Auflieger selber bauen

Hey ich bin neu in diesem Forum und hab direkt mal eine Frage:
Ich würde mir gerne für meinen unimog 404 eine sattelplatte einbauen vom teschnischen Aspekt her ist das kein Problem mir geht es eher um den tüv, der meinte er würde sie mir auch eintragen nur meinte er geht mein H Kennzeichen verloren. Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen?
Und zur zweiten Frage, ich hätte gerne einen auflieger mit ca 5to gg gibt es da etwas in der Größe? Falls nein, denn hab bisher nichts passendes gefunden würde ich einen selbst bauen. Was sagt denn der tüv dazu? Geplant ist ein Tieflader mit 2 Achsen und druckluftbremse. (Kennt jemand dl Achsen mit 2.5to gg?)
Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

zum thema H
denke schon das es verloren geht
denn dann wird er uni umgeschlüsselt als zugmaschiene
gabs sowas von DB?
denke das es bei so einem weichen fahrwerk nich optimal ist
als sattelzug zu fahren

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Hallo@schreyhalz , herzlichen Dank für Deine Mühe.
Nach mehrfachem Studium ,ist mir der Text doch eher
Auslegungssache.
Deshalb würde ich dem Te raten, sein Vorhaben, zuvor
mit der Prüfstelle abzustimmen. Denn ich ,an seiner Stelle,
würde sehr ungern, deswegen diese Zulassung verlieren.

Ja, es gibt da ziemlich unterschiedliche Auslegungen und wohl auch untersschiedliche Vorgaben bei den Prüforganisationen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, nach denen der heutige Umbau von LKW auf SZM mit dem Oldtimerstatus vereinbar ist:

1. er ist zeitgenössisch.
2. Man baut "innerhalb der Genehmigung" um. Dann muss man aber den LKW auch genau auf den SZM-Stand umbauen, den es damals schon ab Werk gab. Also nicht "einfach so irgendeine Sattelplatte auf den Rahmen dübeln".

Da die zweite Variante für den TE wohl eher nicht so interessant ist (es sei denn, die zufällig herumliegende Sattelkupplung wurde so auch ab Werk am U404 verbaut), hängt es also am Begriff "zeitgenössisch". In der Richtlinie steht sinngemäß, der Umbau muss nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgt sein oder hätte erfolgen können.

Das ist ein ziemlich weit gefasster Begriff, und würde wörtlich verstanden nahezu alle neueren Umbauten erlauben, wenn dabei nur Teile und Materialien verwendet wurden die es zu der entsprechenden Zeit schon gab. Im vorliegenden Fall wäre dann die einzige Anforderung, dass es die Bauart bzw. das Modell der Sattelplatte schon in den ersten zehn Jahren des betreffenden Fahrzeugs gab.

Im Zusammenhang mit der Anforderung, dass es sich bei dem Fahrzeug um "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" handeln soll, gibt es aber auch eine andere Auslegung: Zeitgenössisch seien nur Änderungen, die in der entsprechenden Zeit üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. Das bedeutete für den vorliegenden Fall zusätzlich die Anforderung, dass schon in den ersten zehn Jahren des betreffenden Fahrzeugs Umbauten von LKW auf SZM üblich waren bzw. häufig durchgeführt wurden. (was ich auch nicht als Problem sehen würde, bei einem Unimog waren eigentlich immer schon so ziemlich alle denkbaren An- und Umbauten mehr oder weniger üblich, so etwas simples wie die Montage einer Sattelplatte also bestimmt...).

Gehen wir mal davon aus, er bekommt eine H Zulassung mit Sattelplatte, müsste dann der Auflieger nicht auch ein H Kennzeichen haben?

Nö, das sind ja zwei verschiedene Zulassungen.

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