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Aufkleber bei M+S Trotz identischer Höchstgerschwindigkeit?

Nabend zusammen,

meine Suche hat zwar diverse Themen zu den WR-Tempolimit Aufklebern ausgespuckt, aber nicht mein spezielles Problem.

In meiner COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) steht unter Punkt 32. und 50. bei den diversen Reifen immer xxx/yy Rzz 86H (also z.B. 195/65 R15 86H).
Unter Punkt 44. steht als Höchstgeschwindigkeit 190 km/h

WR dürfen vom Speedindex ja auch einen geringeren haben, dann ist aber so ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers nötig.

Ich habe jetzt WR im Format 195/65 R15 91T bestellt.
Diese sind ja bis 190 km/h zugelassen.

Muss ich jetzt, weil nur H Reifen eingetragen sind obwohl die Höchstgeschwindigkeit ja mit 190km/h angegeben ist, trotzdem so einen "Max. 190km/h" Aufkleber kleben?

Oder darf ich in dem Fall auch ohne Amaturenbrett-Zierde fahren?

Danke und Gruss
GM

Beste Antwort im Thema

Faustformel:
Eingetragene Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit +9 km/h, bedeutet wenn bei dir 190 km/h eingetragen ist, und du einen T-Reifen fährst mit 190 km/h Zulassung benötigst du trotzdem einen Aufkleber, da dein Fahrzeug mindestens Reifen mit einem U Geschwindigkeitsindex bestückt sein muss.

Ob der fehlende Aufkleber bei einer Kontrolle beanstandet wird ist eine andere Sache.

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Es ist halt immer gut wenn man ein bißchen Ahnung hat.
Ein Freund ist mal mit seinem Mercedes 320 mit 240 über die nächtliche Piste gerauscht. Plötzlich fing der Wagen heftigst zu vibrieren und hüpfen an. Er bremste runter und sein Beifahrer kontrollierte die Reifen. "Bist du wahnsinnig, fährst mit T Reifen Vollgas!" Er: "Das hab ich noch nie gehört dass es bei Winterreifen eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt".
Bei späteren Gelegeheiten meinte er dann immer, dass er seine Contis nicht weiterempfehlen könnte. "Bin unzufrieden damit, ein schlechter Reifen".

Zitat:

@johannes260875 schrieb am 6. November 2009 um 23:22:09 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von GasMatrix


Nabend zusammen,

meine Suche hat zwar diverse Themen zu den WR-Tempolimit Aufklebern ausgespuckt, aber nicht mein spezielles Problem.

In meiner COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung) steht unter Punkt 32. und 50. bei den diversen Reifen immer xxx/yy Rzz 86H (also z.B. 195/65 R15 86H).
Unter Punkt 44. steht als Höchstgeschwindigkeit 190 km/h

WR dürfen vom Speedindex ja auch einen geringeren haben, dann ist aber so ein Aufkleber im Sichtbereich des Fahrers nötig.

Ich habe jetzt WR im Format 195/65 R15 91T bestellt.
Diese sind ja bis 190 km/h zugelassen.

Muss ich jetzt, weil nur H Reifen eingetragen sind obwohl die Höchstgeschwindigkeit ja mit 190km/h angegeben ist, trotzdem so einen "Max. 190km/h" Aufkleber kleben?

Oder darf ich in dem Fall auch ohne Amaturenbrett-Zierde fahren?

Danke und Gruss
GM

Das sind Probleme... ich hatte noch nie einen solchen Aufkleber. Wer soll das denn überprüfen? Der TÜV jedenfalls nicht.
Mir reichts dass ich weiß dass mein Audi 196 läuft und ich T Winterreifen drauf hab. Ich würde an deiner Stelle einfach nicht schneller als Vollgas fahren.

Bin wegen fehlenden Aufkleber nicht durch den TÜV gekommen muss 190 Aufkleber haben obwohl mein Wagen Höchstgeschwindigkeit 186 hat .
ALLES KEIN WITZ

Wenn H-Reifen eingetragen sind wird das Pflicht sein bei einem T-Reifen einen Aufkleber zu benutzen, vermute ich zumindest.

Oder es gibt wirklich eine Art Reserve die verhindert das man bei 190km/h Höchstgeschwindigkeit wirklich T im fahrzeugschein stehen hat

Zur eingetragenen Geschwindigkeit, werden so ich mich noch erinnern kann, für die Berechnung des Aufklebers zur eingetragenen Höchstgeschwindigkeit 6 oder 8 Km/h hinzu gerechnet.

Habs gefunden

Zitat:

bbH × 0,01 + 6,5 km/h[1]
Geschwindigkeitsindex berechnen

Wenn der Autohersteller im Fahrzeugschein einen Reifen mit deutlich höherem Geschwindigkeitsindex fordert, als das Fahrzeug laut Papieren überhaupt schafft, darf ein Autoreifen mit kleinerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden.* Welche Reifen in diesem Fall zulässig sind, wird mit folgender Formel berechnet: Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit

Beispiel-Berechnung: Das Auto hat laut Fahrzeugschein eine Höchsgeschwindigkeit von 188 km/h. Der Hersteller schreibt Reifen mit V-Index vor.
Mindestanforderung = (188 + 6,5) + (0,001 x 188) = 194,5 + 1,88 = 196,38.
Damit könnte also theoretisch auch ein U-Reifen gefahren werden; mit einem H-Reifen (210 km/h) ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite und spart immer noch Geld (im Vergleich zum geforderten V-Reifen). ACHTUNG: Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. einem Geschwindigkeitsindex größer als H sind Abschläge beim Lastindex notwendig. Fragen Sie dazu beim Reifenhändler nach.
.[2

Quelle

Ich verstehe dieses Bohei um den Aufkleber nicht. Wer sich dadurch gestört fühlt, soll ihn weg lassen, aber im Handschuhfach oder im Aschenbecher liegen haben, falls man doch mal fies kontrolliert wird. Vor der HU ist es doch wirklich nicht so schwer, sich eben einen rein zu kleben. Gibts umsonst in jeder Werkstatt, ansonsten tut es auch ein Post-It.

Und im Zweifel: Rein mit dem Ding. Man muss ihn ja nicht auf den Tacho oder das Lenkrad kleben.

Bei mir klebt einer drin (T-Reifen, eingetragen 210, also V Reifen)

Insider: Wenn von einer Größe und Profil eine T- und H-Version produziert wird, ist die Karkasse immer die Gleiche: Also H. Da kommt dann nur das T-Zeichen in die Heizform. Ist zu teuer, deswegen zwei unterschiedliche Karkassen zu fertigen.

Hilft Dir aber beim TÜV und der Rennleitung gar nix, denn der glaubt zwingend den Buchstaben und fertig. Sicherheitsbedenken hätte ich da keine, denn der muss die 190 km/h auch im Sommer bei 60° heisser Fahrbahn aushalten. Und Du willst nicht wissen, was wir schon mit H-Reifen im Winter angestellt haben.

Häufig stellen unsere Sachverständigen im Rahmen der Hauptuntersuchung das Fehlen des Aufklebers fest. Ein Mangel, der seit 01.07.2012 als „erheblicher Mangel“ eingestuft werden muss und eine Wiedervorführung des Fahrzeugs zur Folge hat. Achten Sie daher beim Reifenaufziehen auf den Aufkleber oder besorgen Sie sich den Aufkleber kostenlos an Ihrer TÜV-STATION. Sie erhöhen damit Ihre Sicherheit, schützen sich vor möglichen Bußgeldforderungen der Polizei und ersparen sich ggf. die Wiedervorführung Ihres Fahrzeuges im Rahmen der Hauptuntersuchung.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 8. November 2009 um 15:47:28 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803


Mein Meriva hat exakt 190 Km/h im Schein stehen, habe auch die Winterreifen in T-Ausführung, und keinen Aufkleber im Sichtfeld.
War damit im März beim TÜV und durfte ohne Mängel vom Hof fahren.
Ob es kontrolliert und beanstandet wird ist eine Sache, wenn es kontrolliert und beanstandet wird benötigst du einen Aufkleber.
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