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Ausfallgeld ??

Themenstarteram 1. September 2006 um 7:23

Tach zusammen.

Frage: Wenn ich einen Schaden bei der gegnerischen Versicherung abrechne, kann ich doch auch Ausfallgeld anstelle eine Leihwagens geltend machen. Ist doch richtig?

Wie hoch ist da der Satz bei einem Klein/ Mittelklassewagen (Nissan Sunny meiner Frau) ?

Danke für eine Antwort.

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22 Antworten

Hallo Matzelonni,

Nutzungsausfall Nissan Sunny LX müsste meines Wissens nach Gruppe B und älter als 5 Jahre mit 27,00 EUR / Tag abgerechnet werden.

Google sonst mal mit "Nutzungsausfall".

Gruß Carsten

Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht nur dann, wenn auch tatsächlich ein Nutzungsentgang des beschädigten Fahrzeuges vorgelegen hat - also dann, wenn das Fahrzeug wegen der Reparatur des Schadens nicht genutzt werden konnte, ferner müssen Nutzungswille- und Möglichkeit vorhanden gewesen sein.

Die Dauer der Reparatur ist nachzuweisen (Reparaturrechnung bzw. Bestätigung der Werkstatt über Reparaturdauer).

Sofern Instandsetzung in Eigenregie erfolgte, kann die Reparatur auch durch ein aktuelles Foto des reparierten Fahrzeuges nachgewiesen werden (am besten eine aktuelle Tageszeitung mit in das Bild halten).

Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Einstufung in Gruppen - abhängig von Fahrzeug, auch Alter und Laufleistung sind mit einzubeziehen.

Genaue Werte habe ich jetzt nicht, sowas bei 27 EUR pro Tag dürfte hinkommen für einen Nissan Sunny.

Themenstarteram 1. September 2006 um 8:23

Danke für die Antworten.

Das Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit. Unfall ist heute Morgen passiert. Gegner war die Straßenmeisterei (0,9 Promille drauf).

Die Straßenmeisterei ist übrigens „selbsttragend“ Die Zeche zahlt also der Freistaat. Ich gehe aber davon aus, dass die selben Bedingungen wie bei einer vers. herrschen.

Es gibt bei einem Unfall keine Bedingungen.

Die Anspruchsgrundlage bei einem Verkehrsunfall ist gesetzlich geregelt (u.a. im BGB) und richtet sich der Höhe nach auch nach herrschender Rechtsprechung - und diese Anspruchsgrundlage besteht immer, auch wenn z.B. der Unfallgegner gar keine Versicherung hätte (z.B. bei einem nicht zugelassenen Fahrzeug).

am 1. September 2006 um 12:59

Lies dir die staatlichen Rechtsipps in meiner Signatur durch, da steht alles drin was du wissen musst.

Eigener Gutachter, Anwalt, Nutzungsausfall usw.

am 1. September 2006 um 15:07

Zitat:

Sofern Instandsetzung in Eigenregie erfolgte, kann die Reparatur auch durch ein aktuelles Foto des reparierten Fahrzeuges nachgewiesen werden (am besten eine aktuelle Tageszeitung mit in das Bild halten).

Die BILD-Zeitung dürfte in diesem Zusammenhang die am meist fotografierte Zeitung Deutschlands sein *grins*

FAQ Versicherungen helfen weiter:

Nutzungsausfallgeld

Auf Seite 1 findest Du auch den Link zu www.unfallweb.de

Pardon - siehe neuer Thread

Themenstarteram 2. September 2006 um 8:41

Hallo. Danke erst mal.

Jetzt noch mal eine andere Frage: Das Auto meiner Frau (unser Zweitwagen) ist nun 10 Jahre alt. Bis gestern war er Top in Schuss. Sie Fährt jeden tag eine Strecke 70km auf Arbeit.

Der Wagen hat einen Wert von 1.175,- EURO. Die Werkstatt macht gerade das Angebot fertig. Wenn jetzt der Schaden darüber kommt, was ich annehme, bekommt sie doch nur den Restwert, oder??

Das heißt im Klartext, dass wir eine neues Auto bräuchten, bzw. den Rest der Instandsetzung selbst tragen müssten. Das wir gerade haus gebaut haben, ist das finanziell nicht machbar. Das heißt, wir sind am Arsch. Sehe ich das richtig ?

Man bekommt den Marktwert des Wagens erstattet.

Damit kann man logischer Weise ein vergleichbares Fahrzeug erwerben.

Den Wert des Wagens hat hoffentlich ein unabhängiger und von Dir beauftragter Gutachter und nicht die Werkstatt taxiert?

Der Gutachter taxiert gleichfalls die Reparaturkosten!

Sinnvoller Weise begibst Du Dich bei einem unschuldig verursachtem Unfall in die Hände eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Juristen.

Den bezahlt die gegenerische Versicherung und Du kommst zu Deinem Recht.

Sehr einfach ist die Entscheidung mit einem RS in der Tasche.

Ihr spart hier am vollkommen falschen Platz, begebt Euch in die Hände von Fachleuten.

Ist der Unfall 100 % fremdverschuldet, so kostet das keinen Cent.

 

Zu Deiner Baufinanzierung:

Wenn Du wegen 1.000 EUR hin oder her der Art in Bedrägnis gerätst, dass Du im Arsch bist, hast Du über Deine Verhältnisse gebaut.

Ein Fehler, den leider zu viele Menschen machen.

Wegen permanenter Geldnot geht dann noch die Ehe in den Arsch, das Haus wird mit Riesenverlusten verkauft und beide sitzen lebenslang im Schudenturm.

Man kann es nur so deutlich sagen, damit möglichst wenige den Fehler wiederholen.

Themenstarteram 2. September 2006 um 10:16

Nun ja. Wir werden uns deswegen keinen Strick nehmen. Ich rede ja auch nicht von 1.000,- EURO.

Ich finde ja , das eigentliche Problem ist, das man die 1.175,- EURO bekommt. Jedoch die Anschaffung eines vergleichbaren Wagens kostet natürlich den Händlerverkaufspreis von 2.575,- EURO. Die Differenz hat nun mal nicht jeder so in der Tasche. Hausbau hin oder her…

Mein Anwalt ist im Urlaub. Aber nächste Woche werde ich das klären.

Gruß Lonni

Ich habe für einen A4 B3 genau 1.300 EUR bekommen.

Auto und Maschine waren i.O. und für weitere 150.000 km gut gewesen.

Solche Autos muss man finden.

Der fremdverschuldete Totalschaden hat mich also richtig Geld gekostet.

Autos in der Preisklasse verkauft kein seriöser Händler mehr, sondern nur noch Privatpersonen oder Hinterhofhändler.

Das liegt am gesetzlichen Gewährleistungsrecht.

Geh zum RA und lass Dir helfen.

am 2. September 2006 um 23:55

Im staatlichen Unfallratgeber des bayrischen Staatsministerium der Justiz "Rechtstipps zum Verkehrsunfall" steht:

Zitat:

Den Sachverständigen können Sie selbst auswählen. Die Gutachterkosten hat Ihnen die gegnerische Versicherung zu ersetzen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt haben sollte. ..."

Und von wegen bla bla bla aus der Versicherungsecke hier: Das rät unser Staat, nicht ich. ;)

Mfg

G.o.

@gutachteronline,

soweit waren wir längst schon:

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Den Wert des Wagens hat hoffentlich ein unabhängiger und von Dir beauftragter Gutachter und nicht die Werkstatt taxiert?

Der Gutachter taxiert gleichfalls die Reparaturkosten!

Also erst die Beiträge lesen,

dann kritisieren - falls erforderlich. ;)

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