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Ausfallgeld ?

Themenstarteram 4. Juni 2011 um 9:25

Hi all ! :>

Hab da mal ne frage zum ausfallgeld !

Ich musste mein Motorrad zur Werkstadt bringen wegen rückruf aktion Suzuki Gsxr 750 k8

Konnte as um 11 uhr wieder abholen aber da war ich noch arbeiten um 14uhr bekarm ich einen anruf und man sagte mir das grade ein Kunde sein Fahrzeug abgeholt hat bzw abhollen wollte :> und dabei in 3 andere fahrzeuge gefahren ist und mein war eins davon ^^

Nunja jetzt steht meine kleine schon die 3te woche da und da wollte ich mal frage ob ich da ausfallgeld beantragen könnte weil im normalfall währe ich die letzten 3 wochen bei dem super wetter mit dem mopet zu arbeit gefahren und in sauaerland mit den kumpels naja pustekuchen.

kann man da was machen ?

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15 Antworten
am 4. Juni 2011 um 9:32

An Deinem Fahrzeug/Moped wurde ein Schaden durche einen anderen verursacht.

Was heißt angefahren?

Zählt Dein Moped jetzt als unfallbeschädigt?

Mit dem Ausfallgeld meinst Du die Nutzungsentschädigung? Geld für jeden Tag, den Dein fahrbarere Untersatz in der Werkstatt ist?

Ansprechpartner ist die Haftpflicht des Verursachers, solltest Du ein blödes Gefühl haben, hast Du als geschädigter Anspruch auf einen RA. Die Kosten werden übernommen von der Haftpflicht des Verursachers.

am 4. Juni 2011 um 12:33

Zitat:

Original geschrieben von Zoom6n

Hi all ! :>

 

Hab da mal ne frage zum ausfallgeld !

 

Ich musste mein Motorrad zur Werkstadt bringen wegen rückruf aktion Suzuki Gsxr 750 k8

Konnte as um 11 uhr wieder abholen aber da war ich noch arbeiten um 14uhr bekarm ich einen anruf und man sagte mir das grade ein Kunde sein Fahrzeug abgeholt hat bzw abhollen wollte :> und dabei in 3 andere fahrzeuge gefahren ist und mein war eins davon ^^

Nunja jetzt steht meine kleine schon die 3te woche da und da wollte ich mal frage ob ich da ausfallgeld beantragen könnte weil im normalfall währe ich die letzten 3 wochen bei dem super wetter mit dem mopet zu arbeit gefahren und in sauaerland mit den kumpels naja pustekuchen.

kann man da was machen ?

Ich wührde mall einen Rechtsamwald fragen.

Da nun deine Maschine eine Unfallfahrzeug ist und damit im Wiederverkauf gesunken ist, steht dir auch Entschädigung zu.

Das aber nur, wenn das Fahrzeug nicht zu alt ist. D.h. bei einem 10 Jahren alten Fahrzeug bekommst du wahrscheinlich nichts, bei einem neuen Fahrzeug eine größere Entschädigung.

Ersatzfahrzeug steht dir bestimmt während der Reparartur auch zu.

Zitat:

Original geschrieben von Fischgebruell

Da nun deine Maschine eine Unfallfahrzeug ist und damit im Wiederverkauf gesunken ist, steht dir auch Entschädigung zu.

Das aber nur, wenn das Fahrzeug nicht zu alt ist. D.h. bei einem 10 Jahren alten Fahrzeug bekommst du wahrscheinlich nichts, bei einem neuen Fahrzeug eine größere Entschädigung.

Ersatzfahrzeug steht dir bestimmt während der Reparartur auch zu.

sind das nicht bis 100.000km? Also dass ihm eine Entschädigung zusteht?

Themenstarteram 6. Juni 2011 um 13:52

Hi nochmal :>

Also mein Motorrad is anderhalb jahre alt und hat 6tkm gelaufen.

Der Typ is mit seinem Motorrad seitlich in meins gefahren rechte verkleidung gebrochen beide spiegel ab heck zerbrochen getriebedeckel verbeult Auspuff verbeult linke verkleidung zerbrochen scheibe raus lenker seitlich zerkrazt breshebeln abgebrochen und so sachen halt ! Das is auch alles auf dem gelände von der Werkstadt passiert und bisher hat sich auch keiner dazu gemeldet ich hatte in der Werkstadt angerufen aber die sagen immer nur das die Gutachter oder wer auch immer sich da melden würden !

Das hier sollte mal ins Versicherungsforum verschoben werden.

Dort gehört es, und dort werden kompetentere Motortalker antworten.

Die Regelung des Schadens ist zunächst eine Vertragsrechtssache.

 

Händler muss für den Schaden des Te aufkommen, da der Schaden während der Reparaturzeit passiert es. Händler kann sich den Schaden vom Verursacher zurückholen oder von seiner Betriebshaftpflichtversicherung und diese holt es sich dann vom Unfallverursacher.

 

Also dem Händler einen Termin setzen für die Reparatur und Leihmotorrad einfordern.

 

O.

Themenstarteram 7. Juni 2011 um 5:05

Guten morgen ;)

habe gerade auch bemerkt das ich ins falsche forum gepostet habe ;( sry! !

Also was ich nicht verstehe sind die drei Wochen die jetzt schon vergangen sind, und Du die Maschine noch nicht repariert bekommen hasst.

Nutzungsausfall musst Du bei der gegnerischen Versicherung (bzw. über den Händler) geltend machen.

Berechnet wird das nach KW. pro Tag. z.B.:

bis 30 KW = 10 €

bis 45 KW = 15 €

bis 75 KW = 18 €

bis 90 KW = 26 € usw.

Versuch es mal, und schreib uns was daraus geworden ist

Themenstarteram 7. Juni 2011 um 13:54

ok danke das währen dann laut dieser Sanden und Danner tabelle 66,47 euro pro tag wenn ich das richtig sehe ^^

habe heute post bekommen mit nem fragebogen ob ich alkohol getrunken hätte oder drogen genommen oder zu schnell gewesen währe ^^ naja bin ja mal gespannt was nu noch passiert :>

Ich verschiebe mal in das passende Forum.

 

twindance

MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von Zoom6n

...

habe heute post bekommen mit nem fragebogen ob ich alkohol getrunken hätte oder drogen genommen oder zu schnell gewesen währe ^^ naja bin ja mal gespannt was nu noch passiert :>

Das ist ja witzig, insbesondere vor dem Hintergrund dass Dein Motorrad zu dem Zeitpunkt auf dem Werkstatthof stand und Du - wenn ich es richtig verstanden habe - nicht einmal annähernd in der Nähe der Maschine warst. :D

Das ist ein Standard Schadenformular, steht da immer drin, muß nicht beantwortet werden, Du ja nicht z.Z. des Schadenvorfalles da gewesen bist.

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 19:15

so ich mal wieder :> hi all ^^

Also auf diesem Fragebogen konnte ich ja jetzt nichts ankreuzen oder dergleichen währe dort jetzt eine spalte gewesen wo ich selber was hinschrieben hätte können hätte ich dies auch getan aber ich wollte jetzt nur mal dort anrufen und fragen ob ich mein name und so eintragen soll und dann einfach so abschicken soll ^^

Ja habe dann heute bei dieser versicherung angerufen und gesagt das ich eine frage zu diesem bogen habe, wurde dann weiter verbunden dort hatte ich dann einen "netten" herren am telefon dem ich so den hergang der unfalls schilderte und fragte was ich den jetzt auf den Bogen schrieben soll ! daruafhin sagte er "Füllen sie doch einfach den Bogen aus und gut is!!" und nicht in einem wirklich angehemen ton ^^ darauf hin sagte ich das ich auch einfach meinen anwalt fragen kann und das ich glaube das der mir ne competentere antowort geben wird, darauf hin sagte er dann "Ja dann tuen sie das es ist schlieslich ihr gutes recht" dann hat er einfach aufgelegt!^^ ja was soll ich den nun davon halten ?

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