Aufkleber 100 km Pflicht?
Hallo liebe Motortalk- Freunde,
ich habe mal eine Frage, wir haben uns einen neuen Bürstner Averso plus 510tk gekauft. Nun habe ich das Teil zugelassen und auch gleich die 100km Zulassung eintragen lassen. Die freundliche Dame im LRA hat mir dann nen Aufkleber, welcher für den WW gedacht ist mit Stempel vom LRA für 10€ mitverkauft. Ich war vöölig schockiert, asl sie mir den Aufkleber gegeben hat. Der hat einen Duchmesser, wie ein Suppenteller (genau genommen 20cm.) Nun meine Frage: ist es Pflicht, den Megagroßen, extrem hässlichen Aufkleber aufzukleben, oder reicht die Eintragung im Fahrzeugschein des WW?
Ums gleich voweg zu nehmen, mein Zugfahrzeug darf den Hänger von der Stützlast, dem zul. Gesamtgewicht und vom Gewicht her (1850kg) bewegen.
Danke für Eure konstruktiven Antworten :-)
Beste Antwort im Thema
Spätestens ab Seite 2 wird dieser Thread total albern, überflüssig und dumm, weil immer wieder das Gleiche wiederholt wird.
Boah !
Was eine Aufregung um einen gesetzlich vorgeschriebenen Aufkleber !!
Jeder Lakkel pappt sich Elche, Städtezeichen, Schriftzüge ("Meiner ist....m lang" etc.) auf sein Mobil oder WoWa und findet das schön/ästhetisch und was weiß ich noch alles....
Um einen 100er-Aufkleber dann so ein Geraffel !
Und dann noch diese Ausflüge ins Bereifungswesen.....
Mod....SCHLIEßEN!!!
72 Antworten
Ach, ein richtiger Wohnwagenfahrer schafft keine 6 jahre mit den Reifen ^^ Ich für meinen Fall habe vor, Eher aufgrund der Mindestprofiltiefe wechseln zu müssen, als des alters wegen, auch wenn ich ohne 100er zulassung unterwegs bin 😁
Dürft ihr in DE mischbereifen, also Zugfahrzeug Sommerreifen, Hänger Winterreifen?
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
Es steht nirgendwo geschrieben, das eine 100er zulassung nur für deutsche mitbürger zählt. warum auch? Ein Niederländer könnte sich doch hier nen Hänger leihen, und 100 fahren... auch könnte der Niederländer einen Anhänger mit 100er zulassung erwerben, und den in den Niederlanden zulassen. Dadurch bleibt der Aufkleber auf dem Anhänger, und der Eintrag in den Papieren.
Beantwortet leider nicht meine Frage.
Wenn ich einen österreichischen Anhänger habe der bei uns 100 fahren darf habe ich auch einen Aufkleber drauf, aber halt keinen solchen wie in DE also mit Siegel oder so sondern einfach einen Aufkleber.
Wenn ich da jetzt 100 oder mehr im Zulassungsschein eingetragen habe darf ich immer noch nicht 100 fahren in DE?
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Schuttwegräumer, schlimmer als Nichtwissen ist Halbwissen.
Auch dauernde Wiederholungen machen einen Tatbestand der falsch ist nicht richtig.
Giovanni.
Das Problem ist dass für die Ausnahmen ein bürokratischer Akt nötig ist den andere Länder garnicht kennen.
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Hi, Schuttwegräumer,
Du darfst natürlich auf deinem Anhänger Winterreifen im Sommer fahren , auch wenn du auf dem ziehenden FZ. Sommerreifen fährst.
Du darfst mit deinem Anhänger solange er die Kriterein die in D. dazuführen 100 km/h zu fahren nur 80km/h fahren . Außerdem bekommst du einen abgestempelten 100km/h Aufkleber. Nur unter diesen Umständen sind 100 erlaubt , egal wie schnell du damit in Ösiland fahren darfst.
Gruß an Östereich
Giovanni.
Spätestens ab Seite 2 wird dieser Thread total albern, überflüssig und dumm, weil immer wieder das Gleiche wiederholt wird.
Boah !
Was eine Aufregung um einen gesetzlich vorgeschriebenen Aufkleber !!
Jeder Lakkel pappt sich Elche, Städtezeichen, Schriftzüge ("Meiner ist....m lang" etc.) auf sein Mobil oder WoWa und findet das schön/ästhetisch und was weiß ich noch alles....
Um einen 100er-Aufkleber dann so ein Geraffel !
Und dann noch diese Ausflüge ins Bereifungswesen.....
Mod....SCHLIEßEN!!!
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
Hi, Schuttwegräumer,
Du darfst natürlich auf deinem Anhänger Winterreifen im Sommer fahren , auch wenn du auf dem ziehenden FZ. Sommerreifen fährst.
Du darfst mit deinem Anhänger solange er die Kriterein die in D. dazuführen 100 km/h zu fahren nur 80km/h fahren . Außerdem bekommst du einen abgestempelten 100km/h Aufkleber. Nur unter diesen Umständen sind 100 erlaubt , egal wie schnell du damit in Ösiland fahren darfst.
Gruß an Östereich
Giovanni.
Die Frage war eher warum eine 100 km/h Zulassung eines anderen Landes nicht anerkannt wird, warum muss jeder (also auch Ausländer) eine deutsche 100 km/h Zulassung haben wenn sie so schnell fahren wollen?
Zitat:
[
Die Frage war eher warum eine 100 km/h Zulassung eines anderen Landes nicht anerkannt wird, warum muss jeder (also auch Ausländer) eine deutsche 100 km/h Zulassung haben wenn sie so schnell fahren wollen?
da mußt du den heiligen st. bürokratius fragen
warum darf ich in östereich auf der autobahn auch nur x kmh fahren, wenn ich in deutschland vmax fahren darf ?
übrigens, man sieht jetzt bei uns wieder zahlreiche rudi's, die auf ihren bumscontainern schön brav den 100er aufkleber haben mit stempel NRW z.b.
die haben wenigstens das kapiert
gruß helmut
Zitat:
Original geschrieben von JeverPilz
Hallo im Forum,bin selbst seit 35 Jahren mit Wohnwagen unfallfrei unterwegs und lebe im Norden Deutschlands. Fahre gerne mal so 5 TKm im Jahr mit Gespann und lehne die 100Km/h Zulassung ab. Der Grund ist relativ einfach: ich möchte nicht alle sechs Jahre neue Reifen für den WW aufziehen.
Im Winter steht der WW aufgebockt in einer Scheune mit alten "Standreifen" und in der Saison achte ich darauf, dass der Reifendruck stimmt, beim Abstellen die Reifen sonnengeschützt sind, und ich unterwegs den Tempomaten des PKW`s auf 95 Km/h einstelle, um die LKW-Fahrer nicht zu nerven. Bin noch nie angehalten worden und werde hoffentlich noch viele Reisen mit unserem sicheren Gespann unternehmen können, dass alle Voraussetzungen erfüllt, um eigentlich 100Km/h zu fahren. Selbst Prüfer geben mir Recht, dass bei anständiger Pflege die WW-Reifen für 8 oder mehr Jahre gefahren werden könnten. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden!!!Mit bierigen Pfingstgrüßen Der JeverPilz
da stimm ich dir absolut zu. es ist blanker unsinn und nur dank intensiver lobbyarbeit der reifenmafia ist diese 6-jahresvorschrift ins gesetz gekommen.
für mich wärs noch einen kick blöder als für dich, weil ich nur relativ wenige km bis zur ösi-grenze habe und dann ist mein 100 er aufkleber eh fürn arsch. fast alle meine uraubsreisen gehen sowieso nach süden.
fürn rest hab ich für 2 euro auch einen 100er aufkleber am heck. dass ich da gar keinen stempel drauf hab merkt zunächst mal keine sau. das dürfte auch nicht verboten sein, darf halt trotzdem offiziel keine 100 fahren.
gruß helmut
Jetzt lese ich diesen Scheiss sogar weiter und muss mir Anleitungen für Straftaten antun !!
Mit einem Aufkleber 100 ohne Stempel umherzufahren ist Urkundenfälschung !!!
Zitat:
Original geschrieben von cptrips
Jetzt lese ich diesen Scheiss sogar weiter und muss mir Anleitungen für Straftaten antun !!Mit einem Aufkleber 100 ohne Stempel umherzufahren ist Urkundenfälschung !!!
da hast du bestimmt eine rechtliche grundlage dafür, gelle
Urkundenfälschung oder Betrug, bin mir nicht sicher was greift.
Alle Hobby-Fälscher sollten sich einmal wie folgt den
§ 267 StGB = Urkundenfälschung
einverleiben.
Weiterhin viel Glück 🙄
Der §267 StGB regelt die Urkundenfälschung und die dafür zu erwartende Strafe.
Die Frage ist nur, wann wird der Tempo 100 Aufkleber zu einer Urkunde?
Für mich ist dies erstmal ein frei käuflicher Aufkleber den ich in vielen Baumärkten, Autozubehör Shops u.s.w. kaufen kann.
Meiner Meinung nach wird dieser Aufkleber erst dann zur Urkunde, wenn die Zulassungstelle diesen Tempo 100 Aufkleber abgestempelt hat, wie bei den Kennzeichen auch.
Sobald nach der Abstempelung Veräderungen vorgenommen werden, ist dies natürlich illegal und kann bestraft werden.
Das glaube ich nicht, 😕
denn sonst könnte man auch einfach mit einem Fahrzeugkennzeichen ohne Siegel herumfahren
- denn das kann man auch so kaufen.
Egal
es bleibt nicht erlaubt, welche Strafe nachher auch verhängt wird