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Auflastung Caravan

Themenstarteram 23. Oktober 2008 um 17:46

Hallo @ all ,

Fahre seit 12 Jahren einen 1986-er Bürstner Caravan TK5404 , Tandemachse und 6 Meter-Aufbau.

Laut Typenschild und Papieren beträgt das zulässige GG läppische 1300kg , eine Zahl über die jeder sich krummlacht dem ich es erzähle ;-)

Nach einer längeren Unterhaltung unter Campern im Urlaub habe ich den Wagen heute mal beim TÜV im praktisch reisefertigen Zustand wiegen lassen mit dem doch in der Höhe nicht erwarteten Ergebnis von 1659kg mit leeren Tanks , leerer Gasflasche (nur eine) und ohne Lebensmittel und Kleidung...........also ein absolutes no-go ! Mit 360kg Übergewicht fahre ich keinen Meter mehr.

Nach dem ersten Schock habe ich den Wagen komplett durchgesehen und kam zu dem Schluß dass ich auch dann nicht auf die 1300kg kommen kann wenn ich ALLES rausräume , ein grobes Durchwiegen und Rechnen hat das auch bestätigt.

Laut Auskunft des Prüfers kommt das hohe Gewicht wohl durch die viele Technik zustande die ab Werk eíngebaut ist (Warmwasser,Batterie,Klima...).

Es sind 800kg-Achsen verbaut , die Reifen tragen gesamt 1960kg , Auflaufeinrichtung , Zugkopf und Deichsel haben eine Auslegung von 1600kg.

Also müsste es doch rein vom Verstand her doch möglich sein den Caravan auf 1600kg aufzulasten was meine Probleme komplett erledigen würde.

Der TÜV möchte jedoch nichts eintragen , auch auch weniger Aulastung nicht. Sogar meine Kollegen im Autohaus und auch ein befreundeter Gutachter konnten mir nicht helfen....

Bin ich hier jetzt nur bei einem überpingelingen TÜV-Prüfer gelandet und würde sich ein Besuch bei DEKRA&Co lohnen oder gibt es eine andere Stelle die mir hier helfen kann ?

Über Tips würde ich mich sehr freuen da ich das gute Stück eigentlich behalten will....

Grüße ,

roadrunner

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 21:13

Hallo nochmal an alle Schreiber ,

Auch wenn die Sache vor 2 Jahren begann hat sie erst vor 1 Woche ein (gutes) Ende genommen :D

Zitat:

Hmm, so wie du schreibst bist du ja selbst dann schon überladen mit 60 kg.

@ Harry : Es ist noch Schlimmer , eine Wägung beim TÜV des leeren Wagens - und leer meint wirklich leer - hat 1360kg ergeben....und zwar mit völlig restentleerten Schränken , ohne Gasflasche , Gartenmöbel , Vorzelt , Portapotti , noch nichtmal den Tisch und die Matratzen hatten wir noch drin. Also 60kg Übergewicht bei leerem Wagen !!!!!!!!

Damit ist es schlicht unmöglich das Fahrzeug auch nur annähernd StVO-konform zu fahren , ich hatte jahrelang schlicht nur Glück !

Halbwegs Reisefertig , also normale Ausstattung , eine Gasflasche , Grill , Vorzelt und Gartenmöbel kam ich auf 1520kg....immerhin besser als die 1650kg der Wägung von vorletzem Jahr bei der ich mir aber nicht mehr sicher bin ob die korrekt durchgeführt wurde....

Fakt ist jedoch dass ich seit 1 Woche 1600kg eingetragen habe , ausserdem 100kg Stützlast und zu meiner Verwunderung sogar Tempo 100 !

Es waren folgende bauliche Veränderungen nötig :

1.) Die Zugholme mussten neu , sie waren als Einzige Bauteile nur bis 1300kg zugelassen. Jetzt habe ich welche mit 1750kg Zulassung drin.

2.) Die Achsen sind auf je 800kg ausgelegt , das passte also

3,) Bremsen pro Rad auf 425kg , auch das passt.

4.) Reifen pro Rad 520kg Traglast und jünger als 6 Jahre , auch ok

Was ein Riesenhammer ist den ich bis heute nicht begreife : ALKO hat mir in einer mail wahrscheinlich unabsichtlich bestätigt dass die Achsen zwar mit 800kg beschriftet und typisiert sind , jedoch nur mit 650kg ausgefedert wurden damals....für mich ein Unding dass mich jetzt noch irritiert.

Aus diesem Grund habe ich die Achsen neu auf das "richtige" Gewicht ausfedern lassen , dazu müssen sie leider ausgebaut werden da der Tausch nur im Werk bei Alko geht.

Jetzt ist mir zumindest klar warum Bürstner einen Teufel tun wird und einen solchen Wagen für eine Auflastung freizugeben.

Ganz offensichtlich betrifft es die TKE Baureihe wie meinen ganz besonders , solche Fälle kennt man nur aus genau dieser älteren LUX-Serie (Ein Bild meines guten alten Schätzchens habe ich mal angehängt).

Der Umbau bei Alko war absolut problemlos , man arbeitet dort nach festgelegten Normen und man merkt dass dort ein sehr hartes Qualitätsmanagement implementiert ist. Man darf nirgends rein , und selbst an den eigenen Wagen nur mit Begleitung und nachdem alle in der Werkstatt über Fremdbesuch informiert wurden....Eine Wohnwagenwerkstatt wie Fort Knox :D

Der ganze Spaß hat 1300,-ä gekostet , viel Geld für einen so alten Wagen , aber die 300kg mehr waren mir das Wert. Ausserdem wirken sich die nun 100kg Stützlast ebenfalls positiv aus da sie beim Wiegen bei einer Verkehrskontrolle erstmal nicht berücksichtigt werden , der Wagen also "leichter" wird.

Sooo , viel Text , aber ich habe so viel Nerven und Zeit in die Sache gesteckt und viele viele grenzwertige aber letztlich gut ausgegangene Gespräche mit Alko und Bürstner gehabt , da war mir das ein Anliegen !

Viele Grüße ,

roadrunner

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63 Antworten
am 2. Juli 2017 um 10:04

Knaus Eifeland 460 Bj. 1998

Echt toll mit deinen Tipps Danke dafür !

Gruß Dirk

am 4. Juli 2017 um 14:10

Hallo Rainer 560sk

Ich habe eine Mail von der Firma Knaus bekommen stell dir vor sie schicken mir schon eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu kostet 100 Euro und erst wenn ich das Geld überwiesen habe bekomme ich das schreiben !!!! Oh wie kotzt mich das an ! Dann noch ein huni fürn Tüv und dann noch 26 Euros für Zulassungsstelle dann bin ich bei gute 226 Euro Na toll !!!!!!!!!!

wegen 100 Kg !!!!!!!

Gruß Dirk

Hallo Dirk,

immerhin etwas. Beim TÜV kostet das übrigens keine 100 €. Bei meinem WW war das deutlich günstiger.

Evtl. kannst Du den TÜV-Prüfer davon überzeugen, die zul. Gesamtmasse noch um die Stützlast zu erhöhen, so dass die Gesamtmasse der Summe aus der maximal zulässigen Stützlast und der maximal zulässigen Achslast entspricht.

Bitte beachten: Das hätte Einfluss auf die Steuer und die min. Leermasse des Zugfahrzeuges für die 100 km/h-Zulassung.

Gruß Rainer

Zitat:

@Dirki1410 schrieb am 4. Juli 2017 um 16:10:37 Uhr:

Hallo Rainer 560sk

Ich habe eine Mail von der Firma Knaus bekommen stell dir vor sie schicken mir schon eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu kostet 100 Euro und erst wenn ich das Geld überwiesen habe bekomme ich das schreiben !!!! Oh wie kotzt mich das an ! Dann noch ein huni fürn Tüv und dann noch 26 Euros für Zulassungsstelle dann bin ich bei gute 226 Euro Na toll !!!!!!!!!!

wegen 100 Kg !!!!!!!

Gruß Dirk

Das ist leider völlig normal, machen alle Hersteller so. Die werden mit Minimallast zum Händler gestellt damit sie für möglichst viele auch kleinere Autos zugelassen sind. Wenn der Käufer nachher feststellt mit der Zuladung komme ich nicht zurecht, zockt man für ein Stück Papier das standardmäßig im Computer gespeichert ist nochmal einen Hunni ab.

Der ganz normale Wahnsinn

@Dirki1410 Die 100kg bringen dir ja auch nicht wirklich was, oder? Dann hast du ja immernoch nur 60kg Zuladung zum vollkommen leer geräumten Wagen?

Müsstest also ja eher schauen, was du für mehr als 100kg alles machen musst und ob sich des rentiert, oder?

Rentiert sich meiner Erfahrung nach selten, denn dafür muss man richtig Geld in die Hand nehmen weiß ich von Einigen und ich selbst wollte meinen Fendt auch schon mal auflasten lassen von 1700 auf 18- oder 1900 das hätte mich mit allen Drum und Dran runde 4 - 5000 Euronen gekostet

am 4. Juli 2017 um 16:20

Zitat:

@Dirki1410 schrieb am 4. Juli 2017 um 16:10:37 Uhr:

Hallo Rainer 560sk

Ich habe eine Mail von der Firma Knaus bekommen stell dir vor sie schicken mir schon eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu kostet 100 Euro und erst wenn ich das Geld überwiesen habe bekomme ich das schreiben !!!! Oh wie kotzt mich das an ! Dann noch ein huni fürn Tüv und dann noch 26 Euros für Zulassungsstelle dann bin ich bei gute 226 Euro Na toll !!!!!!!!!!

wegen 100 Kg !!!!!!!

Gruß Dirk

Ob 1 kg oder 1.000 kg - es ist der gleiche Vorgang und Aufwand.

Selbstverständlich geht nur Vorkasse - man kennt doch schließlich die Mentalität seiner Kunden. Würdest du das anders machen?

Wenn es dir keine 226 EUR wert ist - einfach lassen.

Mir waren - in meinem Fall nur so 150 EUR - 75 kg die Sache wert (Auflastung um Stützlast).

am 5. Juli 2017 um 14:29

Danke für die Antworten

Ja ich mach es und ich würde gern noch mehr auflasten aber mein Zug KFZ darf nur 1200 Kg ziehen !!!

Ford C-Max 1,0 eco mit 3 Zylindern !!! 125 PS Aber wurst ich habe mich mit einem Polizisten unterhalten wenn ich dann auf 1200 erhöht habe und habe z.B. 1280 drin dann gibt es einen Toleranzbereich und jeder Pol. drückt bei minimaler Überlast ein Auge zu !!!!! Aber ein Dankeschön an Euch Alle die mir mit Rat zur Seite stehen !!!!!!

Gruß Dirk

Hallo,

es macht durchaus Sinn, zu versuchen ihn noch um die Stützlast aufzulasten, also z. B. auf 1275 kg. Die kannst Du auch mit dem C-Max ausnutzen, da die 1200 kg Anhängelast sich nur auf die tatsächlich gezogene Last, d. h. die Achslast des Wohnwagens beziehen. Du darfst also 1200 kg plus tatsächlicher Stützlast ziehen. Die 1275 kg machen also durchaus Sinn.

Gruß Rainer

Das wird jedoch so nicht gehen. Die Auflastung ohne technische Veränderungen ist bei den Herstellern fix meistens in einem, manchmal auch in 2 Schritten, aber fix. Da gibt es keine 75 kg, oder 50 kg Schritte, sondern einfach bis max XXX.

Wenn er also jetzt die 1200 kg hat ist doch gut, wegen 5 oder 6% Überladung regt sich zumindest in D Keiner auf und die 75 kg Stützlast hat er doch sowieso.

Also warum Spielchen bis zum letzten Kilo? Macht wirklich wenig Sinn dafür evtl auch nochmal Geld auszugeben. Wäre was Anderes, wenn er meinetwegen 1500 kg ziehen dürfte in dem Fall würde ich auch überall „kitzeln” wo es geht, aber nicht wenn ich sowieso schon am Limit fahre.

am 5. Juli 2017 um 16:28

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 5. Juli 2017 um 17:54:53 Uhr:

Hallo,

es macht durchaus Sinn, zu versuchen ihn noch um die Stützlast aufzulasten, also z. B. auf 1275 kg. Gruß Rainer

Selbstvertsändlich macht das sehr viel Sinn und ist bei vielen Herstellern völlig problemlos (Regelfall 75 kg). Ich habe das beim letzten Wohnwagen so gemacht. Eine E-Mail Anfrage beim Hersteller kostet nichts. Nur die Bremsen müssen mitmachen, Achslast und Traglastindex der Reifen müssen nicht angepasst werden - sie tragen ja diese zusätzliche Last nicht (das ist ja der Trick, weshalb es so einfach möglich ist).

Hallo,

wenn der TÜV-Sachverständiger ein sogen. "Vollsachverständiger" ist, kann er das durchaus ohne Herstellerbescheinigung machen. Im Fall meines Wohnwagens wurde ein "Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis" erteilt.

Gruß Rainer

am 5. Juli 2017 um 17:26

Das wird wohl unterschiedlich gehandhabt. Nachfragen dort, wo es gemacht werden soll/muss, bringt die einzige brauchbare Erkenntnis. In meinem Falle wurde auf die Bescheinigung des Herstellers und ein von ihm gefertigtes Typenschild (56 EUR) bestanden.

Hallo,

wenn Knaus ohnehin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt, kann man ja bei der Beauftragung auch mal fragen, ob die nicht 1275 kg zGM bei 1200 kg Achslast bescheinigen. Das wäre das einfachste.

Gruß Rainer

am 5. Juli 2017 um 18:13

Also Ihr besten

Ich halte Euch mal auf den laufenden, Knaus hab ich die 100 Euro überwiesen und nun warte ich auf das Unbedenklichkeitsschreiben und ich habe auch dort bei knaus angerufen die 100 Euro beinhaltet auch ein neues Typenschild ! Sobald ich alles habe werde ich mich aufmachen zum TÜV und ja ich werde das Thema mit Stützlast anfragen . Danach werde ich Euch alle auf dem laufenden halten !!! Versprochen !!!!

Schöne Grüße an Euch Alle ! Dirk

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