Auflastung Caravan
Hallo @ all ,
Fahre seit 12 Jahren einen 1986-er Bürstner Caravan TK5404 , Tandemachse und 6 Meter-Aufbau.
Laut Typenschild und Papieren beträgt das zulässige GG läppische 1300kg , eine Zahl über die jeder sich krummlacht dem ich es erzähle ;-)
Nach einer längeren Unterhaltung unter Campern im Urlaub habe ich den Wagen heute mal beim TÜV im praktisch reisefertigen Zustand wiegen lassen mit dem doch in der Höhe nicht erwarteten Ergebnis von 1659kg mit leeren Tanks , leerer Gasflasche (nur eine) und ohne Lebensmittel und Kleidung...........also ein absolutes no-go ! Mit 360kg Übergewicht fahre ich keinen Meter mehr.
Nach dem ersten Schock habe ich den Wagen komplett durchgesehen und kam zu dem Schluß dass ich auch dann nicht auf die 1300kg kommen kann wenn ich ALLES rausräume , ein grobes Durchwiegen und Rechnen hat das auch bestätigt.
Laut Auskunft des Prüfers kommt das hohe Gewicht wohl durch die viele Technik zustande die ab Werk eíngebaut ist (Warmwasser,Batterie,Klima...).
Es sind 800kg-Achsen verbaut , die Reifen tragen gesamt 1960kg , Auflaufeinrichtung , Zugkopf und Deichsel haben eine Auslegung von 1600kg.
Also müsste es doch rein vom Verstand her doch möglich sein den Caravan auf 1600kg aufzulasten was meine Probleme komplett erledigen würde.
Der TÜV möchte jedoch nichts eintragen , auch auch weniger Aulastung nicht. Sogar meine Kollegen im Autohaus und auch ein befreundeter Gutachter konnten mir nicht helfen....
Bin ich hier jetzt nur bei einem überpingelingen TÜV-Prüfer gelandet und würde sich ein Besuch bei DEKRA&Co lohnen oder gibt es eine andere Stelle die mir hier helfen kann ?
Über Tips würde ich mich sehr freuen da ich das gute Stück eigentlich behalten will....
Grüße ,
roadrunner
Beste Antwort im Thema
Hallo nochmal an alle Schreiber ,
Auch wenn die Sache vor 2 Jahren begann hat sie erst vor 1 Woche ein (gutes) Ende genommen 😁
Zitat:
Hmm, so wie du schreibst bist du ja selbst dann schon überladen mit 60 kg.
@ Harry : Es ist noch Schlimmer , eine Wägung beim TÜV des leeren Wagens - und leer meint wirklich leer - hat 1360kg ergeben....und zwar mit völlig restentleerten Schränken , ohne Gasflasche , Gartenmöbel , Vorzelt , Portapotti , noch nichtmal den Tisch und die Matratzen hatten wir noch drin. Also 60kg Übergewicht bei leerem Wagen !!!!!!!!
Damit ist es schlicht unmöglich das Fahrzeug auch nur annähernd StVO-konform zu fahren , ich hatte jahrelang schlicht nur Glück !
Halbwegs Reisefertig , also normale Ausstattung , eine Gasflasche , Grill , Vorzelt und Gartenmöbel kam ich auf 1520kg....immerhin besser als die 1650kg der Wägung von vorletzem Jahr bei der ich mir aber nicht mehr sicher bin ob die korrekt durchgeführt wurde....
Fakt ist jedoch dass ich seit 1 Woche 1600kg eingetragen habe , ausserdem 100kg Stützlast und zu meiner Verwunderung sogar Tempo 100 !
Es waren folgende bauliche Veränderungen nötig :
1.) Die Zugholme mussten neu , sie waren als Einzige Bauteile nur bis 1300kg zugelassen. Jetzt habe ich welche mit 1750kg Zulassung drin.
2.) Die Achsen sind auf je 800kg ausgelegt , das passte also
3,) Bremsen pro Rad auf 425kg , auch das passt.
4.) Reifen pro Rad 520kg Traglast und jünger als 6 Jahre , auch ok
Was ein Riesenhammer ist den ich bis heute nicht begreife : ALKO hat mir in einer mail wahrscheinlich unabsichtlich bestätigt dass die Achsen zwar mit 800kg beschriftet und typisiert sind , jedoch nur mit 650kg ausgefedert wurden damals....für mich ein Unding dass mich jetzt noch irritiert.
Aus diesem Grund habe ich die Achsen neu auf das "richtige" Gewicht ausfedern lassen , dazu müssen sie leider ausgebaut werden da der Tausch nur im Werk bei Alko geht.
Jetzt ist mir zumindest klar warum Bürstner einen Teufel tun wird und einen solchen Wagen für eine Auflastung freizugeben.
Ganz offensichtlich betrifft es die TKE Baureihe wie meinen ganz besonders , solche Fälle kennt man nur aus genau dieser älteren LUX-Serie (Ein Bild meines guten alten Schätzchens habe ich mal angehängt).
Der Umbau bei Alko war absolut problemlos , man arbeitet dort nach festgelegten Normen und man merkt dass dort ein sehr hartes Qualitätsmanagement implementiert ist. Man darf nirgends rein , und selbst an den eigenen Wagen nur mit Begleitung und nachdem alle in der Werkstatt über Fremdbesuch informiert wurden....Eine Wohnwagenwerkstatt wie Fort Knox 😁
Der ganze Spaß hat 1300,-ä gekostet , viel Geld für einen so alten Wagen , aber die 300kg mehr waren mir das Wert. Ausserdem wirken sich die nun 100kg Stützlast ebenfalls positiv aus da sie beim Wiegen bei einer Verkehrskontrolle erstmal nicht berücksichtigt werden , der Wagen also "leichter" wird.
Sooo , viel Text , aber ich habe so viel Nerven und Zeit in die Sache gesteckt und viele viele grenzwertige aber letztlich gut ausgegangene Gespräche mit Alko und Bürstner gehabt , da war mir das ein Anliegen !
Viele Grüße ,
roadrunner
63 Antworten
Hier steht was zur Anhängelast. Das zGG wird nur als maximales Limit angeführt. Allerdings weist der Klammereintrag ("... Achslast zuzuglich Stützlast..."😉 darauf hin, dass die Stützlast zumindest beim Maximalwert includiert zu betrachten ist.
Das könnte man jetzt durchaus so wie UNO sagt interpretieren. Aber wo kann ich das ordentlich nachlesen?
Mit dem nachstehenden §42 ist das nicht zweifelsfrei belegbar. Es heißt hier nur, dass das tatsächliche GG nicht höher als 3,5 to sein darf.
Konkret: Wo steht, dass das zGG eines fahrbereiten WW abgehängt gemessen wird?
§ 42 StVZO - Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
Die gezogene Anhängelast darf bei ............. Personenkraftwagen................das zulässige Gesamtgewicht..............des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen.
Bei Personenkraftwagen ............... darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen.
""Das man bis 5% (in DE) Die weiterfahrt untersagt bekommt, ist mir neu. Und bei einer Kontrolle kann einem die Polizei nicht vorschreiben, Auf welche Art und weise man nun das Gewicht loswird. Wenn man unnötiges Gewicht einfach entsorgen kann (Getränke, oder billiger aber schwerer Kram) hat man natürlich hierzu die möglichkeit, oder Einfach Mit dem PKW erst einmal einen Teil irgendwo hinbringen oder entsorgen. Auch können mitreisende mit der Bahn weiterreisen.""
Dass die Weiterfahrt bis 5 % untersagt wird habe ich nicht gesagt. Sondern ab 5%. Dazu wird man aufgefordert, das Gepäck umzuladen, allerdings unter Beachtung des Zul. Ges.-Gew. des PKW. Es steht selbstverständlich jedem frei, sein Gepäck wie und wo auch immer los zu werden.
Meist erwischt es einen nicht vor der Haustüre, bei uns war der Heimweg über 350KM, und wir kannten auch niemanden wo wir "Balast" lassen konnten. Es war relativ einfach ein paar Dinge ins Auto umzuladen.
Und 5% von 80Kg Stützlast ( das haben ungefähr die meisten PKW) sind?? Ja genau nur 4 Kg und es kostet schon.
Bei einem WW von 1500Kg zul Ges.-Gew. sind 5% ganze 75 Kg, ab da wird es lustig. Das scheint hier einigen nicht bewust zu sein.
Und es hilft auch nichts sich auf den Hersteller zu berufen, es ist ja man kann sagen fast Standard, gerade bei älteren WW, dass das angegebene Leergewicht mit dem Tatsächlichen nicht übereinstimmt.
Und dann kommt es wie der Themenersteller feststellen mußte dass der nackte WW ab Händler schon schwerer war als Zulässig. Und da trifft esnicht den Hersteller oder Händler, nein es trifft den Fahrzeugführer bzw. den Halter wenn diese unterschiedlich sind, denn dieser hat es erlaubt das zu schwere Ding im Strassenverkehr zu bewegen.
Und was immer dazu kommt, sollte man in einen Unfall verwickelt sein, ob schuld oder nicht, die Versicherungen schicken Gutachter, die auch die Zuladung prüfen. Wer glaubt dass für 2000.- Euro Schaden die Vers, so einfach löhnt der täuscht.
Ich wohne im Rhein-Main Gebiet und wurde nun schon 3 x mit meinem Lastanhänger auf dem ich Brennholz transportiere von der Polizei zum Wiegen gebeten, es kam nix dabei raus. Die Begründung war dass diese Hänger oft überladen werden.
Moin ,
die Stützlast wird als Ladung beim Zugfahrzeug mitgerechnet .
Leergewicht beim Zugfahrzeug ergiebt sich aus Fahrzeug vollgetankt + Fahrer (75kg) .
Da ist man ganz schnell am Limit .
Thorsten
....also um das Ganze mal in die Realität zu übertragen :
Ich wurde auf der Hinfahrt in meinen diesjährigen Sommerurlaub gewogen , überraschenderweise von Beamten der BAG von denen ich bis jetzt immer dachte die interessieren sich nur für LKW.
Ich musste quer durch einen abgesenkten LKW-Auflieger fahren in dem sich die Waage befand. Hier wurden im angehängten Zustand nur die beiden Räder des Caravans gewogen mit dem Ergebnis 1585kg.
Insofern wurde wohl die Stützlast (die ich vor Fahrbeginn mittels einer billigen Stützlastwaage auf knappe 80kg gewogen hatte) nicht mitberücksichtigt.
Man ist bei der Kontrolle zwar alle Papiere durchgegangen , abhängen musste ich jedoch nicht , ebenso wurde auch das Auto selbst nicht gewogen. Es war alles ok und ich blieb unbehelligt.
Mir ist jedoch jetzt klar gewesen dass sich die Kosten der Umrüstung sich schon rechnen , wäre der Wagen noch mit 1300kg typisiert gewesen wäre der Urlaub an dieser Stelle beendet gewesen und ich wäre mit 140 Euro Strafe zzgl. Gebühr und 3 Punkten in Flensburg dabeigewesen. Würde die Stützlast mitberechnet hätte ich 235€ abgedrückt und 3 Punkte kassiert.
Bis 5% Überladung kostet es übrigens tatsächlich nichts , es bleibt bei einem bestimmten "Du Du Du , mach das nicht wieder" mit wedelndem Zeigefinger des Beamten :-)
5-10% = 5€ , 10-15% = 30€ , 15-20% = 35€ , 20-25% = 95€ und 3 Punkte , 25-30% = 140€ und 3 Punkte , über 30% 235€ und 3 Punkte.
Viele Grüße ,
roadrunner
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Ich will es mal so sagen: Mit dem BAG würde ich - unterwegs mit PKW plus Wohnwagen - mal nett plaudern, aber sonst geht da sicher von meiner Seite aus nichts. 🙂
Ich hatte ja sogar gefragt wie ein Urlaubergespann mit Güterverkehr zusammenhängen soll...
Der Beamte antwortete lachend dass in der Tat nicht jeder wüsste dass sogar ein vermeintlich überladener Solo-PKW durch die BAG kontrolliert bzw. angehalten werden dürfe.
Und was Wohnwagengespanne angeht würde die BAG in der Hauptreisezeit die Kollegen von der Autobahnpolizei im Rahmen der Amtshilfe verstärkt unterstützen wobei der Fokus hier aber eher auf den Wohnmobilen liegt...
"Hauptreisezeit" heißt aber auch nicht dass nicht auch mal im Rest des Jahres mal ein Wohnwagen/WoMo kontrolliert wird.
In der Tat sehe auch ich rein technisch und vom Prinzip her keinen großen Unterschied zwischen z.B. einem kleinen Sprinter mit Planespriegel und einem PKW/Van mit Wohnwagen.
Die "Transportgespanne" sind ja schon von jeher im Fadenkreuz des BAG , insofern passt so ein Wohnwagen schon irgendwie ins Raster.
Und nebenbei : Wenn man sich weigert ist sicher ganz schnell ein Kollege von der Polizei gerufen , und dann ist jeder Widerstand eher sinnlos... :-)
LG ,
roadrunner
Okay... 😕
Ich hätte den BAG-Mitarbeiter jetzt mal nach der Rechtsgrundlage für seine Aussage befragt. Mir als Laie auf dem Gebiet will absolut nichts dazu einfallen - und auf der schon verlinkten Homepage der BAG finde ich auch nichts dazu.
Zitat:
Und nebenbei : Wenn man sich weigert ist sicher ganz schnell ein Kollege von der Polizei gerufen , und dann ist jeder Widerstand eher sinnlos... :-)
Die Jungs und Mädels von der Geradeauspolizei sind mehr dünn gesäht...
Bitte - ich will mich nicht mit Dir streiten. Aber ich habe dann wohl einen anderen Kenntnisstand.
Hi ,
Zitat:
ich will mich nicht mit Dir streiten.
Nee , so hab ich das jetzt auch nicht aufgefasst :-)
Wie gesagt war ich selbst davon überrascht da auch ich bis vor vier Wochen in der BAG keinerlei Gefahr gesehen habe.
Rechtsgrundlage hin oder her , meine Kenntnisse bei diesen Behörden sind viel zu lasch als dass ich mich mit jemandem streite der ein Blaulicht und eine Kelle hat :-))
Wenn Du aber mal googelst findest Du schon mehrere Beiträge in denen es um die Kontrollen von WoMos und "immer überladenen" WoWa geht , schau einfach mal.
Ob die das jetzt wirklich explizit dürfen oder nicht weiß ich definitiv nicht , ich verlasse mich da auf die Aussage des Beamten was der einfacherere Weg war. So richtig zu befürchten hatte ich jetzt ja nichts mehr , also hab ich die (doch teilweise recht interessante) Prozedur einfach über mich ergehen lassen , auch wenn es fast eine halbe Stunde gedauert hat.
Und die Geradeauspolizei mag dünn gesät sein , aber wenn jemand aufmuckt und sich nicht wiegen lassen will sind unter Garantie sofort 10 Kollegen da :-)
Gruß ,
roadrunner
Okay, dann sehen wir mal ganz entspannt, was sich hinsichtlich der Zuständigkeit des BAG so ergibt.🙂
Nebenbei:
Zitat:
Und die Geradeauspolizei mag dünn gesät sein , aber wenn jemand aufmuckt und sich nicht wiegen lassen will sind unter Garantie sofort 10 Kollegen da :-)
Das glaube ich nicht. Klar - im Einzelfall kann das so sein. Aber zumindest hier in der Gegend haben iirc 4 Beamte (/innen) rund 100 Kilometer an Strecke zu bearbeiten.
...war ja so gemeint dass die Beamten vom BAG die Autobahnpolizei kontaktieren , dass sie das auch bei LKW-Kontrollen machen wenn es nötig ist ist ja nichts Neues :-)
Von Alleine kommt da sicher niemand , es sei denn er kann Hellsehen ;-))
Viele Grüße ,
roadrunner
Ich habe auch einen Knaus 460 Eifeland habe mir eine Waage gekauft !
Stellt euch mal vor meiner hat laut Papiere ein zulässiges Gesamtgewicht von 1100 kg ,also ich ran und alles was lose ist raus aus dem Wagen und ab auf meine tolle Waage und was kommt raus 1140 kg , na toll und was soll ich jetzt machen ?????????
Darf ich den Wagen nur leer rumziehen ????? Was soll ich dann alles in mein Auto packen sogar die Gasflasche ????? Ich könnt kotzen !!!!!!!
Kann mir einer einen Tip geben z.B. Auflasten oder so ????
Hallo,
als erstes einmal zu einer vernünftigen Waage fahren und das Gewicht genau ermitteln. Die Reich-Waagen o. ä. sind mit großer Vorsicht zu benutzen. Hier gibt es mitunter extreme Abweichungen.
Frage mal bei Knaus nach, ob die eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein Auflistung geben können.
Wenn der WW ein Al-Ko Chassis hat, kannst Du auch anhand der Fahrgestelldaten dort nachfragen.
Gruß Rainer
Also es wäre schon mal interessant zu ergründen ob die zivile Privat PKW überhaupt anhalten und kontrollieren dürfen.
Eigentlich ist die BAG ausschließlich für den gewerblichen Verkehr zuständig und nicht für Privatfahrzeuge das ist ausschließlich Sache der Polizei, so jedenfalls sehe ich das und etwas Anderes ist nirgends zu finden.
Es heißt ja auch „Bundesamt für Güterverkehr” nicht für Privatverkehr.
Hoheitsrechte wie die Polizei jedenfalls haben die ganz sicher nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_G%C3%BCterverkehr
Hallo Rainer560sk
Ich war auch auf einer Waage am Raiffeisenlager und siehe da die Reich waage hat so ziemlich gut funktioniert nur 10kg unterschied !
Aber danke für den Tipp werde morgen ( Montag ) gleich mal nachfragen wie wo und was ! ( bei Knaus ) Ja ich habe ein ALKO Chassis soll ich nun bei ALKO nachfragen oder bei Knaus ?
Melde mich wieder wenn ich was erfahren habe !
Danke sagt Dirk
Hallo Dirk,
ich würde erst mal bei Knaus anfangen. Evtl. gab es den Wohnwagen seinerzeit mit mehreren möglichen zul. Gesamtmassen, die sich nur auf dem Papier oder bei der Reifenausstattung unterschieden. Hier könnte Dir Knaus mit einer Umbedenklichkeitsbescheinigung helfen, mit der dann über den TÜV und die Zulassungsstelle eine Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgen könnte.
Welches Baujahr hat eigentlich der WW?
Gruß Rainer