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Anzahl der Halter bei Ausfuhrkennzeichen

Themenstarteram 8. Juli 2021 um 21:13

Hallo Leute,

eine Frage an die Experten hier im Forum:

Ich habe ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen in ein anderes EU Land überstellt, jetzt wird aber genau diese Zulassung für die Ausfuhrkennzeichen als zusätzlicher Halter/Vorbesitzer gezählt ist das korrekt und rechtens?

Danke für eure Hilfe.

Besten Gruß

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16 Antworten

Interessante Frage, die ich mit der Zulassungsstelle klären würde, wobei das in diesem Fall eventuell nicht deutsches Recht betreffen könnte.

Zitat:

@XZY schrieb am 8. Juli 2021 um 23:13:26 Uhr:

Hallo Leute,

eine Frage an die Experten hier im Forum:

Ich habe ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen in ein anderes EU Land überstellt, jetzt wird aber genau diese Zulassung für die Ausfuhrkennzeichen als zusätzlicher Halter/Vorbesitzer gezählt ist das korrekt und rechtens?

Danke für eure Hilfe.

Besten Gruß

Das ist korrekt. Es ist kein zusätzlicher Halter, sondern ein Halter mit Ausfuhrkennzeichen § 19 FZV

Das Ausfuhrkennzeichen ist eine richtige Zulassung und der Halter des Ausfuhrkennzeichens wird deshalb hinzugezählt.

Die Zuteilung des AusfuhrKennzeichens betrifft Deutsches Recht, nämlich die FahrzeugzulassungsVO und die sieht das Ausfuhr als Zulassungsvorgang mit Haltereintrag.

Alles Korrekt.

Meiner bescheidenen Meinung nach sind das ja auch zwei verschiedene Paar Stiefel:

1. Eintrag in die Liste der Halter

2. Bewertung, der Einträge, wahrscheinlich bei Wiederverkauf/im Schadenfall

Da gibt es doch sicher Unterschiede wie bspw. Umschreibung auf Ehepartner ....

Themenstarteram 9. Juli 2021 um 8:20

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Juli 2021 um 06:57:26 Uhr:

Zitat:

@XZY schrieb am 8. Juli 2021 um 23:13:26 Uhr:

Hallo Leute,

eine Frage an die Experten hier im Forum:

Ich habe ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen in ein anderes EU Land überstellt, jetzt wird aber genau diese Zulassung für die Ausfuhrkennzeichen als zusätzlicher Halter/Vorbesitzer gezählt ist das korrekt und rechtens?

Danke für eure Hilfe.

Besten Gruß

Das ist korrekt. Es ist kein zusätzlicher Halter, sondern ein Halter mit Ausfuhrkennzeichen § 19 FZV

Das Ausfuhrkennzeichen ist eine richtige Zulassung und der Halter des Ausfuhrkennzeichens wird deshalb hinzugezählt.

Die Zuteilung des AusfuhrKennzeichens betrifft Deutsches Recht, nämlich die FahrzeugzulassungsVO und die sieht das Ausfuhr als Zulassungsvorgang mit Haltereintrag.

Alles Korrekt.

Danke für eure Antworten, jetzt habe ich quasi einen Vorbesitzer (meine wenigkeit) mehr, obwohl ich nur die Überstellung durchgeführt habe, sehe ich das richtig. Das ist ja voll beschi..... bzgl. Wiederverkauf mit mehr Fahrzeugbesitzer...

Als es noch die Kfz-Briefe gab, wäre das kein Problem gewesen, weil der Nachweis dann im Brief gestanden hätte.

Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II ist IMO ohnehin alles schlechter geworden, besonders weil nur noch die Anzahl der Vorbesitzer, aber keine Details dazu ausgewiesen werden.

Einzig der Datenschutz hat sich dadurch verbessert, neben dem o. g. Umstand sind dem Betrug aber viele Türen geöffnet worden, weil man frühere Vorbesitzer nicht mehr kontaktieren kann.

Noch schlechter ist es jetzt mit online Zulassung.

Bei jedem Halterwechsel online, wird eine neue ZB2 ausgestellt

Zitat:

@XZY schrieb am 9. Juli 2021 um 10:20:31 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Juli 2021 um 06:57:26 Uhr:

 

 

Das ist korrekt. Es ist kein zusätzlicher Halter, sondern ein Halter mit Ausfuhrkennzeichen § 19 FZV

Das Ausfuhrkennzeichen ist eine richtige Zulassung und der Halter des Ausfuhrkennzeichens wird deshalb hinzugezählt.

Die Zuteilung des AusfuhrKennzeichens betrifft Deutsches Recht, nämlich die FahrzeugzulassungsVO und die sieht das Ausfuhr als Zulassungsvorgang mit Haltereintrag.

Alles Korrekt.

Danke für eure Antworten, jetzt habe ich quasi einen Vorbesitzer (meine wenigkeit) mehr, obwohl ich nur die Überstellung durchgeführt habe, sehe ich das richtig. Das ist ja voll beschi..... bzgl. Wiederverkauf mit mehr Fahrzeugbesitzer...

Hast Du den Wagen gekauft und ins Ausland weiterveräußert?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Juli 2021 um 19:50:04 Uhr:

Zitat:

@XZY schrieb am 9. Juli 2021 um 10:20:31 Uhr:

 

 

Danke für eure Antworten, jetzt habe ich quasi einen Vorbesitzer (meine wenigkeit) mehr, obwohl ich nur die Überstellung durchgeführt habe, sehe ich das richtig. Das ist ja voll beschi..... bzgl. Wiederverkauf mit mehr Fahrzeugbesitzer...

Hast Du den Wagen gekauft und ins Ausland weiterveräußert?

Nein ich habe das Fahrzeug für mich selbst importiert von DE nach AT und jetzt werde ich als zusätzlicher Halter gezählt wegen der Anmeldung für die Ausfuhrkennzeichen. Sowas von Beschi... später dann beim Wiederverkauf

Wenn Du den in AT auf Dich anmeldest, kommt doch kein Halter dazu.

Wird ohne Halterwechsel auf das Kennzeichen in AT umgeschrieben.

Du bist ja schon Halter mit dem Ausfuhrkennzeichen,

Zitat:

Wenn Du den in AT auf Dich anmeldest, kommt doch kein Halter dazu.

Wird ohne Halterwechsel auf das Kennzeichen in AT umgeschrieben.

Du bist ja schon Halter mit dem Ausfuhrkennzeichen,

Leider nicht, die Behörden sehen nur das eine Zulassung stattgefunden hat, ob mit Ausfuhrkennzeichen oder normale Zulassung spielt keine Rolle ist mir gesagt worden. Hast du da eine Idee?

Noch eine kleine Ergänzung: Ich muss beim Importeur die Österreichischen Papiere anfordern, nur die Deutschen reichen hier nicht aus.

Ich kenne nur den umgekehrten Weg.

Wenn in der AT Zulassungsbescheinigung der Halter drin steht,der auch als Halter in die deutsche ZB kommt,wird nicht hochgezählt.

Wenn die Ösis das anders handhaben, nicht zu ändern.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 11. Juli 2021 um 23:31:58 Uhr:

Ich kenne nur den umgekehrten Weg.

Wenn in der AT Zulassungsbescheinigung der Halter drin steht,der auch als Halter in die deutsche ZB kommt,wird nicht hochgezählt.

Wenn die Ösis das anders handhaben, nicht zu ändern.

Ja, ist ein bisschen blöd hier :(, mittlerweile habe ich das gefunden hier:

Zitat:

Beim Ausfuhrkennzeichen handelt es sich um eine Zulassung, daher wird der Haltereintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) fortgeschrieben und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt. Liegen noch keine deutschen Fahrzeugpapiere vor, werden diese ausgefertigt.

 

Quelle : https://service.niedersachsen.de/detail?...

Dass das Ausfuhrkennzeichen eine richtige Zulassung mit Halter ist, erwähnte ich schon.

Dass du als Halter des Ausfuhr und als erster Halter in AT doppelt gezählt wirst, ist hier die Problematik.

Warum das in AT so gemacht wird, erschließt sich mir nicht, da es sich um ein und den selben Halter handelt

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