kerl) hat sich erstmal mit einem von der Zulassungsstelle beraten und haben dann gemeinsam ein Vorgehen festgelegt. War wohl nicht so einfach... hat fast 45 Min gedauert 🙂

Der TÜVler hat dann zu der vorhanden Einzelbetriebserlaubnis eine Ergänzung reingeschrieben unter "Sonstiges" und mit dem Ausdruck bin ich dann zur Zulassungsstelle gegangen. Diese haben dann nach §70 eine Ausnahmegenehmigung für Leuchtweitenregulierung erteilt und der Fahrzeugschein wurde dementsprechend umgeschrieben. Kostenpunkt ca 39 Euro.

Der Arme TÜVler hat sich ca 45 Min mit der neuen Software rumgequält, bis er die Daten einfügen konnte, war aber hartnäckig und konnte den Bedienerfehler letztendlich doch noch beseitigen. Die 5 Euro für die Kaffeekasse hat er sich tatsächlich verdient 🙂

Alles in Einem ein erfolgreicher Nachmittag...

HTC

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Zitat:

Original geschrieben von HTC


TÜVler gerade angerufen, er wahr sehr verwundert, wieso die Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung nicht selbst ausgestellt hat und meinte beim TÜV selbst ist das ohne Probleme möglich.

Ich weiß jetzt nicht, ob du a) das Ganze richtig vorgetragen hast und b) hier den Wortlaut korrekt wiedergibst. Um das mal aufzuklären: du brauchst grundsätzlich ein Gutachten, in dem die Erforderlickeit einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO festgestellt wird. Die Ausnahmen muss der Prüfer im Gutachten benennen und begründen. Mit dem Gutachten gehst du dann zur Zulassungsstelle. Die erteilt, sofern zuständig, die Ausnahmegenehmigung und trägt diese Erteilung dann in die Papiere ein. Dazu braucht die Zulassungsstelle aber das Gutachten, von alleine wird das nicht gemacht, wieso denn auch? Davon weiß die Zulassungsstelle ja nichts...

Im FFB sind die Zulassungsstelle und der TÜV fast nebeneinander gebaut, evtl haben die überschneidende Kompetenzen dadurch. Wie auch immer es waren einige, bei denen die Zulassungsstelle diese Formalität erledigt und eingetragen hat, bei anderen mußten schon höhere Verwaltungsstellen absegnen.

Was Fakt bleibt, ist die Tatsache, daß die mittlerweile selbst nicht mehr durchblicken durch den Bürokratiewahn. Aussage von der Zulassungsstelle:

Wegen LWR fällt man doch nicht durch, wechseln Sie doch mal den Prüfer 🙂 ??????

Weitere Aussage:

Sie sollten die Erstzulassungsbescheinigung anfechten und eine neue beantragen (kost ja fast nichts) 🙂 ?????

Mal sehen, ob das heute so klappt wie am Telefon versprochen.

HTC

GESCHAFFT!!!!

War gestern 2 Stunden bei TÜV und Zulassungsstelle und konnte es eintragen lassen:

Der TÜVler (sehr netter Kerl) hat sich erstmal mit einem von der Zulassungsstelle beraten und haben dann gemeinsam ein Vorgehen festgelegt. War wohl nicht so einfach... hat fast 45 Min gedauert 🙂

Der TÜVler hat dann zu der vorhanden Einzelbetriebserlaubnis eine Ergänzung reingeschrieben unter "Sonstiges" und mit dem Ausdruck bin ich dann zur Zulassungsstelle gegangen. Diese haben dann nach §70 eine Ausnahmegenehmigung für Leuchtweitenregulierung erteilt und der Fahrzeugschein wurde dementsprechend umgeschrieben. Kostenpunkt ca 39 Euro.

Der Arme TÜVler hat sich ca 45 Min mit der neuen Software rumgequält, bis er die Daten einfügen konnte, war aber hartnäckig und konnte den Bedienerfehler letztendlich doch noch beseitigen. Die 5 Euro für die Kaffeekasse hat er sich tatsächlich verdient 🙂

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HTC

Glückwunsch!
Dein Pech (oder Glück?) war, daß das bis jetzt niemandem aufgefallen ist.

Was aber wieder ein tolles Licht auf die Arbeit einiger Prüfstellen wirft. 😁
(fehlende + Polabdeckung fällt offenbar deutlich mehr ins Auge)

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Glückwunsch!
Dein Pech (oder Glück?) war, daß das bis jetzt niemandem aufgefallen ist.

Was aber wieder ein tolles Licht auf die Arbeit einiger Prüfstellen wirft. 😁
(fehlende + Polabdeckung fällt offenbar deutlich mehr ins Auge)

War ja bis jetzt auch nur ein "Geringer Mangel", ab 05.2012 steht es anscheinend laut TÜV als ersten Punkt auf der Checkliste und wird als "Schwerwiegender Mangel" eingestuft...

HTC

Zitat:

Original geschrieben von HTC


War ja bis jetzt auch nur ein "Geringer Mangel", ab 05.2012 steht es anscheinend laut TÜV als ersten Punkt auf der Checkliste und wird als "Schwerwiegender Mangel" eingestuft...

das war schon 2008 ein "grosser mangel".

naja wenn du es gewußt haben solltest bist du eigentlich selber schuld wenns jetzt schnell gehen mußte.
Auch geringe Mängel müssen abgestellt werden. 😉

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