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Auflastung Caravan

Themenstarteram 23. Oktober 2008 um 17:46

Hallo @ all ,

Fahre seit 12 Jahren einen 1986-er Bürstner Caravan TK5404 , Tandemachse und 6 Meter-Aufbau.

Laut Typenschild und Papieren beträgt das zulässige GG läppische 1300kg , eine Zahl über die jeder sich krummlacht dem ich es erzähle ;-)

Nach einer längeren Unterhaltung unter Campern im Urlaub habe ich den Wagen heute mal beim TÜV im praktisch reisefertigen Zustand wiegen lassen mit dem doch in der Höhe nicht erwarteten Ergebnis von 1659kg mit leeren Tanks , leerer Gasflasche (nur eine) und ohne Lebensmittel und Kleidung...........also ein absolutes no-go ! Mit 360kg Übergewicht fahre ich keinen Meter mehr.

Nach dem ersten Schock habe ich den Wagen komplett durchgesehen und kam zu dem Schluß dass ich auch dann nicht auf die 1300kg kommen kann wenn ich ALLES rausräume , ein grobes Durchwiegen und Rechnen hat das auch bestätigt.

Laut Auskunft des Prüfers kommt das hohe Gewicht wohl durch die viele Technik zustande die ab Werk eíngebaut ist (Warmwasser,Batterie,Klima...).

Es sind 800kg-Achsen verbaut , die Reifen tragen gesamt 1960kg , Auflaufeinrichtung , Zugkopf und Deichsel haben eine Auslegung von 1600kg.

Also müsste es doch rein vom Verstand her doch möglich sein den Caravan auf 1600kg aufzulasten was meine Probleme komplett erledigen würde.

Der TÜV möchte jedoch nichts eintragen , auch auch weniger Aulastung nicht. Sogar meine Kollegen im Autohaus und auch ein befreundeter Gutachter konnten mir nicht helfen....

Bin ich hier jetzt nur bei einem überpingelingen TÜV-Prüfer gelandet und würde sich ein Besuch bei DEKRA&Co lohnen oder gibt es eine andere Stelle die mir hier helfen kann ?

Über Tips würde ich mich sehr freuen da ich das gute Stück eigentlich behalten will....

Grüße ,

roadrunner

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 21:13

Hallo nochmal an alle Schreiber ,

Auch wenn die Sache vor 2 Jahren begann hat sie erst vor 1 Woche ein (gutes) Ende genommen :D

Zitat:

Hmm, so wie du schreibst bist du ja selbst dann schon überladen mit 60 kg.

@ Harry : Es ist noch Schlimmer , eine Wägung beim TÜV des leeren Wagens - und leer meint wirklich leer - hat 1360kg ergeben....und zwar mit völlig restentleerten Schränken , ohne Gasflasche , Gartenmöbel , Vorzelt , Portapotti , noch nichtmal den Tisch und die Matratzen hatten wir noch drin. Also 60kg Übergewicht bei leerem Wagen !!!!!!!!

Damit ist es schlicht unmöglich das Fahrzeug auch nur annähernd StVO-konform zu fahren , ich hatte jahrelang schlicht nur Glück !

Halbwegs Reisefertig , also normale Ausstattung , eine Gasflasche , Grill , Vorzelt und Gartenmöbel kam ich auf 1520kg....immerhin besser als die 1650kg der Wägung von vorletzem Jahr bei der ich mir aber nicht mehr sicher bin ob die korrekt durchgeführt wurde....

Fakt ist jedoch dass ich seit 1 Woche 1600kg eingetragen habe , ausserdem 100kg Stützlast und zu meiner Verwunderung sogar Tempo 100 !

Es waren folgende bauliche Veränderungen nötig :

1.) Die Zugholme mussten neu , sie waren als Einzige Bauteile nur bis 1300kg zugelassen. Jetzt habe ich welche mit 1750kg Zulassung drin.

2.) Die Achsen sind auf je 800kg ausgelegt , das passte also

3,) Bremsen pro Rad auf 425kg , auch das passt.

4.) Reifen pro Rad 520kg Traglast und jünger als 6 Jahre , auch ok

Was ein Riesenhammer ist den ich bis heute nicht begreife : ALKO hat mir in einer mail wahrscheinlich unabsichtlich bestätigt dass die Achsen zwar mit 800kg beschriftet und typisiert sind , jedoch nur mit 650kg ausgefedert wurden damals....für mich ein Unding dass mich jetzt noch irritiert.

Aus diesem Grund habe ich die Achsen neu auf das "richtige" Gewicht ausfedern lassen , dazu müssen sie leider ausgebaut werden da der Tausch nur im Werk bei Alko geht.

Jetzt ist mir zumindest klar warum Bürstner einen Teufel tun wird und einen solchen Wagen für eine Auflastung freizugeben.

Ganz offensichtlich betrifft es die TKE Baureihe wie meinen ganz besonders , solche Fälle kennt man nur aus genau dieser älteren LUX-Serie (Ein Bild meines guten alten Schätzchens habe ich mal angehängt).

Der Umbau bei Alko war absolut problemlos , man arbeitet dort nach festgelegten Normen und man merkt dass dort ein sehr hartes Qualitätsmanagement implementiert ist. Man darf nirgends rein , und selbst an den eigenen Wagen nur mit Begleitung und nachdem alle in der Werkstatt über Fremdbesuch informiert wurden....Eine Wohnwagenwerkstatt wie Fort Knox :D

Der ganze Spaß hat 1300,-ä gekostet , viel Geld für einen so alten Wagen , aber die 300kg mehr waren mir das Wert. Ausserdem wirken sich die nun 100kg Stützlast ebenfalls positiv aus da sie beim Wiegen bei einer Verkehrskontrolle erstmal nicht berücksichtigt werden , der Wagen also "leichter" wird.

Sooo , viel Text , aber ich habe so viel Nerven und Zeit in die Sache gesteckt und viele viele grenzwertige aber letztlich gut ausgegangene Gespräche mit Alko und Bürstner gehabt , da war mir das ein Anliegen !

Viele Grüße ,

roadrunner

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Hallo Dirk,

aus welcher Gegend kommst Du denn? Es gibt einige TüV-Prüfstellen, die dafür bekannt sind, diese Eintragung schon gemacht zu haben. Vielleicht ist eine in deiner Gegend.

Ist bei deinem Wohnwagen bereits eine Stützlast in der Zulassungsbescheinigung eingetragen?

Gruß Rainer

am 6. Juli 2017 um 6:12

Gibt es denn welche ohne diesen Eintrag? Kaum vorstellbar.

Hallo,

dieser Eintrag war früher nicht üblich. Ab welchem Baujahr es eingetragen wurde kann ich leider nicht sagen.

Gruß Rainer

am 6. Juli 2017 um 17:37

Ja unter Punkt 13 steht die 75 kg Stützlast !

und unter dem Punkt F1 und F2 steht die Gesamtmasse 1100 Kg

ich komme aus der nähe von Augsburg also 40 km südlich von Augsburg

Hallo Dirk,

in deiner Region habe ich leider keinen Tipp bzgl. TÜV-Prüfstelle. Also einfach mal mit dem TÜV sprechen, ob die ggf. bereit sind, die um die Stützlast erhöhte zGM einzutragen.

Gruß Rainer

am 23. Juli 2017 um 18:00

Also ich mal wieder wegen 100 kg Wohnwagen Auflastung

100 Euro an Knaus bezahlt eine woche später kam die Unbedenklichkeits Bescheinigung jetzt statt 1100 mit 1200kg und ein neues Typenschield

also ab zum Tüv , nein Sie brauchen nicht in die Halle rein fahren,, sagte man mir ! Er ging raus überprüfte die Fahrgestellnummer ging auch gleich wieder rein und setzte sich an seinem PC und druckte 4 Zettel raus . Alles zusammen 3min dann sagte er 91,50 Euro ich schluckte und sagte was für ein Minuten lohn !!! Möchte ich auch haben !

dann flunkerte ich und sagt das sein Kollege mir aber am Tel. sagte das es um die 50 Euro rum kosten würde ! Er drückte ein paar Tasten an seinem PC und sagte dann zu mir oh sorry es kostet doch nur 56,50 !!!

So nun muss ich nur noch auf die Zulassungsstelle und neue Papiere mal sehen was das noch kostet !!!

Also bis die Tage sagt Euer Dirk

Tja, leider bleiben eure "einfachen" Auflastungen für manche nur ein Traum. Wir hätten unserem Fendt Bianco 465 TG (1500kg) von 2009 gerne auch 100-150kg mehr gegeben. Haben aktuell nur um die 250kg die wir einladen dürfen und dafür fahren wir auch schon ohne Ersatzrad und mit nur einer Alugasflasche. Ich habe es daher direkt über Al-ko versucht (gibt da ein extra Formular), dafür Fahrgestellnummer, Achsdaten, Kupplungs-, Bremsen-Typ sowie Reifendaten zusammen gesammelt.

Ergebnis leider müssen Sie das komplette Fahrgestell tauschen, eine Erlaubis dafür bräuchten Sie dann auch noch von Fendt und alleine der Wechsel kostet Sie ungefähr 4000,-€. Das ist deutlich zu teuer für nur 150kg, sicher könnte man dann auch direkt mehr machen, aber dann darf ich mim Passat nicht mehr 100km/h fahren.

am 24. Juli 2017 um 9:46

Zitat:

@JumpingJohn schrieb am 24. Juli 2017 um 11:20:07 Uhr:

Tja, leider bleiben eure "einfachen" Auflastungen für manche nur ein Traum. Wir hätten unserem Fendt Bianco 465 TG (1500kg) von 2009 gerne auch 100-150kg mehr gegeben.

Für die Auflastung um die Stützlast ist der Achshersteller die falsche Adresse.

Um die Stützlast geht es hier nicht, sondern um eine Gesamtauflastung. Ich habe von Alko das gleiche Schreiben erhalten auf Nachfrage ob eine Auflastung von 1700 auf 1800 kg möglich wäre. Fendt selbst hat mich an AlKo verwiesen.

Sprich wenn ein Fahrzeug (WW) bereits das maximale Gewicht eingetragen hat geht es nur noch mit einem Austausch des gesamten Fahrwerks inkl Bremsen genau da steht der Preis jedoch in keiner Relation mehr zum Nutzen.

Auflastungen per „Papier” sind nur möglich wenn ein WW unterhalb des tatsächlich möglichen Gesamtgewichts zugelassen wurde was durchaus üblich ist, denn man will ja WW`s auch an Kunden mit kleineren Autos und weniger Zuggewicht verkaufen auch wenn das dann die Zuladung deutlich einschränkt aber das merken die meisten Kunden erst wenn es zu spät ist.

Darum möglichst gleich beim Kauf darauf achten statt sich später zu ärgern, dass man nicht gleich Einen gekauft hat der mehr Gewicht kann.

am 24. Juli 2017 um 10:48

Zitat:

@JumpingJohn schrieb am 24. Juli 2017 um 11:20:07 Uhr:

Tja, leider bleiben eure "einfachen" Auflastungen für manche nur ein Traum.

Doch, es geht um die "einfache" Auflastung um die Stützlast, von welcher der "JumpingJohn" mit Bezug auf Dirki1410 (der das eben vollbracht hat) schreibt, dass sie bei ihm nicht möglich wäre. Um das zu erfahren, muss er sich an der Hersteller des Wohnwagens wenden (die Achse bleibt davon völlig unberührt und ob die Bremsanlage das zulässt, weiß der Hersteller) und nicht an den Achsenhersteller.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 24. Juli 2017 um 11:59:36 Uhr:

Sprich wenn ein Fahrzeug (WW) bereits das maximale Gewicht eingetragen hat geht es nur noch mit einem Austausch des gesamten Fahrwerks inkl Bremsen genau da steht der Preis jedoch in keiner Relation mehr zum Nutzen.

Das ist nicht immer richtig.

Variante 1: Bei vielen Wohnwagen ist es möglich, die zulässige Geamtmasse um die Stützlast auf eine zGM zu erhöhen, die werksseitig niemals vorgesehen war und auch nicht angeboten wird. Habe ich gemacht und hat zusammen ca. 100 EUR gekostet.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 24. Juli 2017 um 11:59:36 Uhr:

Auflastungen per „Papier” sind nur möglich wenn ein WW unterhalb des tatsächlich möglichen Gesamtgewichts zugelassen wurde was durchaus üblich ist, denn man will ja WW`s auch an Kunden mit kleineren Autos und weniger Zuggewicht verkaufen auch wenn das dann die Zuladung deutlich einschränkt aber das merken die meisten Kunden erst wenn es zu spät ist.

Das wäre Variante 2 - ein anders Thema. Das "nur ist eben nicht korrekt. War bei meinem Wohnwagen nicht möglich.

Variante 3: Anpassen von Achse, Rädern und ggf- Bremseinrichtung, wenn Varianten 1 und 2 nicht möglich sind. Kostenanschlag Alko bei meinem Wohnwagen: 2,500 EUR (Achse und Bremsanlage tauschen).

Auflasten über die Stützlast kann ich ja mal versuchen, sollte zum Fragen doch reichen wenn ich mit dem Fahrzeugschein zum Tüv gehe, oder? Fendt direkt fragen ist immer so ne Sache, die verweisen dann meist an ihre Fachhändler, von denen wir aber leider keinen in direkter Umgebung haben.

Al-ko verdient daran nichts, daher könnte es ja schon sein das die das nicht wissen oder zumindest nicht wissen wollen.

Wäre ja immerhin etwas wenn man 100kg mehr mit nehmen dürfte.

Eine Auflastung der Stützlast um 100 kg?

Glaube ich eher nicht. Du hast ja bereits eine Stützlast von min. 50 kg, meistens sogar 75. Eine Auflastung auf z.B. 100 kg bringt also nicht so arg viel. In dem Fall müsste jedoch auch dein Zugwagen 100 kg Stützlast erlauben, ansonsten gilt beim Gespann immer der kleinere Wert.

am 24. Juli 2017 um 11:39

Fragen beim TÜV kostet nichts. Du kannst auch schon mal selbst schauen, ob die Auflaufvorrichtung für die angestrebte zGM bemessen ist (irgendwo eingeprägt). Wenn nicht - Ende von Fahnenstange.

Manche TÜV nehmen das auf die eigene Kappe - die meisten verlangen die Freigabe vom Hersteller. Wenn dem Auskunft gebenden so was noch nicht untergekommen ist, kannst du auch als Antwort kriegen "Gibt es nicht" (die bekam ich damals zunächst). Freundlich drauf bestehen, dass du es besser weißt und er möge sich bei den besser bezahlten Vorgesetzten schlau machen.

Die Auflastung um die Stützlast bringt exakt das, was dir eingetragen wir - im Regelfall 75 kg; manchmal auch 100 kg. Dagegen wird das Wiegeergebnis bei einer Kontrolle gehalten. Unter 75 kg Stützlast beim Zugwagen ist selten - aber hatte mal einen mit nur 50 kg.

Und 75 kg kompensieren z. B. grob die Masse eines nachgerüsteten Movers mit Akku. Am besten macht sich nur der Nutzer Gedanken, was sich für ihn lohnt.

Zitat:

@Taxler222 schrieb am 24. Juli 2017 um 13:38:05 Uhr:

Eine Auflastung der Stützlast um 100 kg?

Glaube ich eher nicht. Du hast ja bereits eine Stützlast von min. 50 kg, meistens sogar 75. Eine Auflastung auf z.B. 100 kg bringt also nicht so arg viel. In dem Fall müsste jedoch auch dein Zugwagen 100 kg Stützlast erlauben, ansonsten gilt beim Gespann immer der kleinere Wert.

Der Taxler steht mal wieder auf dem Schlauch! :D :D

Meine Jeunesse alt: 1.700 kg zGM. 1.700 kg Achslast 1, 100 kg Stützlast.

Meine Jeunesse neu: 1.800 kg zGM, 1.700 kg Achslast 1, 1oo kg Achslast 2 (Stützlast). :) :)

@ Taxler: Hammers?

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@ Franjo lies doch erstmal was Jumping John geschrieben hat und roll dann deinen Schlauch auf. ;-)

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