ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Aus Parklücke auf Fahrbahn herausragendes Fahrzeug touchiert.

Aus Parklücke auf Fahrbahn herausragendes Fahrzeug touchiert.

Themenstarteram 1. Mai 2016 um 15:25

Hallo zusammen,

waa für eine tolle Woche. Der Tanz in den Mai wurde bei mir gestrichen. :( Als ich letzte Woche auf Fortbildung war, überließ ich meinen Wagen (Audi A4 B8 Avant 2,0 TDI 143 PS BJ. 2011) meiner Freundin zur Nutzung. Abends rief sie mich dann unter Tränen im Hotel an und sagte mir, dass sie einen Unfall mit meinem Wagen gebaut hat. Nun gut, ihr ist glücklicherweise nichts passiert, was definitiv das wichtigste ist, jedoch ist am Fahrzeug ein erheblicher Schaden entstanden und auch der Unfallvorgang wirft einige Fragen auf sowie die Abwicklung, da ich noch nie einen Schaden "selbst" verschuldet habe.

Das war passiert: Auf einer in beiden Fahrtrichtungen zweispurigen Straße mit einem in Fahrtrichtung rechts daneben gelegenen, parallel zur Fahrbahn verlaufendem Parkstreifen, stand ein Transporter, der so abgestellt war, dass er mit der Karosserie ca. 30cm auf die rechte Fahrspur ragte. Zusätzlich war die Lenkung komplett nach rechts eingeschlagen, sodass das Vorderrad ein paar weitere cm aus dem Radkasten herausragte (nebenbei war auch die Parkscheibe seit längerem abgelaufen).

Meine Freundin fuhr auf der rechte Fahrspur und um das Fahrzeug nicht zu berühren, lenkte sie in Richtung Mittelstreifen hin zur linken Fahrspur, übersah dabei aber, dass dort etwas hinter ihr im toten Winkel ein anderes Fahrzeug fuhr. Dieser hupte, meine Freundin erschrak, zog wieder ein Stück nach rechts und schon war es passiert: Sie touchierte das aus dem Radkasten ragende Vorderrad des parkenden Transporters fast über die gesamte Länge meines Wagens, wobei ein nicht unerheblicher Schaden entstand (Siehe Bilder).

Die vordere und hintere Tür auf der Beifahrerseite sind zerbeult und zerkratzt, der Schweller verzogen und auch der hintere Kotflügel vorm Radkasten ist zerkratzt. Zusätzlich ist auch die vordere Felge stark zerkratzt. Das ganze wird nach meiner laienhaften Schätzung definitiv mehrere Tausend Euro kosten.

Am Transporter war hingegen kein Schaden auf den ersten Blick erkennbar. Der Fahrer hat sich bisher auch nicht wieder bei mir gemeldet.

Ich bin vollkaskoversichert (HUK Kasko-Select, AGB von 01.2015) ohne Rabattschutz und meiner Einschätzung nach werde ich das wegen der Schwere des Schadens wohl auch über die Vollkasko abrechnen müssen. Anspruch auf Minderwertersatz und einen eigenen Gutachter habe ich jedoch laut AGB scheinbar nicht und auf freie Werkstattwahl natürlich sowieso nicht (Kasko-Select). Meine Freundin hat den Schaden natürlich direkt am Unfalltag bei der HUK gemeldet. Über die Vollkasko abgewickelt wird das natürlich aber erst, wenn ich das in Auftrag gebe. Der Unfall wurde zudem von der Polizei am Unfallort aufgenommen, da der Fahrer des Transporters nicht anwesend war. Bildmaterial gibt es reichlich.

Durch den Schadenshergang und auch allgemein haben sich jedoch ein paar Fragen ergeben:

Zum einen stellt sich natürlich die Frage, ob den Fahrer des Transporters eine Teilschuld trifft und wie sich das auf die Abwicklung mit der Vollkasko auswirkt.

Zum anderen Frage ich mich, wie sich das ganze, sofern am Transporter doch ein Schaden ist, auf die Abwicklung durch meine Haftpflicht auswirkt.

Regeln die Versicherungen das ggf untereinander? Sein Fahrzeug ist leider nicht bei der HUK.

Und dann noch ein paar Fragen zur Reparatur:

Habe ich bei dem Schadensbild Anspruch auf neue Türen und ggf einen neuen Schweller? Eine fachgerechte Reparatur kann ich schließlich verlangen. Ist ja alles verzogen. Wie sieht es mit der Felge aus? Bekomme ich eine neue, wenn diese sich nicht fachgerecht aufbereiten lässt und falls diese nicht zu bekommen ist einen neuen, gleichwertigen Original Audifelgensatz?

Und zu guter Letzt: Habt ihr sonst noch irgendwelche wichtigen Tipps für die Abwicklung und wie ich mich jetzt verhalten soll? Ich habe, wie gesagt, keine Erfahrungen mit sowas.

P.S.: Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin daher nicht unbedingt heiß auf rechtliche Schritte, sofern nicht unbedingt erforderlich.

Vielen Dank für eure Hilfe, schönen Gruß und allen noch einen schönen 1. Mai, auch wenn er diesmal dreisterweise auf einen Sonntag fällt. ;)

Jayhawk

Beste Antwort im Thema

Bringt den TE nicht auf eine falsche Fährte. Der Transporter parkt völlig korrekt. Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß, dass man perfekt in einer Parklücke steht, wenn 20cm zum Bordstein messbar sind. Räder schlägt man ebenso ein, um das Fahrzeug gegen wegrollen zu sichern, da es dabei mit dem Reifen gegen den Bordstein schlägt. Ob nun der Transporter so steht oder ein 7er BMW oder ein SUV ist egal. Die Breite zur Durchfahrt 3 Meter ist zu gewährleisten, ist hier gegeben, damit keine Behinderung.

 

Es ist ja nicht einmal die Parklücke durch eine Markierung begrenzt... Einzig der Fahrbahnbelag ist unterschiedlich. Die Baulichkeit stellt aber keine Markierung nach STVO dar. Nur das Zeichen Nr. 295 dient dazu.

 

Wenn Deine Freundin in ein stehendes Hindernis knallt - selbst schuld. Ist so. Mag sein, dass sie wirklich erschrocken ist durch das Gehupe eines anderen. Sie ist die Verursacherin. Beist die Maus kein Faden ab.

Bei einer solchen Verkehrssituation sollte man spurweise in gleicher Geschwindigkeit fahren, leicht versetzt (also wie Reißverschlussverfahren) und somit am Hindernis vorbei lenken. Ist man unschlüssig, muss man anhalten und erst bei freiem Verkehr vorbei lenken.

 

Der blaue Transporter sollte dringend die Werkstatt aufsuchen. Es sind die Lenkbuchsen zu wechseln und vorsichtshalber auch das Lenkgetriebe zu tauschen. Das alte Lenkgetriebe darf nicht als Gebrauchtteil verkauft werden! Es muss verschrottet werden. Vorschrift! Die Achse ist nach Einbau zu vermessen! Die Transporter fahren auch 160km/h und mehr. Wenn da so ein Bauteil vom Unfall vorgeschädigt seinen Geist aufgibt fliegt der Fahrer aber heftig in die Pampa.

 

Du könntest - um Kosten zu sparen - die Türen gebraucht kaufen und sie übers WE mit einem Kumpel wechseln.

41 weitere Antworten
Ähnliche Themen
41 Antworten

Ich sehe keine Mitschuld beim Unfallgegner.

Die Versicherung wird einen Kfz-Sachverständigen beauftragen und aus dem Gutachten ergibt sich dann, ob und wie der Schaden behoben wird.

Themenstarteram 1. Mai 2016 um 16:10

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. Mai 2016 um 17:37:12 Uhr:

Ich sehe keine Mitschuld beim Unfallgegner.

Die Versicherung wird einen Kfz-Sachverständigen beauftragen und aus dem Gutachten ergibt sich dann, ob und wie der Schaden behoben wird.

Wieso denn "ob"?! Die Formulierung macht mir jetzt ein wenig Angst! :eek: Ich habe doch Vollkasko und meine Freundin darf den Wagen definitiv auch fahren gemäß Versicherungsbedingungen. Grob fahrlässig hat sie auch nicht gehandelt.

Ob, nur für den Fall, dass das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein könnte.

Themenstarteram 1. Mai 2016 um 16:21

Puh, ach so. ;) Das sollte hoffentlich nicht so sein, sofern am Rahmen nichts verzogen ist. Der Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 17.000 bis 18.000 Euro.

am 1. Mai 2016 um 16:49

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. Mai 2016 um 17:37:12 Uhr:

Ich sehe keine Mitschuld beim Unfallgegner.

Die Versicherung wird einen Kfz-Sachverständigen beauftragen und aus dem Gutachten ergibt sich dann, ob und wie der Schaden behoben wird.

Warum nicht?

Es gibt durchaus Fälle in denen Unfallgegener eine Teilschuld wegen falschem Parken erhalten haben.

Wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist, würde ich zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen und diesem den Schaden übergeben.

Themenstarteram 1. Mai 2016 um 17:00

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 1. Mai 2016 um 18:49:59 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. Mai 2016 um 17:37:12 Uhr:

Ich sehe keine Mitschuld beim Unfallgegner.

Die Versicherung wird einen Kfz-Sachverständigen beauftragen und aus dem Gutachten ergibt sich dann, ob und wie der Schaden behoben wird.

Warum nicht?

Es gibt durchaus Fälle in denen Unfallgegener eine Teilschuld wegen falschem Parken erhalten haben.

Wenn ein Rechtsschutz vorhanden ist, würde ich zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen und diesem den Schaden übergeben.

Rechtsschutz habe ich leider nicht. :( Da ich neben den ganzen Scherereien nicht auch noch Anwaltskosten haben will, würde ich das nur erwägen, wenn das ganze wirklich gute Aussichten auf Erfolg und einen entsprechenden Nutzen für mich hätte.

Mal anders gefragt: Welchen Vorteil hätte ich denn, wenn der Unfallgegner eine Teilschuld bekommt? Über die Vollkasko abrechnen muss ich es doch eh, da ihn wohl kaum die alleinige Schuld trifft. Hochgestuft werde ich dann doch sowieso, oder nicht?

Kann es nicht auch sein, dass nach Schilderung des Unfallhergangs bei der Versicherung diese sich einfach einen Teil der Kosten beim Unfallgegner auf dem Rechtswege holt, sofern sie eine Chance dazu sehen und ich das nicht machen muss?

Schau mal in deinen Tarif hochstufung sicherlich aber meist macht das keinen geldlichen unterschied, außer du hättest viele Unfälle ....fahre mal bei audi vorbei und lass nen kostenfreien kv erstellen da hast du ne Hausnummer und mit der huk kannst auch reden wieviel du Selbstbehalt du hättest wenn es die audi fachwerkstatt repariert...

Themenstarteram 1. Mai 2016 um 17:53

Okay, das ist mein erster Schaden. Da es der erste Wagen ist, der über mich selbst versichert ist, bin ich aber leider nur auf SF1 und würde dann in der Vollkasko auf SF 0 gestuft werden bzw. von 53 auf 65%. Sofern kein Schaden beim Transporter auftaucht, bleibe ich in der Haftpflicht gleich. Ich würde in den vier nächsten Jahren laut der Dame der HUK-Hotline ca. 240 Euro mehr an Versicherung zahlen. Rückkauf lohnt also definitiv bei dem Schadensbild nicht.

Dass ich bei Audi einen kostenlosen KV bekomme, wusste ich gar nicht. Gleiches gilt dafür, dass ich das dann auch gegen eine Selbstbeteiligung dort beheben lassen könnte. Dann müsste ich vermutlich die Differenz zur HUK-Vertragswerkstatt tragen, oder? Das werde ich morgen mal angehen und dann abwägen.

Die HUK sagte gerade nochmal am Telefon, dass ich das auch erstmal über die Vollkasko abrechnen lassen kann und wenn sich noch über Teilschuld des Gegeners was ergeben sollte, dann kann ich mir das zurückzahlen lassen inkl Selbstbeteiligung. Ich rechne das jetzt also definitiv erstmal über die Vollkasko ab und schaue dann weiter.

Danke für eure Hilfe übrigens!

Es gibt keinen kostenfreien, qualifizierten Kostenvoranschlag.

Es stellt sich immer die Frage, wer diese Kosten trägt.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 1. Mai 2016 um 18:49:59 Uhr:

Es gibt durchaus Fälle in denen Unfallgegener eine Teilschuld wegen falschem Parken erhalten haben.

dies sind aber ganz seltene Fälle, z.B. wenn im Parkverbot geparkt wurde. Im Normalfall hat stehender Verkehr niemals eine Mitschuld, wenn fließender Verkehr reinfährt. Aus der Beschreibung des TE scheint es ein normaler Parkvorgang gewesen zu sein. Einen Transporter bekommst Du in die z.T. schmalen Parkstreifen nicht in voller Breite rein, selbst wenn Du knirsch am Bordstein stehst (rauf darf man ohne Schild ja nicht). Die Streifen haben häufig nur 2,20 - 2,30 Breite und so ein Transporter nutzt die Maximalbreite von 2,50 durchaus aus.

Aus der Schilderung des TE ist die Sache klar. Den Schaden am eigenen Auto trägt die VK (mit Rückstufung) und den Schaden am Transporter (so es ihn gibt) trägt die Haftpflicht (mit Rückstufung). Dafür sind sie da. Der TE soll den Schaden melden und die Unfallschilderung durch die Freundin abgeben lassen (ich hoffe, dass kein Rabattmodell mit Fahrerkreisbeschränkung besteht und die Freundin nicht drin ist; dann kostet's noch Nachzahlung als Vertragsstrafe). Den Eigenschaden lässt die Versicherung begutachten und dann wird repariert (ein wirtschaftlicher Totalschaden ist m.E. nicht anzunehmen). Wenn ein Transporterschaden gemeldet wird, kümmert sich die Haftpflicht darum.

A propos: War der Fahrer des Transporters da? Wenn nein, ist die Sache bei der Rennleitung gemeldet? Der sprichwörtliche Zettel hinterm Scheibenwischer reicht nämlich nicht.

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 1. Mai 2016 um 19:10

Danke Peter!

Das fasst eigentlich sehr schön meinen jetzigen Kenntnisstand zusammen, wobei er nicht ganz am Bordstein parkte (locker 20cm Platz).

Die Rennleitung war vor Ort und hat selbst den sprichwörtlichen Zettel hinterm Scheibenwischer angebracht.

Der Schaden ist bereits gemeldet und ich werde ihn jetzt auch über die VK abrechnen. Der Fahrer des Transporters will morgen eh in die Werkstatt und lässt bei der Gelegenheit schauen, ob da was ist. Bisher hat er aber nix gemerkt. Das Fahrzeug lenkt normal, die Spur scheint nicht verstellt. Ich hoffe einfach mal, dass Fiat da morgen nicht irgendwelche Schäden findet an Radlager o.ä. oder womöglich sogar Schäden an den Haaren herbeizieht. Zumindest ist der Kontakt zum Fahrer des Transporters nett. Klingt relativ aufrichtig, der Mann, und ich glaube nicht, dass er mir da jetzt irgendwas unterjubeln will.

Also Daumen drücken, dass Fiat nix findet. Dann spare ich 150 Selbstbeteiligung für die Haftpflicht und die Hochstufung in der Haftpflicht.

Das schreibe ich gerade bei einem Glas Rotwein und nach einer Pizza beim Italiener, zu der mich meine Freundin netterweise eingeladen hat. Da hat sie drauf bestanden. ;)

Schönen Abend noch allerseits.

150 € SB in der Haftpflicht :confused:

TE: Schließe bei der HUK den Rabattschutz nachträglich ab, das ging bis zum letzten Jahr noch.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Oetteken schrieb am 1. Mai 2016 um 21:16:41 Uhr:

150 € SB in der Haftpflicht :confused:

müsste dann ein Firmentarif mit sog. Schadensselbstbehalt sein. Für Verbrauchertarife ist eine Selbstbeteilung bei der Haftpflicht m.W. nicht möglich.

Viele Grüße

Peter

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Aus Parklücke auf Fahrbahn herausragendes Fahrzeug touchiert.