Ausbildung zum KFZ-Prüfingenieur/Gutachter

Hallo,
weiß nicht genau, ob ich in dem Forum hier richtig bin, schien mir am ehesten auf meine Frage zu passen.
Mich interessiert eine Ausbildung zum KFZ-Gutachter und/oder KFZ-Prüfingenieur. Hab mich jetzt mal bei KÜS und GTÜ schlau gemacht: da braucht man aber ALLE Führerschein ausser D (is glaube Omnibus?), außerdem kostet die Auzsbildung dort ein Heidengeld. Meine Frage: Ist hier jemand vom Fach und kann mir sagen, ob man auch nur mit Auto und Motorradführerschein irgendwo eine solche oder ähnliche Ausbildung machen kann (wenn wollte ich ja HU bei Motorräden und Autos machen, dazu brauche ich kein LKW-Führerschein). Oder sonst wie noch Infos?
Was kann man mit einem Maschinenbaustudium sonst noch Richtung Motorrad/Auto machen, außer zu Automobilfirmen gehen?

Gruß
Daniel

Beste Antwort im Thema

Liebe Forenteilnehmer !
Nach diesen vielen Beiträgen, die aus meiner Sicht teilweise nachvollziehbar , aber oftmals auch von Halbwissen oder Frust geprägt sind, ist es mir ein Bedürfnis einige Dinge sachlich zu erläutern oder auch zu korrigieren. Der Fairnes halber will ich - anders als andere Teilnehmer - gleich vorausschicken, daß ich selbst seit mehr als 20 Jahren gern als Prüfing. und KFZ-Sachverständiger in der viel besprochenen Sachverständigenorganisation tätig und deshalb vielleicht etwas befangen bin.
Zunächst zum schnöden Mammon: Die Einstiegsgehälter bei dieser Organisation liegen für einen jungen Fachhochschulabgänger nicht bei 2600 E p. M sondern bei ca 2800 E. Man sollte aber nicht vergessen zu erwähnen, daß diese Gehälter 13,7 mal im Jahr gezahlt werden (so kommen die anderseitig erwähnten knapp 40000 E p. A. zusammen ) . Diese Gehälter steigen regelmäßig mit zunehmenden Lebensalter und Betriebszugehörigkeit , unabhängig von den weiteren obligatorischen regelmäßigen Lohnsteigerungen. Bei diesen Gehältern handelt es sich um sog. Grundgehälter (während der mind. 9 monatigen Ausbildung). Durch besondere Leistungen und Engagement können diese Gehälter nach der Ausbildung ganz erheblich verbessert werden (ist etwas individuell). Die Auszahlung der Sondervergütung kann monatlich (z.T oder fast vollständig) bzw. jährlich (Endabrechnung) erfolgen. Werden Tätigkeiten über das Prüfwesen hinaus (z.B. Gutachten) erbracht, erfolgt die Sondervergütung immer monatlich .
Hinzu kommen obligatorisch sehr gute Sozialleistungen (VML, Pauschale für PKW und Handy, Fahrgeld Spesen , Altersversorgung usw). Das durchschnittliche Mehrgehalt der letzten Monate wird auch im Falle von Urlaub, Krankheit und Ausbildung gezahlt.
Die ca 9 monatige Ausbildung ist durchaus sehr anspruchsvoll und findet zum Teil im Schwarzwald (4 Sterne Best Western Hotel mit Sauna, Pool, Tennis usw.) statt. Alternativ kann die Ausbildung auch in der Nähe von Dresden erfolgen. dieser Schulungsort ist wegen der Dresden-Nähe eigentlich ganz beliebt, hat aber etwas mehr den Charakter der 3 Sterne Unterbringung mit gemütlicher Mensa. Also alles möglich !!!
Hier wurde mehrfach spekuliert , ob Aussendienst oder Innendienst als Prüfing. besser ist. Das kommt darauf an, was einem mehr liegt !! Innendienstler haben beste Prüfbedingungen , müssen nicht durch die Gegend fahren und haben einigermaßen geregelte Arbeitszeiten. Aussendienstler müssen dem Kunden "hinterherfahren", häufiger Konflikte bestehen und haben unregelmäßige aber selbst beeinflussbare Arbeitszeiten ! Also auch hier: Die Welt ist vielfältig - Gott sei Dank -.
Fazit (meine Meinung): Wer eine Tätigkeit am Schreibtisch mit geregelter Arbeitszeit und festem Einkommen bevorzugt, ist sicher für diese Tätigkeit - gleich bei welcher Organisation - nicht besonders prädistiniert.
Wer mit einer Art Selbständigkeit (aber mit sozialem Netz) liebäugelt, etwas "Benzin im Blut" hat, gern mit Menschen umgeht und zumindest mittelfristig weitgehend selbständig arbeiten möchte, dem wird dieser Beruf viel Spaß machen.
Wer dann auch noch "Spaß am Automobil" hat und neben der Prüftätigkeit auch noch als Sachverständiger (z. B. Schadengutachten oder Unfallanalyse ) tätig werden möchte , hat nicht nur wirtschaftlich tolle Möglichkeiten , sondern auch die Chance auf eine deutliche berufliche Weiterentwicklung bei hoher Selbständigkeit.
Zum Schluss: ich habe keinen Tag bereut diesen Job zu machen und das gilt sicher auch für 80 % meiner Kollegen.
Aber es gibt natürlich auch Kollegen, die sich nicht so wohl fühlen oder sich den Beruf anders vorgestellt haben!! Aber wo ist das anders ??

Mit besten Grüßen

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schon oft beschrieben: alle Führerscheine außer KOM (D, D1) sind notwendig.
Und als zukünftiger Prüfingenieur einfach mal nachschauen, welche FS-Klassen welche anderen Klassen einschließen, dann erübrigen sich Fragen nach Klasse T ;-))

Ein Blick ubn die Fahrerlaubnisverordnung hilft sicher!

Gruß der Gardiner

Hallo allerseits,

ich bin grade über google auf das forum gestoßen. Habe mit Überraschung registriert, dass es noch Leute gibt, die an einer Ausbildung zum PI interessiert sind. Als freis SV Büro suchen wir eigentlich ständig nach geeigneten Bewerbern. Es ist zwar richtig dass der Markt im Wesentlichen verteilt ist, aber durch unsere hohe Flexibilität und Kundennähe gelingt es uns immer wieder, den "Altorganisationen" etwas "abzujagen". Deshalb können wir wie viele andere freie SV Büros immer noch expandieren. Qualität setzt sich eben durch...

Es ist für uns selbstverständlich, dass wir die vollständigen Ausbildungskosten für unsere Mitarbeiter übernehmen. Dazu gehören auch fehlende Fahrerlaubnisse. Natürlich gibt es auch bei uns eine Rückzahlungsklausel. Aufgrund der hohen Investitionen kann es nicht anders sein. Das tut aber dem Auszubildenden nicht weh. Etwas anders sieht es da mit der Entlohnung während der Ausbildung aus. Das ist eine Durststrecke für alle Beteiligten, die man aber überwinden kann. Dafür kann man dann aber nach erfolgreicher Ausbildung gutes Geld verdienen. Die hier schon mal geposteten 1600 EUR sind natürlich etwas mager. (Der Student studiert, der Arbeiter arbeitet und der Chef scheffelt, oder was..?)

Also wenn es jemanden gibt, der die Ausbildung machen möchte, der darf sich gerne bei uns bewerben! Am besten heute noch, weil gerade ein Lehrgang in diesen Tagen beginnt. Bitte pn und ich sende die Bewerbungsadresse.

Viele Grüße!
Die Tueffmacher

moin moin,

zu welcher Organisation gehört ihr denn?

Das würde mich auch einmal interessieren!

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Zitat:

Original geschrieben von gardiner



Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti


Was ist mit dem Studiengang Mechatronik? Wohlgemerkt mit Abschluss Bachelor, das Diplom gibt es ja inzwischen flächendeckend nicht mehr...

Hat jemand Informationen über die Zugangsmöglichkeiten für staatlich geprüfte Techniker? Ich meine da hat sich mal vor ein oder zwei Jahren etwas getan!?!?

Gruß
Berni

Bin kein Jurist, bin nur aaS. Das KfSachVG sagt dazu wie folgt:

§ 2 Voraussetzung für die Anerkennung
(1) 1Die Anerkennung wird erteilt, wenn der Bewerber

1.mindestens 24 Jahre alt ist;
2.geistig und körperlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für die Tätigkeit eines Sachverständigen oder Prüfers als unzuverlässig erscheinen lassen;
3.die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge sämtlicher Klassen besitzt;
4.in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einem Kraftfahrzeugbetrieb oder einer Kraftfahrzeugfabrik eine mindestens eineinhalbjährige Tätigkeit als Ingenieur oder, wenn nur die Anerkennung als Prüfer mit Teilbefugnissen beantragt wird, als Meister ausgeübt hat;
5.in einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr eine mindestens sechsmonatige Ausbildung abgeleistet hat;
6.einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr angehört;
7.fachlich geeignet ist; die fachliche Eignung ist in einer Prüfung (§ 4) nachzuweisen.
2Die Fahrerlaubnis der Klasse D ist nicht erforderlich, es sei denn, der Sachverständige oder Prüfer nimmt Fahrerlaubnisprüfungen für die Klasse D ab; in diesem Fall genügt, daß er mindestens einmal die Fahrerlaubnis der Klasse D oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Kraftomnibusse nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erworben hat; im übrigen berechtigt die Fahrerlaubnis der Klasse C den Sachverständigen oder Prüfer im Geltungsbereich dieses Gesetzes auch zum Führen von Kraftomnibussen ohne Fahrgäste bei Fahrten zur Überprüfung des Fahrzeugs sowie bei Übungs- und Prüfungsfahrten im Rahmen von § 4.

(2) 1Außerdem muß ein Bewerber um die Anerkennung als

1.Sachverständiger ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer deutschen Universität oder Technischen Hochschule,
2.Sachverständiger mit Teilbefugnissen ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule,
3.Prüfer ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule,
4.Prüfer mit Teilbefugnissen eine Ausbildung als Kraftfahrzeugmechaniker- oder Kraftfahrzeugelektrikermeister
erfolgreich abgeschlossen haben. 2Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Zeugnissen entscheiden die zuständigen Behörden der Länder.

Für den Prüfingenieur steht analog derselbe Text in der Anlage VIIIb StVZO, ich erspare mir ein nochmaliges Zitat.

Hoffe es hilft weiter...

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bzgl. der Ausbildung zum PI:

Ich schließe grade mein Studium im Bereich Automotive mit einem Bachelor
Abschluss ab und würde gerne danach in einer Prüforganisation tätig sein.
Während der Zeit meiner allgemeinen Hochschulreife und meines Studiums habe
ich in einer Kfz-Meisterwerkstatt einschlägige Erfahrungen im Kraftfahrzeugwesen sammeln können.

Nun zu meiner Frage:

Da ich die Studienrichtung Produktionsmanagement gewählt habe,welche exakt
der Studienrichtung Fertigungstechnik des Studienganges Maschinenbau
entspricht,würde ich gerne wissen wollen ob mir mit diesen Voraussetzungen
die Möglichkeit gewährt wird, eine Ausbildung zum PI zu absolvieren?
Zusätzlich habe ich auch vor, mein Praxissemester in einer Prüforganisation
zu machen.

Würde mich freuen wenn Ihr mir meine Frage beantworten könnt.

Vielen Dank

Wie sieht es eigentlich mit dem Bewerberauswahlverfahren speziell für die Ausbildung zum PI beim TÜV aus? Bzw. hat jemand Erfahrung wie dort die Berwerbungsgespräche verlaufen? Würde mich aus aktuellem Anlass sehr interessieren ;-).

Gruß,

Kampfpingu!

Hallo, hab da auch ein paar Fragen:
 
1. Kann ich mich nach einer Ausbildung bei DEKRA/TÜV zum PI auch selbstständig machen und Schadensgutachten durchführen.
2. Was darf ein Sachverständiger und was ein Prüfingenieur (wo sind da die Unterschiede)
 
 
Vielen Dank

Hallo zusammen,
ich habe am Mittwoch nächster Woche ein Vorstellungsgespräch beim TÜV RHEINLAND in Köln. ( AUBILDUNG ZUM PI)
Mann hat mir gesagt, dass ich wohl den ganzen Tag dort sein werde. Jetzt wollte ich hier mal nachfragen wie so ein Vorstellungsgespräch ( soll wohl in einer Gruppe stattfinden ) abläuft und worauf man achten sollte. Das man den ganzen Tag abgefragt wird kann ich mir eigentlich nicht vorstellen....

Vielen Dank für eure Antworten

Hallo,

falls es beim TÜV nicht klappt, bitte bei uns bewerben. Wir suchen drigend einen PI für den Raum Bielefeld!

Zitat:

(2) 1Außerdem muß ein Bewerber um die Anerkennung als

1.Sachverständiger ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer deutschen Universität oder Technischen Hochschule,
2.Sachverständiger mit Teilbefugnissen ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule,
3.Prüfer ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten deutschen Fachhochschule oder Ingenieurschule,
4.Prüfer mit Teilbefugnissen eine Ausbildung als Kraftfahrzeugmechaniker- oder Kraftfahrzeugelektrikermeister
erfolgreich abgeschlossen haben. 2Über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von ausländischen Zeugnissen entscheiden die zuständigen Behörden der Länder.

Hallo!

Kann mir noch jemand die konkreten Unterschiede zwischen...

-Prüfer mit Teilbefugnissen
-Prüfer
-Sachverständiger mit Teilbefugnissen
-Sachverständiger

... in Bezug auf die typische berufliche Tätigkeit/Befähigung erläutern?
Der Sachverständige ohne Einschränkungen ist ja offenbar nur mit einem Uni-Studium zu erreichen...

Und an welche Behörde/Einrichtung kann man sich denn wenden, wenn man Fragen zu dem KfSachVG hat (bin aus Baden-Württemberg)?

Gruß & Danke
Berni

@Berni
Klugscheißmodus an: Wenn Du nicht mal diese Unterschiede selbst im KfSachVG rauslesen kannst, solltest es lassen mit dem Job ;-)) Klugscheißmodus aus.
Nein, in der Tat hast schon recht, ist wirklich sehr schwer rauszufinden, mußt schon ein halber Jurist sein, um das alles sauber zu interpretieren. Also, jetzt kommt es alles noch mal gebündelt, geht aber leider auch nicht ohne ein bissel rechtlichen Kram.

Zuallererst unterscheidet man die aaSoP und die PI. aaSoP ist die Abkürzung für amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer. Das können sein: aaPmT, aaP, aaSmT und aaS. Die Schiene der aaSoP ist von unten nach oben aufsteigend mit den Befugnissen. Der aaPmT ist der niedrigste Grad (amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnissen). Dieser darf nach §1 KfSachVg eigentlich nur technische Prüfungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern vornehmen, also nix Fahrerlaubnis, nix Betriebserlaubnis, teilweise noch nicht mal AU bzw. Änderungsabnahmen. Gibt es meines Wissens nach kaum noch, nur noch "Restbestände", notwendige Qualifikation war der Meister. Der nächste in der Runde ist der aaP, also der amtlich anerkannte Prüfer. Der darf technische wiederkehrende Untersuchungen an Kfz und ihren Anhängern machen, selten bißchen Fahrerlaubnisprüfungen, aber keine Betriebserlaubnisse, Gutachten, Änderungsabnahmen, aber schon AU. Quali ebenfalls Meister oder Techniker. Gibt es noch recht häufig, aber meines Wissens auch nur "Altbestände". Dann kommt der aaSmT. Der darf eigentlich schon alles, also alle technischen Prüfungen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, Fahrerlaubnisprüfungen, Gutachten, Betriebserlaubnisbegutachtungen usw., aber keine Betriebserlaubnisbegutachtungen für neu in Verkehr kommende Fahrzeuge. Der amtlich anerkannte Sachverständige mit Teilbefugnis darf also alles an Fahrzeugen machen, was schon mal in Verkehr war, alle Personenprüfungen und ggfls. auch Fahrlehrerprüfungen. Quali ist mindestens Dipl.-Ing. (FH).
Der höchste, man ahnt es, ist der Voll-aaS, also der amtlich anerkannte Sachverständige. Der darf, platt gesagt, alles im Bereich der technischen Prüfungen an Fahrzeugen, selbst 4 Räder und ein Rahmen mit Motor zum Auto erklären usw., alle Personenprüfungen und Fahrlehrerprüfungen etc.. Quali ist Dipl.-Ing. (Uni oder TH).

Alle vorstehenden Leute sind wie gesagt aaSoP. Diese müssen!! einer TP angehören, also einer Technischen Prüfstelle. Das ist in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern die DEKRA. Merke: Ein TÜVer kann im Osten niemals als aaS tätig sein, ein DEKRA-Mann im Westen nie!!
Der aaSoP ist persönlich beliehen von der jeweiligen obersten Landesbehörde, d.h. verwaltungsrechtlich selbst Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

Das sollte reichen zum aaSoP. Alle anderen "TÜVer" von GTÜ, KÜS, FSP und wie sie alle heißen sind PI's, also Prüfingenieure. Also der richtige TÜV'er im Osten ist (siehe oben) auch nur PI, genauso wie der DEKRA-Mann im Westen, auch er kann hier nur PI sein.
Die PI's werden getragen von der jeweiligen aaÜO, also amtlich anerkannten Überwachungs-Organisation (KÜS, GTÜ...). Die aaÜU ist hier die beliehende juristische Person analog dem aaSoP, und die aaÜO betraut dann die ihr angeschlossenen PI mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben wie HU, AU, Änderungsabnahmen, Oldtimer etc.. Alles nachzulesen in der Anlage VIII a ff. der StVZO.

PI's dürfen heute fast alles machen außer die Betriebserlaubnisbegutachtungen und Personenprüfungen, um es vereinfacht darzustellen. Dem aaSoP bleibt also nur noch die §21er Schiene, die Fahrerlaubnis- und Fahrlehrergeschichte, paar 70er Gutachten etc..

Hoffe, daß nun fast alles klar ist. Habe fertig.

Der Gardiner

Hallo Gardiner,

vielen Dank, nun habe ich einen Überblick.
... und ja Du hast Recht, ich hätte mich etwas mehr mit den Gesetzestexten befassen sollen 😉

Ich bin mal gespannt was sich durch das Bachelor/Master-Modell alles ändern wird. Ich spekuliere mal (reine Vermutung), dass der Master of Science (FH) in Zukunft für den Voll-aaS ausreichend ist, da die neuen Uni und FH Abschlüsse mehr oder weniger äquivalent sind, anders als zu Diplom-Zeiten. Somit würde man auch von der FH aus zum Voll-aaS kommen.

Gruß
Berni

Hallo Zusammen!

Ich habe eine wichtige Frage:
Ist es auch möglich, als Staatlich geprüfter Maschinenbauchtechniker eine Ausbildung zum Prüfingenieur zu machen?
Falls nicht, kann mir jemand sagen, ob dann ein Bachelor auch ausreicht?`

Vielen Dank!

MfG

Markus Geiger

mann, mann, ihr macht es euch auch alle leicht. Lest doch einfach mal nach. StVZO Anlage VIII b:
3.4 ...als Vorbildung ein Studium des Maschinenbaufachs, des Kraftfahrzeugbaufachs oder der Elektrotechnik an einer im Geltungsbereich dieser Verordnung gelegenen oder an einer als gleichwertig anerkannten Hochschule oder öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen haben,

So steht es im derzeit geltenden Gesetz. Für alles andere braucht man eine Ausnahme von der jeweiligen obersten Landesbehörde. Wenn man also wissen will, ob Bachelor, Master usw. in der jeweiligen Studienrichtung anerkannt werden, dann Abschlußzeugnis kopieren und mit der dazugehörenden förmlichen Anfrage an die jeweilig zuständige oberste Landesbehörde schicken. Ich persönlich glaube nicht, daß es so leicht mit 'ner Ausnahme ist. Und min 'nem Technikerabschluß kann man eine Ausbildung zum PI vergessen, da müßte die oberste Landesbehörde schon alle Hühneraugen zudrücken...

Gruß Gardiner

Ich werde mal bezüglich der verschiedenen Abschlüsse und Fachrichtungen eine Anfrage starten.

Gruß
Berni

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