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Ausfallgeld ??

Themenstarteram 1. September 2006 um 7:23

Tach zusammen.

Frage: Wenn ich einen Schaden bei der gegnerischen Versicherung abrechne, kann ich doch auch Ausfallgeld anstelle eine Leihwagens geltend machen. Ist doch richtig?

Wie hoch ist da der Satz bei einem Klein/ Mittelklassewagen (Nissan Sunny meiner Frau) ?

Danke für eine Antwort.

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22 Antworten
Themenstarteram 3. September 2006 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Ich habe für einen A4 B3 genau 1.300 EUR bekommen.

Dann hast du ja auch richtig „abkassiert“. Na, ja für eine Abschiedsparty im kleinen Rahmen hat es ja gereicht.

;))

Also zusammenfassend kann man sagen. Bei einem unverschuldeten Unfall, läst einem „Rechtsstaat“ sozusagen im Regen stehen und es wird einem nicht der Ausgleich gezahlt, um wieder so dazustehen wie vor dem Unfall. Und wenn man nicht genug Kleingeld flüssig hat, kann man auf Arbeit laufen. Der lachende ist der Unfallgegner. LKW vom Freistaat ohne Schaden davongekommen. Steuerzahler zahlt unseren Schaden. Nun gut. Ist ja in diesem Fall nur eine lächerliche „Abfindung“

Wieder mal alle Vorurteile von unsrer Rechtsprechung bestätigt.

Gruß Lonni

Das Problem ist die Differenz zwischen Marktwert und subjektivem Wert.

Solltest Du einen wirtschaftlichen Totalschaden haben, so kannst Du bis zu 14 Tage Nutzungsausfall geltend machen.

Zusätzlich die Gebühren für An- und Abmelden.

Und ein paar andere Dinge mehr.

Richtig gemacht bekommt ihr also durchaus ein paar EUR mehr in die Tasche.

Themenstarteram 3. September 2006 um 13:28

Alles klar soweit. ;)

Eine Überlegung war noch. Die sollen mir halt den Restwert auszahlen und mit dem „schmalen Taler“ würde ich das Ding mit nem Kumpel der Karosseriebauer ist wieder „hinbiegen“. Auf Schönheit kommt es ja eh nicht mehr an. Ist halt der Zweitwagen. Hauptsache technisch i.o.

Gruß Lonni

Ich hatte Dir ganz ernsthaft den Tipp gegeben mit einem RA darüber zusprechen.

Es gibt das Restititutionsinteresse oder auch die 130 Prozent Grenze u.a. Feinheiten mehr. Dafür ist allerdings der Nachweis einer fachgerechten Rep. notwendig.

Unfallweb lesen (link auf Seite 1) und mit dem eigenen Gutachter sprechen.

Guckst Du hier...

Themenstarteram 4. September 2006 um 5:45

@Compi316

Danke für den ultimativen Tipp!

;)

Durch den guten Tipp kann das Forum ja abgschafft werden...

Themenstarteram 11. September 2006 um 13:59

Muss noch einmal kurz nerven. ;)

Ist es Richtig, das man den Nutzungsausfall (bei nicht Fahrtüchtigem Wagen) für die gesamte Zeit bis zur Fertigstellung bekommt?

So jedenfalls nach Auskunft eines Versicherungsvertreter. Im Prinzip ist es ja Richtig. Was kann der Geschädigte dafür, wenn zum Beispiel ein Wochenende dazwischen liegt, bzw. die Kfa oder wie der Verein heißt nicht in die Puschen kommt. Da ist mit angesetzten vier bis fünf Tagen laut Gutachten nix zu machen. Zumal ja auch mal Teile bestellt werden müssen.

Gruß Lonni

Themenstarteram 11. September 2006 um 14:42

Also ehe wieder jemand meckert, das ich zu Faul bin. Kann es selbst aufklären. Habe was gefunden.

Nutzungsausfall steht einem bis zur Fertigstellung zu. Bei einem Totalschaden hat man alleine bis zu 10 Tagen Überlegungsfrist.

Gruß Lonni

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