ausgeräumter KAT
Hi,
da mein 1,8T wegen Turboschaden in der Werkstatt war, sollte der freundliche auch gleich die AU mit machen.
Der gute Mann rief mich an und teilte mir mit, er könne keine AU machen, da der Kat leer sei.
Also noch ein neuer Kat zum neuen Turbo 🙁
Aber jetzt meine Frage:
ich habe den Wagen im Dez. 2006 gekauft.
die Gewährleistung ist abgelaufen.
habe ich jetzt die A...karte gezogen oder kann ich ihn wegen versteckter Mängel drankriegen ???
18 Antworten
kann mir zu meiner Frage keiner nen Tipp geben?? 🙁
So !
Es liegt nun an mir nachzuweisen, dass der Verkäufer von diesem Mangel gewußt hat !
ganz Großes Tennis !....
also bleibe ich jetzt auf den Kosten für den KAT sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von SirDenderan
Also ...der KAT war / ist nicht defekt !
Der war / ist komplett leer !
Hmm na wenn er leer ist, ist er nicht dann auch dementsprechend defekt oder verrichtet er immernoch seine Aufgabe so wie er soll?? 😉
Das du keine besonders gute Laune hast konnte man gut nachvollziehen und die ist auch angebracht. Allerdings nicht hier sondern eher bei dem Verkäufer.
Ich geh mal von aus das du die ganze Sache abhaken kannst. Der Verkäufer wird nicht zugeben das er dir wissendlich ein defektes Fahrzeug verkauft hat.
mfg
Hallo,
die Frage wurde schon gestellt, was steht denn im Kaufvertrag hinsichtlich der Gewährleistung? Ist sie wirklich auf ein Jahr begrenzt?
Der Wagen hat bei Kauf nur ein halbes Jahr TÜV gehabt. Warum hast du die HU nicht neu verlangt?
Gruß Jenzer