Auftragsbestätigung: wann kommt die?
Hallo Ihr!
Sagt mal, wie lange nach Vertragsabschluss/Bestellung durch den Händler bekommt man denn eine Auftragsbestätigung?
Geht die an mich od. nur zum Händler oder an beide?
Danke schonmal & Gute Nacht
Ralfisti
12 Antworten
...und was steht genau drin?
Kann mir das einer mal beschreiben/eine hier reinladen?
Hab nämlich nach fast 14 Tagen immer noch keine bekommen...
Danke schonmal & Ciao
Ralfisti
Zitat:
Original geschrieben von Ralfisti
...und was steht genau drin?
Sehr geehrter Blabla, zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Anhang) führen wir folgenden Auftrag aus:
(Fahrzeugbeschreibung mit allem Schnickschnack)
Unverbindlicher Liefertermin: XX.YY.ZZZZ
Mfg,
Firma
Im Prinzip nix wert, solange kein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Hi
Bei mir hate es 4 Wochen gedauert. Das scheint wohl vom Händler abhängig zu sein. Vielleicht hängt es aber auch davon ab wann der Händler eine Bestätigung von VW bekommt.
Gruss
Rapidoo
Leider hilft mir das auch nicht wirklich weiter - ich versuche mal mein Problem genauer zu beschreiben und hoffe auf - zumindest 'hobby-juristische' - Hilfe:
Ich habe vor ca. 2 Wo. einen Touri bestellt.
Im Vertrag haben wir schriftlich vereinbart, dass ich - gemäß im Vertrag angelegtem internen VW-Schreiben - nur die 16% MwSt zahlen muß, da mir als Liefertermin Dez. 2006 im Vertrag genannt wurde (von verbindlich steht nix in dem internen Schreiben von VW!!).
Jetzt habe ich (allerdings bisher nur per Fax) eine Auftragsbestätigung bekommen (d.h. mein Händler hat sie schon im Original, ich nur per Fax). Dort steht die Bemerkung: "Unverbindliche Lieferzeit: Ende Dezember 2006 - Anfang Januar 2007. Fahrzeugpreis kann sich durch die Mwst.-Erhöhung (19%) anpassen."
Das deckt sich aber meiner Meinung nach nicht mit dem Vertrag, oder?
Was nun?
Muß ich darauf drängen, eine 'korrekte' Auftragsbestätigung zu bekommen?
Oder sind die Abmachungen im Vertrag bindend?
Wie ist die Passage im internen VW-Schreiben zu deuten?
Wenn kein 'verbindlich' drin steht, ist dann automatisch 'unverbindlich' gemeint?
Bin ziemlich ratlos, was ich jetzt tun soll :-(
Ist ein interner hier, der hier Licht in mein Dunkel bringen kann?
Wäre echt glücklich...
Danke schonmal & Ciao
Ralfisti
Hallo, ich würde mal mit deinem :-) reden. Wenn er Dir zugesagt hat, das Auto noch 2006 zu liefern, sollte er auch dazu stehen. Wenn Du den Touri aber erst in 2007 geliefert bekommst, vielleicht gibt Dir Dein :-) noch einen MWSt.-Erhöhungs-Ausgleichs-Rabatt. Der :-) möchte doch bestimmt, dass Du Deinen Touri bei Ihm zum Kundendienst bzw. Reparatur bringst.
Gruß Ralf
@ralfisti:
Zunächst mal kann Dir dein 😁 nur unverbindliche Liefertermine nennen, da er auf die Erbringung der Leistung gar keinen Einfluss hat. Das hat für ihn den Vorteil, dass er nicht automatisch in Verzug gerät, wenn der unverb. Liefertermin überschritten wird.
Die Vereinbarung in deinem Vertrag ist genau genommen auch nicht relevant, da der Freundliche ja die 19% Mehrwertsteuer verlangen MUSS, wenn er den Wagen erst 2007 ausliefert (und er kann sich einfach rausreden weil er den Verzug nicht verschuldet hat).
Einzige Ausnahme: Du zahlst den Wagen jetzt schon, dann ist es egal, wann er ausgeliefert wird. Damit hast aber Du das Risiko, dein Geld los zu sein wenn der Dealer pleite geht (und das soll ja öfter vorkommen, als man denkt).
Deine einzige Chance sehe ich darin, dem Freundlichen (und nur um den geht es da er Vertragspartner ist) einen verbindlichen Liefertermin zu entringen. Erst dann hast Du wirklich was handfestes in der Hand.
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
Die Vereinbarung in deinem Vertrag ist genau genommen auch nicht relevant, da der Freundliche ja die 19% Mehrwertsteuer verlangen MUSS, wenn er den Wagen erst 2007 ausliefert (und er kann sich einfach rausreden weil er den Verzug nicht verschuldet hat).
Das ist so nicht richtig ! Wenn der Kaufvertrag nach dem 01.09. abgeschlossen wurde muss er die 19% nur dann zahlen wenn sie auch im Vertrag ausgewiesen wurde. Enthält der Vertrag diese erhöhte MwSt noch nicht, hat der Verkäufer auch kein Nachforderungsrecht.
Quelle: ADAC
Ich denke das der Verkäufer mit der "anderen" Auftragsbestätigung jetzt das abfangen will. Ich würde die so nicht akzeptieren und eine gemäß dem Vertrag verlangen.
Gruß
Afralu
...kennt denn von den internen hier niemand den VW-PartnerNet-Artikel "Änderung des U-St.satzes per 01.01.2007"???
Da steht unter Punkt 3. Vereinbarung von Lieferfristen bis zum 31.12.2006:
"Bei der Zusage der LT od Lieferfristen ggüber dem Käufer ist daher unbedingt ein zusätzlicher Zeitraum von ca. 14 Tagen einzukalkulieren. Zur Vermeidung finanzieller Risiken sollten deshalb allenfalls Lieferzusagen noch für den Monat Dez. 2006 gemacht werden, wenn eine bestätigte 1. Schauglaswochen vorliegt, die eine Auslieferung bis zum 31.12.2006 ermöglicht..." - In meinem Vertrag ist neben diesem Artikel auch ein Ausdruck der Baubarkeitsprüfung beigelegt, der eine Schauglaswoche von 46/06 nennt! - D.h. mit den o.g. 14 Tagen liege ich immer noch weit vor dem 01.01.07!
Im Punkt 4 des Artikels (Etwaige Lieferverzögerungen) heisst es:
"Beträgt die vereinbarte Lieferfrist gerechnet ab Vertragsabschluss (AB) bis zu 4 Monate (ist ja bei mir der Fall) und wurde eine Lieferung bis 31.12.2006 zugesagt (was bedeutet hier 'zugesagt'?), ist dem Käufer der im Kaufvertrag mit 16% Ust. kalkulierte Kaufpreis auch dann zu berechnen, wenn die Lieferung an den Käufer wg einer werksseitig zu vertretenden Lieferverzögerung erst nach dem 31.12.2006 erfolgt. Da in der Rechnung an den Käufer 19% Ust. auszuweisen sind, ist in diesen Fällen eine separate Gutschrift über den Differenzbetrag erforderlich. ..."
Alles klar?! - Reicht das, um den 19% zu entgehen??
Ciao
Ralfisti (fragend...)