Ausfuhrkennzeichen
Hallo,
kennt sich hier jemand mit Ausfuhrkennzeichen aus? ich möchte Anfang des Jahres ins benachbarte Ausland (EU) ziehen. Mein Auto möchte ich mitnehmen. leider sind die Anmelderegularien vor Ort sehr zeitraubend und ich muss aus beruflichen Gründen das Auto im 1. Monat nutzen.
Daher meine Frage: wenn ich ein Ausfuhrkennzeichen für 30/60 Tage in D beantrage, was darf ich dann legal damit machen? Darf ich damit im Ausland fahren, während dort mein Meldeprozess läuft? Das kann dort wohl bis zu 8 Wochen dauern, bis das entscheidende Papier durch ist.
Gibt es eine andere Variante? ich nehme mal an, mein Auto in D noch 1 Monat gemeldet lassen, während ich selbst abgemeldet bin, wird nicht möglich sein... ich muss mich leider abmelden um überhaupt den Prozess der Meldung dort zu beginnen.
Besten Dank!
12 Antworten
Was du mit dem Ausfuhrkennzeichen im neuen Land alles machen darfst, ist von den behördlichen Rechten im neuen Land abhängig. Hier müsstest du dich also im Vorfeld erkundigen, ob, und wenn ja, wie lange, du mit den roten Kennzeichen dort fahren darfst.
Grundsätzlich kann man ein Ausfuhrkennzeichen in Deutschland auch für einen längeren Zeitraum beantragen. Wichtig ist, dass das Auto einen gültigen TÜV für den gesamten Zeitraum hat, sowie dass du min. eine Haftpflichtversicherung hast.
Auch musst du für den gesamten Gültigkeitsbereich die Steuern entrichten.
Dass das Auto zum Ende der Gültigkeit exportiert sein muss, versteht sich dann von selbst.
Hallo alle Infos zum Aufuhrkennzeichen findest Du in § 19 FZV.
Sicherlich würde ich in mich in dem Land erkundigen, wohin ich auswandern will. Vielleicht gibt es dort eine Möglichkeit über einen etwas längeren Zeitraum mit dem deutschen Kennzeichen zu fahren.
Versuch macht klug.
Viel Glück im neuen Land
Rolf
Tach,
ich habe vor Jahren in der Schweiz gearbeitet. Beim Zoll habe ich für 10 Franken einen Wisch bekommen und durfte dann 1 Jahr mit deutschem Kennzeichen fahren.
Ob das noch funktioniert weiß ich allerdings nicht.
Salve,
remarque
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Einfach mit den deutschen Kennzeichen umziehen, und dann das Auto zeitnah ummelden?
Oder spricht da was dagegen?
Die Abmeldung der Meldeadresse sollte ja erstmal nichts mit dem Auto zu tun haben?
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Einfach mit den deutschen Kennzeichen umziehen, und dann das Auto zeitnah ummelden?Oder spricht da was dagegen?
Die Abmeldung der Meldeadresse sollte ja erstmal nichts mit dem Auto zu tun haben?
Wie ist das denn? Wenn ich mich selbst abmelde (Wohnsitz), wird mein Auto automatisch abgemeldet?
Ich würde gern mit deutschem Kennzeichen fahren, aber mit welchem?? 🙂)
Zitat:
Original geschrieben von giulianna
Wie ist das denn? Wenn ich mich selbst abmelde (Wohnsitz), wird mein Auto automatisch abgemeldet?Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Einfach mit den deutschen Kennzeichen umziehen, und dann das Auto zeitnah ummelden?Oder spricht da was dagegen?
Die Abmeldung der Meldeadresse sollte ja erstmal nichts mit dem Auto zu tun haben?
Ich würde gern mit deutschem Kennzeichen fahren, aber mit welchem?? 🙂)
Nein, Wohnsitzmeldung und KFZ Ummeldung müssen immer getrennt durchgeführt werden.
Deutsches Kennzeichen - von deinem jetzigen Wohnort.
Ich war eigentlich der Meinung, Ausfuhrkennzeichen braucht man nur für außerhalb der EU.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Nein, Wohnsitzmeldung und KFZ Ummeldung müssen immer getrennt durchgeführt werden.
Deutsches Kennzeichen - von deinem jetzigen Wohnort.
Ich war eigentlich der Meinung, Ausfuhrkennzeichen braucht man nur für außerhalb der EU.
Ausfuhrkennzeichen braucht man auch innerhalb der EU, wenn man das Auto in D nicht angemeldet ist.
In diesem Fall ist die einfachste Lösung: Auto in D angemeldet lassen und im Nachbarland anmelden. Wenn man nachweisen kann, dass nur lokale Behördenträgheit eine Anmeldung verhindert hat, kann niemand etwas gegen das D Kennzeichen sagen. Allerdings sollte das Anmelden im EU Ausland nicht zeitaufwändiger sein als in D.
Amen
Zitat:
In diesem Fall ist die einfachste Lösung: Auto in D angemeldet lassen und im Nachbarland anmelden. Wenn man nachweisen kann, dass nur lokale Behördenträgheit eine Anmeldung verhindert hat, kann niemand etwas gegen das D Kennzeichen sagen. Allerdings sollte das Anmelden im EU Ausland nicht zeitaufwändiger sein als in D.
Amen
doch, ist es leider. ich ziehe in die Niederlande. dort möchte ich die Befreiung von der Umsatz- und Einfuhrsteuer für PKW (BPM) beantragen, da ich die Bedingungen dafür erfülle und diese Steuer sehr hoch ist. Die Behörden haben bis zu 8 Wochen Zeit diese Befreiung auszustellen. So lange man diesen Schrieb jedoch nicht in den Händen hält, kann man seinen PKW nicht anmelden. das ist das Problem.
den Antrag kann man erst stellen, wenn man in NL angemeldet ist, da man dafür die sog. Bürgerservicenummer benötigt. Sobald man jedoch in NL angemeldet ist, darf man formal rechtlich kein Auto mit deutschem Kennzeichen mehr fahren. Angeblich ist die Polizei oft kulant, wenn man eine Kopie des Antrags auf Freistellung von der Einfuhrsteuer bei sich führt (damit also nachweist, dass das Verfahren läuft). Anspruch hat man jedoch nicht. im schlechtesten Fall kann die Polizei verlangen, dass man nun also doch BPM-pflichtig ist. Das ist das Risiko, das man eingeht, wenn man weiter mit deutschem Kennzeichen fährt.
Aber mir ist erstmal wichtig, dass ich das deutsche Kennzeichen vorerst am Auto lassen kann. Allerdings muss ich dann noch irgendwann an meinen jetzigen Wohnort zurück um den Wagen mit den Nummernschilder abzumelden, richtig? das geht nicht woanders (damit meine ich, in einer anderen deutschen Stadt).
Danke für Eure Hilfe!
Zitat:
Original geschrieben von giulianna
doch, ist es leider. ich ziehe in die Niederlande. dort möchte ich die Befreiung von der Umsatz- und Einfuhrsteuer für PKW (BPM) beantragen, da ich die Bedingungen dafür erfülle und diese Steuer sehr hoch ist. Die Behörden haben bis zu 8 Wochen Zeit diese Befreiung auszustellen. So lange man diesen Schrieb jedoch nicht in den Händen hält, kann man seinen PKW nicht anmelden. das ist das Problem.
den Antrag kann man erst stellen, wenn man in NL angemeldet ist, da man dafür die sog. Bürgerservicenummer benötigt. Sobald man jedoch in NL angemeldet ist, darf man formal rechtlich kein Auto mit deutschem Kennzeichen mehr fahren. Angeblich ist die Polizei oft kulant, wenn man eine Kopie des Antrags auf Freistellung von der Einfuhrsteuer bei sich führt (damit also nachweist, dass das Verfahren läuft). Anspruch hat man jedoch nicht. im schlechtesten Fall kann die Polizei verlangen, dass man nun also doch BPM-pflichtig ist. Das ist das Risiko, das man eingeht, wenn man weiter mit deutschem Kennzeichen fährt.
Aber mir ist erstmal wichtig, dass ich das deutsche Kennzeichen vorerst am Auto lassen kann. Allerdings muss ich dann noch irgendwann an meinen jetzigen Wohnort zurück um den Wagen mit den Nummernschilder abzumelden, richtig? das geht nicht woanders (damit meine ich, in einer anderen deutschen Stadt).Danke für Eure Hilfe!
Ich weiss 😉. Sehr gut.
Du zahlst eh keine BPM, da Du das Auto als Umzugsgut einführst (ausser Du besitzt es erst kürzer als 6 Monate). BTW (Umsatzsteuer) nochmal gar nicht, wenn Du sie schon in D bezahlt hast. Das hast Du, da das Auto ja bereits auf Dich zugelassen ist.
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du damit beschäftigt bist, das Auto umzumelden, gibt es in NL keine Probleme. Ich hatte damals mehrere Monate nötig, es gab nie Probleme. Der Zoll bestätigt Dir das notfalls auch. Die BPM ist - nebenbei - keine Einfuhrsteuer sondern eine Verkaufssteuer, die kann Dir die Polizei nicht aufdrücken. Wobei - nochmal - die Frage ist, warum Du glaubst BPM für Dein Auto an sich bezahlen zu müssen und was der Grund Deiner Freistellung ist.
Zum Abmelden in D rufst Du Dein Heimatstrassenverkehrsamt an - sie akzeptieren das Zuschicken aller Papiere und der Schilder und melden dann ab. Manche akzeptieren wohl die Versicherung, dass die Nummernschilder vernichtet sind, aber das ist "Kulanz".
Alles halb so wild. Wenn du MRB-pflichtig bist (motorrijtuigenbelasting) mache Dich aber schonmal auf den ersten Herzinfarkt gefasst.... .
Denk an den Führerschein. Da machen die Holländer eine Welle, weil der FS in NL nur begrenzt gültig ist und sie damit eine Umschreibung verlangen können (zumindest wenn Deiner älter ist als die Gültigkeit in NL - die Rechtslage ist etwas kompliziert). Und das auch wieder davon abhängt, warum Du in NL bist. Es gibt (seltene) Ausnahmen, nach denen man mit D FS unbegrenzt in NL fahren darf.
Und dann - willkommen im Land der Trajectcontroles, des CJIB, der 100km/h auf 5 spurigen schnurgeraden Autobahnen,... 😁.
Amen
Moin,
danke Dir!
hm, die BPM wird auf offiziellen Seiten als Umsatz- und Einfuhrsteuer bezeichnet. deshalb habe ich das so übernommen.
ich denke NICHT, dass ich BPM-pflichtig bin, aber ich muss ja dennoch die "exemption" beantragen. Das kann angeblich 8 Wochen dauern. Erst danach folgt der restliche Prozess.
MRB ist die Kfz-Steuer nehme ich mal an. den Herzinfarkt hatte ich schon, danke 😉
Ich habe gestern auf mehreren Seiten gelesen, dass man nicht am Meldeort das Fahrzeug abmelden muss. das erleichtert es für mich ungemein.
Die Sache mit dem FS ist schon durch. ich habe bereits einen neu ausgestellten. Warum ich den haben wollte, hat in D auf dem Amt natürlich niemand verstanden, aber sie müssen ja nicht alles wissen. In D gelten ja ab Januar neue Regeln mit begrenzter Gültigkeit. Da können sie sich direkt mal mit bekannt machen 😉
Zitat:
Original geschrieben von giulianna
Moin,danke Dir!
hm, die BPM wird auf offiziellen Seiten als Umsatz- und Einfuhrsteuer bezeichnet. deshalb habe ich das so übernommen.
ich denke NICHT, dass ich BPM-pflichtig bin, aber ich muss ja dennoch die "exemption" beantragen. Das kann angeblich 8 Wochen dauern. Erst danach folgt der restliche Prozess.
Ja ok, dann ist das klar.
Nochmal zur Erklärung:
B(elasting)over de T(oegevoegde) W(aarde): Mehrwertsteuer, umgangsprachlich auch Umsatzsteuer, inzwischen schlanke 21% in NL.
B(elasting) op P(ersonenauto's) en M(otorrijwielen): Steuer auf Personenwagen und Motorräder, umgangssprachlich auch "Märchensteuer" genannt, ist einfach eine "Strafsteuer" auf Autos, die bis zu 45% vom Nettopreis (inzwischen z.T. Norm-CO2-Ausstoss-abhängig) beträgt. Wird beim Kauf eines Autos im Land fällig, und (insofern stimmt das schon auch mit der Einfuhrsteuer) natürlich auch, wenn ein Auto aus dem Ausland importiert wird. Bei Dir geht es aber eben nicht um einen Import.
Zitat:
Original geschrieben von giulianna
MRB ist die Kfz-Steuer nehme ich mal an. den Herzinfarkt hatte ich schon, danke 😉
Ja: M(otor)R(ijtuigen)B(elasting) = Motorfahrzeugsteuer.
Zitat:
Original geschrieben von giulianna
Die Sache mit dem FS ist schon durch. ich habe bereits einen neu ausgestellten. Warum ich den haben wollte, hat in D auf dem Amt natürlich niemand verstanden, aber sie müssen ja nicht alles wissen. In D gelten ja ab Januar neue Regeln mit begrenzter Gültigkeit. Da können sie sich direkt mal mit bekannt machen 😉
Ich habe das nicht so verfolgt, aber damit gibt es ja endlich einen "echten" EU Führerschein.
Amen