Auflasten der Anhängelast
Hi zusammen
habe ne Frage bezüglich Anhängelast :
Habe einen Golf 3 1.9l TDI 90PS
gebremst darf ich 1200kg anhängen
ungebremst nur 500kg
Habe einen Wohnwagen (gebremst) in Aussicht Leergewicht 1400kg !
Kann ich ihn auflasten lassen auf 1400 oder 1500 kg ???
Was wird verändert ? Was würde das ungefähr kosten ?
Vielen Dank
Gruss Jens
32 Antworten
Re: Auflasten der Anhängelast
Zitat:
Original geschrieben von blaujeansi
Hi zusammen
habe ne Frage bezüglich Anhängelast :
Habe einen Golf 3 1.9l TDI 90PS
gebremst darf ich 1200kg anhängen
ungebremst nur 500kg
Habe einen Wohnwagen (gebremst) in Aussicht Leergewicht 1400kg !
Kann ich ihn auflasten lassen auf 1400 oder 1500 kg ???
Was wird verändert ? Was würde das ungefähr kosten ?
Vielen Dank
Gruss Jens
ich tippe mal das das auflasten wie das ablasten ILLEGAL ist!
hoffe du kommst dann hinter mir noch rechtzeitig mit deinem hollandhaus zum stehen wenn du mal scharf bremsen musst!
Re: Re: Auflasten der Anhängelast
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
ich tippe mal das das auflasten wie das ablasten ILLEGAL ist!
hoffe du kommst dann hinter mir noch rechtzeitig mit deinem hollandhaus zum stehen wenn du mal scharf bremsen musst!
Hallo,
also illegal ist es nicht, aber scheinbar nicht ganz einfach. Du wirst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW haben müssen. Solltest mal beim Freundlichen nachfragen, die dürften sowas ausdrucken können. Solltest du da kein Glück haben, wende dich direkt an VW.
Muss natürlich alles vom Tüv abgenommen und eingetragen werden...
Viel Glück
Chris
Re: Re: Re: Auflasten der Anhängelast
Zitat:
Original geschrieben von whistlerstag
Hallo,
also illegal ist es nicht, aber scheinbar nicht ganz einfach. Du wirst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von VW haben müssen. Solltest mal beim Freundlichen nachfragen, die dürften sowas ausdrucken können. Solltest du da kein Glück haben, wende dich direkt an VW.
Muss natürlich alles vom Tüv abgenommen und eingetragen werden...
Viel Glück
Chris
aha...kann ich mir gut vorstellen das es nicht so einfach ist...weil illegal....du darfst auch keine lkw überladen...das ist wohl das selbe...und ich habe auch noch keinen tüv gesehen der das überladen eines lkw einträgt....nur weil mans evtl mal gehört oder gesehen hat ist es nicht direkt legal!
Re: Re: Re: Re: Auflasten der Anhängelast
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
aha...kann ich mir gut vorstellen das es nicht so einfach ist...weil illegal....du darfst auch keine lkw überladen...das ist wohl das selbe...und ich habe auch noch keinen tüv gesehen der das überladen eines lkw einträgt....nur weil mans evtl mal gehört oder gesehen hat ist es nicht direkt legal!
Kannst mir ruhig glauben... ich erzähl schon keinen Mist!
Siehe Anhang:
http://img366.imageshack.us/img366/4042/auflastung0bg.jpg
lg
Chris
Ähnliche Themen
Re: Re: Re: Re: Re: Auflasten der Anhängelast
Zitat:
Original geschrieben von whistlerstag
Kannst mir ruhig glauben... ich erzähl schon keinen Mist!
Siehe Anhang:
http://img366.imageshack.us/img366/4042/auflastung0bg.jpg
lg
Chris
und das soll bei 300!!!! kg möglich sein???? glaub ich nicht 😉
ICH möchte dann aber nicht mehr vor so einem vehikel fahren!!!
Re: Re: Re: Re: Re: Re: Auflasten der Anhängelast
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
und das soll bei 300!!!! kg möglich sein???? glaub ich nicht 😉
ICH möchte dann aber nicht mehr vor so einem vehikel fahren!!!
Das habe ich auch nicht behauptet. Aber wie du siehst ist es generell möglich. Deswegen soll er sich ja auch an VW wenden, die wissen dann wieviel Auflastung möglich ist.
Gruss
Chris
Hi
Danke für die Hinweise habe mir die Seite gerade durchgelesen !
Denke schon dass es geht !
Brauche sicherlich andere Federen für die HA !
Habe auch gelesen, dass die Auflastung unabhängig von Bremsleistung und Antrieb ist !
Es ist jedoch die Karosseriestabilität --> VW muss OK geben !
Gruss Jens
Aber ein Daihatsu YRV (ZwergenVan) darf Serienmässig 1400KG
gebremst Ziehen, so eine kleine Möhre.
Deshalb gehe ich davon aus, das im G3/Vento noch gut Reserven
stecken, sollte also möglich sein.
auflasten und ablasten geht auch. gibt viele garten firmen die einen 8,5t haben und haben ihn auf 7,5 umschreiben lassen. dann wird aber immer auf 8,5 geladen und man sieht es ihm nicht an.
Wieso sollte auflasten illegal sein, wenn VW eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt und man es vom TÜV eintragen lässt?
Ich hätte auch gerne 1500 kg Anhängelast... da ich meine AHK noch nicht eingetragen hab werde ich mal schauen, ob man das vielleicht in einem Rutsch machen kann. Solange VW eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.
Zitat:
Original geschrieben von variant3
auflasten und ablasten geht auch. gibt viele garten firmen die einen 8,5t haben und haben ihn auf 7,5 umschreiben lassen. dann wird aber immer auf 8,5 geladen und man sieht es ihm nicht an.
hä? verstehe dabei den sinn nicht
ich weiss das man ablasten in konkretem fall nicht darf : wenn man z.b. einen kleineren reifenquerschnitt beim bus (z.b. t4) fahren will, müsste er theoretisch leichter sein vorne (wegen der zulässigen reifentraglast).....das ist z.b. verboten!
kann sein das es bei dem eigentlichen gewicht des kfz anders ist als bei einer anhängelast
wahrscheinlich wiegt der T4 vorne sowieso schon zu viel. Mit TDI Motor ist das ja gut möglich. Aber dann hättest du ja auch das zulässige Gesamtgewicht verringern müssen.
Beim Golf 3 ist es ja zum Beispiel so, dass der TDI und VR6 ne erhöhte Achslast vorne von 955 kg haben. Da wäre verständlich, dass es Schwachsinn wäre dies wieder zu senken.
Vielleicht ist es ja beim T4 auch so.
Die Anhängelast geht ja in dem Sinne nicht wirklich auf die Achsen. Außerdem verstehe ich auch nicht, warum man stärkere Federn hinten brauchen soll, wenn man schwerere Anhänger ziehen will?!
Die Stützlast bleibt doch die gleiche. Und dass die Federn das nicht aushalten, wenn sich der Anhänger bei der Bremsung da draufstützt, glaub ich nicht.
Hallo zusammen.
Generell finde ich diese Diskussion schon seltsam.
An einen 66kW Fahrzeug einen WW/Anhänger von 1500kg ziehen zu wollen.
Zu diesem Thema kann ich nur sagen, dass selbst wenn es möglich wäre ich diese Kombination nie fahren würde (hier sei nur an das Anfahren am Berg erwähnt).
Abgesehen davon sollte die Gewichtsrelation schon gewahrt bleiben. Zudem werden Bremsen, Kupplung, Federung usw. nicht auf eine derartige Erhöhung der Anhängelast ausgelegt sein.
Ich selbst habe z.Zt. einen 2ltr. Diesel mit 100kW und einen WW mit 1300kg zGG. und finde das gerade noch o.k. obwohl ich serienmäßig 1500kg ziehen dürfte.
Beste Grüße
Pumba
Ich denke nicht, dass das ein Problem sein sollte. Ich bin schon mit 60 PS 1,2 To gefahren und hatte keine Probleme.
Wenn die Bremsen gepflegt sind, ist auch das zügige Abbremsen kein Problem.