Auflastung ... Ja / Nein ???
Hallo "Motor-Talker",
ich möchte im Januar 05 einen ML 270 CDI zulassen und "natürlich auch Geld sparen".
Deshalb meine Frage:
-Ist es sinnvoll den Wagen als LKW zuzulassen?
-Was ist bei der "Auflastung" zu beachten?
-Wird die Höchstgeschwindigkeit dann auch die eines LKW sein?
Eine weitere Frage zu den Bremsen:
Hier im Forum wird sehr viel negativ über die Bremsen des ML geschrieben. Ist das wirklich so ein Problem, oder sind das hier nur Einzelfälle? Für ein Fahrzeug zum Preis von > € 55.000,-- kann das doch nicht der Fall sein, oder??
Bin dankbar für euer Antworten, und vielleicht kann ich dann wieder ruhig schlafen.
41 Antworten
ich wünsch dir viel glück dabei das du die eintragung ab nächsten sommer auch behälst und da nix gestrichen wird....
gruß Nuhle
Da muß er schon viel Glück haben! Der Steuervorteil für Kombinationsfahrzeuge wird am 1.4.2005 wegfallen (kein Aprilscherz) . Da dies im Bundesrat beschlossen wurde gilt das also für alle Bundesländer. Der Status des Kombinantionsfahrzeuges bleibt natürlich erhalten, nur man muß Kfz-Steuer nach Hubraum bezahlen. Ausweg wäre nur ein Umbau zum Womo.
oder man wohnt in schleswig holstein.
hier werden auch nächstes jahr ordentlich umgebaute fahrzeuge wie zb postgolfs weiterhin als lkw besteuert...
denn der Bund hat ausserdem beschloßen das die regelung ab nächstem jahr Ländersache is.
und wir sidn hier oben nich so beschränkt wie andre bundesländer 😁
Zitat:
Original geschrieben von Jebo76
Ausweg wäre nur ein Umbau zum Womo.
Da können wir ja dann davon ausgehen, daß ab dem kommenden Jahr die Wohnmobilzulassungen drastisch ansteigen werden...
Verssuchen auf 3,5t aufzulasten 😁
Zitat:
Original geschrieben von Nuhle_1982
oder man wohnt in schleswig holstein.
hier werden auch nächstes jahr ordentlich umgebaute fahrzeuge wie zb postgolfs weiterhin als lkw besteuert...
Bei bisher als LKW zugelassenen Fahrzeugen ist das auch kein Problem - die Steuererhöhung trifft ausschließlich solche Fahrzeuge, die als "PKW Kombi" zugelassen und schwerer als 2,8 Tonnen sind - darunter fallen die Postgölfe nicht.
Die Eintragung als LKW ist auch nach 2005 noch möglich, wobei die Auflagen dafür (nach wie vor) vom Finanzamtsbeamten abhängen - es liegt in deren Ermessen, was ein LKW ist und was nicht. Auf den Wolf bezogen: Trennschott hinter die Vordersitze, Heckbank und Gurte raus - fertig ist der LKW. Ein Land Rover Defender 90 Softtop wird in eben dieser Ausführung ab Werk als LKW zugelassen... 😉
Gruß
Derk
meine Wiederholung..
hallo,
haste nicht meinen Beitrag weiter oben gelesen?
Ich habe das bayerische Finanzministerium angeschrieben und einen 5seitigen Brief bekommen. Ich habe aus der letzten Seite zitiert.
Da ist in der Zukunft sicher nix mehr mit LKW Billigsteuer, mach dir keine Illusionen. Ein Finanzbeamter hat da keinen Spielraum mehr! Es gibt knallharte Anweisungen, zumindest hier in Bayern!
Natürlich kannst du einen ML als LKW zulassen. Willst du die hinteren Seitenfenster verblechen? Dauerhaft Rücksitze und Gurte ausbauen? Eine Ladefläche musst du auch haben, die größer ist als die Fläche für Personen!
Das nur kurz zu deinen Ausführungen. Ich könnte natürlich hier die 5 Seiten reinstellen, aber alles BlaBla!!
Übrigens, gilt für alle Geländefahrzeuge, egal welcher Marke, die bisher LKW Steuer zahlten!
Gruss
Otto
Keine Panik, ich habe Deinen Beitrag gelesen. Du meinen auch? 😉
Bei den ganzen Diskussionen um die LKW-Steuer wird gerne übersehen, daß es sich um zwei grundverschiedene Zulassungsarten handelt; Der Wegfall der Steuererleichterung trifft PKW Kombi, die dann eben wieder als PKW versteuert werden müssen. Nicht betroffen sind Fahrzeuge mit LKW-Zulassung, die werden auch weiterhin nach Gewicht besteuert. Allerdings muß man sie auch als LKW versichern, und darf Sonntags nicht mehr mit Anhänger fahren...
Was man Dir dort geschickt hat, ist der Standard-Anforderungskatalog für den Umbau eines PKW zum LKW (also einer Zulassungsänderung), wie er schon seit einigen Jahren besteht. Bei einer M-Klasse ist das schwer umzusetzen, das stimmt, aber ich bezog mich in meinem obigen Posting auf Bundeswehr-Wölfe und Land Rover Defender. Und auch die meisten Pickups werden weiterhin LKW bleiben; Etwas komplizierter ist es allerdings mit Doppelkabinern, weil die Transportfläche im Vergleich zur Personenfläche oftmals zu gering ist. Aber auch solche haben in der Vergangenheit schon eine LKW-Zulassung bekommen, eben weil der Finanzamtsbeamte von der gewerblichen Nutzung überzeugt war.
Gruß
Derk
KFZ-Steuer sparen beim allen ML!
Es gibt eine neue Entscheidung des BFH vom 24.02.2010 - II R 6/08
KFZ die bauartbedingt zwar weitestgehend einem PKW entsprechend ( da sind Kombinations-FZ für zB der ML ) werden dann als sonstiges Fz nach Gewicht besteuert, wenn das zulässige Gesamtgewicht der FZ über 2.800 Kg liegt und die Nutzlast mehr als 800 Kg beträgt.
Der ML muss daher soweit aufgelastet werden, dass die maximal zulässige Zuladung mindesten 801 kg beträgt. Bei einem ML 270 Cdi der lt FZ-Schein ein Leergewicht von 2.200 kg hat, muss man daher auflasten lassen auf ein zuulässiges Gesamtgewicht von 3001 Kg.
Dann hat man 801 Kg Zuladung. Und spart jede Menge KFZ-Steuer!
Wer hat Tipps, wie man am besten ohne technische Änderung die erforderliche Auflastung auf 3001 kg zulässiges Gesamtgewicht eingetragen bekommt?
Na, das ist doch mal ne Nachricht wert für uns ML-Fahrer !
Sollte der Bundesfinanzhof hier tatsächlich unmissverständlich geurteilt haben, wäre dies echt mal wieder ein kleiner Lichtblick.
Ich hab nen ML 430, dessen "Leermasse" bei Buchstabe "G" im Fzg-Schein angegeben ist mit "2.175 kg", die "zulässige Gesamtmasse" laut Buchstabe "F1" bzw. "F2" mit "2.800 kg".
Würde also bedeuten, dass mein ML aufgelastet werden müsste auf "2.975 kg", also um 175 kg, um das Kriterium "mind. 800 kg Nutzlast" zu erfüllen.
Klingt machbar, vielleicht sogar ohne technische Änderungen.
Also - wer weiss mehr dazu ??
Interessant wären in diesem Zusammenhang a) der Wortlaut des Urteils, und b) eventuelle Ausführungs- bzw. Durchführungsverordnungen für die anwendenden Dienststellen, denn da haperts ja gelegentlich schon mal beim zuständigen Sachbearbeiter.
Gruss aus Nürnberg.
Hier mal der Link auf die BFH-Entscheidung:
Klar wird damit aber auch, dass für eine mögliche Umstufung von "Pkw" auf "LKW" (!) neben den Gewichtskriterien auch noch andere Aspekte für die Beurteilung herangezogen werden.
Für eine Besteuerung nach Gewicht kommt es lediglich darauf an, dass die Zuladung ( Nutzlast ) mehr als 800 Kg beträgt und das zulässige Gesamtgewicht mehr als 2.800 Kg beträgt.
Nur wo kriege ich ein Mustergutachten her, damit mein ML ohne technische Änderung auf 3001 kg aufgelastet wird.
Zur Auflastung eines Sprinters 213 Cdi zul Gesamtgewicht 2.800 Kg hatte ich mir eine Mustergutachten besorgt, welches vüm TüV Wien stammte aber vom dt. TÜV anerkannt werden musste. Der TÜV-Prüfer musste den Wagen ohne technische Änderungen auflasten auf 3.300 KG was der Summe der zulässigen Achslasten von Forder + Hinterachse entspricht. Von Mercdes gab es damals vor 6 Monaten Null Unterstützung. Die schrieben mir dass nur eine Auflastung auf 2.950 Kg möglich ist, und dass sie für eine derartige Unbedenklichkeitsbescheinigung auch noch Geld wollten. Von daher glaube ich nicht dass Mercdes mir eine brauchbare Herstellerbescheinigungn zur Auflastung liefern wird. Wer kann mir Weiter helfen? Extra ein Gutachten vom TÜV Wien ist mir eigentlich zu Aufwendig?
Hallo freudige KFZ Steuerzahler,
hat sich jemand von euch mit dieser Angelegenheit intensiver beschäftigt?
Wenn ich den Punkt 16 des oben beschriebenen BFH Urteils richtig verstehe, wäre bei einer Auflastung der Nutzlast um 265 KG der ML 400 CDI, steuerlich gesehen, ein LKW.
Weiß jemand was zu dieser Eintragung nötig ist.
* Bleibt das Fahrwerk?
* Was ist mit den Bremsen?
* Änderungen im Innenraum?
Wären doch nette Aussichten für den bald kommenden Steuerbescheid!?!
Welche Auflagen gäbe es für einen LKW < 3,5 to.:
* Keine Anhängerfahrten am Sonntag?
* Fahrtenschreiber, Lenkzeiten, ... sind doch erst >3,5 to. wichtig, oder?
* etc.
Mein Steuerberater wird sich in der Sache mal einlesen.
Bitte um Info, wenn jemand schlauer ist!
Gruß und Danke schon mal
Der ML wird durch die Auflastung nicht zum LKW! Er bleibt weiterhin as PKW eingetragen. Das einzige was sich ändert, ist das der Wagen aufgrund des neuen BFH Urteils als sonstiges FZ nach Gewicht zu besteuern ist, wenn die maximale Zuladung mehr als 800 KG beträgt und das Zulässige Gesamtgewicht des FZ mehr als 2.800 Kg beträgt.
Der ML muss also soweit aufgelastet werden, dass das Zulässige Gesamtgewicht mindestens 801 Kg mehr beträgt als das eingetragene Leergewicht. Das Sontagsfahrverbot gilt nur für LKW über 3.500 Kg zulässigem Gesatgewicht und für LKW mit Anhänger auch dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht des LKW weniger als 3.500 kg beträgt. Diese Regelungen betreffen den ML nicht, so lange er nicht zum LKW umgebaut wird. Durch das Auflasten wird der ML jedenfalls nicht zum LKW.
Gut, dann eben ein "Sonstiges Fahrzeug".
Sind euch die "Auflastungsbedingungen bekannt? Macht das TÜV / DEKRA oder die Benz NL?
Gruß