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Aus Parklücke auf Fahrbahn herausragendes Fahrzeug touchiert.

Themenstarteram 1. Mai 2016 um 15:25

Hallo zusammen,

waa für eine tolle Woche. Der Tanz in den Mai wurde bei mir gestrichen. :( Als ich letzte Woche auf Fortbildung war, überließ ich meinen Wagen (Audi A4 B8 Avant 2,0 TDI 143 PS BJ. 2011) meiner Freundin zur Nutzung. Abends rief sie mich dann unter Tränen im Hotel an und sagte mir, dass sie einen Unfall mit meinem Wagen gebaut hat. Nun gut, ihr ist glücklicherweise nichts passiert, was definitiv das wichtigste ist, jedoch ist am Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden und auch der Unfallvorgang wirft einige Fragen auf sowie die Abwicklung, da ich noch nie einen Schaden "selbst" verschuldet habe.

Das war passiert: Auf einer in beiden Fahrtrichtungen zweispurigen Straße mit einem in Fahrtrichtung rechts daneben gelegenen, parallel zur Fahrbahn verlaufendem Parkstreifen, stand ein Transporter, der so abgestellt war, dass er mit der Karosserie ca. 30cm auf die rechte Fahrspur ragte. Zusätzlich war die Lenkung komplett nach rechts eingeschlagen, sodass das Vorderrad ein paar weitere cm aus dem Radkasten herausragte (nebenbei war auch die Parkscheibe seit längerem abgelaufen).

Meine Freundin fuhr auf der rechte Fahrspur und um das Fahrzeug nicht zu berühren, lenkte sie in Richtung Mittelstreifen hin zur linken Fahrspur, übersah dabei aber, dass dort etwas hinter ihr im toten Winkel ein anderes Fahrzeug fuhr. Dieser hupte, meine Freundin erschrak, zog wieder ein Stück nach rechts und schon war es passiert: Sie touchierte das aus dem Radkasten ragende Vorderrad des parkenden Transporters fast über die gesamte Länge meines Wagens, wobei ein nicht unerheblicher Schaden entstand (Siehe Bilder).

Die vordere und hintere Tür auf der Beifahrerseite sind zerbeult und zerkratzt, der Schweller verzogen und auch der hintere Kotflügel vorm Radkasten ist zerkratzt. Zusätzlich ist auch die vordere Felge stark zerkratzt. Das ganze wird nach meiner laienhaften Schätzung definitiv mehrere Tausend Euro kosten.

Am Transporter war hingegen kein Schaden auf den ersten Blick erkennbar. Der Fahrer hat sich bisher auch nicht wieder bei mir gemeldet.

Ich bin vollkaskoversichert (HUK Kasko-Select, AGB von 01.2015) ohne Rabattschutz und meiner Einschätzung nach werde ich das wegen der Schwere des Schadens wohl auch über die Vollkasko abrechnen müssen. Anspruch auf Minderwertersatz und einen eigenen Gutachter habe ich jedoch laut AGB scheinbar nicht und auf freie Werkstattwahl natürlich sowieso nicht (Kasko-Select). Meine Freundin hat den Schaden natürlich direkt am Unfalltag bei der HUK gemeldet. Über die Vollkasko abgewickelt wird das natürlich aber erst, wenn ich das in Auftrag gebe. Der Unfall wurde zudem von der Polizei am Unfallort aufgenommen, da der Fahrer des Transporters nicht anwesend war. Bildmaterial gibt es reichlich.

Durch den Schadenshergang und auch allgemein haben sich jedoch ein paar Fragen ergeben:

Zum einen stellt sich natürlich die Frage, ob den Fahrer des Transporters eine Teilschuld trifft und wie sich das auf die Abwicklung mit der Vollkasko auswirkt.

Zum anderen Frage ich mich, wie sich das ganze, sofern am Transporter doch ein Schaden ist, auf die Abwicklung durch meine Haftpflicht auswirkt.

Regeln die Versicherungen das ggf untereinander? Sein Fahrzeug ist leider nicht bei der HUK.

Und dann noch ein paar Fragen zur Reparatur:

Habe ich bei dem Schadensbild Anspruch auf neue Türen und ggf einen neuen Schweller? Eine fachgerechte Reparatur kann ich schließlich verlangen. Ist ja alles verzogen. Wie sieht es mit der Felge aus? Bekomme ich eine neue, wenn diese sich nicht fachgerecht aufbereiten lässt und falls diese nicht zu bekommen ist einen neuen, gleichwertigen Original Audifelgensatz?

Und zu guter Letzt: Habt ihr sonst noch irgendwelche wichtigen Tipps für die Abwicklung und wie ich mich jetzt verhalten soll? Ich habe, wie gesagt, keine Erfahrungen mit sowas.

P.S.: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin daher nicht unbedingt heiß auf rechtliche Schritte, sofern nicht unbedingt erforderlich.

Vielen Dank für eure Hilfe, schönen Gruß und allen noch einen schönen 1. Mai, auch wenn er diesmal dreisterweise auf einen Sonntag fällt. ;)

Jayhawk

Beste Antwort im Thema

Bringt den TE nicht auf eine falsche Fährte. Der Transporter parkt völlig korrekt. Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß, dass man perfekt in einer Parklücke steht, wenn 20cm zum Bordstein messbar sind. Räder schlägt man ebenso ein, um das Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern, da es dabei mit dem Reifen gegen den Bordstein schlägt. Ob nun der Transporter so steht oder ein 7er BMW oder ein SUV ist egal. Die Breite zur Durchfahrt 3 Meter ist zu gewährleisten, ist hier gegeben, damit keine Behinderung.

 

Es ist ja nicht einmal die Parklücke durch eine Markierung begrenzt... Einzig der Fahrbahnbelag ist unterschiedlich. Die Baulichkeit stellt aber keine Markierung nach STVO dar. Nur das Zeichen Nr. 295 dient dazu.

 

Wenn Deine Freundin in ein stehendes Hindernis knallt - selbst schuld. Ist so. Mag sein, dass sie wirklich erschrocken ist durch das Gehupe eines anderen. Sie ist die Verursacherin. Beist die Maus kein Faden ab.

Bei einer solchen Verkehrssituation sollte man spurweise in gleicher Geschwindigkeit fahren, leicht versetzt (also wie Reißverschlussverfahren) und somit am Hindernis vorbei lenken. Ist man unschlüssig, muss man anhalten und erst bei freiem Verkehr vorbei lenken.

 

Der blaue Transporter sollte dringend die Werkstatt aufsuchen. Es sind die Lenkbuchsen zu wechseln und vorsichtshalber auch das Lenkgetriebe zu tauschen. Das alte Lenkgetriebe darf nicht als Gebrauchtteil verkauft werden! Es muss verschrottet werden. Vorschrift! Die Achse ist nach Einbau zu vermessen! Die Transporter fahren auch 160km/h und mehr. Wenn da so ein Bauteil vom Unfall vorgeschädigt seinen Geist aufgibt fliegt der Fahrer aber heftig in die Pampa.

 

Du könntest - um Kosten zu sparen - die Türen gebraucht kaufen und sie übers WE mit einem Kumpel wechseln.

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Bringt den TE nicht auf eine falsche Fährte. Der Transporter parkt völlig korrekt. Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß, dass man perfekt in einer Parklücke steht, wenn 20cm zum Bordstein messbar sind. Räder schlägt man ebenso ein, um das Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern, da es dabei mit dem Reifen gegen den Bordstein schlägt. Ob nun der Transporter so steht oder ein 7er BMW oder ein SUV ist egal. Die Breite zur Durchfahrt 3 Meter ist zu gewährleisten, ist hier gegeben, damit keine Behinderung.

 

Es ist ja nicht einmal die Parklücke durch eine Markierung begrenzt... Einzig der Fahrbahnbelag ist unterschiedlich. Die Baulichkeit stellt aber keine Markierung nach STVO dar. Nur das Zeichen Nr. 295 dient dazu.

 

Wenn Deine Freundin in ein stehendes Hindernis knallt - selbst schuld. Ist so. Mag sein, dass sie wirklich erschrocken ist durch das Gehupe eines anderen. Sie ist die Verursacherin. Beist die Maus kein Faden ab.

Bei einer solchen Verkehrssituation sollte man spurweise in gleicher Geschwindigkeit fahren, leicht versetzt (also wie Reißverschlussverfahren) und somit am Hindernis vorbei lenken. Ist man unschlüssig, muss man anhalten und erst bei freiem Verkehr vorbei lenken.

 

Der blaue Transporter sollte dringend die Werkstatt aufsuchen. Es sind die Lenkbuchsen zu wechseln und vorsichtshalber auch das Lenkgetriebe zu tauschen. Das alte Lenkgetriebe darf nicht als Gebrauchtteil verkauft werden! Es muss verschrottet werden. Vorschrift! Die Achse ist nach Einbau zu vermessen! Die Transporter fahren auch 160km/h und mehr. Wenn da so ein Bauteil vom Unfall vorgeschädigt seinen Geist aufgibt fliegt der Fahrer aber heftig in die Pampa.

 

Du könntest - um Kosten zu sparen - die Türen gebraucht kaufen und sie übers WE mit einem Kumpel wechseln.

am 2. Mai 2016 um 7:21

Meiner Meinung nach Pechgehabt. Ich dachte der steht schräg auf der Straße aber so hat er korrekt geparkt. Man kann nicht erwarten das man mit den Reifen am Bürgersteig steht und so wie er steht ist alles korrekt.

Deine Freundin hat den Fehler gemacht und ist rausgezogen ohne korrekt zu schauen.

Zu den Fotos würde mich noch die evtl. dort aufgestellte Beschilderung interessieren bzw. ob / welche Einschränkungen zum Unfallzeitpunkt galten.

am 2. Mai 2016 um 9:39

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 1. Mai 2016 um 18:49:59 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. Mai 2016 um 17:37:12 Uhr:

Ich sehe keine Mitschuld beim Unfallgegner.

Die Versicherung wird einen Kfz-Sachverständigen beauftragen und aus dem Gutachten ergibt sich dann, ob und wie der Schaden behoben wird.

Warum nicht?

Es gibt durchaus Fälle in denen Unfallgegener eine Teilschuld wegen falschem Parken erhalten haben.

Wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist, würde ich zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen und diesem den Schaden übergeben.

a.) Das Fahrzeug war ordnungsgemäß geparkt auf dem Seitenstreifen. Wo siehst Du da falsches Parken?

Wenn man an geparkten Autos vorbei fährt, hat man eine besondere Aufsichtspflicht. Kommt man nicht ohne Schaden vorbei muss man warten und gegebenenfalls die Spur wechseln.

b.) Er hat geschrieben, dass er keine Rechtschutz hat.

c.) Wenn er den Vorgang seiner Versicherung schildert, werden die prüfen ob sie den anderen Versicherer ins Boot holen und eine Quotenregelung (Teilschuld) machen. Sehe hier aber keine Grund dafür.

d.) Unabhängig davon kann er der Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Mehr als ablehnen können die nicht. Macht auch keine Kosten. ;)

Die Rückstufung in der VK kannst Du Deinen Bedingungen entnehmen. Kommt auf die SF-Klasse an, in der Du gerade bist.

Theoretisch kannst Du den Rückstufungsschaden (also das was Du die nächsten Jahre mehr zahlst) + die Selbstbeteiligung vom Fahrer (Unfallverursacher) einklagen. Wenn`s die Freundin ist, kommt es aber nicht gut an. ;)

am 2. Mai 2016 um 10:11

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 2. Mai 2016 um 11:39:38 Uhr:

b.) Er hat geschrieben, dass er eine Rechtschutz hat.

Ja, das hat er geschrieben.

Aber leider nur in deiner Welt, wir sehen davon nichts... :rolleyes:

am 2. Mai 2016 um 10:16

...na das kann man schnell überlesen.... er schrieb er hat keine...

 

am 2. Mai 2016 um 10:43

Zitat:

@thardy schrieb am 2. Mai 2016 um 12:11:48 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 2. Mai 2016 um 11:39:38 Uhr:

b.) Er hat geschrieben, dass er eine Rechtschutz hat.

Ja, das hat er geschrieben.

Aber leider nur in deiner Welt, wir sehen davon nichts... :rolleyes:

Ändere eine in keine und es stimmt! ;)

Zitat:

@romanusko schrieb am 2. Mai 2016 um 02:37:00 Uhr:

 

Bringt den TE nicht auf eine falsche Fährte. Der Transporter parkt völlig korrekt. Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß, dass man perfekt in einer Parklücke steht, wenn 20cm zum Bordstein messbar sind....

Das war vielleicht zu Zeiten des ersten Fiat 500 der Fall. Wenn man aber mit einem min. 2,05 M breiten Transporter so parkt und dieser mit der linken Seite auf der Fahrbahn steht, parkt er nicht korrekt.

Zitat:

Die Breite zur Durchfahrt 3 Meter ist zu gewährleisten, ist hier gegeben, damit keine Behinderung.

Das mag sein.

Zitat:

.....Es ist ja nicht einmal die Parklücke durch eine Markierung begrenzt... Einzig der Fahrbahnbelag ist unterschiedlich. Die Baulichkeit stellt aber keine Markierung nach STVO dar. Nur das Zeichen Nr. 295 dient dazu.

Nennt man architektonische Maßnahme.

Ich empfehle ganz klar die Lektüre der StVO §12 und §41, Anlage 2, lfd. Nr. 68 und 74 sowie die dazu gehörende VwV.

Frage dazu: Wie werden denn dort wo Du wohnst bspw. Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen gekennzeichnet?

Ich sehe keine Straßenmarkierung.

So, wie auch unterschiedliche Fahrbahnbeläge nicht automatisch dazu führen, dass eine einmündende Straße untergeordnet ist, wenn dort anderer Fahrbahnbelag ist, so auch hier.

Architektonische Maßnahme darf sein, wenn unterschiedliche Farbgebung der Steine eine Sperrlinie oder eine Leitline nachahmen. Hier aber nicht der Fall.

Scheint eine Fehlplanung des Tiefbauamtes zu sein, wenn man solche Parkflächen einer Breite von Fiat Cinquecento anpasst. Da könnte selbst viele Pkw nicht parken, ohne die Pflastersteine mit den äußeren Rädern zu überfahren. Ein Fiat Ducato hat eine Spurweite von 1810 mm hab´s mal rausgesucht rausgesucht. Das Modell gibt es ebenso als Bus, nicht nur als Transporter. Damit zählt so ein Kasten Zulassungstechnisch ebenso als Pkw mit 8 Sitzplätzen.

Die Mindestlänge einer Parkfläche misst 5,0 m, die Mindestbreite variiert je nach räumlicher Situation zwischen 2,3 m und 2,5 m. Behindertenparkplätze haben eine Breite von 3,5 m. Offensichtlich ist es aber kein Behindertenparkplatz. 2,30 m Breite sind es aber definitiv nicht.

Deine Frage: Bei mir sind ebenso Parkflächen wie diese auffindbar. Jedoch so gebaut, dass auch ein Transporter da rein passt. Ein Omnibus oder ein 40 Tonnen Lastzug aber dann nicht mehr... :D

Verkehrsberuhigte Zonen führen aber keine Doppelte Fahrstreifen in eine Richtung.

Themenstarteram 5. Mai 2016 um 16:05

Danke für die zahlreichen Antworten und Entschuldigung meinerseits, dass ich die letzten Tage nicht mehr im eigenen Thread aktiv war, aber zusätzlich zum Ärger mit dem Unfall ging es beruflich hoch her, sodass ich spätabends einfach platt war und nicht noch antworten konnte.

Ich war mittlerweile beim Freundlichen. Einen qualifizierten KV hätte ich zahlen müssen, weshalb ich darauf verzichtet habe. Man sagte mir aber, dass zwei neue Türen und ein neuer vorderer Kotflügel fällig wären. Schweller ließe sich mit dem Brenner machen und der hintere Kotflügel und der Schweller werden neu lackiert. Die Felge kann aufbereitet werden, da es nur oberflächliche Kratzer sind. Grobe Schätzung von Audi waren ca. 6500 Euro.

Die von der HUK angegebene Werkstatt ist ein altes Traditionsunternehmen hier im Ort mit einem guten Ruf, die unter anderem auch für BMW die Karosserie- und Lackierarbeiten machen. Insofern hatte ich da schon ein ganz gutes Gefühl. Als notwendige Reparaturen wurde genau das gleiche wie bei Audi angegeben, nur dass die Arbeiten dort ca. 4000 bis 5000 Euro kosten sollen. Meine Achsgeometrie wurde sofort vermessen und Lenkung etc. überprüft, um sicher zu gehen, dass sie mich so wieder auf die Straße lassen können, was zum Glück der Fall war. Die verzogene Beifahrertür wurde grob in Form gebracht, sodass kein Wasser eintritt und keine Windgeräusche auftreten. Wirkt alles super seriös und freundlich und ich verzichte nun darauf zum Vertragshändler zu gehen und selbst 1500 bis 2500 Euro draufzulatzen, nur um beim Vertragshändler zu sein

Morgen geht die Felge zur Aufbereitung und die Werkstatt zieht mir dann gleich die Sommereifen rauf, die eh überfällig sind. Die Karosseriearbeiten werden erst übernächste Woche gemacht, da sie ca. 4-5 Werktage dauern werden und ich nächste Woche dringend das Auto brauche.

Bei dem Fiat soll laut Werkstatt wohl tatsächlich alles okay sein, sodass ich zumindest um die Hochstufung in der Haftpflicht rumkomme.

Ich habe mich auch noch mal bei einem befreundeten Juristen informiert, der mir sagte, dass die Chancen auf Anerkennung einer Teilschuld des Fiatfahrers eher gering sind und selbst wenn dies gelingt, ich trotzdem noch eine anteilige Schadenssumme haben würde, die mich zur in Anspruchnahme der Vollkasko zwingt. Insofern verzichte ich darauf, rechtliche Schritte einzuleiten.

Ich melde mich nochmal, wenn alles repariert ist, um ein Fazit zu ziehen.

Viele Grüße und danke für euren Rat!

am 5. Mai 2016 um 17:18

Zitat:

@Jayhawk schrieb am 1. Mai 2016 um 17:25:11 Uhr:

 

... Fragen ergeben:

Zum einen stellt sich natürlich die Frage, ob den Fahrer des Transporters eine Teilschuld trifft und wie sich das auf die Abwicklung mit der Vollkasko auswirkt.

Zum anderen Frage ich mich, wie sich das ganze, sofern am Transporter doch ein Schaden ist, auf die Abwicklung durch meine Haftpflicht auswirkt.

Regeln die Versicherungen das ggf untereinander? Sein Fahrzeug ist leider nicht bei der HUK.

Und dann noch ein paar Fragen zur Reparatur:

Habe ich bei dem Schadensbild Anspruch auf neue Türen und ggf einen neuen Schweller?

Eine fachgerechte Reparatur kann ich schließlich verlangen. Ist ja alles verzogen.

Wie sieht es mit der Felge aus? Bekomme ich eine neue, wenn diese sich nicht fachgerecht aufbereiten lässt und falls diese nicht zu bekommen ist einen neuen, gleichwertigen Original Audifelgensatz?

Hallo Jayhawk,

grundsätzlich steht eine Teilschuld aus der Betriebsgefahr des LKWs im Raum, wenn "ein Verstoß gegen die Regelungen des ruhenden Verkehrs vorliegt".

Das Halten und Parken ist §12 STVO gegelt. Ich sehe jedoch kein Verstoß gegen diese. Hier müsste man noch mal prüfen, ob er in der Form stehen durfte. Ich kenne keine anders lautende Norm, was nicht beudetet, das es keine gibt.

Wenn Du Dir Kasko in Anspruch nimmst, reguliert diese den Schaden. Besteht ein Teilschuld des Transportes nimmt Deine Kaskoversicherung den Haftpflichtversicherer des Transports in Regress (§86 VVG). Den Selbstbehalt aus der Kasko könntest du bevorrechtigt (ggü dem Haftpflichtversicherer des Transports) geltend machen.

Die Haftpflichtversicherung wird Schäden am Transporters ggf. unter Berücksichtigung einer Teilschuld regulieren.

Alle Fragen zur Reparatur muss ein Fachkündiger beantworten. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparatur, was auch immer das im konkreten Schadenfall zu bedeuten vermag.

Gruß

Zitat:

@Jayhawk schrieb am 5. Mai 2016 um 18:05:22 Uhr:

...

Ich habe mich auch noch mal bei einem befreundeten Juristen informiert, der mir sagte, dass die Chancen auf Anerkennung einer Teilschuld des Fiatfahrers eher gering sind und selbst wenn dies gelingt, ich trotzdem noch eine anteilige Schadenssumme haben würde, die mich zur in Anspruchnahme der Vollkasko zwingt. Insofern verzichte ich darauf, rechtliche Schritte einzuleiten.

...

Behalte den Juristen. Er berät Dich objektiv. Es gibt andere Anwälte die hätten gesagt, den verklagen wir... so und so... es gibt leider schon zu viele davon...

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